BT-Drucksache 18/6436

Die Deutsche Bank AG als privatwirtschaftlicher Partner beim Grünen Klimafonds der Vereinten Nationen

Vom 6. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6436
18. Wahlperiode 06.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Heike Hänsel, Caren Lay, Jan van Aken,

Ralph Lenkert, Niema Movassat, Dr. Axel Troost, Hubertus Zdebel und der

Fraktion DIE LINKE.

Die Deutsche Bank AG als privatwirtschaftlicher Partner beim Grünen Klimafonds
der Vereinten Nationen

Der neu geschaffene Grüne Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) gilt als wich-
tigste multilaterale Institution künftiger internationaler Klimafinanzierung. Im
Jahr 2010 auf der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Cancún/Mexiko
ins Leben gerufen, soll der Fonds einen wesentlichen Teil jener jährlichen Fi-
nanzmittel für Klimaschutz und Anpassung von den Industriestaaten in die Ent-
wicklungsländer transferieren, die schon jetzt einfließen und ab dem Jahr 2020
eine Höhe von 100 Mrd. US-Dollar erreichen sollen. Der GCF kann damit beste-
hende bi- und multilaterale Instrumente der internationalen Klimafinanzierung
wirksam und zusätzlich ergänzen. Die Erstauffüllung des Fonds und seine künf-
tige Funktions- und Arbeitsweise gelten besonders für die Entwicklungsländer als
eine der grundlegenden vertrauensbildenden Bedingungen, um bei den Verhand-
lungen auf der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris (30. Novem-
ber bis 11. Dezember 2015) zu einem neuen globalen Klimavertrag zu kommen.

Über den aus privaten und öffentlichen Mitteln gespeisten Fonds sollen Projekte
und Programme für eine emissionsärmere und klimarobuste Entwicklung in den
Teilen der Welt finanziert werden, die historisch die geringste Schuld am Klima-
wandel tragen und deren Bevölkerungen die Folgen der fortschreitenden Erder-
wärmung schon heute am stärksten zu spüren haben. Der GCF strebt an, mit
50 Prozent der Mittel Klimaschutzprojekte zu finanzieren, die Entwicklungslän-
der dabei unterstützen sollen, klimafreundliche Wachstumspfade zu verfolgen.
Die anderen 50 Prozent der Mittel sollen für Projekte zur Anpassung an den Kli-
mawandel bereitgestellt werden, wovon wiederum die Hälfte für die Staaten Af-
rikas sowie für die am stärksten vom Klimawandel betroffenen bzw. ärmsten Län-
der der Welt bestimmt ist.

Beim zehnten Treffen des Direktoriums des Grünen Klimafonds am 9. Juli 2015
in Songdo/Südkorea, offizieller Sitz des GCF-Sekretariats, wurden in einer zwei-
ten Akkreditierungsrunde von Partnern zur Kanalisierung von GCF-Mitteln in die
Entwicklungsländer 13 Institutionen ausgewählt. In einer ersten Auswahlrunde
im März 2015 waren bereits sieben akkreditierte Partner (accredited entities, AEs)
festgelegt worden (www.gcfund.org/fileadmin/00_customer/documents/Press/
release_GCF_2015_07_07_accreditation_entities.pdf).

Dabei hat die Art und Weise, wie die AEs ausgewählt wurden, für starke Kritik
gesorgt. Die Akkreditierung der 13 öffentlichen und privaten Banken sei nach
dem Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vorgenommen worden, was
von Nichtregierungsorganisationen als mangelnde Objektivität an der Eignung

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der GCF-Partner in Sachen Klimaschutz, Menschenrechte und Kompetenz ge-
wertet wurde (www.carbonmarketwatch.org/watch-this-ngo-newsletter-12-the-
green-climate-fund-about-to-finance-its-first-projects-and-programs/). Auch seien
die Bewerber „en bloc“ ausgewählt worden, was wegen der offensichtlich gege-
benen Verhandlungssituation zwischen den Staatenvertretern im Aufsichtsrat als
zu Lasten von Transparenz und sachlicher Entscheidungsfindung gehend bewer-
tet wird (http://de.scribd.com/doc/271004168/Statement-by-campaigners-on-
Green-Climate-Fund-and-Deutsche-Bank).

Auch Deutschland ist mit einem Vertreter und einem Stellvertreter im Direkto-
rium des GCF vertreten (www.gcfund.org/board/board-members.html).

Einer der ersten privaten AEs ist die Deutsche Bank AG. Das Bankhaus ist einer
der größten Investoren in die klimaschädlichen Energiequellen Erdöl, Gas und
Kohle. Wurden in den Jahren 2005 bis 2014 von privater Seite weltweit 500 Mrd.
US-Dollar in die Kohlewirtschaft investiert, so hat sich die Deutsche Bank AG
hierbei als größter deutscher kommerzieller Finanzdienstleister, weltweit auf
Platz 10 liegend, mit rund 15,3 Mrd. Euro an diesen klimaschädlichen Investitio-
nen beteiligt. Finanzierte Projekte für global führende Rohstoffunternehmen, wie
Glencore Xstrata, Anglo American und BHP Billiton, liegen unter anderem in
Australien, Südafrika, Indonesien und der Türkei (www.banktrack.org/download/
banking_on_coal_2014_pdf/banking_on_coal_2014.pdf). Seit dem Jahr 2012 hat
die Bank mehr als 1,4 Mrd. Euro Kredite an Erdöl- und Erdgasunternehmen, wie
die RWE AG, Gazprom, Shell, Chevron und Saudi Aramco, vergeben, die zu den
weltweit größten Verursachern von Kohlendioxid (CO2) gehören (www.facing-
finance.org/files/2014/12/Facing-Finance_Dirty-Profits-3_online.pdf).

Für ihre unökologische und klimaschädliche Investitionsstrategie hat die Deut-
sche Bank AG im Jahr 2013 den internationalen Negativpreis „Black Planet
Award“ der Stiftung „ethecon − Stiftung Ethik & Ökonomie“ verliehen bekom-
men (www.ethecon.org/de/1683/).

Regelmäßig verstößt die Deutsche Bank AG gegen geltende Gesetze im In- und
Ausland. In der jüngsten Vergangenheit ist das Kreditinstitut wegen des Ver-
dachts auf manipulative Absprachen von Gold- und Mineralpreisen (www.
spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/schweiz-ermittelt-wegen-absprachen-im-
edelmetall-handel-a-1055022.html), im Libor-Skandal mit betrügerischen Mani-
pulationen von Referenzzinssätzen und wegen der Täuschung der britischen Fi-
nanzaufsicht FCA (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bank-
zahlt-in-libor-skandal-rekordstrafe-a-1030160.html), wegen Betruges mit CO2-
Emissionsrechten (www.tagesschau.de/wirtschaft/deutschebank-157.html), im
Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/
deutsche-bank-steuerhinterziehung-mit-cum-ex-deals-13637690.html) und we-
gen des Verdachts auf Geldwäsche und Bruch der EU-Sanktionen in Russland
(www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bank-us-ermittlungen-wegen-
russland-geschaeften-a-1046574.html) ins Visier von Strafverfolgungsbehörden
und Justiz gekommen. In allen Fällen ist es nicht nur zu materiellen Schäden für
Verbraucherinnen und Verbraucher, Marktteilnehmer und den Fiskus in Milliar-
denhöhe gekommen. Auch das Vertrauen in die Privatbank ist durch die gericht-
lich festgestellten kriminellen Geschäftspraktiken nachhaltig geschädigt (www.
handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/bafin-zum-libor-skandal-
der-grosse-deutsche-bank-maengelreport/12070048.html).

Laut einem jüngsten Bericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) sei davon auszugehen, dass in der Unternehmenskultur der Deut-
schen Bank AG Lerneffekte entweder nicht eingetreten sind oder die daraus ab-
geleiteten Folgen nicht ausreichend sind, sowohl den Umgang mit den Regulie-
rungsbehörden als auch Veränderungen interner Strukturen und Prozesse betref-
fend (www.handelsblatt.com vom 17. Juli 2015 „Der große Deutsche-Bank-Män-
gelreport“).

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6436

 

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwieweit hält die Bundesregierung trotz der Einschätzung verschiedener
Klima-, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen (www.ipsnews.net/
2015/07/groups-slam-green-climate-fund-approval-of-firms-tied-to-dirty-
energy/) die Deutsche Bank AG für einen geeigneten Partner für den GCF?

2. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem Ziel des GCF,
eine nicht klimaschädliche Wirtschaft in den Entwicklungsländern zu för-
dern, und der Akkreditierung einer Privatbank, die als einer der weltweit
größten Investoren in diese fossile Wirtschaft diesem Ziel möglicherweise
entgegenwirkt?

Wenn nein, warum nicht?

3. Hat die Bundesregierung Kenntnis von berichteten Spannungen auf der Sit-
zung des GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 über die Frage der zu akkre-
ditierenden Partner, wie der Deutschen Bank AG, und wenn ja, welche?

Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis?

4. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des
GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge
die Mitglieder im Direktorium zu wenig Zeit zur Prüfung der sich bewerben-
den Partner hatten?

Wenn ja, teilt sie diese, und was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gründe für den Zeitmangel?

Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis?

5. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des
GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge
die Entscheidungen für die neuen Partner von keinem Review-Mechanismus
in Frage gestellt bzw. korrigiert werden kann?

Wenn ja, ist sie richtig, und was sind die Gründe dafür?

Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis?

6. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des
GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge
die Bekanntmachung der Namen der Partner der interessierten Öffentlichkeit
erst nach der internen Akkreditierung erfolgte, was es zivilgesellschaftlichen
Akteuren unmöglich macht, auf den Akkreditierungsprozess einzuwirken?

Wenn ja, ist sie richtig, und was sind die Gründe dafür?

Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis?

7. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des
GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge
die Informationsgrundlage über die zur Akkreditierung angetretenen Partner
allein von den Partnern selbst bereitgestellt wurde, statt auf unabhängige In-
formationen und Bewertungen zurückzugreifen?

Wenn ja, ist sie richtig, und was sind die Gründe dafür?

Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis?

Drucksache 18/6436 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

8. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des
GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge
das in den Fragen 3 bis 5 beanstandete Akkreditierungsverfahren den Ruf
und das Ansehen des GCF schädige?

Wenn ja, teilt sie diese Einschätzung?

Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis?

9. Hat sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene oder über ihre Ver-
treter im GCF direkt oder indirekt für die Akkreditierung der Deutschen
Bank AG eingesetzt oder diese vorgeschlagen?

Wenn ja, wie wurde dieser Einsatz oder Vorschlag begründet?

Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keinen Einfluss auf die Auswahl
der Partner des GCF genommen?

10. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung haben sich
die zwei deutschen Mitglieder im GCF-Direktorium vor den bisher stattge-
fundenen GCF-Sitzungen beraten und mandatieren lassen (bitte nach Bera-
tungstreffen, Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Tagessordnungspunkten,
Datum, Dauer und Mandatierung auflisten)?

11. Wie oft sind die beiden Mitglieder im GCF-Direktorium oder andere Vertre-
terinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher nach Songdo/Südkorea
und zu anderen Treffen im Zusammenhang mit dem GCF gereist (bitte nach
An- und Abreise und Grund der Reise auflisten)?

12. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen zu Fragen des
Klimaschutzes und der internationalen Klimafinanzierung etc. der Bundes-
regierung in der laufenden 18. Legislaturperiode, insbesondere des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums für Um-
welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundeskanzler-
amtes, hat eine Vertreterin oder ein Vertreter der Deutschen Bank AG teil-
genommen (bitte entsprechende Veranstaltung, Ort, Thema, Datum, Dauer
sowie Name des Vertreters bzw. der Vertreterin auflisten)?

13. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen zu Fragen des
Klimaschutzes und der internationalen Klimafinanzierung etc. der Bundes-
regierung in der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundeskanzler-
amtes, hat eine Vertreterin oder ein Vertreter der Deutschen Bank AG teil-
genommen (bitte entsprechende Veranstaltung, Ort, Thema, Datum, Dauer
sowie Name des Vertreters bzw. der Vertreterin auflisten)?

14. Welche Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und Stiftungen und ihre
Vertreterinnen und Vertreter hat die Bundesregierung, wie in den Fragen 10,
12 und 13 beschrieben, getroffen (bitte entsprechende Veranstaltung, Ort,
Thema, Datum, Dauer sowie Name des Vertreters bzw. der Vertreterin auf-
listen)?

15. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Teilnahme der Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, und der
Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integra-
tion, Aydan Özoğuz, an einer Werbe- und Imagekampagne (www.
einheitsmomente.de) der Deutschen Bank AG anlässlich 25 Jahre deut-
sche Wiedervereinigung (www.dradiowissen.de/beitrag/manuela-schwesig-
werbung-fuer-die-deutsche-bank)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6436

 

Wenn ja, wie bewertet sie die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern
der Bundesregierung an Public-Relation-Kampagnen privater Unternehmen,
insbesondere vor dem Hintergrund der möglichen politischen Einflussnahme
von Akteuren der Privatwirtschaft auf Mandatsträger der Bundesregierung?

16. Hat die Bundesregierung Kenntnis über mögliche Gebühren, Zinsen, Boni
oder sonstige Einnahmen und Vergütungen, welche die Deutsche Bank AG
und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Zusammenarbeit mit
dem GCF erheben oder künftig erheben können, und wenn ja, welche?

Sind solche Regelungen für private Partner bisher vorgesehen, und welche
Position vertritt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

17. Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Geschäftsinteresse privater Part-
ner des GCF an der internationalen Klimafinanzierung, und wenn ja, worin
besteht dieses?

18. Über welche Governance-Strukturen der Vereinten Nationen wird der GCF
verwaltet (bitte auch die rechtliche Grundlage benennen)?

19. Welche Entscheidungen kann das GCF-Direktorium nach Kenntnis der Bun-
desregierung eigenmächtig treffen, und nach welchem Abstimmungssystem
werden Entscheidungen herbeigeführt?

20. Wer sind die aktuellen und ehemaligen Mitglieder des GCF-Direktoriums,
und über welche demokratische Legitimation verfügen diese nach Kenntnis
der Bundesregierung, sowohl in ihren Entsendestaaten sowie auf Ebene der
Vereinten Nationen (bitte tabellarisch auflisten)?

21. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung ein Mandat im
GCF-Direktorium, und welche Möglichkeiten der Abberufung eines Mit-
glieds bestehen, etwa bei strafrechtlicher Verfolgung oder aus politischen
Gründen?

22. Welche Quotierungen für die Besetzung des GCF-Direktoriums bestehen
nach Kenntnis der Bundesregierung?

Gibt es eine Quote nach globalen Bevölkerungsanteilen, und wenn nein, wa-
rum nicht?

23. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Frauenquote im GCF-Di-
rektorium, und wenn nein, warum nicht?

24. Genießen die Mitglieder im GCF-Direktorium nach Kenntnis der Bundesre-
gierung diplomatische Immunität, und wie können sie im Fall von möglichen
nationalen oder internationalen Rechtsverstößen juristisch zur Rechenschaft
gezogen werden?

25. Über welche Mechanismen der Vereinten Nationen wird das GCF-Direkto-
rium nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert, und welchen Stellen
gegenüber besteht Rechenschaftspflicht?

26. Worin besteht der Unterschied zwischen Durchführungsinstitutionen und
Partnern?

27. Wie viele Durchführungsinstitutionen und Partner sollen im GCF nach
Kenntnis der Bundesregierung künftig akkreditiert werden?

28. Welche Durchführungsinstitutionen und Partner sind nach Kenntnis der Bun-
desregierung zur Förderung von Klimaschutzprojekten zulässig?

Was sind die Ablehnungsgründe von Bewerbern?

29. Nach welchen Prinzipien und Regeln wurden nach Kenntnis der Bundesre-
gierung die 20 bisher bewilligten Durchführungsorganisationen und Partner
ausgewählt?

Drucksache 18/6436 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

30. Welche Durchführungsorganisationen und Partner haben sich nach Kenntnis
der Bundesregierung beim GCF-Sekretariat bisher beworben und wurden ab-
gelehnt (bitte tabellarisch auflisten nach Sitzstaat, Region, privat bzw. öf-
fentlich, Industrieland, Schwellenland, Entwicklungsland, am wenigsten ent-
wickeltem Land und Grund der Ablehnung)?

31. Welche Durchführungsinstitutionen und Partner wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher ausgewählt (bitte tabellarisch auflisten nach Sitz-
staat, Region, privat bzw. öffentlich, Industrieland, Schwellenland, Entwick-
lungsland, am wenigsten entwickeltem Land)?

32. Welche Mitglieder im GCF-Direktorium haben sich nach Kenntnis der Bun-
desregierung laut Sitzungsprotokoll gegenüber der Wahl der Deutschen
Bank AG als akkreditiertem Partner des GCF kritisch geäußert?

Welche Mitglieder im GCF-Direktorium haben die Deutsche Bank AG ab-
gelehnt?

Wie wurde diesen Bedenken entgegengetreten?

33. Sieht die GCF-Satzung nach Kenntnis der Bundesregierung Mechanismen
der Transparenz und Mitbestimmung durch die Zivilgesellschaft und ihre Or-
ganisationen vor, und wenn ja, welche sind das?

34. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung in den Gremien des GCF oder
auf Ebene der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)
unterbreitet, um bei der Auswahl von GCF-Partnern in hohem Maße Trans-
parenz und Mitbestimmung der Zivilgesellschaft und ihrer Organisationen
zu ermöglichen, und welche gedenkt sie künftig zu unterbreiten?

Wenn sie keine Vorschläge unterbreitet hat, warum nicht?

Berlin, den 6. Oktober 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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