BT-Drucksache 18/6912

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/6866 - Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 2. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6912
18. Wahlperiode 02.12.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/6866 –

Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung
terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von
Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42
Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union sowie den Resolutionen
2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen

A. Problem

Die Bundesregierung hat am 1. Dezember 2015 den Einsatz bewaffneter deut-
scher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen
durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Artikel 51 der Satzung der
Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die
Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) und 2249
(2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen mit bis zu 1200 Soldatinnen
und Soldaten längstens bis zum 31. Dezember 2016 beschlossen. Mit dem vorlie-
genden Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu gebeten.

Die Anschläge in Tunesien, der Türkei, im Libanon, gegen Russland und insbe-
sondere in Paris haben gezeigt, dass die Terrororganisation sogenannter „Islami-
scher Staat“ (IS) weit über die derzeit von ihr kontrollierten Gebiete in Syrien und
im Irak hinaus eine globale Bedrohung für Frieden und Sicherheit darstellt. Mit
den Anschlägen in Paris hat der IS Frankreich und die freiheitliche Werteordnung
Europas direkt angegriffen. Der IS stellt aufgrund seiner extremistisch-salafisti-
schen Gewaltideologie, seiner terroristischen Handlungen, seiner anhaltenden,
schweren, systematischen und ausgedehnten Angriffe auf Zivilpersonen sowie
seiner Anwerbung und Ausbildung ausländischer Kämpfer eine Bedrohung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar. Der bewaffnete Angriff auf
Frankreich galt der Lebensweise und den Werten, die alle Bürger Europas teilen.
Die Berufung auf die Beistandsklausel des EU-Vertrages ist nicht nur ein Ersu-
chen um den Beistand der EU-Mitgliedstaaten. Sie ist auch ein klares europäi-
sches Signal und ein Appell an die EU-Mitgliedstaaten, sich dieser gemeinsamen
Bedrohung geschlossen und geeint entgegenzustellen. Den IS bedroht dabei die
Werte muslimischer Gemeinschaften ebenso wie die der westlichen Welt. Eine

Drucksache 18/6912 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Rhetorik, die den Kampf gegen den IS als einen Kampf des „Westens“ gegen „die
Muslime“ darzustellen versucht, geht an den Realitäten vorbei. Auch die islami-
schen Staaten der Region sind aktiv im Kampf gegen den IS engagiert. Der Be-
drohung durch den IS kann nur im Rahmen einer umfassenden politischen Lösung
erfolgreich und nachhaltig begegnet werden. Hierfür wurden im Irak mit der in-
klusiven Regierungsbildung im Sommer 2014 die Voraussetzungen geschaffen.
In Syrien bedarf es hierfür noch eines politischen Prozesses. Die deutsche militä-
rische Unterstützung ist somit eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der
von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und der auf po-
litischer, diplomatischer, humanitärer, entwicklungspolitischer, militärischer und
rechtsstaatlicher Ebene wirkt. Dieser Ansatz hat zum Ziel, den IS einzudämmen
und den Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen ein-
gebunden werden, um durch diplomatische Bemühungen auf internationaler
Ebene eine nachhaltige politische Befriedung Syriens und der Region zu errei-
chen. Vor dem Hintergrund der Anschläge von Paris bittet Frankreich um weitere
Unterstützung im Kampf gegen den IS in dessen Kerngebiet, im Irak und Syrien.
Deutschland unterstützt unmittelbar durch Bereitstellung von Aufklärungsmitteln
(insbesondere Aufklärungsflugzeuge vom Typ RECCE Tornado). So können
auch grenzüberschreitende Bewegungen der IS-Kämpfer erkannt und kann die
tatsächliche Größe des Operations- und Einflussgebietes der Terrororganisation
IS aufgeklärt werden. Deutschland wird darüber hinaus mit Tankflugzeugen zur
Luft-zu-Luft-Betankung, einer Fregatte als Begleitschutz für den französischen
Flugzeugträger sowie Personal in Stäben und Hauptquartieren unterstützen. Mit
diesen Maßnahmen leisten wir insgesamt einen wirkungsvollen Beitrag im Rah-
men der Allianz gegen den internationalen Terrorismus. Neben den unmittelbaren
Unterstützungsleistungen im Kampf gegen IS wird Deutschland die französischen
Streitkräfte durch die Übernahme von stärkerer Verantwortung in Mali sowie
durch die Bereitstellung medizinischer Soforthilfe bei eventuellen weiteren Groß-
schadensereignissen in Frankreich entlasten. Die direkte Beteiligung im Kampf
gegen den IS stellt insgesamt eine Intensivierung unseres sicherheitspolitischen
Engagements in der Region dar. Die internationalen Bemühungen im Kampf ge-
gen den IS werden von einer breiten internationalen Koalition getragen, die sich
2014 in Reaktion auf die territoriale Expansion des IS herausgebildet hat und der
auch Deutschland angehört. Sie umfasst 64 Staaten und verfolgt eine umfassende
Strategie mit den Handlungslinien Militär, Unterbrechung der Finanzströme, Un-
terbrechung des Zulaufs von ausländischen Kämpfern, Kommunikationsstrategie
und Stabilisierung. Deutschland beteiligt sich in allen fünf Bereichen an den ent-
sprechenden Arbeitsgruppen der internationalen Allianz gegen den IS, einschließ-
lich der Arbeitsgruppe Militär, und führt gemeinsam mit den Vereinigten Arabi-
schen Emiraten den Vorsitz der zivilen Arbeitsgruppe Stabilisierung, welche die
Stabilisierung der vom IS befreiten Gebiete in Syrien und Irak zum Ziel hat.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6912

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Drucksache 18/6912 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/6866 anzunehmen.

Berlin, den 2. Dezember 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6912
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Wolfgang Gehrcke und
Dr. Frithjof Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/6866 in seiner 142. Sitzung am 2. Dezember 2015
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 1. Dezember 2015 den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und
Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Artikel 51 der Sat-
zung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union
sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) und 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
mit bis zu 1200 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 31. Dezember 2016 beschlossen. Mit dem vorliegen-
den Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu gebeten.

Die Anschläge in Tunesien, der Türkei, im Libanon, gegen Russland und insbesondere in Paris haben gezeigt,
dass die Terrororganisation sogenannter „Islamischer Staat“ (IS) weit über die derzeit von ihr kontrollierten Ge-
biete in Syrien und im Irak hinaus eine globale Bedrohung für Frieden und Sicherheit darstellt. Mit den Anschlä-
gen in Paris hat der IS Frankreich und die freiheitliche Werteordnung Europas direkt angegriffen. Der IS stellt
aufgrund seiner extremistisch-salafistischen Gewaltideologie, seiner terroristischen Handlungen, seiner anhalten-
den, schweren, systematischen und ausgedehnten Angriffe auf Zivilpersonen sowie seiner Anwerbung und Aus-
bildung ausländischer Kämpfer eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar. Der be-
waffnete Angriff auf Frankreich galt der Lebensweise und den Werten, die alle Bürger Europas teilen. Die Beru-
fung auf die Beistandsklausel des EU-Vertrages ist nicht nur ein Ersuchen um den Beistand der EU-Mitgliedstaa-
ten. Sie ist auch ein klares europäisches Signal und ein Appell an die EU-Mitgliedstaaten, sich dieser gemeinsa-
men Bedrohung geschlossen und geeint entgegenzustellen. Der IS bedroht dabei die Werte muslimischer Gemein-
schaften ebenso wie die der westlichen Welt. Eine Rhetorik, die den Kampf gegen den IS als einen Kampf des
„Westens“ gegen „die Muslime“ darzustellen versucht, geht an den Realitäten vorbei. Auch die islamischen Staa-
ten der Region sind aktiv im Kampf gegen den IS engagiert. Der Bedrohung durch den IS kann nur im Rahmen
einer umfassenden politischen Lösung erfolgreich und nachhaltig begegnet werden. Hierfür wurden im Irak mit
der inklusiven Regierungsbildung im Sommer 2014 die Voraussetzungen geschaffen. In Syrien bedarf es hierfür
noch eines politischen Prozesses. Die deutsche militärische Unterstützung ist somit eingebettet in einen breiten
politischen Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und der auf politischer,
diplomatischer, humanitärer, entwicklungspolitischer, militärischer und rechtsstaatlicher Ebene wirkt. Dieser An-
satz hat zum Ziel, den IS einzudämmen und den Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemes-
sen eingebunden werden, um durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene eine nachhaltige poli-
tische Befriedung Syriens und der Region zu erreichen. Vor dem Hintergrund der Anschläge von Paris bittet
Frankreich um weitere Unterstützung im Kampf gegen den IS in dessen Kerngebiet, im Irak und Syrien. Deutsch-
land unterstützt unmittelbar durch Bereitstellung von Aufklärungsmitteln (insbesondere Aufklärungsflugzeuge
vom Typ RECCE Tornado). So können auch grenzüberschreitende Bewegungen der IS-Kämpfer erkannt und
kann die tatsächliche Größe des Operations- und Einflussgebietes der Terrororganisation IS aufgeklärt werden.
Deutschland wird darüber hinaus mit Tankflugzeugen zur Luft-zu-Luft-Betankung, einer Fregatte als Begleit-
schutz für den französischen Flugzeugträger sowie Personal in Stäben und Hauptquartieren unterstützen. Mit die-
sen Maßnahmen leisten wir insgesamt einen wirkungsvollen Beitrag im Rahmen der Allianz gegen den internati-
onalen Terrorismus. Neben den unmittelbaren Unterstützungsleistungen im Kampf gegen den IS wird Deutsch-
land die französischen Streitkräfte durch die Übernahme von stärkerer Verantwortung in Mali sowie durch die
Bereitstellung medizinischer Soforthilfe bei eventuellen weiteren Großschadensereignissen in Frankreich entlas-
ten. Die direkte Beteiligung im Kampf gegen den IS stellt insgesamt eine Intensivierung unseres sicherheitspoli-
tischen Engagements in der Region dar. Die internationalen Bemühungen im Kampf gegen den IS werden von

Drucksache 18/6912 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
einer breiten internationalen Koalition getragen, die sich 2014 in Reaktion auf die territoriale Expansion des IS
herausgebildet hat und der auch Deutschland angehört. Sie umfasst 64 Staaten und verfolgt eine umfassende Stra-
tegie mit den Handlungslinien Militär, Unterbrechung der Finanzströme, Unterbrechung des Zulaufs von auslän-
dischen Kämpfern, Kommunikationsstrategie und Stabilisierung. Deutschland beteiligt sich in allen fünf Berei-
chen an den entsprechenden Arbeitsgruppen der internationalen Allianz gegen den IS, einschließlich der Arbeits-
gruppe Militär, und führt gemeinsame mit den Vereinigten Arabischen Emiraten den Vorsitz der zivilen Arbeits-
gruppe Stabilisierung, welche die Stabilisierung der vom IS befreiten Gebiete in Syrien und Irak zum Ziel hat.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/6866 in seiner 78. Sitzung
am 2. Dezember 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/6866 in seiner 54. Sitzung am 2. Dezember 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/6866 in seiner
47. Sitzung am 2. Dezember 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD sowie einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion CDU/CSU die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/6866
in seiner 48. Sitzung am 2. Dezember 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/6866 in
seiner 51. Sitzung am 2. Dezember 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/6866 in seiner 55. Sitzung am 2. Dezember 2015
im Wege der Selbstbefassung beraten und empfiehlt in seiner 56. Sitzung am 2. Dezember 2015 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 2. Dezember 2015

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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