BT-Drucksache 18/6752

Möglicher Tod des Ex-Rappers Deso Dogg in Syrien

Vom 12. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6752
18. Wahlperiode 12.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Christine Buchholz, Annette Groth,

Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,

Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Möglicher Tod des Ex-Rappers Deso Dogg in Syrien

Der früher unter seinem Künstlernamen Deso Dogg als Gangsterrapper bekannte
deutsche Dschihadist Denis Cuspert soll bei einem US-Luftangriff in Nordsyrien
ums Leben gekommen sein. Eine Pentagon-Sprecherin bestätigte den Tod Denis
Cusperts, der sich unter dem Namen Abu Talha al-Almani der Terrororganisation
Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte, bei einem Angriff auf einen Fahrzeug-
konvoy nahe der Stadt Raqqa am 16. Oktober 2015. Denis Cuspert war zuvor
schon mehrfach für tot erklärt worden, hatte sich aber jedes Mal über soziale Me-
dien zurückgemeldet. Der frühere Gangster-Rapper Deso Dogg galt als ein füh-
render Propagandist des IS. Die Bundesanwaltschaft ermittelte gegen Denis
Cuspert, der auf Videoaufnahmen bei der Schändung eines Leichnams sowie
mit dem Kopf eines exekutierten IS-Gegners in den Händen zu sehen war
(www.welt.de/politik/ausland/article148224761/Deutscher-Dschihadist-Deso-Dogg-
ist-tot.html; www.faz.net/aktuell/politik/ausland/naher-osten/tod-von-denis-cuspert-
al-baghdadis-deutscher-helfer-13885382.html).

Auch in der Türkei soll ein aus Deutschland stammendes mutmaßliches IS-Mit-
glied bei einer Antiterroroperation getötet worden sein. In der südosttürkischen
Stadt Diyarbakir starben am 26. Oktober 2015 zwei Polizisten und sieben mut-
maßliche IS-Mitglieder bei Razzien gegen mehrere angebliche Zellen des IS.
Nach Informationen von „CNN Türk“ soll es sich bei einem der Getöteten um einen
Mann aus Bremen gehandelt haben, der sich 2013 dem IS angeschlossen und auf
seiner Facebook-Seite zur Gewalt gegen „Ungläubige“ aufgerufen habe. Ob der
Mann deutscher Staatsbürger war, blieb zunächst unklar (www.radiobremen.de/
nachrichten/gesellschaft/bremeriskaempfer100.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den möglichen Tod
des deutschen IS-Mitgliedes Denis Cuspert bei einem US-Luftangriff am
16. Oktober 2015 im Norden Syriens, und woher stammen diese Informatio-
nen?

a) Welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hinter-
gründe, Ziele und den Verlauf eines Angriffs der US-Luftwaffe auf ein
oder mehrere Fahrzeuge mit IS-Mitgliedern am 16. Oktober 2015 bei Ra-
qqa, woher stammen diese Kenntnisse, und inwieweit bemüht sich die
Bundesregierung darum, von Seiten der US-Behörden weitere Informati-
onen zu erhalten?

Drucksache 18/6752 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

b) Inwieweit kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigten, wo-
nach Denis Cuspert tot sein soll?

c) Inwieweit, auf welche Weise und über welche Kanäle bemüht sich die
Bundesregierung gegebenenfalls, Klarheit über das Schicksal Denis
Cusperts zu erlangen?

d) Welche möglichen Erklärungen der US-Regierung bzw. des US-Militärs
zum möglichen Tod Cusperts sind der Bundesregierung bekannt, und für
wie glaubwürdig stuft sie diese ein?

e) Welche Hinweise und Meldungen auf einen Tod Denis Cusperts in sozi-
alen Netzwerken sind der Bundesregierung bekannt, und für wie glaub-
würdig stuft sie diese ein (bitte ausführen)?

f) Ist es der Bundesregierung bekannt, dass der Bruder Denis Cusperts Mel-
dungen über dessen Tod in sozialen Netzwerken nach Kenntnis der Fra-
gestellenden mit dem Lied „Don’t believe the Hype“ von Public Enemy
kommentierte, und wenn ja, inwieweit lassen sich daraus nach Ansicht
der Bundesregierung berechtigte Zweifel am Tod des deutschen IS-Mit-
gliedes ableiten?

g) Welche Reaktionen aus der salafistischen bzw. dschihadistischen Szene
in Deutschland sowie durch internationale Dschihadisten auf Meldungen
vom möglichen Tod Denis Cusperts sind der Bundesregierung bekannt
geworden?

h) Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von US-Behörden
eine gezielte Tötung Denis Cusperts grundsätzlich geplant?

i) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Sicherheits-
oder Justizbehörden oder Nachrichtendienste zu irgendeinem Zeitpunkt
personenbezogene Informationen über Denis Cuspert an US-Behörden
weitergegeben, und wenn ja, welche genauen Informationen welcher
deutschen Behörden an welche US-Behörden und zu welchem Zeitpunkt?

j) Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem mögli-
chen Tod Denis Cusperts durch deutsche Justizbehörden ein in einem sol-
chen Falle vorgesehenes Ermittlungsverfahren wegen der Tötung eines
Deutschen im Ausland eingeleitet?

2. Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung zu dem Angriff der
USA in Syrien?

a) Ist der US-amerikanische Angriff auf IS-Stellungen in Syrien nach Mei-
nung der Bundesregierung völkerrechtlich legitimiert ggf. bitte Rechts-
grundlage angeben?

b) Inwiefern war die mutmaßliche Tötung von Denis Cuspert als Kombattant
im Syrienkonflikt nach Auffassung der Bundesregierung eine völker-
rechtlich legitime Handlung der USA?

3. Welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die mögliche Tö-
tung eines aus Deutschland stammenden Mannes bei einer Antiterroropera-
tion am 26. Oktober 2015 in der türkischen Stadt Diyarbakir?

a) Welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hinter-
gründe und den Verlauf dieser Antiterroroperation, woher stammen diese
Kenntnisse, und inwieweit bemüht sich die Bundesregierung darum, von
Seiten der türkischen Behörden weitere Informationen zu erhalten?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen bei der Antiter-
roroperation am 26. Oktober 2015 in Diyarbakir getöteten, aus Deutsch-
land stammenden Mann (Name, Alter, Wohnort, Staatsbürgerschaft und

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6752

Aufenthaltstitel, mögliches Engagement in dschihadistischen Gruppie-
rungen wie dem IS, möglicher Aufenthalt und Kampfausbildung in Sy-
rien, mögliche Beteiligung an Straftaten etc.)?

c) Stand der möglicherweise in Diyarbakir getötete Mann aus Deutschland
unter Beobachtung durch einen deutschen Nachrichtendienst, und welche
personenbezogene Daten wurden gegebenenfalls in entsprechenden Da-
tenbanken deutscher Sicherheitsbehörden gespeichert?

d) Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten welcher
deutschen Justizbehörde aufgrund welcher möglicher Straftatbestände ge-
gen den möglicherweise in Diyarbakir getöteten Dschihadisten aus
Deutschland ermittelt?

e) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Sicherheits-
oder Justizbehörden oder Nachrichtendienste zu irgendeinem Zeitpunkt
personenbezogene Informationen über den möglicherweise in Diyarbakir
getöteten Mann an türkische Behörden weitergegeben, und wenn ja, wel-
che genauen Informationen welcher deutschen Behörden an welche türki-
schen Behörden?

f) Sollte es sich um einen deutschen Staatsbürger gehandelt haben: Inwie-
weit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem möglichen Tod
des Mannes von deutschen Justizbehörden ein Ermittlungsverfahren we-
gen der Tötung eines Deutschen im Ausland eingeleitet?

4. Inwieweit kann die Bundesregierung einen geänderten Umgang türkischer
Behörden gegenüber dem IS bzw. ein verschärftes Vorgehen gegen IS-Zellen
in der Türkei erkennen?

Berlin, den 11. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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