BT-Drucksache 18/6484

Raubüberfälle auf Geldinstitute unter Beteiligung von Neonazis und Rechtsextremisten

Vom 20. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6484
18. Wahlperiode 20.10.2015

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Katrin Kunert,
Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Halina Wawzyniak,

Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Raubüberfälle auf Geldinstitute unter Beteiligung von Neonazis und
Rechtsextremisten

Das neonazistische Terrornetzwerk „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU)
verübte zur Finanzierung seiner Aktivitäten in den Jahren 1999 bis 2011 mindes-
tens 14 Überfälle auf Banken und Geldinstitute (vgl. Bundestagsdrucksa-
che 17/14600). Auch andere Neonazistrukturen und Neonaziaktivisten haben zur
Finanzierung ihres Lebensunterhalts und ihrer politischen Aktivitäten Raubde-
likte und Überfälle auf Geldinstitute begangen. So beteiligte sich beispielsweise
im Jahr 1993 der jetzige NPD-Landesvorsitzende an einem Banküberfall
in Lübeck (www.swp.de/crailsheim/lokales/crailsheim/Crailsheimer-Alexander-
Neidlein-fuehrt-die-NPD-in-Baden-Wuerttemberg;art5507,1946295), um damit
u. a. eine Reise zu Trainingscamps für Neonazis in Südafrika zu finanzieren, und
im Jahr 2013 wurde vor dem Landgericht Gera gegen mehrere Männer, darunter
auch ehemalige Mitglieder der Sektion Saalfeld-Rudolstadt des neonazistischen
Thüringer Heimatschutzes, wegen Beteiligung an einem bewaffneten Überfall
auf einen Geldtransport in Pößneck im Jahr 1999 verhandelt, bei dem ein Geld-
bote schwer verletzt wurde (vgl. www.publikative.org/2012/09/13/ex-npd-lan-
desvorstand-wegen-raububerfall-verhaftet/).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In wie vielen Fällen von Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Spar-
kassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf
Spielcasinos waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der
Jahre 1990 bis 2015 Personen der neonazistischen Bewegung oder Personen
beteiligt, die bereits mit einschlägigen rechtsextremen Straftaten in Erschei-
nung getreten sind (bitte nach Tatdatum, Tatort und Bundesland, erbeuteter
Geldsumme, Erkenntnissen zu den Tatbeteiligten und deren Zugehörigkeit
zu neonazistischen bzw. rechtsextremen Gruppierungen, Stand der Ermitt-
lungsverfahren auflisten)?

2. In wie vielen Fällen von Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Spar-
kassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf
Spielcasinos im Zeitraum der Jahre 1990 bis 2015 handelte es sich nach
Kenntnis der Bundesregierung bei den Tatbeteiligten um Aktivisten neona-
zistischer Kameradschaften (bitte nach Tatdatum, Tatort und Bundesland,
Kameradschaft auflisten)?

Drucksache 18/6484 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

3. In wie vielen Fällen von Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Spar-
kassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf
Spielcasinos im Zeitraum der Jahre 1990 bis 2015 handelte es sich nach
Kenntnis der Bundesregierung bei den Tatbeteiligten um Mitglieder verbo-
tener neonazistischer Organisationen, Vereine und Parteien (bitte nach Tat-
datum, Tatort und Bundesland, Kameradschaft auflisten)?

4. In wie vielen Fällen von Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Spar-
kassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf
Spielcasinos im Zeitraum der Jahre 1990 bis 2015 handelte es sich nach
Kenntnis der Bundesregierung bei den Tatbeteiligten um Mitglieder der NPD
bzw. ihrer Jugend- und Studentenorganisationen sowie ihres Ordnerdienstes
(bitte nach Tatdatum, Tatort und Bundesland auflisten)?

5. Zu welchen Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Pos-
tinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos gab es
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1990 bis 2015 bei Ermitt-
lungs- und Sicherheitsbehörden den begründeten Verdacht, dass die Tat(en)
von Personen aus neonazistischen Strukturen begangen wurde(n) (bitte nach
Tatdatum, Tatort und Bundesland auflisten)?

6. Welche Erkenntnisse liegen den Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden nach
Kenntnis der Bundesregierung dazu vor, dass sich bundesdeutsche Neonazis
in den Jahren 1990 bis 2015 an Raubdelikten und Raubüberfällen auf Ban-
ken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf
Spielcasinos im Ausland beteiligt haben (bitte nach Datum, Ort, Land, Er-
kenntnissen zu den Tätern bzw. zum politischen Hintergrund oder Organisa-
tion, erbeuteter Geldsumme, Stand des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens
auflisten)?

7. Welche Erkenntnisse liegen den Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden nach
Kenntnis der Bundesregierung dazu vor, dass im Zusammenhang mit dem
Aufbau neonazistischer terroristischer Gruppen, Zellen und Netzwerke in
den Jahren 1990 bis 2015 einschlägige Anleitungen zur Geldbeschaffung
durch Raubdelikte und Raubüberfälle auf Banken, Sparkassen, Postinstitute,
Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos in neonazisti-
schen Gruppen und Netzwerken verbreitet wurden (bitte nach Erscheinungs-
datum bzw. Datum des Bekanntwerdens der jeweiligen Anleitung sowie der
jeweiligen Quelle, Publikation, Website, Fanzine etc., in der die jeweiligen
Anleitungen verbreitet wurden, auflisten)?

8. Welche Erkenntnisse liegen den Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden nach
Kenntnis der Bundesregierung dazu vor, dass im Zusammenhang mit dem
Aufbau neonazistischer terroristischer Gruppen, Zellen und Netzwerke in
den Jahren 1990 bis 2015 einschlägige Verabredungen in neonazistischen
Gruppen und Netzwerken zur Geldbeschaffung durch Raubdelikte und
Raubüberfälle auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und
Geldtransporte sowie auf Spielcasinos in den Jahren 1990 bis 2015 getroffen
wurden (bitte nach den jeweiligen neonazistischen Strukturen bzw. Gruppen
bzw. Organisationen auflisten)?

9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit die unter den Ant-
worten zu den Fragen 1 bis 8 aufgeführten Delikte unter Einsatz von Waffen
oder Sprengstoff durchgeführt wurden (bitte nach Datum, Jahr, Art und An-
wendung der Schusswaffe bzw. des Sprengmittels auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6484

 

10. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Ermittlungen zu den un-
ter in den Antworten zu den Fragen 1 bis 8 genannten Delikten jeweils die
gesamte geraubte Geldsumme wieder aufgefunden?

Wenn nein, welche Erkenntnisse haben die Ermittlungsbehörden zum Ver-
bleib der nicht sichergestellten Raubsummen (bitte nach jeweiligem Tatort
und Tatdatum auflisten)?

11. In welchen Fällen aus den Antworten zu den Fragen 1 bis 6 haben sich die
Täter bzw. Verdächtigen ins Ausland abgesetzt, und wenn ja, in welche Län-
der?

12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen der Täter
und Tatverdächtigen aus den Antworten zu den Fragen 1 bis 8 zu Strukturen
der Organisierten Kriminalität?

Berlin, den 20. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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