BT-Drucksache 18/7408

Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Ausbildungsmissionen in Libyen und Tunesien

Vom 27. Januar 2016


 

Deutscher Bundestag Drucksache 18/7408
18. Wahlperiode 27.01.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke Jan van Aken,
Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Katrin Kunert, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion
DIE LINKE.

Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Ausbildungsmissionen in Libyen und
Tunesien

Laut einem Bericht des Magazins „DER SPIEGEL“ (9. Januar 2016) könnten 150
bis 200 deutsche Soldatinnen und Soldaten „laut internen Plänen“ in wenigen
Monaten damit beginnen, libysche Militärs auszubilden. Eine entsprechende Mis-
sion würde gemeinsam mit italienischen Militärangehörigen durchgeführt. Der
Bericht lässt offen, ob es sich dabei um jene italienischen Verbände handelt, die
sich in der Europäischen Gendarmerietruppe EUROGENDFOR organisieren.
Vorbild der Mission seien Ausbildungsmaßnahmen von „Kurden im Norden des
Irak“ und sie richte sich gegen die Ausbreitung der Terrormiliz „Islamischer
Staat“ (IS) in Libyen. Bereits im Dezember 2015 habe der Bundesminister des
Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier das Ansinnen seinen Amtskollegen
„auf einem internationalen Treffen in Rom vorgestellt“. Bedingung sei, dass die
verfeindeten libyschen Regierungen in Tobruk und Tripolis eine Einheitsregie-
rung bilden würden. Hierzu hatte der deutsche UN-Sondervermittler Martin Kob-
ler zwar Ende vergangenen Jahres eine grundsätzliche Einigung zwischen den
Konfliktparteien erzielen können, weitere Fortschritte blieben aber bislang aus.
Laut dem Magazin „DER SPIEGEL“ soll die Ausbildung libyscher Militärs „aus
Sicherheitsgründen“ vorerst in Tunesien stattfinden. Damit dürfte die Annahme
der Fragestellerinnen und Fragesteller vom Herbst vergangenen Jahres zutreffen,
dass die Bundesregierung die Fortsetzung der EU-Mission EUBAM Libyen be-
fürwortet, diese aber nach Tunesien verlagern will (Bundestagsdrucksache
18/6421). Das übrig gebliebene Gerüst von EUBAM Libyen wurde inzwischen
nach Tunis verlegt. Ganz besonders stand bei EUBAM Libyen außer der
Bekämpfung des Terrorismus die Verhinderung unerwünschter Migration nach
Europa im Vordergrund (www.statewatch.org/news/2014/oct/eu-eeas-libya-
framework-13829-14.pdf).
Die Regierung Tunesiens hat mit dem Bau einer 168 Kilometer langen und zwei
Meter hohen Sperranlage an der libyschen Grenze begonnen. Das Auswärtige
Amt hat hierfür 50 hochwertige Wärmebildkameras an die Grenzpolizei ver-
schenkt. Nun soll die Zusammenarbeit intensiviert werden, die Bundespolizei
will weitere „Experten“ nach Tunesien entsenden. Die Bundespolizei hat ein Pro-
jekt zur Unterstützung bei der Grenzüberwachung begonnen. Nun verhandelt
auch die EU-Kommission hierzu mit Tunesien und stellt der Regierung Ausgaben
von 25 Millionen Euro in Aussicht (Bundestagsdrucksache 18/6421). Nach dem
„Arabischen Frühling“ unterstützt das Bundesministerium des Innern tunesische

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Behörden in einer „Sicherheitssektorreform“. Ziel von Kooperationen der Bun-
despolizei ist die Verhinderung unerwünschter Migration auf dem Land- und See-
weg nach Europa (Bundestagsdrucksache 18/3054). Das Bundeskriminalamt
schult seine Partner auch zur Terrorismusbekämpfung. Nun sollen Lehrgänge zu
Telekommunikationsüberwachung, Ausforschung des Internet sowie Lauschan-
griffen folgen (Bundestagsdrucksache 18/6421). Zusammen mit Frankreich will
Deutschland in weiteren Projekten die Institutionen des Strafsystems stärken.
Auch dies könnte an frühere Maßnahmen zur IT-Überwachung anknüpfen (Bun-
destagsdrucksache 17/13185).
Die Bundesregierung muss Lehren aus dieser nach Ansicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller gescheiterten EUBAM-Mission in Libyen ziehen. Denn es wur-
den staatliche und nichtstaatliche Verbände ausgebildet, die sich seitdem gegen-
seitig bewaffnet bekämpfen. In diesem Klima wurde auch die Ansiedlung des
Islamischen Staates in Libyen begünstigt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Überlegungen existieren innerhalb der Bundesregierung, Militärs in

nordafrikanischen Staaten im Rahmen neuer Ausbildungsmissionen zu un-
terstützen bzw. bestehende Missionen fortzuführen oder auszuweiten?

2. Welche bi- oder multilateralen Gespräche haben hierzu mit welchem Ergeb-
nis bereits mit Regierungen nordafrikanischer Staaten stattgefunden, und wer
nahm daran teil?

3. Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis wurden entsprechende Über-
legungen der Bundesregierung bereits auf Treffen der EU-Mitgliedstaaten
vorgestellt oder erörtert?

4. Welche eigenen Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, die
verfeindeten libyschen Regierungen in Tobruk und Tripolis zur Bildung ei-
ner Einheitsregierung zu bewegen, und auf welche Weise steht sie hierzu mit
dem UN-Sondervermittler Martin Kobler in Kontakt?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte des UN-Sondervermitt-
lers Martin Kobler zu einer Einigung zwischen den Konfliktparteien?

6. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn das Maga-
zin „DER SPIEGEL“ von „internen Plänen“ einer Ausbildungsmission liby-
scher Militärs berichtet, und welcher Zweck würde damit verfolgt?

7. Unter welchen Umständen ist die Bundesregierung bereit oder in der Lage,
libysche Militärs durch Ausbildungsmaßnahmen oder sonstige Beiträge zu
unterstützen?

8. Welche Defizite oder Bedrohungen außer Terrorismus würden von einer sol-
chen deutschen Mission in Libyen verfolgt?

9. In welchen Treffen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen haben die Au-
ßenminister der Europäischen Union die Zukunft der EUBAM-Libyen-Mis-
sion nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 erörtert, und welche
Beschlüsse wurden dabei gefasst?
a) Was ist der Bundesregierung über Pläne der italienischen Regierung be-

kannt, libysche Militärs durch Ausbildungsmaßnahmen oder sonstige
Beiträge zu unterstützen, und inwiefern erwägt die Bundesregierung eine
Verzahnung etwaiger Maßnahmen?

b) Was ist der Bundesregierung über konkrete Inhalte sowie Ergebnisse ei-
nes französischen Projekts zur Reorganisation der libyschen Küstenwa-
che bekannt (Kommissionsdokument SWD(2014) 173 final)?

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10. Inwiefern sind die dort anvisierten Analysen und Empfehlungen mittlerweile
erfolgt, und wo wurden diese vorgestellt?

11. Was ist der Bundesregierung über Initiativen oder Pläne der Europäischen
Gendarmerietruppe EUROGENDFOR in Libyen bekannt?

12. Welche neueren Details sind der Bundesregierung zu einer Fortführung oder
Umwandlung der EU-Mission EUBAM Libyen bekannt?

13. Auf welche Weise könnten die vor der Küste Libyens operierenden Ver-
bände der Militärmission EUNAVFOR MED aus Sicht der Bundesregierung
nach Bildung einer libyschen Einheitsregierung in etwaige Ausbildungs-
oder Unterstützungsmissionen dortiger Sicherheitsbehörden eingebunden
werden?

14. Welche Überlegungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu
bereits auf EU-Ebene angestellt, bzw. welche Vorschläge wurden hierzu ein-
gebracht?

15. Inwiefern und mit welchem Inhalt wurde auch die Bundesregierung von der
Regierung Frankreichs oder der USA dahingehend kontaktiert, dass „große
Militäroperationen“ in Libyen geplant seien (https://mideastwire.com/
page/articleFree.php?id=59447)?
a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über ent-

sprechende Maßnahmen oder Vorbereitungen?
b) Was ist der Bundesregierung über etwaige, bereits begonnene „special

operations“ bekannt (www.militarytimes.com/story/breaking-news/2016/
01/13/dod-may-expand-isis-fight-beyond-iraq-and-syria/78744374)?

16. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen „Sicher-
heitsexperten“ an die EU-Delegationen in Algerien, Ägypten, Irak, Jorda-
nien, Marokko, Saudi-Arabien, Tunesien, der Türkei sowie in Nigeria ent-
sandt, und aus welchen Ländern stammen diese (Bundestagsdrucksa-
che 18/6421)?
a) Welche „sinnvolle[n] EU-Aktivitäten im Bereich der Terrorbekämpfung“

wurden von den „Sicherheitsexperten“ bereits identifiziert oder sogar im-
plementiert?

b) Inwiefern sind diese „Sicherheitsexperten“ an geplanten Missionen in Tu-
nesien oder Libyen beteiligt?

17. Welche Details kann die Bundesregierung zu einem Projekt des UN-Büros
für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zu „ausländischen ter-
roristischen Kämpfern in den Regionen Maghreb, Naher/Mittlerer Osten und
Westlicher Balkan“ sowie einem Projekt „Prävention von Radikalisierung in
den Regionen Maghreb und Sahel“ mitteilen, die von der EU-Kommission/
DG NEAR unter dem Motto „Countering radicalisation and Foreign Terro-
rist Fighters“ finanziert werden (Bundestagsdrucksache 18/6421)?

18. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse oder die Fortführung des
EU-Programms „Stabilizing at-risk communities and enhancing migration
management to enable smooth transitions“ in Ägypten, Tunesien und Libyen
bekannt?

19. Welche Aktivitäten hat das Bundesministerium des Innern im Rahmen seiner
thematischen Federführung der internationalen Unterstützung im G7+3-For-
mat im Bereich „Grenzsicherheit“ bislang entfaltet, und welche Maßnahmen
wurden durchgeführt oder begleitet?

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20. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Arbeit der „G7-Un-
terstützungsgruppe Tunesien“ mitteilen (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
a) Wer gehört dieser Gruppe nach Kenntnis der Bundesregierung an?
b) Welche „drei bis vier durchgeplante[n] Infrastruktur-Großprojekte“ wur-

den Tunesien seitens der Gruppe vorgeschlagen, und inwiefern hat die
Regierung diese „Leuchtturmprojekte“ mittlerweile benannt?

c) Inwiefern gelang es der Gruppe mittlerweile, sich „für deren bevorzugte
Finanzierung durch die Internationalen Finanzinstitute“ einzusetzen?

21. Welche weiteren Runden des „Vertieften Politischen Dialogs über das
Thema Sicherheit und Antiterrorkampf“ haben seit September 2015 zwi-
schen der Europäischen Union und Tunesien stattgefunden, und wer nahm
daran teil?

22. Inwiefern ist die Entsendung von EU-Experten zur Erarbeitung einer tunesi-
schen nationalen Antiterrorstrategie inzwischen umgesetzt oder begonnen
worden?

23. Welche „Arbeitsweisen“, „methodischen Herangehensweisen“ und „techni-
sche[n] Aspekte“ hat das Bundeskriminalamt beim Lehrgang „Terrorismus-
bekämpfung“ den tunesischen Teilnehmern vorgestellt und mit ihnen geübt
(Bundestagsdrucksache 18/6421)?

24. Wann und wo soll das fertig verhandelte neue deutsch-tunesische Sicher-
heitsabkommen unterzeichnet werden (Bundestagsdrucksache 18/7191)?
a) Sofern dies noch nicht beschlossen ist, wann ist mit dem Abschluss der

Sprachprüfung zu rechnen?
b) Welche Regelungen trifft das Sicherheitsabkommen hinsichtlich der da-

von betroffenen Behörden und Zusammenarbeitsformen?
c) Welche Regelungen trifft das Sicherheitsabkommen hinsichtlich des Aus-

tausches klassifizierter Informationen?
25. Was ist der Bundesregierung über den Fortschritt der Verhandlungen über

ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Tunesien bekannt?
26. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu einem dreijährigen

Projekt der EU-Kommission zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien
mitteilen, das im Rahmen des laufenden Aktionsplans 23 Mio. Euro umfas-
sen soll und auf zwei Peer Reviews zurückgeht, die die EU-Kommission un-
ter Beteiligung von „Sicherheitsfachleuten aus den Mitgliedstaaten“ in den
Jahren 2013 und 2014 in Tunesien durchgeführt hat (Bundestagsdrucksa-
che 18/7191)?
a) Inwiefern sind die „technischen Partner“ inzwischen benannt?
b) Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung bei der grenz-

polizeilichen Aufgabenwahrnehmung der tunesischen Grenzbehörden
hinsichtlich des Erreichens des „Standard[s] des integrierten Grenzmana-
gements der EU“?

27. Was ist der Bundesregierung über Beteiligte, Ziele und Vorhaben eines
„Euro-Mediterranean Foreign Terrorist Fighters meeting“ in Baghdad sowie
einer „Anti-Terror-Arbeitsgruppe“ auf Ebene der Liga der Arabischen Staaten
bekannt (www.statewatch.org/news/2015/nov/eu-council-c-t-implementation-
strategy-14438-15.pdf)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7408
 

 

28. Welche weiteren Details zu einzelnen Teilvorhaben zur Modernisierung des
Sicherheitssektors im Allgemeinen und zur Verbesserung der Grenzsicher-
heit kann die Bundesregierung zu dem EU-Projekt mitteilen?
a) Welche weiteren in- oder ausländischen Behörden sollen an das „ressort-

übergreifende Lagezentrum“ im Bundesinnenministerium angebunden
werden?

b) Auf welche Weise soll die „Modernisierung der Sicherheitskräfte“ umge-
setzt werden?

c) Welche Maßnahmen sind für den „Kapazitätsaufbau bei den Geheim-
diensten“ vorgesehen, und wer führt diese durch?

d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die
EU-Agenturen FRONTEX und EUROPOL eine verstärkte Kooperation
mit tunesischen Behörden anstreben, welche Einladungen erfolgten
hierzu, und wie wurden diese von der tunesischen Regierung beantwortet?

29. Welche Behörden welcher Länder (auch Deutschlands) sind an der Errich-
tung und am Betrieb von drei „Pilotkasernen“ und an der „Modernisierung
von Lagezentren“ an den Standorten Gouvernorate Kasserine/algerische
Grenze, Medenine und Tataouine/libysche Grenze beteiligt (Bundestags-
drucksache 18/7191)?
a) Über welche technische Ausstattung sollen diese Lagezentren verfügen,

und welche in- oder ausländischen zivilen oder militärischen Einrichtun-
gen werden „behördenübergreifend“ daran angeschlossen?

b) Inwiefern ist die Benennung eines „nationalen Projektkoordinators auf tu-
nesischer Seite“ inzwischen erfolgt?

30. Auf welche Weise und mit welchen Maßnahmen wurde die deutsche „Un-
terstützung im Rahmen des Grenzpolizeiprojektes“ in Tunesien inzwischen
verstärkt (Bundestagsdrucksache 18/6421)?

31. Inwiefern und mit welchem Ergebnis ist die „Abstimmung von konkreten
Projekten zur anteiligen Sicherung der in Verantwortung der tunesischen
Streitkräfte liegenden Grenze“ mit dem Bundesministerium der Verteidi-
gung inzwischen erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
a) Welche Dienstreisen haben das Bundesverteidigungsministerium bzw.

die Bundeswehr hierzu seit Oktober 2015 unternommen?
b) Welche „ausgewählten Maßnahmen“ sollen ab 2016 begonnen werden,

und welche Aufgaben werden dabei von Partnern wie Belgien, Frank-
reich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Spanien sowie der Europä-
ischen Union übernommen?

32. Worin besteht die deutsche „Ausstattungshilfe zur Sicherung der tunesischen
Grenzschutzeinrichtungen in der Projektregion Jendouba“ konkret (Bundes-
tagsdrucksache 18/6421)?

33. In welchen tunesisch-libyschen Grenzabschnitten werden die vom Auswär-
tigen Amt bzw. vom Bundesverteidigungsministerium „für den Grenz-
schutz“ gelieferten 2 700 Splitterschutzwesten, 50 Wärmebildkameras,
„Nachtsichttechnik“, 700 Doppelfernrohre sowie 3 000 Gefechtshelme nach
Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt?

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34. Welche weiteren, in der Bundestagsdrucksache 18/6421 nicht erwähnten
Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung zur Unterstützung der
„Sicherheitssektorreform“ in Tunesien verfolgt?
a) Welche weiteren Sachmittel hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort

auf Bundestagsdrucksache 18/6421 an welche tunesische Sicherheitsbe-
hörden, Geheimdienste und Militärs geliefert?

b) Wo sind die mittlerweile mindestens drei „Experten“ der Bundespolizei
zur Vorbereitung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie zur
Durchführung von Ausstattungshilfen in Tunesien stationiert (Bundes-
tagsdrucksache 18/6421)?

Berlin, den 27. Januar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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