BT-Drucksache 18/7003

Rechtsterroristische Gruppe in Bamberg

Vom 7. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7003
18. Wahlperiode 07.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst,

Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Martina Renner, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak,

Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Rechtsterroristische Gruppe in Bamberg

Der „blick nach rechts“ vom 23. Oktober 2015 berichtete: „In Bayern wurde ein
möglicherweise rechtsterroristischer Zusammenschluss von Neonazis zerschla-
gen. In Planung sollen Anschläge mit verbotener hochexplosiver Pyrotechnik aus
Osteuropa gewesen sein. Am frühen Mittwochmorgen durchsuchten 90 Polizei-
beamte, darunter Unterstützungskräfte der Bereitschaftspolizei, zehn Objekte in
Oberfranken und zwei Objekte von Neonazis in Mittelfranken. Elf Männer und
zwei Frauen im Alter zwischen 21 und 36 Jahren in Bamberg, Erlangen und
Nürnberg wurden vorläufig festgenommen. Gegen drei lag bereits ein Haftbefehl
vor. Vorgeworfen wird den Neonazis, die im Verdacht stehen, eine kriminelle
Vereinigung gebildet zu habe[n], die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens,
Körperverletzung bis hin zur Urkundenfälschung. Umfangreiche Beweismittel
wurden bei den Durchsuchungen sichergestellt, unter anderem eine Pistole 08 aus
Wehrmachtsbeständen mit scharfer Munition, eine Maschinenpistole, Baseball-
schläger, Stichwaffen, eine Armbrust, Schwerter, Schreckschuss-Waffen und so
genannte Paintball-Gewehre. Die Beamten fanden auch NS-Devotionalien wie
Hakenkreuzfahnen und eine[n] Stahlhelm. Unter den Verhafteten, die in Verdacht
stehen, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, sind drei Parteimitglieder
der von dem altgedienten Neonazi [C. W.] gegründeten braunen Kleinpartei „Die
Rechte“ (DR); darunter die Vorsitzende[n] des am 1. März 2015 gegründeten
Bamberger DR-Kreisverbandes [N. H.] und [D. E.] aus Nürnberg, Anmelder von
Demonstrationen des Pegida-Ablegers N[ügida] in Nürnberg. Die seit An-
fang 2014 im Visier der Behörden stehende mutmaßliche braune Terrorgang
wollte offenbar Anschläge auf Flüchtlingsheime und Angehörige der linken
Szene verüben. So sollen die Neonazis nach einer von [H.] angemeldeten De-
monstration am 31. Oktober [2015] geplant haben, das Abschiebezentrum für
Balkanflüchtlinge in Bamberg und ein weiteres Flüchtlingsheim mit Sprengkör-
pern anzugreifen. Die neue Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge mit geringer
Chance auf ein Bleiberecht aus Osteuropa befindet sich auf dem Gelände der ehe-
maligen US-Kaserne. Danach sollte ein Lokal der linken Szene überfallen und
verwüstet werden. Zur Ausübung der Taten hatten die Neonazis hochexplosive
Pyrotechnik, sprich Sprengstoff, in Polen bestellt, darunter 16 Kilogramm Kugel-
bomben. Eine Lieferung wurde von der Polizei abgefangen.“

Nach Informationen der Landtagsabgeordneten der Partei DIE LINKE. Thürin-
gen, Katharina König, gibt es Hinweise auf einen regen Austausch zwischen der
extremen Rechten in Bamberg und Thüringen: „Seit Anfang des Jahres reisten
die Bamberger Neonazi-Bombenbastler wiederholt zur Teilnahme an rechten
Aufmärschen nach Thüringen, so am 7. Februar [2015] in Weimar, am 1. Mai
[2015] in Saalfeld, am 27. Juni [2015] in Jena und am 3. Oktober [2015] erneut

Drucksache 18/7003 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

in Jena […]. Mindestens zwei aus der Bamberger Gruppe waren im Juni [2015]
beim Aufmarsch der ‚Europäischen Aktion Thüringen‘ in Jena als Ordner einge-
setzt“ (https://haskala.de/2015/10/23/neonazi-bombenbastler-aus-bamberg-auch-
in-thueringen-aktiv-rechte-gewalt-in-thueringen-versechsfacht/).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR)/Ge-
meinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Erkennt-
nisse über die militante rechtsextreme Gruppe in Bamberg?

Wenn ja, seit wann hat das GAR/GETZ Erkenntnisse über diese militante
rechtsextreme Gruppierung?

2. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über Verbindungen der Angehöri-
gen dieser Gruppierung zur Partei „DIE RECHTE“ und zu „Nügida“ in
Nürnberg?

3. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über Verbindungen der Angehöri-
gen dieser Gruppierung zu anderen rechtsextremen und/oder rechtsterroristi-
schen Gruppen und Netzwerken?

4. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über Verbindungen der Angehöri-
gen dieser Gruppierung zu anderen rechtsextremen und/oder rechtsterroristi-
schen Gruppen und Netzwerken im Ausland?

5. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über Verbindungen der Angehöri-
gen dieser Gruppierung zu rechtsextremen Gruppierungen in Thüringen?

6. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über Verbindungen der Angehöri-
gen dieser Gruppierung zu rechtsextremen Gruppierungen in Hessen?

7. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über weitere Verbindungen zu
rechtsextremen Gruppierungen in anderen Bundesländern?

8. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über die Nutzung von Strukturen der
Partei „DIE RECHTE“ durch die militante rechtsextreme Gruppe in Bam-
berg?

9. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über die Vorbereitungen von Straf-
taten wie Explosionsverbrechen, Körperverletzungen etc. (bitte genau auf-
führen)?

10. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ über Waffen-, Munitions- und
Sprengstofflieferungen an die militante rechtsextremistische Gruppe in Bam-
berg?

11. Welche Waffen, Sprengmittel etc. wurden im Rahmen der polizeilichen Ak-
tion gegen die Bamberger Gruppe aufgefunden, und welche Kenntnis hat das
GAR/GETZ über die Herkunft dieser Waffen bzw. Sprengmittel etc.?

12. Welche konkreten Planungen zu Anschlägen und militanten Aktionen der
Bamberger Gruppe lagen nach Erkenntnis der GAR/GETZ zum Zeitpunkt
der Polizeiaktion vor, und wie wurden die Planungen innerhalb der Gruppe
kommuniziert?

13. Welche Kenntnisse hat das GAR/GETZ darüber, ob Angehörige der militan-
ten rechtsextremen Gruppe in Bamberg sich über rechtsterroristische Kon-
zepte im Internet und darüber hinaus ausgetauscht haben?

14. Welche Vorerkenntnisse hat das GAR/GETZ über Ermittlungs- und Straf-
verfahren gegen Angehörige der militanten rechtsextremen Gruppe in Bam-
berg, bzw. über abgeschlossene Ermittlungs- und Strafverfahren (bitte nach
Straftaten, Tatorten, Tatzeitpunkten, Phänomenbereichen auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7003

 

15. Gibt es Beschuldigte der militanten rechtsextremen Bamberger Gruppe ohne
Vorerkenntnisse, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich hier?

16. Wie viele Aktivisten und/oder Mitglieder der Bamberger Neonazigruppe und
wie viele der Beschuldigten in dem Ermittlungsverfahren werden als
V-Leute des Bundesamtes für Verfassungsschutz geführt?

17. Wurde nach Kenntnis des GAR/GETZ gegen die Bamberger Neonazigruppe
wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung oder wegen
des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt?

Berlin, den 4. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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