BT-Drucksache 18/7006

Der völkische "Sturmvogel" als Struktur der extremen Rechten

Vom 7. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7006
18. Wahlperiode 07.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke,

Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Halina Wawzyniak und

der Fraktion DIE LINKE.

Der völkische „Sturmvogel“ als Struktur der extremen Rechten

Die Wurzeln der bündisch-völkischen Jugendorganisation Sturmvogel liegen in
der neonazistischen Wiking-Jugend. Mit der Gründung des „Sturmvogel“ wand-
ten sich Führungsfiguren der Wiking-Jugend gegen deren offen NS-verherrli-
chenden Kurs. In den Folgejahren gab es immer wieder Anhaltspunkte zu Berüh-
rungspunkten des „Sturmvogel“ zur extremen Rechten. Neben Anzeigen für den
„Sturmvogel“ in der NPD-nahen „Deutschen Stimme“ sind es Besuche wie die
des Holocaustleugners Bernhard Schaub beim Sommerlager des „Sturmvogel“
im Jahr 2015 im brandenburgischen Grabow, die diese Vermutung stützen (vgl.
Andrea Röpke, Unter dem Banner des „Sturmvogel“, in „blick nach rechts“ vom
25. November 2015).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wird die Organisation „Sturmvogel“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz
bzw. den Landesverfassungsschutzbehörden beobachtet?

Wenn ja, von welchen Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) wird die
Organisation beobachtet, und wie wird sie beurteilt?

Wenn nein, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit
Anhaltspunkte für eine neonazistische, revanchistische bzw. antidemokrati-
sche Ausrichtung der Organisation, insbesondere zur Frage der Ablehnung
elementarer Grundrechts- und Demokratieprinzipien wie Menschenwürde-
garantie oder Agitation gegen den Gedanken der Völkerverständigung?

2. Wie viele Mitglieder rechnet die Bundesregierung dem „Sturmvogel“ zu
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3. Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung beim „Sturmvogel“ um
eine völkische revanchistische Organisation, und wie begründet die Bundes-
regierung ihre Auffassung?

4. Wie schätzt die Bundesregierung das Wirken von Mitgliedern des „Sturm-
vogel“ in Ehrenämtern beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz oder den
Freiwilligen Feuerwehren ein?

5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu Kontakten des „Sturmvo-
gel“ zu Personen und Strukturen der extremen Rechten im Bund und den
Ländern vor?

Drucksache 18/7006 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Bundesführern des
„Sturmvogel“?

Sind darunter Personen, die in der neonazistischen Szene organisiert sind
oder waren bzw. Personen, die durch rechtsextreme Straftaten in Erschei-
nung getreten sind?

7. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob Mitglieder der NPD
und/oder deren Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) im
„Sturmvogel“ organisiert sind?

Wenn ja, wie viele NPD-Mitglieder sind Mitglieder des „Sturmvogel“, und
befinden sich darunter auch Funktionäre der neonazistischen NPD, und wenn
ja, welche?

8. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich Verbindun-
gen zwischen dem „Sturmvogel“ und der „Interessengemeinschaft Fahrten
und Lager“ der JN?

9. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob (ehemalige) Mit-
glieder der verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) im „Sturmvo-
gel“ organisiert sind?

Wenn ja, wie viele (ehemalige) HDJ-Mitglieder sind auch Mitglieder des
„Sturmvogel“, und befinden sich darunter auch (ehemalige) Funktionäre der
HDJ?

10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu gegenwärtigen oder
vergangenen Verbindungen von Mitgliedern des „Sturmvogel“ zu weiteren
verbotenen Organisationen vor?

11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere zur Teilnahme
von Kindern und Jugendlichen an Veranstaltungen des „Sturmvogel“, die vor
Verbot der HDJ in deren Reihen organisiert waren?

12. Liegen der Bundesregierung Informationen zu Anzeigen bzw. Ermittlungs-
verfahren gegen Mitglieder oder Führungsfunktionären des „Sturmvogel“
vor, und wenn ja, bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf der Anzeige des
Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln?

13. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Vorfällen, die den Verdacht nähren
könnten, dass es im Zuge von Veranstaltungen des „Sturmvogel“ zu Gefähr-
dungen des Kindeswohls kommt?

14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Teilnahme bekannter Neo-
nazis oder von Personen, die im Zusammenhang mit rechtsextremen Strafta-
ten in Erscheinung getreten sind an Veranstaltungen und Treffen des „Sturm-
vogel“?

15. Sind der Bundesregierung Publikationen des „Sturmvogel“, insbesondere
Jahreskalender, Mitgliedermagazine, CD-Produktionen und Liederbücher
bekannt?

Wenn ja, welche?

Wann wurden diese veröffentlicht, und wie werden diese eingeschätzt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7006

 

16. Wie beurteilt die Bundesregierung den ideologischen Hintergrund dieser Or-
ganisation insgesamt?

Berlin, den 16. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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