BT-Drucksache 18/7017

Ausweitung des geplanten Systems "Intelligente Grenzen" auf eine weltweite biometrische Datenbank

Vom 7. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7017
18. Wahlperiode 07.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel,

Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Petra Sitte,

Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Ausweitung des geplanten Systems „Intelligente Grenzen“ auf eine weltweite
biometrische Datenbank

Die EU-Innen- und Justizministerinnen und -Minister sprechen sich für eine Aus-
weitung des biometrischen Systems „Intelligente Grenzen“ auch auf Staatsange-
hörige von EU-Mitgliedstaaten aus. Eine entsprechende Forderung findet sich
in den Schlussfolgerungen des Rates für Justiz und Inneres (JI-Rat) vom
20. November 2015 (Ratsdokument 14406/15). Demnach soll die Kommission
einen Vorschlag vorlegen, wie eine Überprüfung biometrischer Daten von Uni-
onsbürgerinnen und Unionsbürgern an den Außengrenzen des Schengen-Raums
rechtlich umgesetzt werden kann.

Das System „Intelligente Grenzen“ sollte zunächst nur Ein- und Ausreisen aller
Drittstaatsangehörigen erfassen (ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/
policies/borders-and-visas/smart-borders/index_en.htm). Ziel war die Ermittlung
von „Overstayern“, also Migrantinnen und Migranten die mit einem gültigen Auf-
enthaltstitel in die EU einreisen, den Schengen-Raum aber nicht fristgemäß ver-
lassen. Mittlerweile ist der ursprüngliche Zweck der grenzpolizeilichen Nutzung
erweitert worden. Vorgesehen ist, dass auch Polizeien und Geheimdienste auf die
Datensammlung zugreifen dürfen. Derzeit testet die Europäische Kommission an
mehreren europäischen Flughäfen technische Konzepte zur Zahl der abgenom-
menen Fingerabdrücke und deren Kombination mit dem Gesichtsbild (Bundes-
tagsdrucksache 18/4287). Mit dem endgültigen Vorschlag zur Errichtung des
Systems „Intelligente Grenzen“ wird nach einer Auswertung der Studien im Früh-
jahr 2016 gerechnet.

Im September 2015 hatte die französische Regierung ein Papier mit dem Titel
„Intelligente Grenzen für alle“ vorgelegt und darin die Erweiterung des Systems
gefordert (www.statewatch.org/news/2015/oct/eu-council-smart-borders-FR-
12272-15.pdf). Frankreich begründete den Vorstoß mit einem gestiegenen Passa-
gieraufkommen, „Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung durch Terroris-
mus“. Es würden neue Werkzeuge zur Kontrolle der EU-Außengrenzen benötigt.
Dieser Forderung schließen sich die EU-Ministerinnen und EU-Minister in ihren
Ratsschlussfolgerungen an. Die Kommission wird aufgefordert, bei der Überar-
beitung ihrer Vorschläge für das Paket „Intelligente Grenzen“ einen Vorschlag
für eine „gezielte Änderung“ des Schengener Grenzkodex vorzulegen.

Frankreich fordert auch, die im Sommer eingeführten „systematischen Kontrollen“
der Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten bei der Neufassung des Grenzkodex zu
berücksichtigen. Im Juni 2015 hatte die Kommission in dem unverbindlichen „Leit-
faden für Grenzschutzbeamte“ festgelegt, dass Unionsangehörige an den Außen-
grenzen stärker kontrolliert werden können (Ratsdokument 10078/15). Mitgeführte

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Ausweisdokumente werden dabei nicht nur auf Echtheit geprüft, sondern mit Poli-
zeidatenbanken abgeglichen. Dieses Verfahren war bislang nur bei Drittstaatsange-
hörigen erlaubt. Laut dem Handbuch dürfen „systematische Kontrollen“ nicht pau-
schal erfolgen. Sie müssen sich an „Risikoindikatoren“ orientieren, die von der
Kommission, der Polizeiagentur Europol und dem Bundeskriminalamt gemeinsam
erarbeitet wurden (Bundestagsdrucksache 18/4033). Weil eingehende Kontrollen
die Wartezeit an den Übergängen deutlich erhöhen, soll die Kommission überlegen
wie die vorhandenen technischen Lösungen „in vollem Umfang genutzt werden“
könnten, um „einen fließenden Grenzverkehr zu gewährleisten“.

Nach bisherigen Planungen würden die Datenbanken des Systems „Intelligente
Grenzen“ bei der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen
(eu-LISA) in Estland betrieben. Dort sollen die biometrischen Daten der Reisen-
den unter Angabe von Datum und Ort des Grenzübertritts zentral gespeichert wer-
den. Laut dem französischen Vorschlag sollen die Unionsbürgerinnen und Uni-
onsbürger jedoch im – ebenfalls von eu-LISA verwalteten – Schengener Infor-
mationssystem (SIS) gespeichert werden. Genutzt würde ein neues Feature der
Fahndungsdatenbank SIS II, die erst seit 2013 biometrische Daten als Anhang
ermöglicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Zahlen zu jährlichen Übertritten von EU- sowie Drittstaatsangehöri-
gen an den EU-Außengrenzen hält die Bundesregierung derzeit für realis-
tisch, und welche Prognosen sind ihr hierzu bekannt?

2. Wann sollen die von der Kommission für Ende 2015 bzw. Anfang 2016 an-
gekündigten neuen Verordnungsvorschläge nach Kenntnis der Bundesregie-
rung endgültig vorliegen?

3. Welche der verschiedenen in der bereits abgeschlossenen technischen Studie
untersuchten Optionen für das „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ hält
die Bundesregierung für am besten geeignet?

4. Welches Ergebnis zeitigte die Berechnung der jeweiligen nationalen Imple-
mentierungskosten des Maßnahmenpaketes, für deren Ermittlung die Kom-
mission eine „Toolbox“ erarbeitet hat, anhand derer die Mitgliedstaaten ihre
Kosten jeweils selbst berechnen können sollen (bitte möglichst detailliert
nach einzelnen Posten aufschlüsseln)?

5. Sofern die Bundesregierung eine solche für September 2015 geplante Be-
rechnung noch nicht vornahm, wann und durch wen soll diese erfolgen?

6. Inwieweit ist für die Bundesregierung inzwischen absehbar, ob Kosten und
Nutzen eines „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ in einem angemes-
senen Verhältnis stehen?

7. Inwiefern hegt auch die Bundesregierung „Zweifel am Mehrwert des EES
[…], wenn dieses nicht auch von Strafverfolgungsbehörden genutzt werden
könne“, was in früheren Anfragen lediglich mit der Wahrung des Verhältnis-
mäßigkeitsgrundsatzes beantwortet worden war (Bundestagsdrucksache
18/455)?

8. Wie könnte der Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zum
„Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“, das auf eine biometrische Erfas-
sung aller kurzfristig einreisenden Drittstaatsangehörigen hinausläuft, aus
Sicht der Bundesregierung so ausgestaltet werden, damit es den Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
zur Vorratsdatenspeicherung und dem Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung entspricht sowie mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen,
wie der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und der Erforderlichkeit ver-
einbar ist?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7017

 

9. Welche der von der Kommission benannten datenschutzrechtlichen Vorkeh-
rungen müssten aus Sicht der Bundesregierung getroffen werden, falls ein
Zugang zu Zwecken der Verhütung und Verfolgung von Straftaten vorgese-
hen werden sollte?

10. Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage, ob das im
„Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ vorgesehene „Entry/Exit-Systems“
(EES) auch zur Abwehr und Verfolgung „terroristischer und sonstiger
schwerwiegender Straftaten“ genutzt werden könnte, inzwischen abge-
schlossen, bzw. welche Überlegungen werden hierzu derzeit angestellt?

11. Inwiefern ist der Meinungsbildung der Bundesregierung zu ihrer Haltung zu
dem gegenwärtigen Vorschlag der Kommission für das EES, das keinen Zu-
gang für Strafverfolgungsbehörden vorsieht, aber festlegt, „dass diese Frage
zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Systems geprüft werden soll“, inzwi-
schen abgeschlossen?

12. Inwiefern hat sich die Bundesregierung mittlerweile eine (abschließende)
Meinung zu einer Ausweitung des EES auch auf längerfristige Aufenthalte
von Drittstaatsangehörigen gebildet, bzw. wie hat sie sich in Diskussionen
hierzu positioniert?

13. Welche „Auswirkungen der Datenspeicherung auf ihre Beziehungen zu
Drittstaaten“ hat die Bundesregierung bei ihren „außenpolitische Erwägun-
gen“ zur Frage berücksichtigt, ob auch bisher von der Visumpflicht befreite
Drittstaatsangehörige im Zuge der Errichtung des „Maßnahmenpakets intel-
ligente Grenzen“ künftig biometrische Daten (Fingerabdrücke) abgeben sol-
len?

14. Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung hierzu inzwischen
abgeschlossen, bzw. wie hat sie sich in Diskussionen hierzu positioniert?

15. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern es einer
Änderung des Schengener Grenzkodexes oder des Handbuchs bedarf, wenn
bei Außengrenzkontrollen zukünftig bei allen Reisenden ein Abgleich von
biometrischen Daten mitgeführter Ausweisdokumente mit dem Inhaber der-
selben vorgenommen würde?

16. Inwiefern würde es sich dabei aus Sicht der Bundesregierung um eine „sys-
tematische Kontrolle“ handeln?

17. Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage, inwiefern
eu-LISA weitere Datenbanken (insbesondere ein „Maßnahmenpaket intelli-
gente Grenzen“) verwalten könnte und um welche es sich dabei handeln
könnte, inzwischen abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/1832)?

18. Wann wurden die im Rahmen des von eu-LISA verantworteten Pilotprojekts
an einer Grenzkontrollstelle am Flughafen Frankfurt/Main vorgenommen
Tests beendet?

a) Wo fanden diese Tests statt, und wer nahm an diesen Tests teil?

b) Wann soll eine vorläufige und wann eine endgültige Bewertung der Tests
vorliegen, und wer ist an der Erstellung beteiligt?

19. Welche vorläufigen und (sofern bereits im November 2015 vorliegend) end-
gültigen Ergebnisse zu den von eu-LISA vorgenommenen Pilotprojekt sowie
zu von Bundesbehörden verantworteten begleitenden Untersuchungen kann
die Bundesregierung mitteilen?

a) Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ergebnissen?

b) Welche besonderen Fehleranfälligkeiten wurden bemerkt, und wie könn-
ten diese behoben werden?

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20. Welche weiteren nationalen Pilotstudien sind nach Kenntnis der Bundesre-
gierung mittlerweile beendet, und wann sollen Auswertungsergebnisse
hierzu vorliegen?

21. Welche Tests wurden (soweit von Bundestagsdrucksache 18/4287 abwei-
chend) durchgeführt, und welche technischen Anlagen welcher Hersteller
wurden hierfür genutzt bzw. installiert?

a) Welche Kosten entstanden für die Tests (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie viele Reisende nahmen in Deutschland am Pilotprojekt teil?

c) Inwiefern wurden bei den Tests auch Körperscanner genutzt?

22. Auf welche Weise war an dem EU-weiten Pilotprojekt auch die Grenzagen-
tur FRONTEX einbezogen?

23. Inwiefern wird die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommis-
sion die Übernahme von Kosten für die Tests geltend machen, und welche
Schritte hat sie hierfür unternommen?

24. In welchen Ratsarbeitsgruppen, Ministertreffen oder sonstigen Gremien ist
das von der französischen Regierung vorgelegte Papier mit dem Titel „Intel-
ligente Grenzen für alle“ zur Erweiterung auf Angehörige von EU-Mitglied-
staaten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits beraten worden?

a) Wie hat sich die Bundesregierung in entsprechenden Diskussionen hierzu
positioniert?

b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, eine Erweiterung
des Systems könnte einem „unvorhergesehenen Migrationsdruck“ und
„erhöhter Bedrohung durch Terrorismus“ entgegenwirken (bitte begrün-
den)?

c) Inwiefern und mit welchem Inhalt müsste für eine solche Erweiterung aus
Sicht der Bundesregierung der Schengener Grenzkodex geändert werden?

25. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob auch die im Som-
mer 2015 eingeführten und lediglich in dem unverbindlichen „Leitfaden für
Grenzschutzbeamte“ festgelegten „systematischen Kontrollen“ der Angehö-
rigen von EU-Mitgliedstaaten bei der Neufassung des Grenzkodex berück-
sichtigt werden müssten?

26. Welche vorhandenen technischen Lösungen könnten aus Sicht der Bundes-
regierung „in vollem Umfang genutzt werden“, um trotz erweiterter Kontrol-
len im Rahmen eines Systems „Intelligente Grenzen für alle“ einen „fließen-
den Grenzverkehr zu gewährleisten“?

27. Inwiefern müssten aus Sicht der Bundesregierung automatische Kontrollspu-
ren, deren Nutzung an deutschen Flughäfen freiwillig ist, nach dem franzö-
sischen Vorschlag „Intelligente Grenzen für alle“ verpflichtend werden?

28. Welche Behörden sollten aus Sicht der Bundesregierung auf die in einem
„Intelligente Grenzen für alle“ erhobenen Daten von Unionsangehörigen zu-
greifen dürfen?

29. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, wo die biometri-
schen Daten der reisenden Unionsangehörigen sowie die Angabe von Datum
und Ort des Grenzübertritts gespeichert werden sollten?

30. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen Frank-
reich hierzu eine Speicherung im Schengener Informationssystem vor-
schlägt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7017

 

31. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse einer Studie des „Joint Rese-
arch Centre“ zu den Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines
SIS-II-AFIS-Systems zur Speicherung von Fingerabdrücken bekannt?

a) Wer nahm an der Studie des „Joint Research Centre“ teil?

b) Sofern diese Studie noch nicht vorliegt, für wann ist ihr Erscheinen ange-
kündigt?

32. Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die Verbesserung
des Zulieferungsverhaltens aus den Mitgliedstaaten zum Europol-Focal
Point Travellers umgesetzt werden, und in welcher strukturierten Form
müssten diese vorliegen?

33. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele der im Focal Point
Travellers angelieferten Daten von der Polizeiorganisation INTERPOL und
der US-Behörde Einwanderungsbehörde CBP übermittelt werden (bitte
möglichst als numerischen Wert und in Prozent angeben)?

34. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die vom Bundeskrimi-
nalamt, der Kommission und Europol entworfenen „Risikoindikatoren“ zum
Aufspüren „ausländischer Kämpfer“ überarbeitet werden sollen, bzw. wann
eine Evaluierung ihrer Nutzung beabsichtigt ist?

35. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und unter welcher
Ausschreibungskategorie die Attentäter von Paris im SIS II gelistet waren?

36. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Mitgliedstaaten wie
viele Daten nach Artikel 36 in das SIS II eingeben, und wie viele Abfragen
von diesen vorgenommen werden (bitte möglichst als numerischen Wert und
in Prozent angeben)?

37. Über welche Echtzeit-Funktionalitäten verfügt das SIS II, und auf welche
Weise bzw. in welchem Umfang werden diese von Bundesbehörden genutzt?

38. Auf welche Weise und in welchem Umfang nutzen Bundesbehörden die Ka-
tegorie bzw. den Marker „Terrorismus“ im SIS II?

39. Wie viele Personen würden Bundesbehörden nach gegenwärtigem Stand in
eine neue SIS-Kategorie für „ausländische Kämpfer“ oder „gesuchte Djiha-
disten“ eintragen bzw. haben sie bereits dort eingetragen?

Berlin, den 4. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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