BT-Drucksache 18/6622

Auswirkung von Gewaltverbrechen in Mexiko auf die bilaterale Kooperation mit Deutschland

Vom 26. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6622
18. Wahlperiode 26.10.2015

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Heike Hänsel, Jan van Aken, Christine Buchholz,

Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert,
Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Auswirkung von Gewaltverbrechen in Mexiko auf die bilaterale Kooperation mit
Deutschland

Widersprüchliche Untersuchungsberichte im Falle des Verschwindens von
43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero Ende Septem-
ber 2014 sowie Berichte über deutsche Waffenlieferungen an Mexiko geben An-
lass zu einer weiteren Parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung über
ihre Mexiko-Politik.

Die offiziellen Ermittlungsergebnisse der mexikanischen Generalstaatsanwalt-
schaft (PGR) zu dem o. g. Fall decken sich nicht mit denen der parallel ermitteln-
den Gruppe unabhängiger Experten (GIEI), die von der Interamerikanischen
Menschrechtskommission (CIDH) berufen wurde (www.amerika21.de/2015/09/
129047/giai-bericht-verschwundene).

Nach offizieller Darstellung der PGR sind die Studenten nach der Verschleppung
durch die Polizei an eine kriminelle Organisation übergeben, daraufhin getötet
und auf einer Müllkippe verbrannt worden. Dem Bericht der GIEI zur Folge wäre
jedoch eine Einäscherung der 43 Leichen am vermeintlichen Brandort physika-
lisch nicht möglich gewesen. Es standen dort weder die notwendigen Brandbe-
schleuniger zur Verfügung noch habe es lange genug gebrannt. Zudem sei bislang
nur eine Leiche von 43 identifiziert worden (u. a. www.faz.net/agenturmeldungen/
dpa/experten-darstellung-des-studentenmassakers-in-mexiko-falsch-13789144.html).

Die mexikanische Regierung stellt sich nun weiteren Ermittlungen der GIEI
in den Weg. Das dortige Verteidigungsministerium lehnte den Antrag der Exper-
tengruppe ab, Mitglieder des 27. Bataillons der Armee befragen zu dürfen
(www.amerika21.de/2015/09/129761/militaer-befragung). Die Einheit war in der
Nähe des Tatortes stationiert und ist nach mexikanischen Medienberichten in das
Verbrechen verstrickt. Auch Forderungen des Nationalen Instituts für Transpa-
renz und Datenschutz, die mit dem Fall im Zusammenhang stehenden Informati-
onen und Dokumente öffentlich zu machen, lehnte die mexikanische Bundespo-
lizei bisher ab (www.economiahoy.mx/nacional-eAm-mx/noticias/6949876/08/
15/Transparencia-ordena-a-Policia-Federal-destrabar-informes-relacionados-a-
Ayotzinapa.html#.Kku8kgEhXVcFqe2).

Zur Unterstützung einer schnellen Aufklärung der Verbrechen fordert die GIEI
eine internationale Untersuchungskommission (www.dw.com/de/das-drama-
von-iguala-geht-weiter/a-18698097). Vorbild könnte Guatemala sein. Im
Jahr 2008 bildeten die Vereinten Nationen dort eine Kommission (CICIG) zur
Bekämpfung von Straflosigkeit. Die CICIG untersuchte Verstrickungen der gua-
temaltekischen Regierung in die organisierte Kriminalität (www.auswaertiges-

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amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Krisenpraevention/Wo-helfen-wir/120
710_Guatemala_CICIG.html). Auch durch finanzielle Unterstützung der Bundes-
republik Deutschland kann die Initiative ihre Arbeit in Guatemala bis heute er-
folgreich fortführen.

Trotz gravierender Menschenrechtsverletzungen durch Polizeikräfte, die über den
Fall in Guerrero hinausreichen, steht die Bundesregierung weiterhin in Verhand-
lungen mit Mexiko über ein Sicherheitsabkommen. Hierbei ist in nachvollzieh-
barer Weise und in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen zu klä-
ren, ob dieses Abkommen einen Beitrag zur Offenlegung und Überwindung von
Korruption und Straflosigkeit in Mexiko leisten kann. Die Effizienz deutscher
Unterstützung in der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen in Mexiko
ist kritisch zu betrachten. Denn obwohl das deutsche Bundeskriminal-
amt (BKA) bereits seit dem Jahr 2010 mexikanische Polizeibehörden im
Kampf gegen organisierte Kriminalität ausbildet (www.amerika21.de/2014/12/
109882/polizei-mexiko-bka-ausbildung), ist in Mexiko die Zahl der unaufge-
klärten Morde und Entführungen weiterhin auffällig hoch (www.amnesty.de/
jahresbericht/2015/mexiko). Ein Sicherheitsabkommen mit Mexiko birgt daher
auch die Gefahr, potentielle Täter und Komplizen staatlicher Verbrechen zu
schützen.

Der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages hat dessen ungeachtet im
September 2015 einem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur
Sektorbudgetfinanzierung zur Einrichtung sogenannter föderaler Naturschutzge-
biete (FINANP+) in Mexiko zugestimmt (Ausschussdrucksache 18/2216). Die
Einschätzung des BMF über die Menschenrechtslage in Mexiko steht im direkten
Widerspruch zur Einschätzung des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Während das BMF in seiner Antrags-
begründung Mexiko als ein demokratisches Land mit funktionierendem Justiz-
wesen darstellt, macht das BMZ darauf aufmerksam, dass „die mexikanische
Demokratie deutliche Defizite in der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicher-
heit auf[weist]. Korruption [ist] in Politik, Verwaltung und im Justizwesen
weit verbreitet“ (www.bmz.de/de/was_wir_machen/laender_regionen/lateinamerika/
mexiko/zusammenarbeit/index.html).

Umweltprojekte in Mexiko hatten wegen bestehender Defizite im Justizwesen
nicht selten die Folge, dass Menschenrechte zum Zweck des jeweiligen Projekts
untergraben wurden. Im Jahr 2004 etwa unterstützte die EU das Projekt
PRODESIS – „Integrierte und nachhaltige soziale Entwicklung, Chiapas, Me-
xiko“ – mit 15 Mio. Euro (www.ecoportal.net/Temas-Especiales/Globalizacion/
prodesis_la_union_europea_le_hace_competencia_a_eeuu_en_politicas_de_
desarrollo_desastrosas). Die Initiative sollte zur Verbesserung des Umwelt- und
Lebensstandards in der südmexikanischen Region Chiapas beitragen. Die vorge-
sehenen Maßnahmen wurden jedoch ohne Übereinkunft mit den örtlichen indige-
nen Gemeinschaften festgelegt. Damit hebelte das Projekt das mexikanische
Ejido-Gesetz und die Schutzmechanismen aus Artikel 169 der Konvention der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus.

Indes werden immer mehr mit deutschen Waffen begangene Verbrechen in Me-
xiko aufgedeckt. Berichten der mexikanischen Regierung zur Folge kursieren
mehr als 7 000 Waffen des deutschen Waffenherstellers SIG Sauer GmbH derzeit
unkontrolliert in Mexiko (www.sinembargo.mx/31-08-2015/146961). In der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4554 wurde bereits die Problema-
tik von Heckler & Koch-Waffen aufgegriffen, die im Zusammenhang mit gewalt-
samen Verbrechen in Mexiko stehen. Jüngste Informationen bestätigten nun auch,
dass Heckler & Koch-Sturmgewehre des Modells G36 im mutmaßlichen Massa-
ker von Guerrero zum Einsatz kamen. Dem Bundesamt für Wirtschaft und Aus-
fuhrkontrolle (BAFA) ist keine Erklärung zum Endverbleib der G36-Waffen in
Guerrero bekannt (www.taz.de/!5027384/<http://www.taz.de/!5027384/>). Auch

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nach einer Aktuellen Stunde zum Thema am 23. September 2015 bleiben zentrale
Fragen zu diesem Komplex offen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Sind der Bundesregierung neben den offiziellen Ermittlungsergebnissen der
PGR auch die der GIEI, die als unabhängige Expertengruppe von der Inter-
amerikanischen Menschrechtskommission (CIDH) mit der Untersuchung be-
traut worden war, bekannt, und wenn ja,

a) wie reagiert die Bundesregierung auf die neuen Ermittlungsergebnisse der
GIEI,

b) geben nach Ansicht der Bundesregierung die Ermittlungsergebnisse der
GIEI Anlass zur Sorge, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung daraus,

c) steht die Bundesregierung diesbezüglich im Dialog mit der mexikani-
schen Regierung,

d) steht die Bundesregierung mit der CIDH und/oder der GIEI in Kontakt,
um die Ergebnisse der Expertenuntersuchung zu analysieren?

2. In welcher Weise wird die Bundesregierung bei den kommenden Regie-
rungskonsultationen mit Mexiko den Fall von Guerrero ansprechen und die
Haltung der mexikanischen Regierung zu den unterschiedlichen Ermitt-
lungsergebnissen thematisieren?

3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die mexikanischen Justizbehörden
den Fall des mutmaßlichen Massakers von Ende September 2014 in Guerrero
im Einklang mit dem Recht der Opfer auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wie-
dergutmachung klären können?

Wenn ja, worauf stützt die Bundesregierung diese Ansicht?

4. Wie schätzt die Bundesregierung die Haltung der mexikanischen Regierung
zur Bekämpfung von Straflosigkeit generell ein?

5. Wird die Bundesregierung trotz der aktuellen Ermittlungsergebnisse des
mutmaßlichen Verbrechens in Guerrero und des Verdachts auf Straflosigkeit
die Verhandlungen über das Sicherheitsabkommen mit Mexiko weiter fort-
führen (Bundestagsdrucksache 18/4554)?

Wenn ja, bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss dieses
Abkommens?

6. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass im Rahmen eines Sicher-
heitsabkommens die in der mexikanischen Verfassung und die in den für
Mexiko relevanten Regelwerken der ILO verankerten Menschenrechte ge-
wahrt werden?

7. Ist eine unabhängige Kontrolle des Sicherheitsabkommens geplant, etwa
durch Regionalorganisationen?

8. Ist die Beteiligung unabhängiger Menschenrechtsorganisationen an der Er-
arbeitung und Implementierung des Sicherheitsabkommens geplant?

a) Welche Organisationen werden von mexikanischer und deutscher Seite
beteiligt?

b) Welchen rechtsverbindlichen Einfluss haben diese Organisationen auf
den Prozess?

9. Wird der Text des Abkommens vor seiner Unterzeichnung, Menschenrechts-
organisationen in Mexiko und Deutschland zugänglich gemacht, und wenn
er nicht zugänglich gemacht werden soll, weshalb nicht?

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10. Hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung der Ermittlungsergebnisse
zum mutmaßlichen Massaker von Ayotzinapa Veränderungen in der polizei-
lichen Zusammenarbeit des BKA mit mexikanischen Polizeibehörden vor-
genommen?

11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus Berichten mexikanischer und internationaler Medien, nach denen die
vom BKA unterstützte mexikanische Bundespolizei an der Verschleppung
und mutmaßlichen Ermordung von 43 Lehramtsstudenten im südmexikani-
schen Bundesstaat Guerrero Ende September 2014 beteiligt oder zumindest
umfassend informiert gewesen sein soll (www.proceso.com.mx/?p=390560;
siehe auch Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/4554)?

12. Wie schätzt die Bundespolizei die Effizienz der polizeilichen Zusammenar-
beit des BKA mit der mexikanischen Polizeibehörde ein?

13. Wie und wo ist diese Polizeizusammenarbeit evaluiert worden?

14. Welche Informationen konnte die Bundesregierung zur Entwicklung der
Mord-, Entführungs- und Straflosigkeitsrate in Mexiko seit Beginn der poli-
zeilichen Zusammenarbeit des BKA und der mexikanischen Polizeibehörde
zusammentragen?

15. Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung die Zusammenar-
beit bisher unterstützt?

16. Welche Mittel sind hierfür im Bundeshaushalt 2016 vorgesehen?

17. Wie werden die Berichte in den USA, nach denen der damalige US-Bot-
schafter in Mexiko, Earl Anthony Wayne, bereits im Jahr 2011 in nun frei-
gegebenen Depeschen auf die Verwicklung der mexikanischen Bundespoli-
zei in einen blutigen Zwischenfall in Iguala verwickelt war, die Zusammen-
arbeit mit den mexikanischen Bundesbehörden sowie die früher geäußerte
Einschätzung beeinflussen, dass lediglich lokale Polizeieinheiten in solche
Gewalttaten verstrickt waren (www.nsarchive.gwu.edu/news/20151007-
prelude-to-iguala-heavy-handed-police-tactics-against-ayotzinapa-students,
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18062.pdf)?

18. Ist das BKA in Mexiko an der Schulung mexikanischer Polizeibeamte
in der Umsetzung des im Jahr 2012 verabschiedeten Gesetzes über
einen verbesserten Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger
und Journalist (www.zeit.de/politik/ausland/2015-08/mexiko-praesident-
journalistenmord), beteiligt, und wenn nein,

a) welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den eingesetzten Mecha-
nismen in Mexiko, die den Schutz von Menschen in Lebensgefahr, Ver-
triebenen oder Opfern von Menschenrechtsverletzungen gewähren sollen,

b) hat die Bundesregierung bzw. das BKA künftig vor, diese Initiative zu
unterstützen?

19. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Schulung mexikani-
scher Polizeibeamter zieht die Bundesregierung aktuell aus der Umsetzung
des Schutzmechanismus in Mexiko?

20. Hat die Bundesregierung Vorschläge zur Optimierung des Schutzmechanis-
mus in Mexiko vorgetragen, und wenn ja, welche?

21. Welche weiteren sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und entwicklungs-
politischen Projekte mit Mexiko sind im Bundeshaushalt 2016 vorgesehen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6622

 

22. Betrachtet es die Bundesregierung als notwendig, den Vereinten Nationen
aufgrund der Menschenrechtslage in Mexiko den Einsatz einer Kommission
zur Aufdeckung von Straflosigkeit in Mexiko (www.mi sereor.de/fileadmin/
redaktion/Studie_Verschwindenlassen_in_Mexiko.pdf) nach Vorbild der
CICIG in Guatemala vorzuschlagen, und wenn nein, warum nicht?

23. Wird die Bundesregierung den Einsatz einer Kommission zur Aufdeckung
von Straflosigkeit in Mexiko bei der kommenden Konsultation mit Mexiko
ansprechen?

24. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine solche Kommission
durch finanzielle Unterstützung zu ermöglichen?

Wenn sie keine entsprechenden Möglichkeiten sieht, warum nicht?

25. Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt PRODESIS in den Jah-
ren 2004 bis 2008 in der südmexikanischen Region Chiapas?

Gibt es eine Evaluierung des Projektes PRODESIS?

Wenn ja, ist diese öffentlich zugänglich und wenn nein, warum nicht?

26. Inwieweit teilt die Bundesregierung den Vorwurf, dass PRODESIS sich über
das Recht der indigenen Bevölkerung hinweggesetzt und damit menschen-
rechtsverletzende Maßnahmen in Chiapas legitimiert hat?

27. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Meinung mexikanischer Menschen-
rechtsaktivisten, nach der dem Rüstungsunternehmen Heckler & Koch zu-
mindest eine extraterritoriale ethische Verantwortung an Gewaltverbrechen
in Mexiko zukommt?

28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Lieferung von
G36-Sturmgewehren in Krisengebiete Mexikos (www.zeit.de/2015/38/
mexico-bundesregierung-export-g36-heckler-koch)?

29. Wo und wann wurden Ausfuhrstopps für bestimmte Bundesstaaten Mexikos
definiert?

30. Welche Rüstungsexportbeschränkungen hat die Bundesregierung inzwi-
schen generell für Mexiko erlassen?

31. Hat die Bundesregierung nach den publik gewordenen Fällen illegaler Waf-
fenexporte nach Mexiko die Regeln zur Endverbleibskontrolle verändert
(www.zeit.de/2015/38/mexico-bundesregierung-export-g36-heckler-koch)?

32. Inwieweit stimmt die Einschätzung des CDU-Abgeordneten Joachim
Pfeiffer, der die Nicht-Listung von 1 393 Sturmgewehren des Typs G36 des
Unternehmens Heckler & Koch im Rüstungsexportbericht 2008 in der Aktu-
ellen Stunde zum Thema am 23. September 2015 mit einem „technischen
Versehen“ begründete (Plenarprotokoll 18/123)?

Wenn ja, worin genau bestand dieses „technische Versehen“?

33. Sind der Bundesregierung mögliche weitere „technische Versehen“ dieser
Art bei Exporten anderer Rüstungsgüter nach Mexiko bekannt?

34. Sind der Bundesregierung mögliche weitere „technische Versehen“ dieser
Art bei Exporten von Rüstungsgütern in andere Staaten bekannt?

35. Was hat die Bundesregierung unternommen, um solche möglichen „techni-
schen Versehen“ künftig zu vermeiden?

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36. Welche Kriegswaffenexporte aus der Bundesrepublik Deutschland nach Me-
xiko wurden im laufenden Jahr getätigt, und über welche weitergehenden
Informationen zum Export von Rüstungsgütern nach Mexiko verfügt die
Bundesregierung?

37. Welche Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen nach Mexiko sind
für das Jahr 2016 bereits erteilt worden, welche davon wurden genutzt, und
welche wurden noch nicht genutzt?

38. Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Einschätzungen des
BMZ und des BMF über die Menschenrechtslage und das Justizwesen in
Mexiko?

39. Wie begründet die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Sektorbudgetfi-
nanzierung des BMF in Mexiko angesichts der o. g. unterschiedlichen Lage-
einschätzung?

40. Welche konkreten Naturschutzmaßnahmen sind im Rahmen der Sektor-
budgetfinanzierung geplant (bitte einzeln auflisten)?

41. In welchen Regionen sollen diese Maßnahmen stattfinden?

42. Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass bei der Einrichtung der
„föderalen Naturschutzgebiete“ (FINANP+) Menschenrechte, vor allem der
indigenen Bevölkerung, gewahrt bleiben?

43. Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die in der ILO-Konven-
tion 169 definierten Rechte der indigenen Bevölkerung auf Mitsprache bei
Projekten in ihrem Territorium gesichert bleiben?

44. Welche Kriterien werden zur Auswahl der Regionen herangezogen, in denen
Naturschutzmaßnahmen durchgeführt werden sollen?

45. Wie kontrolliert die Bundesregierung, dass mit Hilfe deutscher Finanzierung
durchgeführte Umweltprojekte die in der mexikanischen Verfassung veran-
kerten Menschenrechte nicht gefährdet werden?

46. Wie genau lauten die Reformziele, die Mexiko im Zuge der Kreditannahme
zur Sektorbudgetfinanzierung einhalten muss?

47. Welche Folgen wird eine nicht rechtzeitige Kreditrückzahlung oder Umset-
zung der vorgesehenen Reformen mit sich bringen?

48. Wie wird die lokale Bevölkerung, die im ländlichen Raum Mexikos meist
unter der Armutsgrenze lebt, in die Einrichtung der geplanten FINANP+ ein-
bezogen?

49. Welche „innovativen Finanzierungsquellen für das Schutzgebietssystem“ in
Mexiko stellt sich die Bundesregierung vor?

50. Wie sollen mögliche Einnahmen aus den FINANP+ verwaltet und verteilt
werden?

51. In welchem Maße wird sich die Bundesregierung über die konkreten Projekte
der mexikanischen Seite informieren lassen?

Berlin, den 26. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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