BT-Drucksache 18/7367

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/7207 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte

Vom 26. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7367
18. Wahlperiode 26.01.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/7207 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur
Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region
Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte

A. Problem
Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) hat sich, wie der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen mehrfach förmlich festgestellt hat, zu einer globalen Bedro-
hung für Frieden und Sicherheit entwickelt. In seiner Resolution 2249 (2015) vom
20. November 2015 hat der Sicherheitsrat daher die Mitglieder der Vereinten Na-
tionen aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und verstärkte
Anstrengungen zu unternehmen, um terroristische Handlungen zu verhüten und
zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen be-
gangen werden.
Die entsprechenden Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft richten sich
unter anderem darauf, dem IS seine in erheblichen Teilen Iraks und Syriens ge-
schaffenen sicheren Rückzugsgebiete zu nehmen. Ein Kernelement dieser An-
strengungen ist der Aufbau und die Stärkung nachhaltiger Fähigkeiten der iraki-
schen Streitkräfte wie auch der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kur-
distan-Irak. Hierfür wurden Ausbildungszentren im Irak einschließlich der Re-
gion Kurdistan-Irak aufgebaut.
Deutschland hat beim Aufbau der Ausbildungsunterstützung für die irakischen
Streitkräfte und für die Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak einen wichti-
gen Beitrag geleistet. Erstmals im Februar und erneut im Dezember 2015 hat
Deutschland die Koordinierungsverantwortung im Rahmen des Kurdistan Trai-
ning Coordination Center (KTCC) übernommen. Die Ausbildungsunterstützung
wurde durch die Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak so bereitwillig an-
genommen, dass die Ausbildung bereits nach kurzer Zeit ausgeweitet werden
musste und die Kapazitäten des Ausbildungszentrums ausgelastet waren. Die
Ausbildungsunterstützung in Verbindung mit der durch Deutschland bereitge-
stellten Ausrüstungshilfe gilt international als Erfolgsmodell.

Drucksache 18/7367 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Bundesregierung hält eine Fortsetzung dieses Engagements für politisch wie
militärisch sinnvoll und hat daher am 6. Januar 2016 die weitere Beteiligung be-
waffneter deutsche Streitkräfte an der Ausbildungsunterstützung der Sicherheits-
kräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte
beschlossen, wobei die Personalobergrenze im Blick auf eine qualitative und
quantitative Weiterentwicklung der Ausbildung und zur Verstärkung des Eigen-
schutzes auf 150 Soldatinnen und Soldaten angehoben werden soll. Die vorgese-
henen Kräfte sollen eingesetzt werden können, solange die konstitutive Zustim-
mung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 31. Januar
2017.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7367
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/7207 anzunehmen.

Berlin, den 26. Januar 2016

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Drucksache 18/7367 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Niels Annen, Stefan Liebich und
Dr. Frithjof Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/7207 in seiner 149. Sitzung am 14. Januar 2016 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem In-
nenausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung sowie gem. § 96 GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

A. Problem
Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) hat sich, wie der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mehrfach
förmlich festgestellt hat, zu einer globalen Bedrohung für Frieden und Sicherheit entwickelt. In seiner Resolution
2249 (2015) vom 20. November 2015 hat der Sicherheitsrat daher die Mitglieder der Vereinten Nationen aufge-
fordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um terroristi-
sche Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen
begangen werden.
Die entsprechenden Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft richten sich unter anderem darauf, dem IS
seine in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffenen sicheren Rückzugsgebiete zu nehmen. Ein Kernele-
ment dieser Anstrengungen ist der Aufbau und die Stärkung nachhaltiger Fähigkeiten der irakischen Streitkräfte
wie auch der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak. Hierfür wurden Ausbildungszentren im
Irak einschließlich der Region Kurdistan-Irak aufgebaut.
Deutschland hat beim Aufbau der Ausbildungsunterstützung für die irakischen Streitkräfte und für die Sicher-
heitskräfte der Region Kurdistan-Irak einen wichtigen Beitrag geleistet. Erstmals im Februar und erneut im De-
zember 2015 hat Deutschland die Koordinierungsverantwortung im Rahmen des Kurdistan Training Coordination
Center (KTCC) übernommen. Die Ausbildungsunterstützung wurde durch die Sicherheitskräfte der Region Kur-
distan-Irak so bereitwillig angenommen, dass die Ausbildung bereits nach kurzer Zeit ausgeweitet werden musste
und die Kapazitäten des Ausbildungszentrums ausgelastet waren. Die Ausbildungsunterstützung in Verbindung
mit der durch Deutschland bereitgestellten Ausrüstungshilfe gilt international als Erfolgsmodell.
Die Bundesregierung hält eine Fortsetzung dieses Engagements für politisch wie militärisch sinnvoll und hat
daher am 6. Januar 2016 die weitere Beteiligung bewaffneter deutsche Streitkräfte an der Ausbildungsunterstüt-
zung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte beschlossen,
wobei die Personalobergrenze im Blick auf eine qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Ausbildung
und zur Verstärkung des Eigenschutzes auf 150 Soldatinnen und Soldaten angehoben werden soll. Die vorgese-
henen Kräfte sollen eingesetzt werden können, solange die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages
vorliegt, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2017.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss empfiehlt zum Antrag auf Drucksache 18/7207 am 25. Januar 2016 im Umlaufverfahren mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/7207 in seiner 83. Sitzung
am 25. Januar 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7367
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/7207 in seiner 58. Sitzung am 26. Januar 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/7207 in seiner
52. Sitzung am 26. Januar 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und einer
Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/7207
in seiner 51. Sitzung am 26. Januar 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/7207 in seiner 61. Sitzung am 27. Januar 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Bratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 26. Januar 2016

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

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