BT-Drucksache 18/7341

Familienpolitik - Familien mit Behinderungen

Vom 20. Januar 2016


 

Deutscher Bundestag Drucksache 18/7341
18. Wahlperiode 20.01.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Werner, Jörn Wunderlich, Sigrid Hupach,
Cornelia Möhring und der Fraktion DIE LINKE.

Familienpolitik – Familien mit Behinderungen

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein-
schließlich ihres Artikels 23 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, „Eltern mit
Behinderungen bei der Versorgung und Erziehung eigener oder an Kindesstatt
angenommener Kinder so zu unterstützen, dass eine Trennung von Eltern und
Kindern aufgrund der Behinderung eines oder beider Elternteile verhindert wird.
Eine Trennung von Eltern und Kindern ist demnach erst dann möglich, wenn nach
Einsatz der erforderlichen Hilfen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.“ (Fach-
ausschuss Freiheits- und Schutzrechte, Frauen Partnerschaft und Familie, Bio-
ethik. Elternschaft von Menschen mit Behinderungen, Positionspapier der staat-
lichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 der UN-Behindertenrechtskonven-
tion, 13. März 2012).
Ende März 2015 wurde die Bundesrepublik Deutschland erstmals vor dem UN-
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich des
Stands der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft.
In seinen abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention in Deutschland kommt der UN-Fachausschuss hinsichtlich des
Artikels 23 zu folgender Empfehlung: „Der Ausschuss empfiehlt dem Vertrags-
staat, a) Maßnahmen zu ergreifen, um ausdrücklich gesetzlich zu verankern, dass
Kinder nicht aufgrund der Behinderung ihrer Eltern von diesen getrennt werden
dürfen; b) sicherzustellen, dass Eltern mit Behinderungen zugängliche und inklu-
sive gemeindenahe Unterstützung und Schutzmechanismen zur Verfügung ste-
hen, damit sie ihre elterlichen Rechte ausüben können“ (Vereinte Nationen
CRPD/C/DEU/CO/1, Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderun-
gen, Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands,
verabschiedet am 13. April 2015).
Eltern mit Behinderungen, die einen Antrag auf Elternassistenz stellen, müssen
nach Aussagen Betroffener oft einen jahrelangen Klageweg gehen. Oft fühlen
sich Jugend- und Sozialämter „nicht zuständig“ und verweigern die Unterstüt-
zung (vgl. Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz, 6. Sitzung am 20. Januar 2015,
Sitzungsunterlage zu TOP 1).
Eltern mit Behinderungen und Migrationshintergrund erhalten ähnlich wie
Flüchtlinge mit Behinderungen aus Sicht der Fragesteller nicht die notwendige
Unterstützung.
Eine Umsetzung des Menschenrechts auf Elternschaft für Menschen mit Behin-
derungen ist somit aus Sicht der Fragesteller nicht gewährleistet.

Drucksache 18/7341 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

 

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Familien gibt es in Deutschland mit Kindern mit Behinderungen

(bitte nach „Familien mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Fa-
milien mit Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung“ sowie je-
weils nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit ei-
nem Kind mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehen-
den-Familien mit 2 Kindern mit Behinderungen, männlichen und weiblichen
Alleinerziehenden mit mehr als 3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Fa-
milien, 2-Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohor-
ten für die letzten drei Jahre aufschlüsseln)?

2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Jah-
reseinkommen von Familien mit Kindern mit Behinderungen (bitte nach
„Familien mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Familien mit
Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung“ sowie jeweils nach
männlichen und weiblichen Alleinerziehenden- Familien mit einem Kind mit
Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit
2 Kindern mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehen-
den mit mehr als 3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-
Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten
drei Jahre aufschlüsseln)?

3. Wie viele Erwachsene in Familien mit Kindern mit Behinderungen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung berufstätig (bitte nach „Familien mit Kindern
mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Familien mit Kindern mit geistiger
und körperlicher Behinderung“ sowie jeweils nach männlichen und weibli-
chen Alleinerziehenden-Familien mit einem Kind mit Behinderungen, männ-
lichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit 2 Kindern mit Behin-
derungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit 3 Kindern mit
Behinderungen, männlichen und weibliche Alleinerziehenden mit mehr als
3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und
Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten drei Jahre auf-
schlüsseln)?

4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Wohnkosten für Mietwohnungen für Familien mit Kindern mit Behinderun-
gen pro Kalendermonat (bitte nach Bundesländern sowie nach „Familien mit
Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Familien mit Kindern mit
geistiger und körperlicher Behinderung“ jeweils nach männlichen und weib-
lichen Alleinerziehenden-Familien mit einem Kind mit Behinderungen,
männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit 2 Kindern mit
Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit mehr als
3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und
Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten drei Jahre auf-
schlüsseln)?

5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Wohnkosten für einen
alleinlebenden Menschen mit Behinderungen in einer barrierefreien Woh-
nung, und wie hoch sind im Vergleich die Wohnkosten für eine Familie mit
einem Kind oder Elternteil mit Behinderungen in einer barrierefreien Woh-
nung und einer Familie ohne Behinderungen?

6. Wie viele barrierefreie Wohnungen für Familien stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland zur Verfügung (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?

7. Wie viele Familien mit einem Kind mit Behinderungen oder einem Elternteil
mit Behinderungen leben nach Kenntnis der Bundesregierung in einem Ei-
genheim, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die durchschnittlichen
Kosten für einen barrierefreien Umbau für ein Eigenheim ein?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7341
 

 

8. Wie viele Familien mit Kindern mit Behinderungen haben Wohngeld bean-
tragt, und wie viele Familien erhalten Wohngeld (bitte nach Bundesländern
sowie nach „Familien mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Fa-
milien mit Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung“ sowie je-
weils nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit ei-
nem Kind mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehen-
den-Familien mit 2 Kindern mit Behinderungen, männlichen und weiblichen
Alleinerziehenden mit mehr als 3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Fa-
milien, 2-Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohor-
ten für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?

9. Wie viele Familien mit Kindern mit Behinderungen in Deutschland gibt es,
in denen mindestens ein Erwachsener Leistungen wie z. B. Arbeitslosen-
geld I, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozial-
gesetzbuch bezieht (bitte nach Bundesländern sowie nach „Familien mit Kin-
dern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Familien mit Kindern mit geisti-
ger und körperlicher Behinderung“ sowie jeweils nach männlichen und weib-
lichen Alleinerziehenden-Familien mit einem Kind mit Behinderungen,
männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit 2 Kindern mit
Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit mehr als
3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und
Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten drei Jahre auf-
schlüsseln)?

10. Wie viele Familien mit Kindern mit Behinderungen in Deutschland gibt es,
in denen mindestens ein Elternteil Leistungen nach dem Neunten Buch So-
zialgesetzbuch erhält (bitte nach Bundesländern sowie nach „Familien mit
Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Familien mit Kindern mit
geistiger und körperlicher Behinderung“ sowie jeweils nach männlichen und
weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit einem Kind mit Behinderungen,
männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit 2 Kindern mit
Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit mehr als
3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und
Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten fünf Jahre auf-
schlüsseln)?

11. Wie viele Eltern mit Behinderungen leben nach Kenntnis der Bundesregie-
rung mit minderjährigen Kindern zusammen (bitte nach 1-Kind-Familien, 2-
Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien sowie nach männlichen
und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen mit einem Kind,
männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen mit
2 Kindern, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderun-
gen mit mehr als 3 Kindern aufschlüsseln)?

12. Wie viele Eltern mit chronischen Erkrankungen, ohne Schwerbehinderten-
ausweis, leben nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihren minderjährigen
Kindern zusammen (bitte nach 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und
Mehr-als-3-Kinder-Familien sowie nach männlichen und weiblichen Allein-
erziehenden mit Behinderungen mit einem Kind, männlichen und weiblichen
Alleinerziehenden mit Behinderungen mit 2 Kindern, männlichen und weib-
lichen Alleinerziehenden mit Behinderungen mit mehr als 3 Kindern auf-
schlüsseln)?

Drucksache 18/7341 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

 

13. Wie viele Eltern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen leben
nach Kenntnis der Bundesregierung mit Kindern mit Behinderungen zusam-
men (bitte nach „Familien mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und
„Familien mit Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung“ sowie
jeweils nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderun-
gen oder chronischen Erkrankungen mit einem Kind mit Behinderungen,
männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen oder
chronischen Erkrankungen mit 2 Kindern mit Behinderungen, männlichen
und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen oder chronischen Er-
krankungen mit mehr als 3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Familien, 2-
Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die
letzten drei Jahre aufschlüsseln)?

14. Wie viele Eltern mit Behinderungen, die mit ihren Kindern in einem Haus-
halt leben, benötigen nach Kenntnis der Bundesregierung Unterstützung (El-
ternassistenz oder begleitete Elternschaft) bei der Versorgung ihrer Kinder?

15. Wie viele Eltern mit Behinderungen bekommen aufgrund der Einkommens-
und Vermögensgrenzen bei der Eingliederungshilfe keine staatliche Unter-
stützung (bitte nach „Familien mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“
und „Familien mit Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung“ so-
wie jeweils nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behin-
derungen oder chronischen Erkrankungen mit einem Kind, männlichen und
weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen oder chronischen Erkran-
kungen mit 2 Kindern, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit
mehr als 3 Kindern, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und Mehr-als-3-
Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten drei Jahre aufschlüsseln)?

16. Sind der Bundesregierung Familien bekannt, in denen Eltern mit Behinde-
rungen aufgrund fehlender staatlicher Leistungen ihre Kinder als Assistenz-
kräfte einsetzen?
Wenn ja, wie viele und für welchen Zeitraum?

17. Wie oft kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund mangelnder
staatlicher Unterstützung der behinderten Eltern zur Trennung der Kinder
von ihren Eltern mit Behinderungen (bitte Fallzahlen für die letzten zehn,
fünf und das letzte Jahr angeben)?

18. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Behörden An-
träge auf Unterstützung durch Elternassistenz oder begleitete Elternschaft
mit der Begründung, nicht zuständig zu sein, abgelehnt haben (bitte Fallzah-
len für die letzten zehn, fünf und das letzte Jahr angeben)?

19. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass sich Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter der jeweils für den Lebensbereich „Elternschaft von Eltern mit Be-
hinderungen“ verantwortlichen Kostenträger als zuständig betrachten und
Eltern mit Behinderungen nicht über längere Zeiträume auf andere Kosten-
träger verweisen?

20. Was plant die Bundesregierung, um der Kritik des UN-Fachausschusses ge-
recht zu werden, dass der Vertragsstaat keine Unterstützung bereitstellt, da-
mit Eltern mit Behinderungen ihre Kinder aufziehen und ihre Rechte ausüben
können (bitte mit Zeitangaben zur geplanten Umsetzung der Maßnahmen)?

21. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um gesetzlich sicherzu-
stellen, dass Kinder nicht aufgrund der Behinderungen ihrer Eltern von die-
sen getrennt werden dürfen?
Wenn ja, welche und wann?

22. Wie wird die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass Eltern mit Be-
hinderungen zugängliche und inklusive gemeindenahe Unterstützungen und

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7341
 

 

Schutzmechanismen zur Verfügung stehen, damit sie ihre elterlichen Rechte
ausüben können?

23. Wird die Bundesregierung in Zukunft in größerem Umfang die Gelegenheit
zur Adoption von Kindern für Eltern mit Behinderungen durch geeignete
Maßnahmen der Unterstützung fördern?
Wenn ja, durch welche?

24. Mit welchen Maßnahmen gewährleistet die Bundesregierung, dass Eltern mit
Behinderungen, die einen Migrationshintergrund haben, bei der Beantragung
von Leistungen nicht benachteiligt werden?

25. Welche flächendeckenden präventiven Unterstützungsformen für Eltern mit
psychischen Erkrankungen und deren Kinder gibt es nach Kenntnis der Bun-
desregierung, um eine kurzfristige Sicherung des Kindeswohles zu ermögli-
chen, ohne die Bindung zu den Eltern in Frage zu stellen?

26. Wie gewährleistet es die Bundesregierung, dass bei familiären Krisen Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe die Eltern mit Behinderungen
nicht an die Eingliederungshilfe verweisen, wenn der Unterstützungsbedarf
nicht durch die Behinderungen der Eltern entstanden ist?

27. Welche Maßnahmen führt die Bundesregierung zur Bewusstseinsbildung für
die Elternschaft von Menschen mit Behinderungen durch (bitte nach Maß-
nahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Behörden und Maßnahmen
zur gesamtgesellschaftlichen Sensibilisierung aufschlüsseln)?

28. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass Informationen zur Familien-
planung barrierefrei zur Verfügung gestellt werden?

29. Wird die Bundesregierung die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung und entspre-
chende Gesetze derart verändern, dass Kraftfahrzeughilfen auch Eltern mit
Behinderungen gewährleistet werden, wenn diese keine Erwerbsarbeit oder
Ausbildung ausüben, und wenn nein, bitte begründen?

30. Wie berücksichtigt die Bundesregierung die Interessen von Eltern mit Be-
hinderungen bei der Schaffung eines Bundesteilhabegesetztes (bitte ausführ-
lich erläutern)?

31. Was plant die Bundesregierung, um der Kritik des UN-Fachausschusses zur
Umsetzung der UN-BRK gerecht zu werden, dass der Vertragsstaat keine
ausreichende Unterstützung bereitstellt, damit die Adoption von Kindern mit
Behinderungen erleichtert wird?

Berlin, den 20. Januar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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