BT-Drucksache 18/7409

Deutscher OSZE-Vorsitz 2016 und Konfliktvermittlung der Minsk-Gruppe im Bergkarabach-Konflikt

Vom 27. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7409
18. Wahlperiode 27.01.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, Michael Leutert, Stefan Liebich, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.

Deutscher OSZE-Vorsitz 2016 und Konfliktvermittlung der Minsk-Gruppe
im Bergkarabach-Konflikt

Die Bundesrepublik Deutschland hat seit dem 1. Januar 2016 für ein Kalenderjahr
den Vorsitz in der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa) übernommen. Die Stärkung von bestehenden OSZE-Mechanismen zur
Konfliktvermittlung soll laut Bundesregierung ein Arbeitsschwerpunkt des deut-
schen Vorsitzes sein. Das betreffe auch den Konflikt zwischen den Südkaukasus-
republiken Armenien und Aserbaidschan um die Region Bergkarabach (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/OSZE/Aktuell/
160114-BM-OSZE-Wien.html, abgerufen am 15. Januar 2016)
Die Region Bergkarabach sowie weitere sieben umliegende Bezirke werden nach
kriegerischen Auseinandersetzungen Anfang der 1990er Jahre von armenischen
Streitkräften kontrolliert. In den militärisch besetzten Gebieten wurde ein inter-
national nicht anerkanntes De-Facto-Regime etabliert. Gemäß den Resolutionen
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 822, 853, 874, 884 (1993), der Ge-
neralversammlung der Vereinten Nationen 62/243 (2008), der Entschließung des
Europarates 1416 (2005) sowie anderer internationaler Organisationen und Insti-
tutionen ist das umstrittene Gebiet in völkerrechtlicher Hinsicht weiterhin integ-
raler Bestandteil der Republik Aserbaidschan. Bei der Konfliktlösung muss eine
einvernehmliche Entscheidung über den politischen Status von Bergkarabach ge-
troffen und die Rückgabe der besetzten umliegenden Gebiete geregelt werden.
Die aserbaidschanischen Binnenvertriebenen, insgesamt ca. 760 000 Personen,
haben ein Rückkehrrecht. Eine zusätzliche Rückkehroption für die ca. 360 000
armenischen Kriegsflüchtlinge aus Aserbaidschan und die ca. 250 000 aserbaid-
schanischen Kriegsflüchtlinge aus Armenien ist wegen der nationalistisch aufge-
ladenen Stimmung in beiden Südkaukasusrepubliken bzw. der häufigen Weiter-
flucht in Drittländer wenig aussichtsreich (vgl. die Antworten der Bundesregie-
rung zu den Fragen 29 und 30 auf Bundestagsdrucksache 18/2816).
Die Konfliktvermittlung der zuständigen Minsk-Gruppe der OSZE, an der
Deutschland als einfaches Mitglied beteiligt ist, hat sich bislang als wenig effektiv
erwiesen. Politische Interessengegensätze unter den formal gleichberechtigten
drei Ko-Vorsitzenden Russland, USA und Frankreich erschweren die Konfliktlö-
sung zusätzlich. Die USA unterstützen als einziges Land das De-Facto-Regime
in Bergkarabach mit direkten staatlichen Finanzhilfen (vgl. die Antwort der Bun-
desregierung zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/2816). Im Repräsentan-
tenhaus der USA wurde zudem ein aktueller Gesetzentwurf Azerbaijan De-
mocracy Act of 2015 initiiert, der mit Blick auf die Menschenrechtslage Visa-

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und Wirtschaftssanktionen fordert, woraus sich ggf. weitere Glaubwürdigkeits-
verluste für die USA als neutraler Konfliktmediator ergeben könnten (vgl.
http://hrf.report/azerbaijani-authorities-in-hysterics-against-us-sanction/, abgeru-
fen am 12. Januar 2016).
Die Politik der Russischen Föderation war in der Vergangenheit vorrangig vom
Interesse der eigenen Einflusssicherung bestimmt. Russland hat das militärische
Beistandsabkommen mit Armenien bis 2044 verlängert und ist gleichzeitig mit
Abstand der größte Waffenlieferant beider Konfliktparteien (vgl. Uwe Halbach:
Armeniens Beitritt zur Eurasischen Wirtschaftsunion, SWP-Aktuell 51, Mai
2015, S. 3). In den Verhandlungen der Minsk-Gruppe ist Russland jedoch derje-
nige Ko-Vorsitzende, der am deutlichsten die Interessen beider Konfliktparteien
vertritt und angesichts der intensiver gewordenen russisch-aserbaidschanischen
Beziehungen auch in der Praxis eine weitgehend äquidistante Position einnimmt.
Schon seit einiger Zeit soll Moskau auf informeller Gesprächsebene mehrmals
angeboten haben, den Bergkarabach-Konflikt zu Gunsten Aserbaidschans zu lö-
sen, sofern das Land der Eurasischen Wirtschaftsunion beitrete bzw. bereit sei,
mit Russland enger militärisch zu kooperieren (vgl. Christoph H.
Benedikter: Brennpunkt Berg-Karabach, Innsbruck 2011, S. 156 ff.; www.
kommersant.ru/doc/2850300, abgerufen am 12. Januar 2016).
Die Sicherheitslage entlang der militärischen Demarkationslinie (Line of
Contact) hat sich in den letzten beiden Jahren trotz nachdrücklicher russischer
Stabilisierungsbemühungen deutlich verschärft. Der Waffenstillstand wurde bzw.
wird beinahe täglich durch gegenseitigen Scharfschützenbeschuss gebrochen.
Nach mehrtägigen Tiefflügen, die im Rahmen von Großmanövern des armeni-
schen Militärs in den besetzten Gebieten Aserbaidschans stattfanden, schossen
die aserbaidschanischen Streitkräfte am 12. November 2014 an der Line
of Contact einen armenischen Kampfhubschrauber vom Typ MI-24 ab
(vgl. www.focus.de/politik/ausland/spannungen-im-suedkaukasus-aserbaidschan-
schiesst-armenischen-helikopter-ab_id_4269782.html, abgerufen am 12. Januar
2016). Im Sommer 2015 wurden bei neuerlichen Zusammenstößen auch schwere
Waffen eingesetzt. In jüngster Zeit haben sogar an den nicht umstrittenen Grenz-
abschnitten die Auseinandersetzungen zugenommen. Angesichts der bekannten
Verhaltensmuster beider Konfliktparteien ist das Risiko eines (nicht intendierten)
Hineingleitens in einen neuen Krieg gestiegen. Beide Länder stehen sich militä-
risch hochgerüstet gegenüber. Im globalen Militarisierungsindex (GMI) 2015 des
Bonn International Center for Conversion (BICC) belegt Armenien Platz 3 und
Aserbaidschan Platz 8 (vgl. www.bicc.de/uploads/tx_bicctools/GMI_2015_D_
2015.pdf, abgerufen am 12. Januar 2016).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, mit welchen Initiativen die Bundes-
republik Deutschland als amtierender OSZE-Vorsitzender und Mitglied der
Minsk-Gruppe zur Stabilisierung bzw. Wiederherstellung des Waffenstillstands
und zur Intensivierung der Konfliktvermittlung im Bergkarabach-Konflikt beitra-
gen will.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf wie viele Dienststellen wurde der Arbeitsstab innerhalb des Auswärtigen

Amts zwecks Vorbereitung und Durchführung des deutschen OSZE-Vorsit-
zes bislang aufgestockt, und wie ist die Aufteilung der geplanten inhaltlichen
Arbeitsschwerpunkte für den diesjährigen OSZE-Vorsitz innerhalb des Ar-
beitsstabs geregelt?

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2. Wie viele Dienststellen innerhalb des Arbeitsstabs stehen für das
selbst gewählte Schwerpunktthema „Fortgesetztes Krisen- und Konfliktma-
nagement in der und um die Ukraine sowie bei den weiteren ungelösten Kon-
flikten im OSZE-Raum“ (vgl. www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/
Friedenspolitik/OSZE/DEU-OSZE-Vorsitz_node.html, abgerufen am 12. Ja-
nuar 2016) zur Verfügung, und wie sind ggf. die Zuständigkeiten für die ein-
zelnen Konflikte geregelt (bitte nach Konflikten getrennt ausführen)?

3. Welche Zielstellung verfolgt die Bundesregierung im Rahmen des deutschen
OSZE-Vorsitzes in Bezug auf den Bergkarabach-Konflikt, und welche kon-
kreten Initiativen sind hierbei von der Bundesregierung zu erwarten?

4. Wie sehen die Konsultationsmechanismen aus, mit denen die praktische Zu-
sammenarbeit zwischen den drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe und
dem deutschen OSZE-Vorsitz abgestimmt wird?

5. Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung im Rahmen des deutschen
OSZE-Vorsitzes unternehmen, um den Zugang der einfachen Mitglieder der
Minsk-Gruppe zu Informationen über den aktuellen Stand des Minsk-Pro-
zesses zu verbessern (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 18/2816)?

6. Wie viele Feldmissionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Auftrag der drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe zur Beobachtung der
Sicherheitslage an der Line of Contact in den Jahren 2014 und 2015 durch-
geführt, und welche Erkenntnisse konnten dadurch in Bezug auf die Bereit-
schaft der Konfliktparteien gewonnen werden, die Waffenstillstandsverein-
barung in der Praxis einzuhalten?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Häufigkeit und

Umstände von Waffenstillstandsverletzungen durch die Konfliktparteien
in dem genannten Zeitraum?

b) Welche Waffensysteme wurden hierbei nach Kenntnis der Bundesregie-
rung üblicherweise eingesetzt?

c) Welche weiterführenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten Ant-
wort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (Fraktion
DIE LINKE.) nach den Zahlen von getöteten Soldaten beider Konflikt-
parteien an der Line of Contact in den Jahren 2014 und 2015 (vgl. die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache
18/7181) im Hinblick darauf vor, welche Konfliktpartei in dem genannten
Zeitraum ggf. überwiegend für die Waffenstillstandsverletzungen mit töd-
lichem Ausgang verantwortlich gewesen ist, und wie die Konfliktparteien
die Rückführung von getöteten Soldaten geregelt haben?

d) Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten beider Konfliktparteien wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 bei
Waffenstillstandsverletzungen an und im Umfeld der Line of Contact ge-
tötet oder verletzt (bitte getrennt nach Konfliktpartei und pro Jahr auflis-
ten)?

e) Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich die Um-
stände aufgeklärt werden, die am 8. März 2011 nahe des Dorfes Orta
Garvand im Aghdam-Distrikt zum Tod des neunjährigen aserbaidschani-
schen Staatsbürgers Fariz Badalov geführt haben (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 f) auf Bundestagsdrucksache 18/2816), und
falls nein, welche Schritte wird die Bundesregierung während des deut-
schen OSZE-Vorsitzes unternehmen, um die abschließende Aufklärung
der genauen Todesumstände zu unterstützen sowie den Druck auf die

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Konfliktparteien zu erhöhen, damit die jeweiligen Scharfschützen künftig
die Zivilbevölkerung nicht mehr angreifen?

f) An welchen Abschnitten der Line of Contact wurden von welcher Kon-
fliktpartei bislang bauliche Befestigungsmaßnahmen fertiggestellt oder
befinden sich aktuell im Aufbau, um die ortsansässige Zivilbevölke-
rung vor Scharfschützenbeschuss besser zu schützen (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 h) auf Bundestagsdrucksache 18/2816)?

7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung der Kon-
fliktparteien mit konventionellen Waffensystemen angesichts des andauern-
den militärischen Aufrüstungskurses in den zurückliegenden Jahren entwi-
ckelt, und welche weiteren Rüstungsbeschaffungen sind ggf. in nächster Zeit
geplant?
a) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der

Bundesregierung gegenwärtig die Streitkräfte der Republik Aserbaid-
schan, und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus?

b) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig die Streitkräfte der Republik Armenien,
und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus?

c) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig die armenischen Streitkräfte in der Region
Bergkarabach und den umliegenden besetzten Gebieten Aserbaidschans?

d) Mit wie vielen Soldaten ihrer regulären Streitkräfte ist die Republik Ar-
menien nach Kenntnis der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeit-
punkt in den armenischen Streitkräften in der Region Bergkarabach ver-
treten, und wie viele Wehrpflichtige aus der Republik Armenien versehen
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ihren Wehrdienst in den ar-
menischen Streitkräften in der Region Bergkarabach?

8. Wie viele militärische Manöver haben die regulären Streitkräfte der Repub-
lik Aserbaidschan in den Jahren 2014 und 2015 in der Nähe der Line of
Contact sowie an Abschnitten der völkerrechtlich gültigen Staatsgrenze von
Aserbaidschan und Armenien nach Kenntnis der Bundesregierung durchge-
führt, und in welcher Truppenstärke sind ggf. einzelne Teilstreitkräfte daran
beteiligt gewesen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

9. Wie viele militärische Manöver haben die regulären Streitkräfte der Repub-
lik Armenien in den Jahren 2014 und 2015 an Abschnitten der völkerrecht-
lich gültigen Staatsgrenze von Armenien und Aserbaidschan nach Kenntnis
der Bundesregierung durchgeführt, und in welcher Truppenstärke sind ggf.
einzelne Teilstreitkräfte daran beteiligt gewesen (bitte einzeln aufschlüs-
seln)?

10. Wie viele militärische Manöver haben die armenischen Streitkräfte in der
Region Bergkarabach sowie in den umliegenden besetzten Gebieten Aser-
baidschans in den Jahren 2014 und 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt, und in welcher Truppenstärke sind ggf. auch einzelne Teil-
streitkräfte der regulären Armee der Republik Armenien daran beteiligt ge-
wesen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

11. In welcher Truppenstärke und mit welchen Teilstreitkräften haben die arme-
nischen Streitkräfte im November 2014 das Großmanöver in den besetzten
Gebieten Aserbaidschans nahe der Line of Contact nach Kenntnis der Bun-
desregierung durchgeführt, in dessen Verlauf ein armenischer Kampfhub-
schrauber vom Typ MI-24 von den aserbaidschanischen Streitkräften abge-
schossen wurde?

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a) Befand sich der armenische Kampfhubschrauber zum Zeitpunkt des Ab-
schusses nach Kenntnis der Bundesregierung im völkerrechtlichen Luft-
raum Aserbaidschans?

b) Gehörte der abgeschossene Kampfhubschrauber nach Kenntnis der Bun-
desregierung zum Luftwaffenbestand der armenischen Streitkräfte in der
Region Bergkarabach, oder stammte der Kampfhubschrauber aus dem
Luftwaffenbestand der regulären Streitkräfte der Republik Armenien, so-
dass er zum Zweck der Manöverteilnahme erst in den völkerrechtlichen
Luftraum Aserbaidschans eingedrungen war?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die näheren Um-
stände, die zum Abschuss des armenischen Kampfhubschraubers durch
die aserbaidschanischen Streitkräfte führten, und kann die Bundesregie-
rung hierbei die Angaben des Verteidigungsministeriums Aserbaidschans
bestätigen, wonach der Kampfhubschrauber provokative Tiefflüge über
die Schützengräben von aserbaidschanischen Soldaten durchgeführt ha-
ben soll (vgl. www.mfa.gov.az/en/news/879/2682, abgerufen am 14. Ja-
nuar 2016)?

d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige weitere mili-
tärische Auseinandersetzungen zwischen beiden Konfliktparteien als
Folge des Hubschrauberabschusses, und welche Waffensysteme kamen
dabei ggf. zum Einsatz (bitte getrennt nach Konfliktpartei auflisten)?

e) Wie haben die Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe auf die Durchführung
des Großmanövers und den Hubschrauberabschuss reagiert, und auf wes-
sen Initiative wurden welche Maßnahmen getroffen, um die Sicherheits-
lage wieder zu stabilisieren?

f) Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Bergung der bei dem
Hubschrauberabschuss getöteten Piloten zwischen den Konfliktparteien
geregelt?

12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und
2015 die Zahl von Sicherheitsvorfällen an der völkerrechtlich gültigen
Staatsgrenze zwischen den Republiken Armenien und Aserbaidschan entwi-
ckelt, und inwieweit wurden hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung
auch bewaffnete Spezialkommandos eingesetzt, die die gemeinsame Staats-
grenze (bzw. auch die Line of Contact) überquert haben, um im Hinterland
des jeweiligen Gegners Sabotageakte oder Anschläge auszuführen (vgl.
www.dw.com/de/etliche-tote-bei-gefechten-in-berg-karabach/a-17827354,
abgerufen am 14. Januar 2016; bitte pro Jahr und Art des Vorfalls auflisten)?

13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe für die
schwere militärische Eskalation an der Line of Contact im Sommer 2015?
a) Wann haben nach Kenntnis der Bundesregierung an welchem Abschnitt

der Line of Contact die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den
Konfliktparteien begonnen, und wie lange hielten die Kämpfe an?

b) Wie viele Soldaten bzw. Sicherheitskräfte beider Konfliktparteien wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kämpfen getötet oder verletzt
(bitte getrennt nach Konfliktpartei auflisten)?

c) Welche schweren Waffensysteme haben die Konfliktparteien bei den mi-
litärischen Auseinandersetzungen nach Kenntnis der Bundesregierung
eingesetzt, und wurde dabei die Line of Contact auch durchbrochen?

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d) Überstieg die Intensität der Kampfhandlungen der Konfliktparteien nach
Kenntnis der Bundesregierung das bislang bekannte Maß, und hatten die
Konfliktparteien ggf. bereits damit begonnen, weitere Truppenverbände
zu massieren sowie zusätzliche schwere Waffensysteme an die Line of
Contact zu verlegen?

e) Wie haben die Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe auf die militärische
Zuspitzung der Sicherheitslage reagiert, und was hat nach Kenntnis der
Bundesregierung letztlich zur Beendigung der Kampfhandlungen ge-
führt?

14. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2014 und 2015 Waffensysteme an die Republik Aserbaidschan geliefert bzw.
militärische Ausbildungshilfe für die aserbaidschanischen Streitkräfte geleis-
tet (bitte nach Herkunftsland, Stückzahl und Waffensystem auflisten)?

15. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2014 und 2015 Waffensysteme an die Republik Armenien geliefert bzw. mi-
litärische Ausbildungshilfe für die armenischen Streitkräfte geleistet (bitte
nach Herkunftsland, Stückzahl und Waffensystem auflisten)?

16. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Re-
publik Armenien gelieferte Waffensysteme ggf. in die Region Bergkarabach
weiter transferiert (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)?

17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die staatlichen Verteidi-
gungsausgaben Aserbaidschans und Armeniens in den Jahren 2014 und 2015
entwickelt (bitte getrennt nach Land, in absoluten Vergleichszahlen in US-
Dollar oder Euro sowie am Anteil des Gesamtvolumens des jeweiligen
Staatshaushalts ausweisen)?

18. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Außenministe-
rium der USA bzw. die United States Agency for International Development
im Zeitraum von 2013 bis 2015 Finanzhilfen für das international nicht an-
erkannte De-Facto-Regime in Bergkarabach geleistet, wie ist die Zweckver-
wendung geregelt, und an welche weiteren Bedingungen sind die US-Finanz-
hilfen geknüpft (bitte pro Jahr und Betrag auflisten)?

19. Inwieweit haben die Finanzhilfen der USA nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung in der Region
Bergkarabach bislang beeinflusst, und welche Erkenntnisse hat die Bundes-
regierung über den aktuellen Militarisierungsgrad in der Region Bergkarab-
ach nach der Definition des Bonn International Center for Conversion?

20. Welche Programme zur sozialen Integration von Kriegsflüchtlingen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Republik Armenien vor-
handen, und wie viele Kriegsflüchtlinge müssen aktuell noch in provisori-
schen Gemeinschaftsunterkünften leben (vgl. die Antwort der Bundesregie-
rung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/2816)?

21. Erklärt sich die geringe Zahl von 1 599 offiziell registrierten Kriegsflücht-
lingen in Armenien (bei einer Gesamtzahl von ca. 360 000 Geflüchteten aus
Aserbaidschan, vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf Bun-
destagsdrucksache 18/2816) ausschließlich mit der Weiterflucht in Drittlän-
der, und falls nein, welche anderen Gründe sind nach Kenntnis der Bundes-
regierung ggf. dafür verantwortlich, dass sich Kriegsflüchtlinge in Armenien
nicht registrieren lassen?

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22. Welche Programme zur sozialen Integration der Binnenvertriebenen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Republik Aserbaidschan
vorhanden, und welche Fortschritte wurden bei der vorgesehenen Errichtung
von 170 000 Wohnunterkünften für diejenigen Binnenvertriebenen erzielt,
die bislang noch in prekären Wohnverhältnissen lebten (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/2816)?

23. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Annäherung der Zivilge-
sellschaften Armeniens und Aserbaidschans bei der friedlichen Lösung des
Bergkarabach-Konflikts bei, und welche diesbezüglichen Projekte werden
im Bereich der zivilen Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung von
der Bundesregierung aktuell gefördert bzw. sind aktuell beantragt (bitte nach
Projekt/Initiative je Land, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)?

24. Welche Projekte werden darüber hinaus von der Bundesregierung und der
Europäischen Union aktuell im Rahmen des internationalen Jugendaustau-
sches und der Hochschulzusammenarbeit gefördert, bei denen auch junge
Menschen aus beiden Südkaukasusrepubliken zusammengebracht werden
und zusammenarbeiten können (bitte einzeln nach Projekt, Laufzeit und För-
dervolumen auflisten)?

25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eigenständige Koopera-
tionsversuche bzw. durch schlüssiges Handeln zustande gekommene Verein-
barungen von einigen grenznahen Gemeinden in beiden Südkaukasusrepub-
liken, um zum Beispiel Kulturdenkmäler und Friedhöfe der jeweils anderen
Seite zu erhalten, und wie haben die Regierungen Armeniens und Aserbaid-
schans nach Kenntnis der Bundesregierung auf solche Aktivitäten reagiert?

26. Welche zivilgesellschaftlichen Basisbewegungen sind der Bundesregierung
in beiden Südkaukasusrepubliken bekannt, die für die Völkerverständigung
und friedliche Konfliktlösung eintreten, und wie haben die Regierungen Ar-
meniens und Aserbaidschans nach Kenntnis der Bundesregierung auf solche
Aktivitäten reagiert (bitte nach Land, Organisation und Mitgliederzahlen,
ggf. auch geschätzt, auflisten)?

27. In welcher Weise hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit für in-
haftierte Einzelpersonen in beiden Südkaukasusrepubliken eingesetzt, die
sich für Versöhnung und Frieden zwischen Armeniern und Aserbaidschanern
engagiert haben, und um welche Personen handelte es sich dabei (bitte ge-
trennt nach Land auflisten)?

28. Wie viele Wehrpflichtige haben nach Kenntnis der Bundesregierung in bei-
den Südkaukasusrepubliken in den Jahren 2014 und 2015 den Kriegsdienst
aus Gewissensgründen verweigert, und wie viele Kriegsdienstverweigerer
befinden sich ggf. gegenwärtig in Haft (bitte getrennt nach Land auflisten)?

29. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der kritischen Aufarbeitung
des früheren Kriegsgeschehens ein, um die gegenseitigen nationalistischen
Feindbilder abzubauen sowie die Kompromissbereitschaft in der Bevölke-
rung beider Südkaukasusrepubliken für Fortschritte im Minsk-Prozess zu
fördern, und welche diesbezüglichen Initiativen sind von der Bundesregie-
rung im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes geplant?
a) Wie beeinflusst das nationale Trauma des Völkermords an der armeni-

schen Bevölkerung im Osmanischen Reich 1915/16 nach Kenntnis der
Bundesregierung die aktuelle Bereitschaft der Politik, Wissenschaft und
Gesellschaft in Armenien, die Vertreibung der aserbaidschanischen Be-
völkerung aus Armenien und den militärisch eroberten Gebieten Aser-
baidschans bzw. die schweren Verletzungen des humanitären Kriegsvöl-

Drucksache 18/7409 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

kerrechts im Bergkarabach-Krieg kritisch aufzuarbeiten, und welche ent-
sprechenden Versuche hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit dazu bereits gegeben (bitte erläutern)?

b) Wie beeinflusst das nationale Trauma des Massakers an der aserbaidscha-
nischen Bevölkerung in Chodschali im Bergkarabach-Krieg 1992 die ak-
tuelle Bereitschaft der Politik, Wissenschaft und Gesellschaft in Aser-
baidschan, die Vertreibung der armenischen Bevölkerung aus Aserbaid-
schan bzw. die schweren Verletzungen des humanitären Kriegsvölker-
rechts im Bergkarabach-Krieg kritisch aufzuarbeiten, und welche entspre-
chenden Versuche hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ver-
gangenheit dazu bereits gegeben (bitte erläutern)?

c) Inwieweit waren die gegenseitigen traumabelasteten Konfliktwahrneh-
mungen beider Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung be-
reits Gegenstand der Mediationsbemühungen der Minsk-Gruppe, und
welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um im Hinblick auf die
beabsichtigte Intensivierung der Konfliktvermittlung während des deut-
schen OSZE-Vorsitzes dem Thema Vergangenheitsbewältigung künftig
mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen (bitte erläutern)?

30. Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit
der geplanten Intensivierung der Konfliktvermittlung während des deutschen
OSZE-Vorsitzes unternehmen, um die vorhandenen Differenzen zwischen
den Konfliktparteien über die Auslegung der Madrider Basisprinzipien und
die zeitliche Abfolge ihrer Durchführung zu überbrücken (vgl. die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/2816; bitte
erläutern)?

31. Könnte nach Einschätzung der Bundesregierung eine mögliche Teillösung
darin bestehen, die Frage der Rückgabe der Bergkarabach umgebenden Ge-
biete an Aserbaidschan mit wechselseitigen Sicherheitsgarantien zu verbin-
den, um die gegenwärtigen Verhandlungsblockaden aufzulösen und die Zu-
stimmung Armeniens zur stufenweisen Durchführung der verbleibenden
Madrider Basisprinzipien mit einer späteren Klärung des finalen politischen
Status von Bergkarabach zu erleichtern (bitte erläutern)?

32. Wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Intensivie-
rung der Konfliktvermittlung während des deutschen OSZE-Vorsitzes und in
ihrer Eigenschaft als einfaches Mitglied der Minsk-Gruppe auch an der Mög-
lichkeit von gegenseitigen Gebietsaustauschen und der einvernehmlichen
Neufestlegung der Staatsgrenzen nach dem Muster des Goble-Plans als
grundsätzliche Verhandlungsalternative festhalten, und welche Bedeutung
misst die Bundesregierung dieser Konfliktlösungsvariante vor dem Hinter-
grund des stagnierenden Friedensprozesses und der bislang nicht überbrück-
baren Differenzen der Konfliktparteien über die Auslegung und Durchfüh-
rung der Madrider Basisprinzipien bei (bitte erläutern)?

33. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung direkten Gesprächen zwi-
schen Vertretern der armenischen und der vertriebenen aserbaidschanischen
Bevölkerung aus Bergkarabach in Ergänzung zum offiziellen Verhandlungs-
format 1+1 der Minsk-Gruppe (Armenien und Aserbaidschan, das dem zwi-
schenstaatlichen Charakter des Konflikts entspricht, vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/2816) bei, um in
bestimmten praktischen Fragen wie gegenseitigen Kontakt- und Besuchs-
möglichkeiten einer Politik der kleinen Schritte und humanitären Erleichte-
rungen den Weg zu ebnen (bitte erläutern)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7409
 

34. In welchem Umfang konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den von
früheren Kriegshandlungen betroffenen Gebieten bereits humanitäre Minen-
räumungen durchgeführt werden, und in welchen Gebieten ist dies bislang
noch nicht der Fall?

35. Welche konkreten Vorschläge haben die drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-
Gruppe auf ihrem Treffen am 11. November 2015 im Auswärtigen Amt zur
Einführung eines Mechanismus zur Untersuchung von Waffenstillstandsver-
letzungen unterbreitet (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schrift-
liche Frage 15 der Abgeordneten Katrin Kunert der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/7181), und welche darüberhinausgehenden
vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen (VSBM) hält die Bundes-
regierung ggf. für geeignet, um das Risiko militärischer Eskalationen zu re-
duzieren (bitte erläutern)?

36. Welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem
jüngsten Schweizer Gipfeltreffen der Staatspräsidenten beider Südkaukasus-
republiken, Sersch Sargsjan und Ilcham Alijew, im Dezember 2015 im Hin-
blick auf die Fortführung des Minsk-Prozesses und die Entschärfung der Si-
cherheitslage an der Line of Contact und der völkerrechtlich gültigen Staats-
grenze erzielt werden?

37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche kontroverse
Auffassungen unter den Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe, wie sich der
gegenwärtige Stillstand im Minsk-Prozess überwinden lässt, und wie haben
die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherige Me-
diationstätigkeit der einzelnen Ko-Vorsitzenden beurteilt (bitte getrennt nach
Konfliktpartei und Ko-Vorsitz darlegen)?

38. Inwieweit haben die Konfliktparteien in der Vergangenheit Kritik an der tri-
lateralen Zusammensetzung des Ko-Vorsitzes der Minsk-Gruppe geübt, und
welche Konfliktpartei hat nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Wünsche
zur Veränderung bzw. Erweiterung des Ko-Vorsitzes formuliert (bitte erläu-
tern)?

39. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die aserbaidschanische Regie-
rung auf den Gesetzentwurf Azerbaijan Democratic Act of 2015 und die da-
rin empfohlenen Sanktionsmaßnahmen reagiert, und welche Schlussfolge-
rungen lassen sich daraus nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick
auf die weitere Akzeptanz der USA als Ko-Vorsitzender der Minsk-Gruppe
durch Aserbaidschan bislang ableiten?

40. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kräftegruppierungen in-
nerhalb der aserbaidschanischen Regierung, die für Fortschritte bei der Kon-
fliktregulierung enger mit Russland kooperieren wollen?

41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Rückwirkun-
gen der derzeit angespannten russisch-türkischen Beziehungen auf die Zu-
sammenarbeit innerhalb der Minsk-Gruppe, an der die Türkei wie Deutsch-
land als einfache Mitglieder beteiligt sind?

42. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Durchführung von politi-
schen Wahlen in der Region Bergkarabach, und wird sie ihre bisherige ab-
lehnende Haltung zu einer diplomatischen Anerkennung der sogenannten
Republik Bergkarabach auch zukünftig aufrechterhalten?

Berlin, den 27. Januar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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