BT-Drucksache 18/6685

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/6283, 18/6673 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie

Vom 11. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6685

18. Wahlperiode 11.11.2015

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

─ Drucksachen 18/6283, 18/6673 ─

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie

Bericht der Abgeordneten Ekin Deligöz, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Ewald Schurer und Dr. Gesine Lötzsch

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Richtlinie 2014/50/EU des Europäi-
schen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Mindestvorschriften zur
Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch
Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen (ABl.
L 128 S. 1) in deutsches Recht umzusetzen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des vom
federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossenen Änderungsantrags
auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Die Steuermindereinnahmen betragen in der vollen Jahreswirkung 65 Mio. Euro.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Der zusätzliche jährliche Erfüllungsaufwand beträgt 710 Stunden.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Der zusätzliche einmalige Erfüllungsaufwand beträgt 155 Mio. Euro, der zusätzliche
jährliche Erfüllungsaufwand beträgt 135.000 Euro.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

21.000 Euro.

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Drucksache 18/6685 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Keiner.

Mit dem beschlossenen Änderungsantrag wird das Gesetz zur Modernisierung der
Finanzaufsicht über Versicherungen um eine Regelung ergänzt, die mehr Flexibilität
bei Pensionsfonds als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ermög-
licht.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales
vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 11. November 2015

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Ekin Deligöz Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Vorsitzende und Berichterstatterin Berichterstatter
Berichterstatterin

Ewald Schurer
Berichterstatter

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