BT-Drucksache 18/7375

gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Diana Golze, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/8 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Vom 27. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7375
18. Wahlperiode 27.01.2016
Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Diana Golze, Agnes Alpers,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung
für Personen gleichen Geschlechts

A. Problem
Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was nach Auffassung
der Fraktion DIE LINKE. eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Men-
schen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Angesichts des gesellschaftlichen
Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gebe es keine
haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und
am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Darüber hinaus seien
gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der Eingetragenen Leben-
spartnerschaft im Jahr 2001 in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegen-
über der Ehe benachteiligt. Dies betreffe in erster Linie das Steuerrecht und das ge-
meinsame Adoptionsrecht.

B. Lösung
Es wird durch Ergänzung von § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) klarge-
stellt, dass auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen können. Die Rechte
der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von dieser gesetzlichen Neurege-
lung unberührt.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Keine.

Drucksache 18/7375 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Renate Künast

I. Verlangen eines Berichts

Die Fraktion DIE LINKE. hat gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einen
Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz über den Stand der Beratungen des Gesetzentwurfs
auf Drucksache 18/8 verlangt. Die Voraussetzungen für die Berichterstattung liegen vor.

II. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/8 in seiner 6. Sitzung am 19. Dezember 2013
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlage 18/8 in seiner 51. Sitzung am
13. Januar 2016 beraten und vertagt.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat zu der Vorlage in seiner 57. Sitzung am 10. Juni 2015
eine öffentliche Anhörung dem Grunde nach beschlossen und diese in seiner 58. Sitzung am 17. Juni 2015
terminiert. In seiner 68. Sitzung am 28. September 2015 hat er die öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser
Anhörung haben folgende Sachverständige teilgenommen:

Prof. Dr. Jörg Benedict Universität Rostock, Juristische Fakultät,
Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Rechtsgeschichte
und Rechtsphilosophie

Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf,
LL.M.

Leibniz Universität Hannover, Juristische Fakultät,
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Sozialrecht, Öffentliches Wirt-
schaftsrecht und Verwaltungswissenschaft

Manfred Bruns Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD);
Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D., Karlsruhe

Prof. Dr. Jörn Ipsen Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaften,
Institut für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaften

Katharina Jestaedt Kommissariat der Deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin,
Stellvertreterin des Leiters

Wolfgang Schwackenberg Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin, Rechtsanwalt und Notar

PD Dr. Friederike Wapler Goethe-Universität Frankfurt am Main, Fachbereich Rechtswissenschaft
Entlastungsprofessur für Öffentliches Recht.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7375
Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Protokoll der 68. Sitzung am 28. September 2015 mit
den anliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage in seiner 69. Sitzung am 30. September 2015,
in seiner 80. Sitzung am 16. Dezember 2015, in seiner 81. Sitzung am 13. Januar 2016 sowie in seiner 84. Sit-
zung am 27. Januar 2016 beraten und vertagt.
Zu dem Gesetzentwurf lagen dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mehrere Petitionen vor.

Berlin, den 27. Januar 2016

Renate Künast
Vorsitzende

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