BT-Drucksache 18/7366

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/7206 - Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen 2100 (2013), 2164 (2014) und 2227 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013, 25. Juni 2014 und 29. Juni 2015

Vom 26. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7366
18. Wahlperiode 26.01.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/7206 –

Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission
der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen
2100 (2013), 2164 (2014) und 2227 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen vom 25. April 2013, 25. Juni 2014 und 29. Juni 2015

A. Problem
Deutschland hat ein erhebliches Interesse daran, im Rahmen seiner Afrika-Politik
Terrorismus, Kriminalität und Verarmung, die mittelfristig starke Auswirkungen
auch auf Europa haben können, gemeinsam mit seinen europäischen und interna-
tionalen Partnern entgegenzutreten. In diesem Zusammenhang kommt der Stabi-
lisierung Malis besondere Bedeutung zu. Ihr Erfolg hat Auswirkungen auf die
Lage in der gesamten Sahel-Region, in Libyen und bei den regionalen Nachbarn
und trägt zudem dazu bei, eine wichtige Transitregion von Flüchtlingen auf dem
afrikanischen Kontinent zu stabilisieren.
Die politische Begleitung des Friedensprozesses, der Einsatz von Mitteln der Kri-
senprävention, die Stabilisierung und Ertüchtigung, das Ausstattungsprogramm
für die malischen Streitkräfte, die Ausbildung von Polizei und Sicherheitskräften
im Rahmen der VN- und EU-Missionen, humanitäre Hilfe und Entwicklungszu-
sammenarbeit sind Elemente des umfassenden Ansatzes des deutschen Engage-
ments in Mali.
Zu diesem Engagement zählt auch die Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte bis zu einer Obergrenze von 150 Soldatinnen und Soldaten an der Multidi-
mensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali
(MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen 2100 (2013), 2164 (2014) und
2227 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013,
25. Juni 2014 und 29. Juni 2015 bzw. deren Verlängerung; der Deutsche Bundes-
tag hat den entsprechenden Anträgen der Bundesregierung jeweils zugestimmt.
Am 6. Januar 2016 hat die Bundesregierung beschlossen, den Einsatz erneut zu
verlängern und zugleich auszuweiten und zu diesem Zweck die deutsche Beteili-
gung auf bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten zu erhöhen.

Drucksache 18/7366 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Sie beabsichtigt, ab Februar 2016 zusätzlich Objektschutzkräfte und erforderliche
Einsatz-, Logistik-, Sanitäts- sowie Führungsunterstützungskräfte, eine verstärkte
gemischte Aufklärungskompanie sowie einen erhöhten deutschen Personalansatz
in den Stäben der Mission in Bamako und Gao zu stellen, um damit teilweise
bisher von den Niederlanden gestellte Fähigkeiten zu ersetzen bzw. in ihrer Leis-
tungsfähigkeit zu ergänzen und zu erweitern. Um die dafür erforderlichen Fähig-
keiten sicherzustellen, sind bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten zusätzlich zum
bisherigen Beitrag erforderlich.
Die erweiterte Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an MINUSMA soll
andauern, solange ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und
die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens je-
doch bis zum 31. Januar 2017.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7366
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/7206 anzunehmen.

Berlin, den 26. Januar 2016

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender
Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Drucksache 18/7366 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Niels Annen, Stefan Liebich und
Dr. Frithjof Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/7206 in seiner 149. Sitzung am 14. Januar 2016 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Aus-
schuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gem. § 96 GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Deutschland hat ein erhebliches Interesse daran, im Rahmen seiner Afrika-Politik Terrorismus, Kriminalität und
Verarmung, die mittelfristig starke Auswirkungen auch auf Europa haben können, gemeinsam mit seinen europä-
ischen und internationalen Partnern entgegenzutreten. In diesem Zusammenhang kommt der Stabilisierung Malis
besondere Bedeutung zu. Ihr Erfolg hat Auswirkungen auf die Lage in der gesamten Sahel-Region, in Libyen und
bei den regionalen Nachbarn und trägt zudem dazu bei, eine wichtige Transitregion von Flüchtlingen auf dem
afrikanischen Kontinent zu stabilisieren.
Die politische Begleitung des Friedensprozesses, der Einsatz von Mitteln der Krisenprävention, die Stabilisierung
und Ertüchtigung, das Ausstattungsprogramm für die malischen Streitkräfte, die Ausbildung von Polizei und Si-
cherheitskräften im Rahmen der VN- und EU-Missionen, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit
sind Elemente des umfassenden Ansatzes des deutschen Engagements in Mali.
Zu diesem Engagement zählt auch die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte bis zu einer Obergrenze von
150 Soldatinnen und Soldaten an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Na-
tionen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen 2100 (2013), 2164 (2014) und 2227 (2015) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013, 25. Juni 2014 und 29. Juni 2015 bzw. deren Verlän-
gerung; der Deutsche Bundestag hat den entsprechenden Anträgen der Bundesregierung jeweils zugestimmt.
Am 6. Januar 2016 hat die Bundesregierung beschlossen, den Einsatz erneut zu verlängern und zugleich auszu-
weiten und zu diesem Zweck die deutsche Beteiligung auf bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten zu erhöhen. Sie
beabsichtigt, ab Februar 2016 zusätzlich Objektschutzkräfte und erforderliche Einsatz-, Logistik-, Sanitäts- sowie
Führungsunterstützungskräfte, eine verstärkte gemischte Aufklärungskompanie sowie einen erhöhten deutschen
Personalansatz in den Stäben der Mission in Bamako und Gao zu stellen, um damit teilweise bisher von den
Niederlanden gestellte Fähigkeiten zu ersetzen bzw. in ihrer Leistungsfähigkeit zu ergänzen und zu erweitern.
Um die dafür erforderlichen Fähigkeiten sicherzustellen, sind bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten zusätzlich zum
bisherigen Beitrag erforderlich.
Die erweiterte Beteiligung bewaffneter deutschen Streitkräfte an MINUSMA soll andauern, solange ein Mandat
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorlie-
gen, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2017.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/7206 in seiner 83. Sitzung
am 25. Januar 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DUE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/7206 in seiner 58. Sitzung am 26. Januar 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7366
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/7206 in seiner
52. Sitzung am 26. Januar 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/7206
in seiner 51. Sitzung am 26. Januar 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, die Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/7206 in
seiner 55. Sitzung am 26. Januar 2016 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/7206 in seiner 61. Sitzung am 27. Januar 2016
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 26. Januar 2016

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

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