BT-Drucksache 18/6802

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6110, 18/6124, 18/6125, 18/6126 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Vom 24. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6802
18. Wahlperiode 24.11.2015

Änderungsantrag
der Abgeordneten Karin Binder, Heidrun Bluhm, Dr. Kirsten Tackmann und
der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6110, 18/6124, 18/6125, 18/6126 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016
(Haushaltsgesetz 2016)

hier: Einzelplan 10

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kapitel 10 02 wird ein neuer Titel „Bundesprogramm Kita- und Schulverpfle-
gung“ für eine flächendeckende und beitragsfreie Verpflegung in Kindertagesein-
richtungen und Schulen mit einem Ansatz von 1,8 Mrd. Euro ausgebracht.

Berlin, den 23. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Drucksache 18/6802 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Der Bund stellt eine hochwertige und gebührenfreie Essensversorgung für alle Kinder und Jugendliche in Kin-
dertageseinrichtungen und Schulen sicher. Das bewirkt er durch die Übernahme der Kosten im Rahmen der
Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen sowie für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen im Rahmen
der öffentlichen Fürsorge.

Die Gesamtkosten für ein durch den Bund finanzierte Kita- und Schulverpflegung belaufen sich für ein ganzes
Kalenderjahr auf 4,4 Mrd. Euro. Davon profitieren knapp fünf Millionen Schülerinnen und Schüler in Ganz-
tagsschulen sowie Nichtschulkinder, die in einer Tageseinrichtung ein Mittagessen erhalten.

Die Kosten für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Mahlzeit, die anerkannten Qualitätsstandards ent-
spricht, belaufen sich derzeit auf mindestens 5 Euro je Kind am Tag in Schulen bzw. 4 Euro in Kindertages-
einrichtungen. Bei Vorhabenbeginn ab August 2016 betragen die Kosten 1,8 Mrd. Euro im Haushalt 2015.

Die finanzielle Förderung und Absicherung einer gesunden Kita- und Schulverpflegung ist eine gesamtgesell-
schaftliche Aufgabe, die Gesundheits-, Bildungs-, Kinder-, Sozial- und Ernährungspolitik gleichermaßen be-
trifft.

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