BT-Drucksache 18/6724

Das gemeinsame Analyseprojekt Anti-Asyl-Aktivitäten des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Vom 6. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6724
18. Wahlperiode 06.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke,

Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Halina Wawzyniak

und der Fraktion DIE LINKE.

Das gemeinsame Analyseprojekt Anti-Asyl-Aktivitäten des Bundeskriminalamtes
und des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Seit Mitte des Jahres 2013 ist eine deutliche Zunahme von Straf- und Gewalttaten
auf (geplante) Flüchtlingsunterkünfte, Asylsuchende sowie auf freiwillige Helfer
zu verzeichnen. Die bundesdeutschen Sicherheitsbehörden haben versucht, sich
durch entsprechende Maßnahmen auf diese Situation einzustellen:

Generalbundesanwaltschaft (GBA) und das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz sehen in den in den letzten Monaten erfolgten Anschlägen auf
Asylbewerberheime eine besondere Gefahr für den Rechtsfrieden. Der GBA ver-
sichert, diese Straftaten würden mit Blick auf die mögliche Zuständigkeit des
GBA aufmerksam beobachtet.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Zusammenhang mit Straftaten gegen
Asylunterkünfte eine Clearingstelle eingerichtet, die die von den Ländern erho-
benen Fallzahlen von Straftaten analytisch aufbereitet.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll laut „DER SPIEGEL“ im Au-
gust 2015 den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) einen dreiseitigen Fra-
gebogen zu rechtsextremistischen/rechtsextrem beeinflussten Anti-Asyl-Aktivi-
täten zugeschickt haben (vgl. DER SPIEGEL, 36/2015 vom 29. August 2015,
S. 33).

Mittlerweile gibt es beim BfV und BKA ein gemeinsames Analyse-Projekt zu
rechtsextremen und rechtsextrem beeinflussten Anti-Asyl-Aktivitäten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die Bundesregierung bereit, den Fragebogen an die LfV den Abgeordne-
ten zur Verfügung zu stellen, und welche Ergebnisse haben Auswertung und
Analyse der Fragebogenaktion bisher gebracht?

2. Wann und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Einsetzung des
Analyseprojektes gegen Anti-Asyl-Aktivitäten, und wie ist der exakte Name
dieses Analyseprojektes oder Arbeitsgruppe (bitte Einsetzungsbeschluss bei-
fügen)?

a) Durch welche Behörde und/oder welches Bundesministerium erfolgte die
Initiative zur Einsetzung des Analyseprojektes?

b) Wie lange soll nach Vorstellung des BMI dieses Analyseprojekt tätig
sein?

Drucksache 18/6724 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

3. Welche Behörde (BfV oder BKA) besitzt das übergeordnete Management
bzw. welche Behörde hat in der gemeinsamen Einheit die Federführung bzw.
Geschäftsführung und somit die Leitung der Einheit?

a) Welche Abteilung(en) aus dem BfV und welche Abteilung(en) aus dem
BKA sind mit der Beschaffung und Auswertung der Informationen für
das Analyseprojekt Anti-Asyl-Aktivitäten betraut?

4. Auf welche Summe beziffert sich der finanzielle Rahmen für die neu ge-
schaffene Einheit?

a) Wie viele Personen sind in dieser Einheit tätig (bitte nach Entsendebe-
hörde aufschlüsseln)?

b) Sind im Bundeshaushalt Mittel für die o. g. Einheit vorgesehen?

c) Wenn nicht, welche Behörde und/oder welches Bundesministerium tra-
gen die Kosten (bitte nach beteiligten Behörden aufschlüsseln)?

5. Wie lautet der konkrete Arbeitsauftrag des o. g. Analyseprojektes?

a) Welche Erkenntnisse und/oder Informationen werden in diesem (tempo-
rären) Analyseprojekt zusammengefasst und ausgewertet?

b) Welche (thematischen) Schwerpunkte werden bei der Informationsgewin-
nung sowie bei der Analyse der Informationen und/oder Erkenntnisse
gesetzt?

c) Auf welche Weise und mit welchen Instrumenten/Mitteln beschafft sich
die o. g. Einheit die notwendigen Informationen (bitte auch Rechtsgrund-
lage darlegen bzw. beifügen)?

d) Welche Ergebnisse hat die Arbeit der Einheit bis heute erbracht und wel-
che Erkenntnisse hat sie bezüglich einer Steigerung der Radikalisierung
von rechtsextremistischen und rechtsextrem beeinflussten Anti-Asyl-Ak-
tivitäten ergeben?

e) Wo besteht bei der Analysegruppe gegebenenfalls die Trennungslinie
zwischen rechtsextremen und rechtsextrem beeinflussten Anti-Asyl-Ak-
tivisten?

f) Wem werden die Ergebnisse der Arbeiten dieser Einheit auf welche
Weise und in welchem (zeitlichen) Turnus zur Verfügung gestellt?

6. Stehen Internetmedien und/oder Messenger-Dienste (u.a. Facebook, Twitter)
im Spektrum der Beobachtung, und werden aus diesen ,,Diensten‘‘ Informa-
tionen und/oder Erkenntnisse im Sinne des Auftragsprofils gewonnen?

a) Lassen sich aus den gewonnenen Informationen und/oder Erkenntnissen
Präventivmaßnahmen ableiten?

b) Wenn ja, welcher Art?

7. Welche Kooperationsformen wurden mit anderen Bundes- und/oder Landes-
behörden, und/oder Ministerien auf Bundes- und/oder Landesebene entwi-
ckelt?

a) Besitzt die o. g. Einheit Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbanken anderer
Behörden und/oder Ministerien?

b) Wenn ja, auf welche (bitte tabellarisch auflisten)?

c) Verfügt die o. g. Einheit über eine eigene Datenbank?

d) Wenn ja, wie viele Datensätze sind bisher in jener vorhanden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6724

8. Wenn die Frage 7 und 7 a mit ja beantwortet wurde, wie stellt die Bundesre-
gierung sicher, dass das Trennungsgebot zwischen Polizei- und Nachrichten-
dienststellen nicht verletzt wird?

Berlin, den 6. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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