BT-Drucksache 18/674

Weitere Tests, Forschungen, Kooperationen oder Marktbeobachtungen zur Nutzung von Drohnen

Vom 20. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/674
18. Wahlperiode 20.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Annette Groth, Inge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Petra Sitte,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Weitere Tests, Forschungen, Kooperationen oder Marktbeobachtungen
zur Nutzung von Drohnen

Zahlreiche Bundesbehörden sind weiterhin mit der Einführung von Drohnen
befasst. Nach Angaben der Bundesregierung hat beispielsweise die Bundespoli-
zei Tests mit größeren Helikopterdrohnen über der Ostsee durchgeführt. Der Re-
feratsleiter der Bundespolizei kündigte daraufhin an, sich nun für Ergebnisse
von Tests über der Nordsee auszutauschen (Bundestagsdrucksache 17/14652).
Das Bundeskriminalamt (BKA) prüft hingegen die „technischen Möglichkeiten
zur Abwehr von UAV“ (Bundestagsdrucksache 17/14827).
Auf der Ebene der Europäischen Union (EU) ist vor allem das Deutsche Zentrum
für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) an entsprechenden Vorhaben beteiligt.
Mittlerweile wird eines dieser Projekte „DeSIRE“ als „DeSIRE II“ fortgeführt.
Das DLR hatte hierzu für die Europäische Verteidigungsagentur umfangreiche
Simulationen für den erfolgreichen Flug einer MALE-Drohne des Typs
„Heron“ im spanischen zivilen Luftraum vorgenommen (Europäische Raum-
fahrtagentur, Pressemitteilung vom 6. Februar 2014). Auf der Webseite von
„DeSIRE“ (http://iap.esa.int/projects/security/DeSIRE) wird erklärt, dass sich
im Projekt zahlreiche „(potentielle) Nutzer“ von Drohnen zusammengetan hät-
ten, unter den sich auch Deutschland befände – „DeSIRE is supported by a
wide range of RPAS (potential) users and stakeholders from different countries
(France, Germany, Italy, Netherlands and Spain)“.
Gleichzeitig werden auch die Überwachungs- und Spionagefähigkeiten auf-
gerüstet. Das Fraunhofer Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung
und Ergonomie entwickelte beispielsweise ein „Multisensor-System“, das nach
einem Bericht von www.heise.de (20. Juli 2011 und 10. Februar 2014) in Droh-
nen verbaut werden kann und „Satellitenfunktelefone wie die von Thuraya oder
Iridium ortet und automatisch hochauflösende Fotos von den Fundstellen an-
fertigt und überträgt“. Unklar ist, ob auch das militärische Spionagemodul ISIS,
für dessen Beförderung nun ein alternatives Trägerflugzeug gesucht wird
(Pressemitteilung des Abgeordneten Andrej Hunko vom 31. Januar 2014), eben-
falls geeignet ist, Mobiltelefone zu geolokalisieren.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Tests, Erprobungen oder sonstigen Veranstaltungen (auch als Beob-

achterin von Anstrengungen anderer Behörden, Institute oder Firmen) plant
die Bundespolizei für die Jahre 2014 und 2015 hinsichtlich der Nutzung von
Drohnen mit einem Abfluggewicht über 25 Kilogramm?

Drucksache 18/674 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Inwiefern sind Überlegungen des Referatsleiters der Bundespolizei mittler-
weile umgesetzt worden, wonach dieser beabsichtigt, sich mit anderen Be-
hörden in Verbindung zu setzen, die Tests mit Drohnen über der Ost- oder
Nordsee betreiben (www.tinyurl.com/q4helxe), und welche Behörden wel-
cher Länder waren damit gemeint?

3. Auf welche Weise prüft das BKA die „technischen Möglichkeiten zur Ab-
wehr von UAV“ (Bundestagsdrucksache 17/14827), und welche weiteren
Behörden, Institute oder Firmen sind daran mit welchen Beiträgen beteiligt?

4. Welche Bundesbehörden sind derzeit mit welchen Ermittlungsverfahren be-
fasst, in denen es um Sprengstoffe oder andere gefährliche Gegenstände
geht, die mit Modellflugzeugen oder Quadro- bzw. Oktokoptern befördert
werden sollten (Bundestagsdrucksache 17/14827, bitte auch die zustän-
digen Abteilungen nennen)?

5. Inwiefern und auf welche Weise haben sich BKA-Abteilungen zum Objekt-
bzw. Personenschutz oder zur Bewachung politischer Repräsentantinnen
und Repräsentanten seit Oktober 2013 mit der Nutzung unbemannter flie-
gender Systeme befasst?

6. Inwiefern und auf welche Weise haben Bundesbehörden, die mit Objekt-
bzw. Personenschutz oder der Bewachung politischer Repräsentantinnen
und Repräsentanten befasst sind, die Nutzung unbemannter fliegender Sys-
teme auf internationaler Ebene diskutiert?

7. Inwiefern war oder ist hiermit auch das European Network for the Protec-
tion of Public Figures (ENPPF) befasst?

8. Was ist der Bundesregierung über ein vom Fraunhofer Institut für Kommu-
nikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie entwickeltes „Multi-
sensor-System“ bekannt, das nach einem Bericht von www.heise.de (20. Juli
2011) in Drohnen verbaut werden kann und „Satellitenfunktelefone wie die
von Thuraya oder Iridium orten kann und automatisch hochauflösende
Fotos von den Fundstellen anfertigt und überträgt“?

9. Inwiefern ist auch das militärische Spionagemodul ISIS, für dessen Be-
förderung nun ein alternatives Trägerflugzeug gesucht wird (Pressemittei-
lung des Abgeordneten Andrej Hunko vom 31. Januar 2014), entweder
selbst geeignet, ähnlich den Berichten über US-Drohnen bei seinen Ein-
sätzen Mobiltelefone zu geolokalisieren oder hierfür Beihilfe zu leisten
(The INTERCEPT, 10. Februar 2014)?
a) Inwiefern verfügt das ISIS auch über Funktionalitäten, Gespräche von

Mobiltelefonen auf das Spionagemodul umzuleiten?
b) Inwiefern beinhaltet das ISIS auch Fähigkeiten, wie sie von IMSI- oder

WLAN-Catchern bereitgestellt werden?
10. Inwieweit stimmen nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte des

„stern“ (www.stern.de, 30. Oktober 2013), wonach im in Stuttgart statio-
nierten afrikanischen Kommando des US-Militärs (Africom) eine Auf-
klärungsabteilung und der Kommandeur jeden Montag Berichte erhält, die
in eine Datenbank mit möglichen Zielen für Drohnenangriffe eingetragen
werden, und widerlegen die bisherigen Berichte der Bundesregierung, wo-
nach US-Einrichtungen in Deutschland nicht in „gezielte Tötungen“ durch
Drohnen eingebunden seien?
a) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie vom „stern“

berichtet, zu, wonach eine Sprecherin der US-Basis in Ramstein erklärt
„Wir haben von offizieller Regierungsseite ganz ähnliche Fragen erhal-
ten und arbeiten derzeit daran, Antworten zu liefern“?

b) Welche Fragen wurden von welcher Behörde gestellt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/674
c) Wie wurden diese bislang beantwortet, bzw. welche Mitteilung wurde für
eine etwaige Frist gemacht?

11. Was kann die Bundesregierung zum „kontinuierlichen und vertrauensvollen
Dialog mit den US-amerikanischen Partnern“ mitteilen, auf den sie auf
Bundestagsdrucksache 18/533 verweist, obwohl danach gefragt wurde, wel-
che weiteren Nachforschungen sie angestellt hat, wie die US-Basis Ram-
stein zwar nicht als „Ausgangspunkt (launching point) für den Einsatz von
Drohnen“ genutzt wird, wohl aber als Relaisstation für Funkverbindungen
oder zur Steuerung?

12. Welches gegenwärtige (Zwischen-)Ergebnis kann sie also zu dem „konti-
nuierlichen und vertrauensvollen Dialog mit den US-amerikanischen Part-
nern“ mitteilen?

13. Welche Unterlagen hat die „US-Seite“ vorgelegt, und aus welchem Grund
entsprechen diese „im Hinblick auf die vorgesehene Verwendung des Luft-
fahrzeuges nicht den Vorgaben der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 19/1
und der LTF 1550-001“ (Bundestagsdrucksache 18/533)?
a) Inwiefern und mit welchem Inhalt wurden die erforderlichen Unterlagen

inzwischen nachgeliefert?
b) Inwiefern und mit welchem Inhalt haben sich in den Jahren 2013 und

2014 weitere „Verteilerkonferenzen“ mit Flügen von Drohnen in
Deutschland befasst (Bundestagsdrucksache 18/533)?

14. Wie erklärt die Bundesregierung die nach Auffassung der Fragesteller be-
stehende Differenz ihrer Antworten zu Genehmigungen für die US-Droh-
nen, wenn es zuvor hieß, dass diese zuerst im Jahr 2005 „durch das damals
zuständige Fachreferat im BMVg in Abstimmung mit dem Leiter des Mus-
terprüfwesens für Luftfahrtgerät der Bundeswehr“ erteilt wurden (Bundes-
tagsdrucksache 17/14401), nun aber mitgeteilt wird, dass für die „Hunter“
erstmals eine Genehmigung zum „Flugbetrieb im deutschen Luftraum am
11. August 2003“ erteilt wurde (Bundestagsdrucksache 18/533)?
Was genau ist der Bundesregierung über die „technische Option“ zur Be-
waffnung der US-Drohne „Hunter“ bekannt?

15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass bereits jetzt mehrmals
Flüge außerhalb von US-Einrichtungen in Bayern stattfanden (Amberger
Zeitung vom 26. Februar 2014), und wie wird sie diese möglichen Rechts-
brüche über Vilseck aufklären und strafrechtlich verfolgen?

16. Welchen Fortgang nehmen die Forschungen an schlangenförmigen Land-
robotern gegen „Guerillas, Rebellen, Partisanen und Terroristen“, die als
Aufklärungssystem „Wireless self-organised electrorheological Micro-Sen-
sorsystem“ (WOERMS) von der Militäruniversität Hamburg entwickelt
werden und auf Mikrohydraulik basieren, und welche Mittel steuern Bun-
desbehörden hierfür bei (Telepolis, 7. Mai 2013)?

17. Inwieweit ist der Rüstungskonzern MBDA bereits an die Bundesregierung
herangetreten, um seine Überlegungen zur Bewaffnung von unbemannten
Systemen mitzuteilen (Tagungsbroschüre „Unmanned Vehicles IV“, Bonn
28./29. Mai 2013)?

18. Mit welchen Aufträgen war bzw. ist die Firma IABG Industrieanlagen
Betriebsgesellschaft mbH von Bundesbehörden in den Jahren 2012, 2013
und 2014 mit der Durchführung von Studien zur Beschaffung, Integration,
Navigation, Steuerung oder Bewaffnung von Drohnen befasst?
a) Wer hatte diese angefordert, und welches Finanzvolumen hatten die Auf-

träge?

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b) Welche Firmen wurden hierfür jeweils um eine Zulieferung weiterer In-
formationen für die Studien gebeten?

19. Auf welche Weise ist das Bundesministerium der Verteidigung bzw. das
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundes-
wehr (BAAINBw) an die Hersteller jener Plattformen herangetreten, deren
Produkte als Lösungsvorschläge zum „Schließen der Fähigkeitslücke ‚Sig-
nalerfassende, Luftgestützte, Weiträumige Überwachung und Aufklärung‘“
zählen (Antwort auf die Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache
18/412)?
a) Welche Beiträge haben diese geliefert (bitte insbesondere für die Firmen

Elbe Flugzeugwerke GmbH, RUAG GmbH, Airbus DS und Israel Air-
craft Industries Ltd. angeben)?

b) Was ist damit gemeint, wenn die Vorschläge „intensiv“ geprüft würden?
20. Was ergab die Prüfung der Vorabmitteilung der US-amerikanischen Regie-

rung zu einer möglichen Beschaffung von Drohnen des Typs „Predator“
bzw. „Reaper“, die seit Juni dieses Jahres „hinsichtlich der wirtschaftlichen
und technischen Aspekte“ durch die für die Bearbeitung zuständige Abtei-
lung AIN des BMVg ausgewertet wird (Bundestagsdrucksache 18/213)?
a) Mit welchem Ergebnis fanden hierzu Besprechungen „zwischen Ver-

tretern der US Air Force, BAAINBw, BMVg sowie dem Systemherstel-
ler des PREDATOR B, General Atomics (GA), und dessen deutschen
Partner, der Firma RUAG GmbH, statt“?

b) Was ergab die Bitte um eine Verlängerung der Angebotsbindefrist durch
das zuständige Referat für Regierungskäufe im Bundesamt für Ausrüs-
tung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr?

c) Was ergab die Prüfung des „Letter of Offer and Acceptance“ zur Be-
schaffung von Drohnen des Typs „Predator“, der 307 Mio. US-Dollar für
Drohnen und Bodenstationen inklusive der Herstellung der Versorgungs-
und Einsatzreife, jedoch ohne die Kosten für die Muster- und Verkehrs-
zulassung des Systems ausweist?

21. Wer ist bei Flügen von Drohnen der Bundeswehr jeweils für die Luft-
raumkoordinierung verantwortlich (bitte für die einzelnen Beschränkungs-
gebiete ausweisen)?

22. Inwiefern, wofür und mit welchem Inhalt und Ausgang wurden auch für
Drohnen der Bundeswehr („Aladin“, „LUNA“, „KZO“, „Heron“, „Euro
Hawk“) „erweiterte technische Bewertungen“ (Bundestagsdrucksache 18/
533) vorgenommen?
a) Welche Betriebsgenehmigungen für den Flugbetrieb von Drohnen der

Bundeswehr oder von Rüstungskonzernen in Flugbeschränkungsgebie-
ten enthalten in den vom BMVg erteilten Genehmigungen welche Ein-
schränkungen, etwa „aus lokalen Gegebenheiten (z. B. Topographie,
Wetterbedingungen, Grenzen des Übungsgeländes, Flughöhe)“?

b) Inwieweit wurden „grundsätzliche betriebliche Einschränkungen“ in den
jeweiligen Musterzulassungen der Drohnen erlassen?

c) Inwiefern und in welchen Fällen sind die Genehmigungen „örtlich und/
oder zeitlich begrenzt“ oder in „ortsbezogenen Vorschriften festgeschrie-
ben“?

23. Inwiefern nutzen bzw. beforschen Behörden des Bundesministeriums des
Innern (BMI), der Bundeswehr oder des Bundeskanzleramtes sogenannte
Persistent Surveillance Systems (www.heise.de, 10. Februar 2014)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/674
24. Inwiefern nutzen bzw. beforschen Behörden des BMI, der Bundeswehr oder
des Bundeskanzleramtes Fähigkeiten des „Electronic Support Measure“
(ESM), der „Electronic Intelligence“ (ELINT), der „Radio Frequency Intel-
ligence“, des „Synthetic Aperture radar“ (SAR), des „Light detection and
ranging“ (LiDAR) oder der „Surveillance and Reconnaissance“ an unbe-
mannten Luftfahrzeugen?

25. Was ist der Bundesregierung über Inhalte, Zweck und Beteiligte (auch als
Unterauftragnehmer) des Projekts „DeSIRE II“ bekannt, dessen Fortfüh-
rung auf Basis des früheren „DeSIRE I“ die Europäische Verteidigungs-
agentur und die Europäische Raumfahrtagentur bekanntgegeben hatten
(Pressemitteilung vom 6. Februar 2014)?

26. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie von „DeSIRE“
auf seiner Webseite (http://iap.esa.int/projects/security/DeSIRE) behauptet,
zu, dass sich im Projekt zahlreiche „(potentielle) Nutzer“ von Drohnen zu-
sammengetan hätten, unter denen sich auch Deutschland befände „DeSIRE
is supported by a wide range of RPAS (potential) users and stakeholders
from different countries (France, Germany, Italy, Netherlands and Spain)“?

27. Inwiefern wird sich die Bundesregierung hinsichtlich der polizeilichen oder
grenzpolizeilichen Nutzung von Drohnen bei „DeSIRE II“ einbringen (Bun-
destagsdrucksache 17/13646), und inwiefern werden hierfür die Simulatio-
nen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. herangezogen?

28. Welche Position nimmt die Bundesregierung hinsichtlich der gemeinsamen
Entwicklung einer Drohne der „MALE“-Klasse als „europäische Drohne“
ein, und welche Gespräche hat die Bundesministerin der Verteidigung, Dr.
Ursula von der Leyen, hierzu seit September 2013 mit der Europäischen
Kommission, der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) oder dem
zivil-militärischen Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) geführt (Bun-
destagsdrucksache 18/213)?

29. Auf welche Weise bzw. mit welchem Ergebnis war das Thema „Bestandteil
der Erörterungen des Lenkungsausschusses der Europäischen Verteidi-
gungsagentur am 19. November 2013“?

30. Welche Aktivitäten entfaltete der Zusammenschluss zur „Einrichtung einer
European MALE RPAS User Group“ in der Europäischen Verteidigungs-
agentur seit seiner Gründung (Bundestagsdrucksache 18/213)?
a) Wie werden die gesetzten Ziele umgesetzt?
b) Wie ist die Bundesregierung in den „Austausch operationeller Erfahrun-

gen“ und von „Best Practices“ eingebunden?
c) Welche „Kooperationspotentiale in den Bereichen Übung und Ausbil-

dung, Logistik, Instandhaltung sowie in Doktrinen und Konzepten“ wur-
den identifiziert?

Berlin, den 19. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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