BT-Drucksache 18/6942

Europäische Maßnahmen gegen die Verbreitung und den illegalen Handel mit Feuerwaffen

Vom 25. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6942
18. Wahlperiode 25.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke,

Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Petra Sitte,

Kersten Steinke, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler

und der Fraktion DIE LINKE.

Europäische Maßnahmen gegen die Verbreitung und den illegalen Handel mit
Feuerwaffen

Laut einer Mitteilung der Europäischen Kommission zu „Schusswaffen und die
innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Han-
dels“ ereigneten sich im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts in den 28 EU-Mit-
gliedstaaten über 10 000 Fälle von mit Schusswaffen begangenem Mord oder
Totschlag (Bundesratsdrucksache 732/13). Als „illegal kursierende Schusswaf-
fen“ gelten in dem Bericht gestohlene Waffen oder solche, die „aus ihrem recht-
mäßigen Lebenszyklus umgelenkt, illegal aus Drittländern eingeführt und aus an-
deren Gegenständen in Schusswaffen umgebaut“ worden sind.

Nach den jüngsten Anschlägen in Paris wurde bekannt, dass die bayerische
Polizei am 5. November 2015 auf der Autobahn 8 nahe Rosenheim ein Fahrzeug
Golf mit montenegrinischem Kennzeichen anhielt und mehrere Waffen fand
(DIE WELT vom 15. November 2015). Ob es sich bei dem Festgenommen um
einen Komplizen der Attentäter handelt, ist nicht ermittelt, möglicherweise betä-
tigte er sich auch als Kurier für illegal in Umlauf gebrachte Waffen. Laut einem
Briefing der EU-Polizeiagentur Europol von 2010 (http://tinyurl.com/q69q2f5)
nehme der Besitz illegaler Schusswaffen unter Mitgliedern der organisierten Kri-
minalität weiter zu. Eine Kalaschnikow oder ein Raketenwerfer sei für 300 bis
700 Euro zu erwerben. Viele dieser Waffen stammten aus Ländern Osteuropas,
darunter dem ehemaligen Jugoslawien. Die Revolten im Zuge des „Arabischen
Frühlings“ hätten dem Kommissionsbericht zufolge auch zu einer Zunahme von
illegalen Importen aus Nordafrika geführt. Rund eine halbe Million Schusswaffen
sei „in der EU verlorenen gegangen“ bzw. gestohlen worden.

Im Januar 2014 richtete Europol einen Analyseschwerpunkt „Firearms“ („Feuer-
waffen“) ein (www.statewatch.org/news/2015/jul/eu-council-europo-ct-intell-
7272-15.pdf). Als „third parties” sind die EU-Agentur für die Zusammenarbeit
der Staatsanwaltschaften Eurojust, die Polizeiorganisation INTERPOL sowie Be-
hörden aus der Schweiz, Australien, Albanien und den USA beteiligt. Nach den
Anschlägen vom Januar 2015 in Paris verzeichnete Europol eine stärkere Nut-
zung der Datenbank. Alle ins Europol-Informationssystem (EIS) eingegebenen
Daten werden mit der Datei „Firearms“ abgeglichen, darunter auch Telefonnum-
mern, E-Mail-Adressen, DNA-Profile oder Informationen aus der Überwachung
offener Quellen im Internet. Auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen haben sich die
Mitgliedstaaten in einer „Arbeitsgruppe der europäischen Waffenexperten“
(EFE) zusammengeschlossen. Zuletzt hatten die im EFE beteiligten Polizeien ein

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überarbeitetes Glossar zur Terminologie von Feuerwaffen vorgelegt (Rats-
dok. 13250/15). Mit dem Ziel, „Gefahren für die Bürger durch Feuerwaffen zu
verringern, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuer-
waffen“ wird das Thema auch als Priorität im Rahmen des „EU-Politikzyklus zur
Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ behandelt (Europol, QC-01-14-638-
DE-N). Alle Mitgliedstaaten sind angehalten, sich an einem entsprechenden Ar-
beitsschwerpunkt der „European Multidisciplinary Platform against Criminal
Threats“ (EMPACT) und einer dort geführten Datensammlung zu beteiligen.

In einem „Aktionsplan über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zwischen
der EU und dem südosteuropäischen Raum“ haben die europäischen Strafverfol-
gungsbehörden Maßnahmen bis 2019 festgelegt (Ratsdok. 15516/14). Die Kom-
mission will nach einschlägigen Konferenzen nun „strategische Dialoge“ mit den
Regierungen führen und den Aufbau eines Netzes „regionaler Feuerwaffenexper-
ten der südosteuropäischen Länder“ fördern und von diesen regelmäßige Berichte
abfordern. Ziele sind die Verstärkung der operativen Zusammenarbeit, die Ver-
einheitlichung von „Ermittlungs- und Erkenntnisstandards“ und nationalen
Rechtsvorschriften. Über zu errichtende „Kontaktstellen für Feuerwaffen“ soll
auch Europol in den Informationsaustausch eingebunden werden. Später sollen
gemeinsame Einsätze mit Europol folgen.

Anfang dieses Jahres haben die im „Ständigen Ausschuss für die operative
Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ (COSI) vertretenen Mit-
gliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen zur „Einschränkung des Zugangs zu il-
legalen Feuerwaffen, der Unbrauchbarmachung und Deaktivierung von Feuer-
waffen und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten“ beraten (Ratsdok. 9422/1/15).
Die Diskussionen mündeten schließlich im Vorschlag mehrerer Maßnahmen
(Ratsdok. 10753/1/15). Der Ausschuss regt an, die 1991 erlassene und 2008 ge-
änderte „Feuerwaffen-Richtlinie“ (Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom
18. Juni 1991) zu überarbeiten. Die französische Regierung legte den Mitglied-
staaten im Sommer 2015 einen entsprechenden Vorschlag vor, der unter anderem
Angaben zur Vorratsdatenspeicherung, zur Verarbeitung der Informationen und
zur Verfolgung von Internetaktivitäten enthält. Die Niederlande und Großbritan-
nien haben sich angeboten, weitere „Rechtslücken“ in der derzeitigen „Feuerwaf-
fen-Richtlinie“ ausfindig zu machen.

Die Waffenregister der einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind nicht miteinander ver-
netzt. Auch fehlen grenzüberschreitende Informationen über einschlägige Waf-
fenhändler. Mittlerweile können Angaben über zur Fahndung oder Beobachtung
ausgeschriebene Schusswaffen im erneuerten Schengener Informationssystem
der zweiten Generation (SIS II) gespeichert werden. Ein weltweites Register für
das Aufspüren und die Rückverfolgung verlorener, gestohlener, illegal gehandel-
ter bzw. geschmuggelter Schusswaffen wird unter dem Namen „iARMS“ bei der
internationalen Polizeiorganisation INTERPOL geführt. Der Pilotbetrieb der
Datensammlung erfolgte ab 2011 bis 2012 schwerpunktmäßig in westafrikani-
schen Ländern, in Südamerika und der Karibik (Amtsblatt der Europäischen
Union vom 12. Juni 2014, C 178/2). Aus Europa nahmen die Tschechische
Republik, Kroatien, Portugal und Spanien an dem Testbetrieb teil. Mittlerweile
hat INTERPOL mit dem Aufbau einer Datensammlung namens „iTrace“ zu in
Konflikten eingesetzten Waffen zur Rückverfolgung von Waffen und georeferen-
zierter Anzeige auf einem Online-Kartierungsportal begonnen. In einem Pilotpro-
jekt unter Beteiligung von Europol wird untersucht, wie das SIS II mit „iARMS“
verzahnt werden kann.

Die EU-Justiz- und -Innenminister haben auf ihrer Tagung im Oktober 2015
„Schlussfolgerungen zur verbesserten Nutzung der Mittel zur Bekämpfung des
illegalen Handels mit Feuerwaffen“ verabschiedet (Rat der Europäischen Union,
Pressemitteilung vom 8. Oktober 2015). Illegale Feuerwaffen stellten laut dem
Dokument „eine große Gefahr für die innere Sicherheit der Europäischen Union“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6942

 

dar. Unter Bezugnahme auf die Anschläge in Paris, Brüssel und Kopenhagen An-
fang des Jahres 2015 sowie den Angriff in einem Thalys-Zug erneuern die Minis-
ter die Pläne und Forderungen des COSI, der EFE und der Kommission.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Über welche Erkenntnisse oder Schätzungen verfügt die Bundesregierung
zur Frage, wie viele Schusswaffen in Deutschland „verloren gegangen“ sind
oder gestohlen wurden bzw. offiziell als verlustig oder gestohlen gemeldet
sind?

a) Wie viele „illegal kursierende Schusswaffen“ haben Bundesbehörden in
den Jahren seit 2010 beschlagnahmt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen
und soweit möglich nach Waffentyp kategorisieren)?

b) Inwiefern kann die Bundesregierung rekonstruieren, aus welchen Bestän-
den bzw. welchen Ländern die Waffen stammten?

c) Inwiefern kann die Bundesregierung für den Zuständigkeitsbereich deut-
scher Behörden Berichte bestätigen oder dementieren, wonach in den Jah-
ren vermehrt Kalaschnikow-Gewehre auf dem Schwarzmarkt zu finden
waren, und welche Gründe sind ihr hierzu bekannt?

2. Wo werden die Ermittlungen geführt, die zu einer Auskunftsverweigerung
der Bundesregierung hinsichtlich der Frage, ob ostdeutsche Sturmgewehre
bei dem Anschlag auf die Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ genutzt wurden,
geführt hatten (Bundestagsdrucksache 18/6403)?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung hinsichtlich „illegal kur-
sierender Schusswaffen“, und inwiefern müssen aus ihrer Sicht hierzu sicher-
heitspolitische Maßnahmen getroffen werden?

4. Welche deutschen Behörden nehmen an dem Analyseschwerpunkt „Fire-
arms“ („Feuerwaffen“) bei der EU-Polizeiagentur Europol teil?

a) Wie viele Daten zu Personen und Sachen haben Bundesbehörden seit Ein-
richtung des Analyseschwerpunktes „Firearms“ jährlich zugeliefert?

b) Wie viele Fälle und wie viele Waffen betrafen diese Zulieferungen?

5. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wer an einer neuen Bedro-
hungsanalyse zu Feuerwaffen bei Europol mitarbeitet und wann diese vor-
liegen soll?

6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, seit wann die in das EIS ein-
gegebenen Daten automatisch mit dem Analyseschwerpunkt „Firearms“ ab-
geglichen werden?

a) Inwiefern trifft es zu, dass die beim Bundeskriminalamt (BKA) zuständi-
gen Europol-Verbindungsbeamten Zugriff auf Daten im Analyseschwer-
punkt „Firearms“ haben, und welches Verfahren wird hierzu angewandt?

b) Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten zu Plänen Europols be-
kannt, dieses Verfahren auf „Anti-Terror-Einheiten“ auszuweiten, und
welche solcher „Einheiten“ wären im Fall Deutschlands davon erfasst?

7. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Einschränkung des Zu-
gangs zu illegalen Feuerwaffen, zur Unbrauchbarmachung und Deaktivie-
rung von Feuerwaffen und zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten für geeignet,
und für welche dieser Maßnahmen hat sie sich auf Ebene der EU eingesetzt?

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8. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu einem im Sommer vorge-
legten Vorschlag der französischen Regierung zur Änderung der „Feuerwaf-
fen-Richtlinie“, der unter anderem Angaben zur Vorratsdatenspeicherung,
zur Verarbeitung der Informationen und zur Verfolgung von Internetaktivi-
täten enthält?

9. Wie lange sollten aus Sicht der Bundesregierung Daten über einzelne Waffen
sowie deren Besitzer bzw. Besitzerinnen gespeichert werden?

10. Wann will die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung
ihren Vorschlag zur Änderung der „Feuerwaffen-Richtlinie“ vorlegen?

11. Welche Arbeitsgruppen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung hin-
sichtlich der geplanten Änderung der „Feuerwaffen-Richtlinie“, und wer ge-
hört diesen an?

12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Sachverständigen,
Hersteller, Forscher sowie „anderen Personen, die nach Ansicht der Kom-
mission wertvolle Sachkenntnis bieten“, einer entsprechenden „Sachverstän-
digengruppe“ der Europäischen Kommission angehören?

13. Auf welche Weise arbeiten welche deutschen Behörden in der EFE mit?

a) Welche Unterarbeitsgruppen existieren im Rahmen der EFE, und welche
Behörden welcher Länder sind dort jeweils als Leiter, Co-Leiter oder Teil-
nehmende vertreten?

b) Was ist der Bundesregierung über die Gründe bekannt, ein von der EFE
erarbeitetes neues Glossar zur Terminologie von Feuerwaffen im Gegen-
satz zu früheren Versionen nicht öffentlich zu machen?

c) Auf welche Weise sind deutsche Behörden an der Priorität, „Gefahren für
die Bürger durch Feuerwaffen zu verringern, einschließlich der Bekämp-
fung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen“ im Rahmen des „EU-Po-
litikzyklus zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“, beteiligt?

d) An welchen Maßnahmen des „operativen Aktionsplans für Feuerwaffen“
beteiligen sich deutsche Behörden als Leiter, Co-Leiter oder Teilneh-
mende?

e) Sofern deutsche Behörden nicht am EFE oder am „operativen Aktions-
plan“ teilnehmen, welche Gründe waren für diese Entscheidung maßgeb-
lich?

14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise bzw. mit
welchen Maßnahmen die EMPACT das Thema „Firearms“ behandelt?

a) Auf welche Weise sind deutsche Behörden an den EMPACT-Maßnahmen
beteiligt?

b) Sofern deutsche Behörden nicht an den EMPACT-Maßnahmen teilneh-
men, welche Gründe waren für diese Entscheidung maßgeblich?

c) Auf welche Weise war die Grenzagentur FRONTEX an den EMPACT-Maß-
nahmen beteiligt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6942

 

15. Auf welche Weise nehmen welche Bundesbehörden an dem „Aktionsplan
über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zwischen der EU und dem
südosteuropäischen Raum“ teil?

a) Mit welchen Regierungen von EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittstaaten wer-
den dort „strategische Dialoge“ geführt?

b) Welche Regierungen haben bereits „regionale Feuerwaffenexperten“ be-
nannt und „Kontaktstellen für Feuerwaffen“ eingerichtet?

16. Was ist der Bundesregierung über Details zur Entwicklung eines „einheitli-
chen Verfahrens für die statistische Erfassung“ mit südosteuropäischen Län-
dern bekannt?

a) Wann und wo soll dieses Verfahren in einem Pilotprojekt sowie einer Stu-
die getestet und ausgewertet werden?

b) Wer soll daran teilnehmen?

c) Mit welchen Drittstaaten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung ge-
meinsame Einsätze mit Europol erfolgen?

17. Wie viele Feuerwaffen und wie viele Waffenbesitzer sind derzeit im deut-
schen Nationalen Waffenregister registriert (bitte nach Kategorien aufschlüs-
seln und zuordnen), und wie stellt sich diese Zahl im Verhältnis zum vorigen
Quartal bzw. Vorjahr dar?

18. Auf welchen Wegen (auch über dritte Stellen wie BKA, Bundesamt für Ver-
fassungsschutz – BfV – etc.) können ausländische Stellen einen Datenab-
gleich oder eine Auskunft aus dem deutschen Nationalen Waffenregister er-
halten?

19. Auf welchen Wegen (auch über dritte Stellen wie BKA, BfV etc.) können
deutsche Stellen einen Datenabgleich oder eine Auskunft aus Nationalen
Waffenregistern anderer Mitgliedstaaten erhalten?

20. Inwiefern, seit wann und in welchem Umfang machen deutsche Behörden
von der Möglichkeit Gebrauch, Schusswaffen im SIS II auszuschreiben?

21. Wie viele Personen und Sachen haben Bundesbehörden hierzu jährlich ins
SIS II eingestellt?

22. Inwiefern, seit wann und in welchem Umfang machen deutsche Behörden
von der Möglichkeit Gebrauch, verlorene, gestohlene, illegal gehandelte
bzw. geschmuggelte Schusswaffen in die Interpol-Systeme „iARMS“ und
„iTrace“ auszuschreiben?

a) Wie viele Personen und Sachen haben Bundesbehörden hierzu seit 2011
jährlich in „iARMS“ und „iTrace“ eingestellt?

b) Was ist der Bundesregierung zu Plänen INTERPOLS bekannt, die Funk-
tionen von „iARMS“ zu verbessern, und worum handelt es sich dabei?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die in
„iARMS“ und „iTrace“ eingegebenen Daten von INTERPOL selbst ver-
arbeitet, mit anderen Daten abgeglichen oder weitergegeben werden?

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23. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die in „iARMS“
eingegebenen Informationen bzw. Ergebnisse der Rückverfolgung von Waf-
fen durch INTERPOL der Polizeiagentur Europol zugänglich gemacht wer-
den bzw. inwiefern dies für die Zukunft geplant ist?

a) Welches Verfahren hielte die Bundesregierung für eine solche Weiter-
gabe für geeignet?

b) Was ist der Bundesregierung über Inhalte, Teilnehmende und Zeitpläne
eines Pilotprojektes unter Beteiligung von Europol bekannt, das untersu-
chen soll, wie das SIS II mit „iARMS“ verzahnt werden kann?

24. Welche der auf der Tagung der EU-Justiz- und –Innenminister im Okto-
ber 2015 verabschiedeten „Schlussfolgerungen zur verbesserten Nutzung der
Mittel zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen“ hat die Bun-
desregierung aus ihrer Sicht in den letzten Jahren vernachlässigt, und auf
welche Weise will sie Schlussfolgerungen zukünftig umsetzen?

25. In welchem jeweiligen Gesamtwert hat Deutschland seit dem 1. Januar 2015
Handfeuerwaffen (Ausfuhrliste, Position 001) und großkalibrige Waffen
(Ausfuhrliste, Position 002) exportiert, und welche waren jeweils die
zehn größten Empfängerländer?

26. In welchem Gesamtwert hat Deutschland von 2005 bis 2014 Handfeuerwaf-
fen (Ausfuhrliste, Position 001) und in welchem Gesamtwert großkalibrige
Waffen (Ausfuhrliste, Position 002) exportiert?

27. Welche fünf Länder gehören nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2014 weltweit zu den größten Handfeuerwaffenexporteuren?

28. In welchem Gesamtwert wurden nach Deutschland seit dem 1. Januar 2015
Handfeuerwaffen importiert?

29. Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Bundesregierung Jagd-, Sport- und
Selbstverteidigungswaffen am als illegal eingestuften Feuerwaffenhandel
(bitte mit Angabe zu Anteil weltweit, in Deutschland und in der EU)?

Berlin, den 25. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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