BT-Drucksache 18/7257

gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/5098 - Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare

Vom 13. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7257
18. Wahlperiode 13.01.2016

Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws,
Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5098 –

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Eheverbots
für gleichgeschlechtliche Paare

A. Problem
Gleichgeschlechtlichen Paaren ist in Deutschland bis heute die Ehe verwehrt. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht hierin eine konkrete und symboli-
sche Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität. Die öf-
fentliche Diskussion im Nachgang zu dem Referendum in der Republik Irland zur
Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare habe deutlich gemacht: Ange-
sichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des
Eheverständnisses gebe es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle
Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlecht-
lichkeit festzuhalten. Darüber hinaus seien gleichgeschlechtliche Paare trotz Ein-
führung des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 in ei-
ner Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt.

B. Lösung
Es wird durch Ergänzung von § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) klar-
gestellt, dass auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen können. Die
Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von dieser gesetzlichen
Neuregelung unberührt.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Keine.

Drucksache 18/7257 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz,
Renate Künast

I. Verlangen eines Berichts

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bun-
destages einen Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz über den Stand der Beratungen des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/5098 verlangt. Die Voraussetzungen für die Berichterstattung liegen vor.

II. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/5098 in seiner 112. Sitzung am 18. Juni 2015 beraten
und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Innenausschuss,
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Ausschuss für Menschenrechte und hu-
manitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage 18/5098 in seiner 63. Sitzung am 2. Dezember 2015 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlage 18/5098 in seiner 49. Sitzung am
16. Dezember 2015 beraten und vertagt.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage 18/5098 in seiner 47. Sitzung am
2. Dezember 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage in seiner 57. Sitzung am 10. Juni 2015 eine
öffentliche Anhörung dem Grunde nach beschlossen und diese in seiner 58. Sitzung am 17. Juni 2015 terminiert.
In seiner 68. Sitzung am 28. September 2015 hat er die öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser Anhörung
haben folgende Sachverständige teilgenommen:
Prof. Dr. Jörg Benedict Universität Rostock,
Juristische Fakultät,
Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Rechtsgeschichte und
Rechtsphilosophie

Prof. Dr. Frauke Brosius-
Gersdorf, LL.M.

Leibniz Universität Hannover,
Juristische Fakultät,
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Sozialrecht, Öffentliches Wirtschafts-
recht und Verwaltungswissenschaft

Manfred Bruns Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD);
Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D., Karlsruhe

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7257

Prof. Dr. Jörn Ipsen Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften,
Institut für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaften

Katharina Jestaedt Kommissariat der Deutschen Bischöfe,
Katholisches Büro in Berlin,
Stellvertreterin des Leiters

Wolfgang Schwackenberg Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin,
Rechtsanwalt und Notar

PD Dr. Friederike Wapler Goethe-Universität Frankfurt am Main,
Fachbereich Rechtswissenschaft
Entlastungsprofessur für Öffentliches Recht

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Protokoll der 68. Sitzung am 28. September 2015 mit
den anliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage in seiner 76. Sitzung am 2. Dezember 2015, in
seiner 80. Sitzung am 16. Dezember 2015 sowie in seiner 81. Sitzung am 13. Januar 2016 beraten und vertagt.

Berlin, den 13. Januar 2016

Renate Künast
Vorsitzende

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