BT-Drucksache 18/6722

Drohnen auf Basis des US-Modells "Global Hawk" im deutschen Luftraum

Vom 10. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6722
18. Wahlperiode 10.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke,

Frank Tempel, Christine Buchholz, Annette Groth, Ulla Jelpke, Jan Korte,

Niema Movassat, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und

der Fraktion DIE LINKE.

Drohnen auf Basis des US-Modells „Global Hawk“ im deutschen Luftraum

Laut der Bundeswehr plant die US-Luftwaffe ab Oktober 2015 regelmäßige
Flüge ihrer Riesendrohne „Global Hawk“ in europäischen Lufträumen (bundes-
wehr.de vom 23. Oktober 2015). Auch Deutschland solle dabei überflogen wer-
den; monatlich seien „bis zu fünf Überflüge“ geplant. Hintergrund sei die „Euro-
pean Reassurance Initiative“ mit Maßnahmen „zur Stärkung der NATO-Verbün-
deten“. Diese zielten darauf ab, „ein sichtbares Zeichen des Engagements in und
für Europa und für die transatlantische Bindung zu setzen“. Der Fokus liege auf
den baltischen Staaten. Die Bundesregierung wolle diese Initiative der USA laut
der Bundeswehr unterstützen und sich dadurch als „verlässlicher Partner“ darstel-
len.

Die in Europa befindlichen US-Drohnen „Global Hawk“ sind auf dem US-Stütz-
punkt Sigonella/Sizilien stationiert. Auch die NATO wird dort ab 2016 über
„Global Hawk“ verfügen, die zunächst Flugtests und Zulassungsverfahren durch-
laufen und ab 2017 einsatzbereit seien (Bundestagsdrucksache 18/5538). Das
milliardenschwere Überwachungsprogramm wird vor allem von den Anrainer-
staaten Russlands getragen, jedoch hauptsächlich von den USA, Deutschland,
Norwegen und Italien finanziert. 13 NATO-Mitglieder sind beteiligt, darunter
vorwiegend osteuropäische Länder. Die ersten Ausgaben für das Programm be-
tragen 1,45 Mrd. Euro, weitere Kosten für den Betrieb kommen hinzu. Viele Mit-
gliedstaaten haben sich deshalb aus dem Programm zurückgezogen.

Die Aufklärung mit optischen Sensoren basiert auf fünf Drohnen des Typs „Glo-
bal Hawk“ und mehreren transportfähigen Bodenstationen. Im Sommer hatte der
Hersteller, die Northrop Grumman Corporation, die erste „Global Hawk“ fertig-
gestellt. Laut der italienischen Zulassungsbehörde kann im Frühjahr 2016 mit
Testflügen dieser „NATO 1“ genannten Drohne in Sizilien begonnen werden. Be-
reits letztes Jahr hatte die NATO die Verlegung der Riesendrohnen in einem eu-
ropaweiten Manöver geübt. Dafür wurden US-Drohnen des gleichen Typs ge-
nutzt. Auch die Bundesregierung hat ein Drohnenprogramm auf Basis der „Glo-
bal Hawk“ beschlossen. Ursprünglich sollten entsprechende Derivate als „Euro
Hawk“ gekauft werden. Nachdem die Kosten für den geplanten Kauf explodier-
ten und die Bundeswehr weitere Kosten für die Zertifizierung unberücksichtigt
ließ, zog das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Jahr 2013 die
„Reißleine“. Das Projekt wird jedoch nicht abgebrochen, im Fokus der Überle-
gungen steht nun die Beschaffung einer ebenfalls auf Basis der „Global Hawk“
abgewandelten „MQ4-C Triton “.

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Das von den US-Drohnen im Rahmen der „European Reassurance Initiative“ an-
visierte „Operationsgebiet“ liege laut der Meldung der Bundeswehr „über der
Ostsee“. Auf dem Weg von Sigonella und zurück sollen Italien, Frankreich und
Deutschland überflogen werden. Die Überflüge „zu reinen Transitzwecken“ fän-
den „in sehr großen Höhen über 15 Kilometer“ statt. Starts oder Landungen in
Deutschland würden also nur in Notfällen erfolgen. Die „Verweildauer“ im deut-
schen Luftraum betrage pro Überflug „circa eineinhalb Stunden“. Die Bundesre-
gierung habe hierfür „eigens“ einen Korridor im Rahmen eines Flugbeschrän-
kungsgebiets eingerichtet. Im Vorfeld habe das BMVg eine „ressortübergreifende
Prüfung“ durchgeführt, die sowohl technische als auch flugbetriebliche Aspekte
beinhaltet habe. Im Ergebnis wurde erlaubt, dass die Riesendrohne den Korridor
„unabhängig von der Art der luftrechtlichen Zulassung“ benutzen darf. Dennoch
handele es sich um eine Serie von „Einzelfallentscheidungen“, aus denen „keine
generellen Regelungen für eine dauerhafte Nutzung ableitbar sind“. Nur deshalb
sei den bis Ende Januar 2016 befristeten Überflügen zugestimmt worden. Als ein-
zige Bedingung nennt die Bundeswehr, dass die an Bord befindlichen Überwa-
chungs- und Aufklärungssensoren ausgeknipst werden müssten. Dies müsse die
Regierung der USA als Auflage schriftlich bestätigen. Ein Internetmagazin er-
klärt jedoch unter Berufung auf einen Militärblog, dass die Überflüge nicht wie
geplant durchgeführt werden könnten (heise.de vom 28. Oktober 2015). Ein
Blogger will dies „aus Nato-kreisen“ erfahren haben. Demnach scheitere der erste
Flug an einer fehlenden Überfluggenehmigung französischer Behörden. Die
NATO hoffe, dass die Flüge im November 2015 beginnen könnten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche noch nicht von der Bundeswehr berichteten Details kann die Bun-
desregierung zu den geplanten Überflügen deutscher Lufträume mit der Rie-
sendrohne „Global Hawk“ der US-Luftwaffe mitteilen?

2. Wo befinden sich die angekündigten Flugbeschränkungsgebiete (bitte so dar-
stellen, dass daraus geschlossen werden kann, welche Ballungsräume über-
flogen werden)?

3. Was ist der konkrete Einsatzauftrag der „Global Hawk“ „über der Ostsee“
und angrenzenden Territorien?

4. Welche Aktivitäten welcher Regierungen sollen die US-Drohnen nach
Kenntnis der Bundesregierung bei den Flügen „über der Ostsee“ aufklären?

5. Welches Gebiet ist als Einsatzraum der „Global Hawk“ vorgesehen (bitte
unter Angabe der betroffenen sowie angrenzenden Staaten bzw. Gewässer
konkret bezeichnen)?

6. Die Territorien welcher Staaten können dabei mit den elektro-optischen und
signalerfassenden Sensoren sowie sonstiger Überwachungstechnik der „Glo-
bal Hawk“ erfasst werden (bitte nicht beschränkt auf bislang gegebenenfalls
bereits geplante Überwachungsvorhaben beantworten, sondern unter Be-
rücksichtigung der technisch realisierbaren Erfassbarkeit)?

7. Wann und von wem wurden die Überflüge beantragt, wann fanden Gesprä-
che oder Verhandlungen dazu statt, und wann wurden diese schließlich ge-
nehmigt?

8. Welche Verabredungen zum Procedere der Überflüge wurden getroffen?

a) Nach welcher Maßgabe wird festgelegt, wann genau der deutsche Luft-
raum überflogen wird?

b) Welche Termine stehen hierzu bereits fest?

c) Sofern dies anlassbezogen geschehen soll, wann und durch wen werden
welche deutschen Behörden hierzu jeweils unterrichtet?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6722

 

9. Welche Verfahren sind für etwaige Zwischenfälle oder Notlandungen der
„Global Hawk“ vorgesehen, und wo könnten diese Notlandungen erfolgen?

10. Welche elektrooptischen oder signalerfassenden Sensoren bzw. sonstige
Überwachungstechnik welcher Hersteller führen die US-Drohnen nach
Kenntnis der Bundesregierung mit?

11. Von wo und auf welche Weise werden die „Global Hawk“ der US-Luftwaffe
gesteuert?

a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, über welche zur Flugfüh-
rung und Kontrolle befähigte mobile oder fest installierte Bodenstation
die Steuerung der Überflüge jeweils erfolgt, und wo befinden sich diese?

b) Inwiefern werden die Drohnenflüge (auch nur teilweise) von bemannten
Flugzeugen begleitet oder beobachtet?

12. Auf welche Weise und mithilfe welcher Satelliten werden die aufgeklärten
Daten an die Bodenstationen übermittelt, und wo befinden sich entspre-
chende Kommunikations- und Auswertungskomponenten (Mobile General
Ground Stations, Transportable General Ground Stations oder Deployable
UAV Control Elements)?

13. Von wem wurde die zur Übertragung genutzte Datenverbindung eingerichtet
und, woraus besteht diese?

14. Welche Regierungen verfügen über welche Zugriffsberechtigungen für er-
hobene Daten, und nach welcher Maßgabe werden Rohdaten oder aufberei-
tete Daten an die NATO übermittelt?

15. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich die „ressortübergreifende Prü-
fung“ für die neuerlichen Überflüge des BMVg auf jene gleichlautenden Un-
tersuchungen gestützt, die vergangenes Jahr im Rahmen des Manövers
„Unified Vision“ erfolgten und schließlich ebenfalls in eine „Einzelfallent-
scheidung“ mündeten?

16. Nach Vorlage welcher „detaillierter Informationen (Flugprofil, Flugstrecke
und Flugverfahren)“ wurde bewertet, ob das damalige Verfahren „oder Teile
davon auf andere unbemannte Luftfahrzeuge (im vorliegenden Fall der neu-
erliche Überflug der „Global Hawk“) übertragbar sind“?

17. Auf welche Weise wurde die technische Beschaffenheit und die Lufttüchtig-
keit der „Global Hawk“ (auch Ausweichverfahren) vor Erteilen der Über-
flugerlaubnis „unabhängig von der Art der luftrechtlichen Zulassung“ durch
das BMVg geprüft?

18. Inwieweit hat die US-Regierung bereits deutlich gemacht, auch nach Ende
Januar 2016 Genehmigungen für befristete Überflügen beantragen zu wol-
len, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu?

19. Welche weiteren Anfragen für Überflüge welcher Drohnen haben welche
Regierungen bereits bei der Bundesregierung gestellt, und wie wurden diese
beschieden?

20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die US-Regierung
weitere Operationen der „Global Hawk“ in Europa plant (auch wenn dabei
Deutschland nicht überflogen wird)?

a) Was ist der Bundesregierung über die Gründe der französischen Regie-
rung bekannt, die Überflüge nicht wie geplant zu genehmigen?

b) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob inzwischen
eine Genehmigung der französischen Regierung für Überflüge der „Glo-
bal Hawk“ vorliegt, und inwieweit diese weiterhin (gegebenenfalls: wel-
che) Beschränkungen enthält?

Drucksache 18/6722 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

c) Was ist der Bundesregierung aus ihrer Beteiligung am NATO-Manöver
„Unified Vision“ darüber bekannt, aus welchen Gründen von Österreich
„keine zeitgerechte Überfluggenehmigung“ für die „Global Hawk“ er-
langt werden konnte?

d) Sofern die Bundesregierung über keine Kenntnis der Ablehnungsgründe
Frankreichs und Österreichs verfügt, inwiefern hält sie es für eigene ent-
sprechende Genehmigungsverfahren für hilfreich oder gegenstandslos,
die Ablehnungsgründe anderer Regierungen oder Verteidigungsministe-
rien zu kennen und zu prüfen, um womöglichen Risiken auf die Spur zu
kommen?

21. Welche europäischen Regierungen haben nach Kenntnis der Bundesregie-
rung angekündigt, keine Überflüge von „Global Hawk“ genehmigen zu wol-
len?

a) Was ist der Bundesregierung über Alternativ- oder Ausweichrouten über
andere Länder bekannt, auch für den Fall dass die „Global Hawk“ den
italienischen, französischen oder deutschen Luftraum im Notfall verlas-
sen muss?

b) Aus welchem Grund haben die USA nach Kenntnis der Bundesregierung
nicht die kürzeste Route von Sigonella zur Ostsee über Kroatien, Ungarn,
die Slowakei, Tschechien und Polen gewählt?

22. Liegt der Bundesregierung die schriftliche Bestätigung der US-Regierung
vor, mit der diese die Abschaltung der an Bord befindlichen Überwachungs-
und Aufklärungssensoren während des Überflugs des deutschen Staatsge-
biets zusichern, inzwischen vor?

a) Wann ist diese Bestätigung der Bundesregierung zugegangen, bzw. für
wann wird der Zugang erwartet?

b) Ab jeweils welchem Zeitpunkt und dem Erreichen welchen Luftraums ist
eine (gegebenenfalls erneute) Aktivierung der an Bord des „Global
Hawk“ befindlichen Überwachungstechnik beabsichtigt?

23. Auf welche Weise kann die Bundesregierung die Abläufe bezüglich der
Flugführung und der Nutzung bzw. des Einschaltens der Sensoren im deut-
schen Luftraum vor, während und nach den Flügen kontrollieren?

a) Inwiefern hat die Bundesregierung in den Gesprächen oder Vorgängen
zur Genehmigung der Überflüge darauf gedrungen, diese durch Entsen-
dung von Soldaten in entsprechende Lagezentren zu beobachten, und wie
hat die US-Regierung hierauf reagiert?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche EU- oder NATO-
Mitgliedstaaten in die Überflüge der „Global Hawk“ von Sigonella zur
Ostsee als „nationale Beobachter“ in eine entsprechende Luftwaffenbasis
oder Missionskontrollstation entsandt werden?

24. Mit welchen weiteren Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die „Eu-
ropean Reassurance Initiative“, um „ein sichtbares Zeichen des Engagements
in und für Europa und für die transatlantische Bindung zu setzen“ und sich
dadurch als „verlässlicher Partner“ darzustellen?

25. Wann sollen die „Global Hawk“ nach derzeitigem Stand ausgeliefert und an
die NATO übergeben werden, bzw. welche Abweichungen ergeben sich zur
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5538?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6722

 

a) Inwiefern wird nach derzeitigem Stand weiterhin mit der planmäßigen
Durchführung eines Erstfluges im Frühjahr 2016 begonnen werden (so-
fern bekannt, bitte genauer eingrenzen)?

b) Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Programmplan
eingehalten, wonach nach der Auslieferung und Übergabe der NATO-
Drohnen und vor Aufnahme des Regelflugbetriebs eine zweistufige Ein-
satzprüfung stattfinden soll?

26. Was ist der Bundesregierung über aktuelle Probleme des Zulassungsprozes-
ses der Drohnen der NATO Alliance Ground Surveillance (AGS) bekannt?

a) Was ist der Bundesregierung über den neueren Zeitplan des Zulassungs-
prozesses der Drohnen der NATO AGS bekannt?

b) Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für den
„Verzug von mehreren Monaten“, den die italienische Zulassungsbehörde
mitgeteilt hatte?

c) Inwiefern sind hierdurch weiterhin „keine negativen Auswirkungen mit
Blick auf die Erteilung der Musterzulassung“ zu erwarten?

27. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen NATO-Mitglied-
staaten die „Global Hawk“-Drohnen der NATO AGS eine (konstruktions-)
technische Zulassung bzw. luftverkehrsrechtliche Zulassung erhalten könnte,
und welche Anstrengungen erfolgen hierzu?

28. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht nur „grundsätzlich
möglich“, sondern geplant, die durch die „Global Hawk“ der NATO erfass-
ten Daten nach ihrer „Übertragung mittels Datenrelaissatelliten und einer
Breitband-Datenverbindung (Line of Sight), an die entsprechenden NATO
AGS Bodenstationen“ ohne Zeitverzug mit fiberoptischen Kabeln an andere
Lagezentren oder Steuerungszentralen weiterzuleiten?

a) Welche Lagezentren oder Steuerungszentralen kämen aus Sicht der Bun-
desregierung hierfür (nicht nur in Deutschland) infrage?

b) Welche Relaisstationen könnten oder müssten hierfür genutzt werden,
und wo befinden sich diese genau?

29. Wie viele deutsche Soldaten besitzen derzeit eine gültige Berechtigung für
die Steuerung der US-Drohnen „Global Hawk“, „Euro Hawk“ und „Triton“,
bzw. welche Abweichungen ergeben sich zur Antwort der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 18/5538?

30. Welche „fachlich zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der Ver-
teidigung“ sind derzeit in die Entscheidung über das weitere Vorgehen und
die mögliche Weiterverwendung des „Euro Hawk Full Scale Demonstrators“
eingebunden?

31. Inwiefern ist die, wie von der Bundesregierung für „Ende März 2015“ erwar-
tete und schließlich bis auf einen unbekannten Zeitpunkt verschobene, „Ei-
nigung zur Beendigung des bisher bestehenden Vertragsverhältnisses“ mit
den Auftragnehmern des „Euro Hawk Full Scale Demonstrators“ (Bundes-
tagsdrucksachen 18/2729 und 18/5538) inzwischen erzielt worden, bzw.
wann soll diese erzielt werden?

32. Sofern eine endgültige Einigung zur Vertragsbeendigung noch nicht erfolgte,
welche Gründe kann die Bundesregierung hierfür mitteilen?

33. Welchen Stand haben die „Vorarbeiten“ zu weiteren Flügen des „Euro
Hawk“, und wann könnten diese Flüge nach derzeitigem Stand erfolgen
(bitte möglichst genauer als „Sommer 2016“ angeben)?

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a) Welche notwendigen Maßnahmen für die Erlangung einer neuen vorläu-
figen Verkehrszulassung wurden „identifiziert, die vor der Neuausstel-
lung einer Vorläufigen Verkehrszulassung (VVZ) abzuarbeiten wären“?

b) Welchen Inhalt hatte ein „Industrieangebot, das u. a. die für die Neuaus-
stellung einer VVZ erforderlichen Maßnahmen enthält“,und wer gab die-
ses ab (bitte auch die darin enthaltenen finanziellen Überlegungen darstel-
len)?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht das BMVg aus der amtsseitigen Prü-
fung sowie der Bewertung des Angebotes?

34. Was kann die Bundesregierung zur Einhaltung des Zeitplans über eine Aus-
sage zur Zulassbarkeit der Drohne „MQ-4C Triton“ mitteilen, die für das
dritte Quartal 2015 angekündigt war und schließlich auf Februar 2016 ver-
schoben wurde (Bundestagsdrucksache 18/3663 und 18/5538)?

35. Auf welche Weise hat die US-Marine die Bundeswehr bislang durch eine
„Bewertung der Informationen“ unterstützt und welche vorläufigen Schluss-
folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Bewertung?

Berlin, den 9. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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