BT-Drucksache 18/7426

Auswahlentscheidung zur Beschaffung von bewaffneten Drohnen

Vom 28. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7426
18. Wahlperiode 28.01.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, Inge Höger, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Auswahlentscheidung zur Beschaffung von bewaffneten Drohnen

Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat sich nunmehr auf einen Typ einer zu-
künftigen bewaffnungsfähigen Drohne der MALE-Klasse (Medium Altitude
Long Endurance) festgelegt (Plenarprotokoll 18/148). Geplant ist, „drei bis fünf“
der von Israel Aerospace Industries Ltd. (IAI) hergestellten „Heron“ in ihrer neu-
esten Baureihe „TP“ im Leasingverfahren zu beschaffen. Die Kosten hierfür
könnten 600 Millionen Euro betragen. Zuvor wurden im Bundesamt für Ausrüs-
tung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) drei „Lö-
sungskonzepte zur Realisierung einer Nachfolgelösung“ erstellt und bewertet. Es
handelt sich bei der Auswahlentscheidung zunächst um eine „Überbrückungslö-
sung“ von bis zu zehn Jahren. Bis dahin plant die Bundesregierung die Entwick-
lung einer „europäischen Lösung“ für bewaffnete Drohnen. Nach mehreren An-
läufen haben sich die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens auf
eine Vorstudie für eine solche Drohne der MALE-Klasse geeinigt. Der Auftrag
für dieses „multilaterale Drohnenprojekt“ ging an die Rüstungsunternehmen Air-
bus Defence and Space, Dassault Aviation S. A. und Alenia Aermacchi S. p. A.
(www.airbusgroup.com/int/en/news-media/press-releases/Airbus-Group/Financial_
Communication/2015/05/20150518_airbus_defence_and_space_european_male_
drone_development.html). Mittlerweile ist auch Spanien dem Projekt beigetreten.
Laut dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wirke sich die Wahl der
„Heron-TP“ günstig auf die Pläne für eine „europäische Drohne“ aus (DIE WELT
vom 13. Januar 2016). Eine Entscheidung für die „Predator“ hätte „das europäi-
sche Projekt unwahrscheinlicher werden lassen“. Perspektivisch will die
Bundeswehr bis zu 16 bewaffnungsfähige Drohnen kaufen (www.epd.de/zentral
redaktion/epd-zentralredaktion/bundeswehr-will-16-bewaffnungsf%C3%A4hige-
drohnen-bis-2015).
„Lösungskonzept 1“ sei laut dem Bundesministerium der Verteidigung – BMVg
(Plenarprotokoll 18/148) das Vorgängermodell „Heron 1“ gewesen, „Lösungs-
konzept 2“ das US-amerikanische System „Predator B“ (nicht „Predator CPB“).
Das Verteidigungsministerium hatte dem Modell „MQ-9 Predator B“ Schwierig-
keiten bei der Zulassung für den deutschen Luftraum attestiert (Bundestagsdruck-
sache 18/5574). General Atomics hat deshalb mit der Entwicklung einer Baureihe
„Certifiable Predator B“ (CPB) für europäische Märkte begonnen. Ein deutscher
Foreign Military Sales-Vorgang (FMS) für die „Predator B“ war daraufhin ge-
stoppt worden (Bundestagsdrucksache 18/5574). Das Modell CPB soll ab dem
Jahr 2017 in Serie produziert werden und hat kaum etwas mit der „Predator B“
gemein. Mehrere in den USA gefertigte elektronische Bauteile wurden durch eu-
ropäische Geräte ersetzt, um dadurch das Zulassungsverfahren zu erleichtern.
Hierzu gehört etwa die Funkverbindung, wozu die CPB nunmehr mit einem

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abhörsicheren und von der NATO zertifizierten Funkgerät des Unternehmens
ROHDE & SCHWARZ GmbH & Co. KG ausgestattet ist (Bundestagsdrucksa-
che 18/4911).
Das Bundesverteidigungsministerium bemängelt seit Jahren die strikten Regelun-
gen der US-Regierung zur Herausgabe wesentlicher Dokumente, die für Zulas-
sungsverfahren der „Predator“ gebraucht würden. Die israelische Regierung sei
demnach freigiebiger. Seit dem Jahr 2011 reisten die Wehrtechnische Dienst-
stelle 61 und das Luftfahrtamt der Bundeswehr mehrmals für eine „Besprechung
zur Zulassbarkeit“ nach Israel (Bundestagsdrucksache 18/5574). An einer „fir-
meninternen“ Prüfung war auch der Rüstungskonzern Airbus Group SE (damals
European Aeronautic Defence and Space Company – EADS) beteiligt. Airbus
fungiert für die israelischen Drohnen als deutscher Contractor. Drei unbewaffnete
Drohnen des Typs „Heron 1“ werden schon jetzt von der Bundeswehr im Ein-
satzgeschwader Mazar-e Sharif in Afghanistan eingesetzt. Das Verteidigungsmi-
nisterium hat hierfür einen Leasingvertrag mit der Militärsparte des Airbus-Kon-
zerns abgeschlossen. Airbus hat seinerseits vier Drohnen von IAI erworben, von
denen eine als Reserve vorgehalten wird.
Die Bundeswehr will nun mit den Vertragsverhandlungen zur Ausgestaltung des
Leasings beginnen (www.bundeswehr.de vom 13. Januar 2016). Es ist unklar, in-
wiefern auch die alten Leasingverträge für die „Heron 1“ verlängert würden. Die
neuen Drohnen würden in Israel stationiert, das Taktische Luftwaffengeschwa-
der 51 im schleswig-holsteinischen Jagel sei der „Heimatverband“, ein dortiger
Militärflugplatz ist bereits entsprechend umgerüstet worden. Wie bisher finde die
Ausbildung in Israel und simulatorgestützt in Jagel statt. Diese „einfache Umstel-
lung von Personal und Logistik von Heron 1 zu Heron TP“ erweise sich nun als
Vorteil. Die Auswahlentscheidung für die „Überbrückungslösung“ ist an weitere
Auflagen zur Zulassung und Waffenintegration geknüpft. Vorteile fänden sich
bei einer skalierbaren Bewaffnung und einem „Backup Landesystem“. Zudem
habe der Hersteller eine frühere Verfügbarkeit der „Heron TP“ zugesagt. Die
„Predator“ wäre demnach erst bis zu eineinhalb Jahre später für die Bundeswehr
verfügbar gewesen. Daher werde die „Predator“ womöglich als Option „erneut
betrachtet, wenn die vorgenannten Auflagen der Auswahlentscheidung nicht er-
füllt werden“.
Zeitgleich mit der Auswahlentscheidung kündigte die Verteidigungsministerin
Pläne für einen Drohneneinsatz in Mali an. Für eine „Aufklärungsmission“ wür-
den zunächst vorhandene LUNA-Drohnen (Luftgestützte unbemannte Nahauf-
klärungsausstattung) eingesetzt, für die Überwachung „längerer Strecken in dem
riesigen westafrikanischen Land“ seien aber größere Drohnen nötig. Bereits im
Herbst dieses Jahres könnten hierfür „Heron“-Drohnen im malischen Luftraum
fliegen. Verhandlungen dazu seien bereits im Gange.
Vor der Beschaffung von Kampfdrohnen (ohne Spezifizierung, ob es sich dabei
um MALE oder UCAV – Unmanned Combat Air Vehicle – handele) hatte die
Bundesregierung eine „gesellschaftliche Debatte“ versprochen. Im Koalitions-
vertrag zwischen CDU, CSU und SPD hieß es im Jahr 2013, die Bundesregierung
wolle alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtli-
chen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen „sorgfältig prüfen“ (Bundes-
tagsdrucksache 18/2684). Die Prüfung bestand im Kern aus einer mehrstündigen
Anhörung, deren Ergebnis selbst vom Deutschen Bundestag als „weiterhin um-
stritten“ zusammengefasst wurde („Beschaffung von Kampfdrohnen umstritten“,
www.bundestag.de ohne Datum).
Die Auswahl einer „konkreten technischen Lösung“ zur Bewaffnung werde laut
dem Verteidigungsministerium nach der Auswahlentscheidung des Generalin-
spekteurs für die „Überbrückungslösung“ erfolgen (Bundestagsdrucksa-
che 18/5022). Laut dem Verteidigungsministerium sollen diese mit „angetriebe-
nen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“ ausgerüstet werden. Auch

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Zielbeleuchtungsgeräte sollten montiert werden können. Gemeint sind Systeme,
mit denen Ziele per Laser markiert werden, um sie dann mit anderen Flugzeugen
oder Drohnen zu bombardieren. Auch die anvisierte „europäische Drohne“ wird
Waffen tragen. Zu den Anforderungen heißt es, die Drohne solle über Aufhänge-
punkte für „Luft-Boden-Lenkflugkörper und Präzisionsbewaffnung“ verfügen.
Die Waffen werden vage als „Effektortypen“ bezeichnet, früher sprach die Bun-
desregierung auch von „Wirkmitteln“. Die Frage nach „Effektortypen“ werde im
Verlauf der Studie der drei Rüstungskonzerne behandelt, Ergebnisse flössen in
das vorläufige Systemdesign ein. Das Parlament soll dann über die Bewaffnung
entscheiden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Weise konnte die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag

festgelegt, vor der Beschaffung von bewaffneten Drohnen alle damit im Zu-
sammenhang stehenden Fragen „sorgfältig prüfen“?
a) Welche eigenen Veranstaltungen hat sie für diese Prüfung durchgeführt?
b) Welche wesentlichen Papiere, Stellungnahmen oder Ergebnisse von Ver-

anstaltungen liegen der Bundesregierung außer der mehrstündigen Anhö-
rung im Deutschen Bundestag vor, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus?

c) Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Auffassung, dass trotz der an-
gekündigten „gesellschaftlichen Debatte“ die Beschaffung von Kampf-
drohnen in Gesellschaft und Politik „weiterhin umstritten“ ist (sofern die
Bundesregierung eine andere Auffassung vertritt, bitte kurz begründen)?

2. An welchem Tag (bitte das Datum angeben) hat das Bundesamt für Ausrüs-
tung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) seine
drei „Lösungskonzepte zur Realisierung einer Nachfolgelösung“ fertig ge-
stellt, und wann wurden diese an den Generalinspekteur übermittelt?
a) Wie lange hat der Generalinspekteur für die Prüfung der drei „Lösungs-

konzepte“ nach Kenntnis der Bundesregierung benötigt?
b) An welchem Tag (bitte das Datum angeben) wurde der Termin zur Ver-

kündung der Auswahlentscheidung im Verteidigungsausschuss verein-
bart bzw. erhielt die Bundesregierung hiervon Kenntnis durch den Gene-
ralinspekteur (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 50 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestags-
drucksache 18/7181 sowie Plenarprotokoll 18/148)?

3. Wie viele bewaffnungsfähige Drohnen sollen beschafft werden (bitte den
genauen Typ mit sämtlichen Spezifikationen angeben), und wann, bzw. unter
welchen Gesichtspunkten wird entschieden, auf welche Zahl zwischen „drei
bis fünf“ sich die Bundesregierung festlegt (www.heise.de vom 12. Ja-
nuar 2016)?

4. Welche Aussagen wurden von den Herstellern IAI und General Atomics zur
Verfügbarkeit der drei „Lösungsvorschläge“ („Heron 1“, „Heron TP“, „Pre-
dator“) gemacht (bitte das Datum oder wenigstens das Quartal angeben)?

5. Nach welchen Kriterien wurden die
a) technischen,
b) wirtschaftlichen und
c) operationellen Parameter der „Lösungsvorschläge“ durch den Generalin-

spekteur betrachtet und beurteilt?

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6. Welche der Funktionalen Fähigkeitsforderungen für eine „Überbrückungslö-
sung“ werden von der „Heron TP“ aus Sicht der Bundesregierung bislang
nicht erfüllt bzw. müssen verhandelt werden?

7. Welche Gesamtkosten für die „Überbrückungslösung“ werden zum gegen-
wärtigen Zeitpunkt veranschlagt, und wie differenzieren sich diese in Stück-
preise der Drohnen, Bodenstationen, Satelliten- und Kommunikationsanla-
gen sowie Personal- und Sachaufwand?
a) Welche weitere zum Gesamtsystem gehörende Technik welcher Herstel-

ler wird außer den Luftfahrzeugen „Heron TP“ nach gegenwärtigem
Stand beschafft bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregie-
rung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern?

b) Welche dieser Technik will die Bundesregierung vorzugsweise im Lea-
singverfahren beschaffen, und welche weitere Technik könnte oder
müsste durch die Bundeswehr gekauft werden?

c) Welche weiteren Dienstleistungen sollen für die Einsatzbereitschaft des
Gesamtsystems aquiriert werden bzw. mit welchen Vorstellungen geht
die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern?

d) Wie differenzieren sich diese Kosten in Entwicklungs-, Beschaffungskos-
ten und Lebenswegkosten?

e) Welche Sonderkündigungsrechte will die Bundesregierung für den Lea-
singvertrag mit IAI oder Airbus verhandeln?

8. Für wie viele Jahre soll die Technik nach derzeitigem Stand geleast bzw.
gekauft werden bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung
hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern?

9. Auf welche Weise wird Airbus DS Airborne Solutions GmbH an den Ver-
handlungen beteiligt?
a) Inwiefern ist geplant, auch solche Technik zu beschaffen die von Airbus

bzw. seiner Rüstungssparte selbst gefertigt wird?
b) Welche (auch inoffiziellen) Angebote hat Airbus hierzu bereits vorgelegt?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Zulassbarkeit der „Heron TP“ für den
deutschen Luftraum?

11. Welche weiteren Anstrengungen hat die Bundesregierung hinsichtlich einer
„Minimierung des Zulassungsrisikos“ gegenüber israelischen Regierungs-
stellen unternommen, und wann wurden entsprechende „Abstimmungsge-
spräche zu Zulassungsaspekten von unbemannten Luftfahrzeugen“ mit dem
israelischen Verteidigungsministerium geführt?
a) Inwiefern hat die Bundesregierung bislang alle für die Prüfung der Zu-

lassbarkeit der „Heron TP“ erforderlichen Dokumente des Herstellers IAI
sowie der israelischen Regierung erhalten bzw. was ist der Bundesregie-
rung darüber bekannt, welche Dokumente zurückgehalten werden?

b) Welche weiteren „Besprechungen zur Zulassbarkeit“ der „Heron TP“ ha-
ben seit Sommer 2015 zwischen Vertretern der Bundesregierung und IAI
stattgefunden, und wer nahm daran teil?

c) Welche weiteren (auch „firmeninterne“) Prüfungen oder Studien zur Zu-
lassbarkeit der „Heron TP“ wurden von der Bundesregierung beauftragt
oder eingesehen, und wer hat diese erstellt?

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12. Wo sollen die zu beschaffenden „Heron TP“ stationiert werden, und welche
Aufgaben werden dabei vom Taktischen Luftwaffengeschwader 51 über-
nommen?
a) Welche weiteren Umbauten oder organisatorischen Veränderungen wur-

den seit 2015 auf dem Militärflugplatz im schleswig-holsteinischen Jagel
für die Stationierung von Drohnen vorgenommen?

b) Wie viele deutsche Soldaten würden für den Betrieb der „Heron TP“
oder für die Ausbildung auf israelischem Staatsgebiet stationiert, und wel-
che Aufgaben übernehmen diese?

13. Inwiefern wurde bei Gesprächen des BMVg, der Luftwaffe, der Bundeswehr
oder der Deutschen Botschaft mit IAI oder anderen Herstellern bereits über
die mögliche Beschaffung bzw. Nutzung von weiteren Simulatoren (auch
Waffentrainings) verhandelt, und welche Angaben kann die Bundesregie-
rung zu entsprechenden Vorschlägen machen?
a) Welche Technik für die Simulation bzw. sonstige Ausbildung von Solda-

ten zu Drohnenpiloten wurde für den Militärflugplatz Jagel beschafft, und
wer hat diese hergestellt bzw. verkauft?

b) Welche Änderungen sind nötig, um Simulatoren für die „Heron 1“ auch
für die „Heron TP“ zu nutzen?

14. An welche einzelnen Auflagen zur Zulassung und Waffenintegration ist die
Auswahlentscheidung bislang geknüpft?

15. Wann wurden diese Auflagen mit dem Hersteller IAI verhandelt, und wann
wurden diese final an IAI kommuniziert?

16. Welcher Zeitrahmen zur Erfüllung der Auflagen der Auswahlentscheidung
wurde mit dem Hersteller IAI vereinbart bzw. mit welchen Vorstellungen
geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern?

17. Welche Vorgaben hat die Bundesregierung zur (skalierbaren) Bewaffnung
gemacht bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu
in Verhandlungen mit den Herstellern?
a) Mit welchen Herstellern von „angetriebenen und nicht angetriebenen

Luft-Boden-Effektoren“, „Präzisionsbewaffnung“ oder Zielbeleuch-
tungsgeräten hat die Bundesregierung hierzu Verhandlungen oder Ge-
spräche begonnen (Bundestagsdrucksache 18/5574) bzw. inwiefern und
mit welchen Herstellern ist das beabsichtigt?

b) Welche Studien oder Prüfungen zur Bewaffnung der „Überbrückungslö-
sung“ wurden von der Bundesregierung oder den beteiligten Firmen be-
reits beauftragt bzw. inwiefern ist dies beabsichtigt?

c) Über welche neuen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung darüber,
welche Bewaffnung von den Herstellern bereits an den Drohnen „Heron
TP“ eingesetzt oder getestet wurde, und was ist der Bundesregierung über
entsprechende Ergebnisse von Tests oder Einsätzen bekannt?

18. Aus welchen Komponenten besteht das geforderte „Backup Landesystem“,
und welche Details kann die Bundesregierung zu dessen Funktionsweise mit-
teilen?

19. Welchen Zeitplan zur Auswahl einer „konkreten technischen Lösung“ zur
Bewaffnung hält die Bundesregierung derzeit für realistisch, die laut frühe-
ren Angaben nach der Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs für die
„Überbrückungslösung“ beginnen soll (Bundestagsdrucksache 18/5022)?

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20. Über welche Aufhängepunkte für Luft-Boden-Lenkflugkörper und Präzisi-
onsbewaffnung soll die „Heron TP“ verfügen bzw. mit welchen Vorstellun-
gen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern?

21. Mit welchen Beteiligten führt die Bundesregierung Verhandlungen zu einem
Musterprüfprogramm?
a) Welches Unternehmen soll als Musterprüfleitstelle fungieren, und wann

wurde die luftfahrtrechtliche Zulassung beantragt?
b) Worin bestand die Unterstützung der Wehrtechnischen Dienststelle 61/

Musterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Bundeswehr hinsichtlich einer
Airbus-Studie zur Zulassbarkeit der „Heron TP“, die durch den Konzern
„firmenintern untersucht“ wurde (Bundestagsdrucksache 18/5574)?

22. Welche der Zulassungsvorschriften „STANAG 4671 Ed. 3 UAV System
Airworthiness Requirements, RTCA/DO-178C Software Considerations in
Airborne Systems and Equipment Certification, RTCA/DO-254: Design as-
surance guidance for airborne electronic hardware“ werden aus Sicht der
Bundesregierung erfüllt bzw. nicht erfüllt?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis

einer „industrieinternen Studie zum Erfüllungsgrad dieser Standards“
(Bundestagsdrucksache 18/5574)?

b) Worin bestehen die „nach Firmenangaben“ zu ca. 10 Prozent nicht erfüll-
ten Forderungen der STANAG 4671, und wie könnten diese Defizite be-
hoben werden bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung
hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern IAI und Airbus (Bundes-
tagsdrucksache 18/5574)?

23. Inwiefern haben Bundesbehörden mit dem Hersteller der „Heron TP“, der
israelischen Regierung oder Airbus DS Airborne Solutions GmbH mittler-
weile (wie mit dem Konzern RUAG Holding AG) über die etwaige spätere
Überlassung eines Prototyps für Zulassungsverfahren gesprochen, und wel-
che Verabredungen wurden getroffen bzw. mit welchen Vorstellungen geht
die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern?

24. Inwiefern ist beabsichtigt bzw. wurde bereits mit der israelischen Regierung
und Rüstungskonzernen erörtert oder verhandelt, die Beschaffungskosten der
„Heron TP“ mit deutschen Waffenlieferungen (etwa U-Booten) an Israel auf-
zurechnen, und was ist der Bundesregierung über ablehnende Reaktion isra-
elischer Regierungsvertreter (Außenministerium, Verteidigungsministe-
rium) zu derartigen Plänen bekannt?

25. Inwiefern wurde oder wird die Auswahlentscheidung für die „Heron TP“
auch in der „Joint Capability Group Unmanned Aircraft Systems“
(JCGUAS), ihrer Arbeitsgruppe „Flight in Non-Segregated Airspace Work-
ing Group“ (FINAS) oder deren Unterarbeitsgruppen erörtert?

26. Welche Sitzungen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen der Nutzer-
gruppe „European MALE RPAS User Community“ haben seit Sommer 2015
mit welchen Teilnehmenden und welcher Tagesordnung stattgefunden und
welche Themen standen auf der Tagesordnung?

27. Welche „Kooperationsmöglichkeiten (vorrangig Erfahrungsaustausch, Aus-
bildung und Übung)“ der teilnehmenden Mitgliedstaaten wurden inzwischen
ermittelt (Bundestagsdrucksache 18/5022)?

28. Inwiefern ist die Bundesregierung ebenfalls der Ansicht des Wehrbeauftrag-
ten des Deutschen Bundestages, wonach sich die Wahl der „Heron-TP“ güns-
tig auf die Pläne für eine „europäische Drohne“ auswirken (DIE WELT vom
13. Januar 2016), und eine Entscheidung für die „Predator“ das „europäische
Projekt unwahrscheinlicher werden lassen“ würde?

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29. Welchen neuen Stand kann die Bundesregierung zu Beginn, Ende und Zwi-
schenschritten einer Studie zur Realisierung eines bewaffnungsfähigen
„multilateralen Drohnenprojekts“ mitteilen?
a) Welche Aufgaben werden dabei von der Regierung Spaniens bzw. dorti-

gen Rüstungskonzernen übernommen?
b) Welche Vorgaben für die Studie haben die beteiligten Regierungen hin-

sichtlich Art der Bewaffnung, Stealth- bzw. Tarnkapazitäten, Selbst-
schutzfähigkeiten und Luft- und Bodenkampffähigkeit gemacht?

30. Wann wurde der Leasingvertrag mit Airbus DS Airborne Solutions GmbH
für die israelischen Drohnen „Heron 1“ zuletzt verlängert, und wann soll die-
ser auslaufen?

31. Welche Details kann die Bundesregierung zu den Plänen für einen Drohnen-
einsatz in Mali mitteilen?
a) Welche „längeren Strecken in dem riesigen westafrikanischen Land“ sol-

len mit größeren Drohnen zurückgelegt werden (http://augengeradeaus.
net/2016/01/dronewatch-israelische-drohnen-fuer-die-bundeswehr-mit-
bewaffnung-zusammenfassung, bitte Startflugplätze und Zielgebiete nen-
nen)?

b) Seit wann führt die Bundesregierung hierzu Verhandlungen für die Be-
schaffung und Nutzung von „Heron“-Drohnen im malischen Luftraum,
und wer ist daran beteiligt?

c) Welche Angebote hat der Hersteller IAI hierzu bereits gemacht, und wann
könnten die Drohnen bzw. Bodenstationen in welcher Stückzahl verfüg-
bar sein?

d) Wann, und von welchen Standorten wurden für eine „Aufklärungsmis-
sion“ bereits vorhandene LUNA-Drohnen eingesetzt?

e) Welche Zwischenfälle, Abstürze oder sonstigen Schäden haben sich dabei
ereignet?

Berlin, den 28. Januar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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