BT-Drucksache 18/675

Mögliche Beteiligung des türkischen Geheimdienstes an der Ermordung von kurdischen Politikerinnen in Paris

Vom 25. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/675
18. Wahlperiode 25.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger,
Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.

Mögliche Beteiligung des türkischen Geheimdienstes an der Ermordung von
kurdischen Politikerinnen in Paris

Beamte deutscher Sicherheitsbehörden verdächtigen einem Bericht des Nach-
richtenmagazins „DER SPIEGEL“ zufolge den türkischen Geheimdienst MIT,
an der Ermordung von drei kurdischen Politikerinnen vor einem Jahr in Paris be-
teiligt zu sein (DER SPIEGEL 7/2014, S. 36 bis 37).
Die Mitbegründerin der Arbeiterpartei Kurdistans PKK, Sakine Cansiz, die Ver-
treterin des Kurdistan Nationalkongresses Fidan Dogan sowie die Aktivistin der
kurdischen Jugendbewegung, Leyla Saylemez, waren am 9. Januar 2013 in den
Räumen des Pariser Kurdistan-Informationsbüros mit Kopfschüssen ermordet
worden. Der wenige Tage später verhaftete mutmaßliche Mörder Ö. G. war
Mitglied in einem kurdischen Kulturverein. Doch dann stellte sich heraus, dass
Ö. G. in Wirklichkeit ein aus einer nationalistischen Familie stammender Türke
mit engen Verbindungen zu den faschistischen Grauen Wölfen ist. Laut dem
Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ verorteten deutsche Behörden Ö. G., der
von 2003 bis 2011 in Oberbayern lebte, im „türkisch-nationalistischen Milieu“.
Ein ehemaliger V-Mann des MIT identifizierte Ö. G. gegenüber der kurdischen
Zeitung „Yeni Özgür Politika“ als „unseren Mann in Paris“, der in die kurdische
Gemeinde eingeschleust wurde (Meldung der Agentur Firat vom 31. Januar
2013; www.nadir.org/nadir/initiativ/isku/pressekurdturk/2013/05/04.htm). Die-
ser Verdacht erhärtete sich durch einen am 12. Januar 2014 im Internet ver-
öffentlichten Audiomitschnitt. Ein Mann, dessen Stimme von Bekannten gegen-
über der Nachrichtenagentur „Firat“ als diejenige Ö. G. identifiziert wurde, berät
darin mit zwei mutmaßlichen MIT-Agenten detailliert die Ermordung von meh-
reren namentlich genannten kurdischen Exilpolitikern in Paris. Die MIT-Agen-
ten sichern ihm Geld für den Waffenkauf zu, fragen nach Fluchtwegen und
Sicherheitsvorkehrungen und geben schließlich grünes Licht für das Attentat.
Sakine Cansiz wird in der Audioaufnahme zwar nicht als Anschlagsziel genannt,
doch am 13. Januar 2014 veröffentlichten türkische Medien ein angeblich vom
MIT stammendes Geheimdokument vom 18. November 2012 mit dem Betreff
„Sakine Cansiz – Codename Sara“. Ein Agent mit Codenamen „Legionär“ sei
für Vorbereitungen zu „Mord-Operationen“ gegen PKK-Ziele in Europa instru-
iert worden und solle nun den Auftrag bekommen, die von ihm ausgespähte
Sakine Cansiz „außer Gefecht zu setzen“.
Nicht nur die französischen Ermittlungsbehörden nehmen das Papier ernst.
„Sollte es eine Fälschung sein, ist es eine täuschend echte. Auch dafür bräuchte
es erhebliches Insiderwissen“, zitiert „DER SPIEGEL“ einen hochrangigen
deutschen Geheimdienstler. Der Verdacht, der türkische Geheimdienst könne

Drucksache 18/675 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
PKK-Mitglieder in EU-Staaten exekutieren lassen, habe den bislang eng mit
dem MIT kooperierendem Verfassungsschutz alarmiert. Die Kooperation des
Bundesamtes für Verfassungsschutz mit dem türkischen Geheimdienst sei be-
reits eingeschränkt worden. In Sicherheitskreisen werde von „besonderer Vor-
sicht bei der Weitergabe personenbezogener Daten“ gesprochen, heißt es im
Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“.
Bereits in der Vergangenheit gab es Hinweise, wonach der MIT in mehreren
europäischen Ländern in Anschläge auf türkische und kurdische Exilopposi-
tionelle verwickelt ist. So erklärte der damalige Stabschef der türkischen Streit-
kräfte, Dogan Güres, im Jahr 1994, dass die Türkei 160 Killer nach Europa ge-
schickt habe, um kurdische Aktivistinnen und Aktivisten sowie ihre Unterstüt-
zerinnen und Unterstützer zu liquidieren. Im Jahr 1994 gab es tatsächlich Mord-
anschläge auf Vertreter prokurdischer Institutionen in London, Kopenhagen und
Nicosia (www.trend.infopartisan.net/trd0200/t210200.html).
Am 19. Oktober 2012 berichtete die türkische Tageszeitung „Hürriyet“ von
einem Strategiepapier des türkischen Innenministeriums, wonach Kopfgelder in
Millionenhöhe für die Tötung von 50 PKK-Führungskadern, von denen sich 20
in Europa befänden, ausgesetzt werden sollen (www.hurriyet.com.tr/gundem/
21733465.asp). Der in Belgien lebende und als PKK-Vertreter geltende frühere
Abgeordnete der türkischen Nationalversammlung, Zübeyir Aydar, berichtete
Mitte Januar 2013 gegenüber der Nachrichtenagentur Firat, er habe über offi-
zielle Kanäle eines europäischen Staates Kenntnis von türkischen Hinrichtungs-
kommandos gegen kurdische Politikerinnen und Politiker erhalten, die bereits
im Jahr 2011 nach Europa geschickt worden seien. Die Bundesregierung er-
klärte im März 2013, sie habe „keine belastbaren Kenntnisse über die Planung
zu oder gar die Existenz von Hinrichtungskommandos in der Türkei“ (Bundes-
tagsdrucksache 17/12835).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit trifft ein Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu,

wonach deutsche Sicherheitsbehörden einen von französischen Ermittlungs-
behörden gehegten Verdacht ernst nehmen, dass der türkische Geheimdienst
drei kurdische Politikerinnen in Paris ermorden ließ?

2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine mögliche Beteiligung
des türkischen Geheimdienstes MIT oder anderer türkischer Sicherheitsbe-
hörden an der Ermordung der drei kurdischen Politikerinnen Sakine Cansiz,
Leyla Saylemez und Fidan Dogan am 9. Januar 2013 in Paris?

3. Inwieweit hat die Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse über geplante An-
schläge auf kurdische Exilpolitikerinnen und -politiker und Repräsentantin-
nen und Repräsentanten kurdischer Institutionen in Europa?
a) Inwiefern sieht die Bundesregierung derzeit eine Gefährdung von in

Deutschland lebenden kurdischen Politikerinnen und Politikern bzw. Re-
präsentantinnen und Repräsentanten kurdischer Vereinigungen durch An-
schläge?

b) Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Do-
kumenten, die eine Beteiligung des türkischen Geheimdienstes an der Er-
mordung von drei kurdischen Politikerinnen in Paris nahelegen, um be-
lastbare Erkenntnisse bezüglich der Existenz möglicher durch türkische
staatliche Stellen angeleitete Killerkommandos in Europa?

4. Inwieweit trifft ein Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu,
wonach deutsche Sicherheitsbehörden ein am 12. Januar 2014 im Internet
veröffentlichtes Audiodokument eines Gespräches des mutmaßlichen Tatver-
dächtigen an der Ermordung von drei kurdischen Politikerinnen in Paris,
Ö. G., mit zwei mutmaßlichen Mitgliedern des türkischen Geheimdienstes

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/675
MIT über die Planung von Attentaten auf kurdische Exilpolitikerinnen und
Exilpolitiker ausgewertet haben?
a) Wann und auf welche Weise haben deutsche Sicherheitsbehörden nach

Kenntnis der Bundesregierung Kenntnis von der Existenz dieser Audio-
aufnahme erlangt?

b) Welche deutschen Sicherheitsbehörden haben wann dieses Audiodoku-
ment ausgewertet?

c) Wie beurteilen die Sicherheitsbehörden die Authentizität des Audiodoku-
ments, und auf welche Kriterien stützt sich diese Beurteilung?

d) Inwieweit können die Sicherheitsbehörden bestätigen, dass auf dem Audio-
dokument tatsächlich die Stimme von Ö. G. zu hören ist?
Falls sie dies nicht bestätigen können, inwieweit bemühen sich die aus-
wertenden Sicherheitskräfte um entsprechende Nachweise?

e) Inwieweit haben die auswertenden Sicherheitsbehörden Hinweise oder
Beweise, dass die Gesprächspartner des mutmaßlich zu hörenden Ö. G.
Angehörige des türkischen Geheimdienstes MIT oder einer anderen staat-
lichen türkischen Behörde (welcher) sind?

f) Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden über die Umstände
der Aufnahme und das Aufnahmedatums dieses Tondokuments?

g) Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden über die Umstände
der Veröffentlichung dieses Audiodokuments im Internet?

5. Inwieweit trifft ein Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu,
wonach deutsche Sicherheitsbehörden einen am 14. Januar 2014 im Internet
sowie anschließend von verschiedenen türkischsprachigen Medien veröffent-
lichten, als geheim gekennzeichneten Aktenvermerk des türkischen Geheim-
dienstes MIT vom 18. November 2012 mit dem Betreff „Sara Kod Sakine
Cansiz“ ausgewertet haben?
a) Wann und auf welche Weise haben deutsche Sicherheitsbehörden nach

Kenntnis der Bundesregierung Kenntnis von der Existenz dieses Akten-
vermerks erlangt?

b) Welche deutschen Sicherheitsbehörden haben diesen Aktenvermerk wann
ausgewertet?

c) Hatten bundesdeutsche Sicherheitskräfte Zugang zum Original dieses
Aktenvermerks?
Wenn nein, auf welche Kopie auf welchem Medium griffen sie zur Aus-
wertung zurück?

d) Wie beurteilen die auswertenden Sicherheitsbehörden die Authentizität
dieses Dokuments als einen tatsächlichen Aktenvermerk des türkischen
Geheimdienstes MIT, und auf welche Kriterien stützt sich diese Beurtei-
lung?

e) Welche Erkenntnisse haben die auswertenden Sicherheitsbehörden über
die Umstände der Anfertigung dieses Aktenvermerks?

f) Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden über die Umstände
der Veröffentlichung dieses Aktenvermerks im Internet und in den tür-
kisch-kurdischen Medien?

Drucksache 18/675 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
anonymen Veröffentlichung des Audiomitschnitts eines Gespräches mut-
maßlicher türkischer Geheimdienstmitarbeiter über geplante Anschläge auf
kurdische Politikerinnen und Politiker sowie der Veröffentlichung des MIT-
Aktenvermerks über die geplante Ermordung von Sakine Cansiz mit den ge-
genwärtigen Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Regierung und
der Fethullah-Gülen-Bewegung?

7. Hat die Bundesregierung die Thematik einer möglichen Beteiligung des
MIT an den Morden an den drei Kurdinnen in Paris gegenüber der türki-
schen Regierung thematisiert, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergeb-
nis?
a) Inwieweit und in welchem Zusammenhang wurde das Thema PKK wäh-

rend der Gespräche des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip
Erdoğan mit der Bundesregierung während seines Berlin-Besuchs am
4. Februar 2014 thematisiert?

b) Inwieweit hat die Bundesregierung während dieses Berlin-Besuchs von
Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan die Thematik der Morde an den
drei Kurdinnen in Paris und eine mögliche Mittäterschaft des türkischen
Geheimdienstes thematisiert?

8. Inwieweit trifft ein Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu,
wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Kooperation mit dem
türkischen Nationalen Nachrichtendienst MIT aufgrund von Hinweisen auf
dessen Verwicklung in die Ermordung der drei kurdischen Politikerinnen in
Paris eingeschränkt hat?
a) Ab wann wurde diese Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für

Verfassungsschutz und dem MIT eingeschränkt?
b) In welchen Bereichen wurde diese Zusammenarbeit zwischen dem Bun-

desamt für Verfassungsschutz und dem MIT eingeschränkt?
c) Wurde dem MIT mitgeteilt, dass die Kooperation eingeschränkt wird,

und wenn ja, wann, durch wen, und mit welcher Begründung?
d) Wie reagierte der MIT auf die Einschränkung der Kooperation durch das

Bundesamt für Verfassungsschutz?
e) Inwieweit haben andere Sicherheitsbehörden wie der Bundesnachrich-

tendienst (BND) und das Bundeskriminalamt (BKA) ihre Kooperation
mit dem türkischen Geheimdienst MIT eingeschränkt?

9. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung eine Meldung des Nachrichten-
magazins „DER SPIEGEL“ zu, wonach in deutschen Sicherheitskreisen
von „besonderer Vorsicht bei der Weitergabe personenbezogener Daten“ ge-
sprochen wird?
a) Welche deutschen Sicherheitsbehörden haben nach Kenntnis der Bundes-

regierung bislang dem MIT personenbezogene Daten von türkischen und
kurdischen politischen Aktivistinnen und Aktivisten bzw. Exilpolitike-
rinnen und Exilpolitikern übermittelt?

b) Welche personenbezogenen Daten in welchem Umfang von türkischen
und kurdischen politischen Aktivistinnen und Aktivisten bzw. Exilpoliti-
kerinnen und Exilpolitikern wurden dem MIT bislang von deutschen Si-
cherheitsbehörden übermittelt?

c) Welche Einschränkungen bei der Weitergabe personenbezogener Daten
an den MIT durch deutsche Sicherheitsbehörden gibt es aufgrund des
Verdachts einer Verwicklung des türkischen Geheimdienstes in die
Morde an den drei kurdischen Politikerinnen in Paris, und wer hat wann
diese Einschränkungen angeordnet?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/675
10. Haben deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung
zu irgendeinem Zeitpunkt personenbezogene Daten über eine der in Paris
ermordeten Kurdinnen Sakine Cansiz, Leyla Saylemez und Fidan Dogan an
türkische Behörden weitergegeben?
a) Wenn ja, was für Daten wurden wann auf wessen Initiative von welcher

deutschen Behörde an welche türkische Behörde weitergeben?
b) Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass solche

Daten – etwa über eine besondere Stellung einer der Frauen innerhalb der
PKK – von türkischen Behörden für Anschlagspläne genutzt wurden?

c) Gab es im Rahmen eines gegen Sakine Cansiz eingeleiteten Ermittlungs-
verfahrens nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB – Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung) einen Informationsaustausch mit tür-
kischen Behörden, und wenn ja, welche Daten wurden wann von welcher
Behörde an welche Behörde übermittelt (bitte auch angeben, wann und
mit welchem Ergebnis das Verfahren nach § 129 StGB gegen Sakine
Cansiz eingestellt wurde)?

d) Gab es im Rahmen eines gegen Leyla Saylemez eingeleiteten Ermitt-
lungsverfahrens nach § 129b StGB (Mitgliedschaft in einer ausländi-
schen terroristischen Vereinigung) einen Informationsaustausch mit tür-
kischen Behörden, und wenn ja, welche Daten wurden wann von welcher
Behörde an welche Behörde übermittelt (bitte auch angeben, wann und
mit welchem Ergebnis das Verfahren nach § 129b StGB gegen Leyla
Saylemez eingestellt wurde)?

e) Gab es im Rahmen eines im Jahr 2009 laufenden Auslieferungsverfah-
rens gegen die damals in Hamburg in Auslieferungshaft genommene
Sakine Cansiz einen Informationsaustausch mit türkischen Behörden,
und wenn ja, welche Daten wurden wann von welcher Behörde an wel-
che Behörde übermittelt?

11. Mit welchen der in der Unterzeichnerleiste des Aktenvermerks genannten
MIT-Mitarbeiter (O. Y., U. K. A., S. A., H. Ö.) hatten deutsche Sicherheits-
behörden nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakt?
a) Welche deutschen Sicherheitsbehörden standen oder stehen mit einem

oder mehreren der genannten MIT-Mitarbeiter in Kontakt?
b) Zu welchem Zeitpunkt, an welchem Ort und zu welchem Zweck fanden

diese Kontakte statt?
c) Welcher Art war dieser Kontakt?
d) Welche Funktion nehmen die genannten Personen nach Kenntnis der

Bundesregierung innerhalb des MIT ein?
e) Inwieweit werden diese Kontakte nach Kenntnis der Bundesregierung

nach Bekanntwerden möglicher Verwicklungen der genannten Personen
in die Ermordung der drei kurdischen Politikerinnen in Paris fortgeführt?

12. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung eine Meldung des Nachrichten-
magazins „DER SPIEGEL“ zu, wonach MIT-Abteilungsleiter U. K. A., vor
einiger Zeit mit einer Delegation aus Ankara die Bundesrepublik Deutsch-
land besuchte?
a) Wann fand dieser Besuch genau statt?
b) Zu welchem Zweck fand der Deutschlandbesuch dieser Delegation statt?
c) Welche Personen bzw. Vertreterinnen und Vertreter welcher türkischen

Behörden gehörten der türkischen Delegation an?
d) Mit welchen deutschen Behörden traf sich die Delegation?

Drucksache 18/675 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
e) Welche Themen wurden bei diesen Treffen besprochen?
f) Inwieweit war die PKK Thema der Treffen der Delegation mit deutschen

Sicherheitsbehörden?
g) Inwieweit haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer der türkischen Dele-

gation von deutschen Sicherheitskräften personenbezogene Informa-
tionen über PKK-Mitglieder, insbesondere über eine der drei in Paris er-
mordeten Frauen Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Saylemez erbe-
ten?

h) Inwieweit haben deutsche Sicherheitsbehörden dieser Delegation perso-
nenbezogene Daten über PKK-Mitglieder, insbesondere über eine der
drei in Paris ermordeten Frauen Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla
Saylemez übermittelt?

13. Inwieweit hat die Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkennt-
nisse über den Mordverdächtigen Ö. G.?
a) Inwieweit hat die Bundesregierung Informationen über Verbindungen

von Ö. G. zum Milieu der rechtsextremen türkischen Grauen Wölfe
(Ülcücü-Bewegung)?

b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Kontakte von Ö. G.
zum türkischen Geheimdienst MIT?

c) Trifft eine Meldung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu,
wonach Ö. G. während seines Aufenthalts im oberbayerischen Schliersee
von deutschen Behörden im türkisch-nationalistischen Milieu verortet
wurden?

d) Wurde Ö. G. während seines Aufenthalts in Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung von Sicherheitsbehörden observiert, und wenn ja,
durch welche Behörden, und aus welchem Anlass?

e) Aus welchem Grund wurde gegen Ö. G. in Deutschland ein Verfahren
wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet und wie endete
dieses Verfahren?

f) Trifft es zu, dass Ö. G. die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, und wenn
ja, seit wann?

g) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Behörden zu
irgendeinem Zeitpunkt personenbezogene Daten über Ö. G. an türkische
Sicherheitsbehörden übermittelt, und wenn ja, wann, welche Daten und
von welcher Behörde an welche Behörde?

h) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Behörden zu
irgendeinem Zeitpunkt personenbezogene Daten über Ö. G. an franzö-
sische Ermittlungsbehörden übermittelt, und wenn ja, wann, welche
Daten, und von welcher Behörde an welche Behörde?

14. Inwieweit hat die Bundesregierung im Jahr 1994 eine Erklärung des dama-
ligen Stabschefs der türkischen Streitkräfte, Dogan Güres, zur Kenntnis ge-
nommen, wonach 160 Mitglieder von Tötungskommandos nach Europa
geschickt wurden, um kurdische Aktivistinnen und Aktivisten sowie ihre
Unterstützerinnen und Unterstützer zu liquidieren?
a) Welche Schlussfolgerungen bezüglich einer Zusammenarbeit deutscher

und türkischer Sicherheitsbehörden hat die Bundesregierung damals aus
dieser Erklärung des Generals gezogen?

b) Hat die Bundesregierung die Äußerung von General Dogan Güres zu
irgendeinem Zeitpunkt gegenüber der türkischen Regierung thematisiert,
und wenn ja, wann, und in welcher Form?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/675
c) Inwieweit wurde die Erklärung von General Dogan Güres nach Kenntnis
der Bundesregierung im Europarat thematisiert?

d) Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine mögliche Be-
teiligung des türkischen Geheimdienstes an mehreren im Jahr 1994 in
London, Kopenhagen und Nicosia verübten Mordanschläge auf Vertreter
pro-kurdischer Einrichtungen in EU- und NATO-Gremien thematisiert?

15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Verwick-
lung des türkischen Geheimdienstes MIT in weitere Tötungsdelikte oder
Anschläge gegen kurdische und türkische Exilpolitikerinnen und Exilpoliti-
ker in Europa seit dem Jahr 1980?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Betei-

ligung des MIT an der Ermordung des Gewerkschafters und Funktionärs
der Kommunistischen Partei der Türkei, Celalettin Kesim, vom 5. Januar
1980 durch türkische Nationalisten in Berlin-Kreuzberg?

b) Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Ermittlun-
gen im Mordfall Celalettin Kesim eine mögliche Verwicklung des MIT
an der Vorbereitung des Angriffs berücksichtigt?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Betei-
ligung des türkischen Geheimdienstes MIT an einem am 7. Februar 1994
in Kopenhagen verübten Anschlag, bei dem der Koordinator des Kurdi-
stan-Komitees in Dänemark, Imdat Yilmaz, schwer verletzt wurde?

d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche
Beteiligung des MIT an einem tödlichen Anschlag auf den Präsidenten
des Kurdischen Solidaritätskomitees Zypern, Theofilis Georgidas, vom
20. März 1994 in Nicosia/Zypern?

e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einer möglichen Betei-
ligung des MIT bei einem am 29. Dezember 1994 in London auf den
Gewerkschafter und Vorsitzenden des Halkevi Community Centre, Nafiz
Bostanci, verübten Mordversuch, bei dem eine Person schwer verletzt
wurde?

Berlin, den 24. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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