BT-Drucksache 18/6424

Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im dritten Quartal 2015

Vom 16. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6424
18. Wahlperiode 16.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn,
Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Petra Pau, Martina Renner,
Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im dritten Quartal 2015

Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren ein zent-
rales Thema der extremen Rechten und namentlich der Nationaldemokratischen
Partei Deutschland (NPD). Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und
Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu
initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die
NPD knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevöl-
kerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.)
nachgewiesen wurden.

Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften, gegen die Be-
legung der Unterkünfte mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen
neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien
zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie, sich an bereits
bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen
und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen. Durch Ak-
tivitäten der extremen Rechten haben die Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte
massiv zugenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten
Quartal 2015 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor geplan-
ten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen,
in denen Flüchtlinge untergebracht werden, gegeben (bitte nach Bundeslän-
dern, Orten und Datum sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese ge-
ringer als 20 sind, auflisten)?

2. In welchen der in Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung davon
aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von Kameradschaften
oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es
sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?

3. An welchen Orten hat sich die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder an-
dere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierung (welche) im dritten
Quartal 2015 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunter-
künfte beteiligt (bitte jeweils unter Angabe von Ort und Datum)?

4. Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zu-
sammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach Einschät-

Drucksache 18/6424 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

zung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts (PMK – poli-
tisch motivierte Kriminalität; bitte jeweils unter Angabe von Tatort, Tatda-
tum und Deliktgruppen auflisten)?

5. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen An-
griffen auf

a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen und

b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte

kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2015 (bitte
Komplexe a und b getrennt aufführen und nach Bundesländern, Orten und
Datum auflisten)?

Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den
Bereich der PMK-rechts?

6. Wie stellt sich die Aufteilung der Komplexe 5a und 5b für das Jahr 2015 bis-
her dar?

7. Welche Delikte wurden in den in Frage 5 abgefragten Fällen jeweils seit Jah-
resbeginn 2015 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall aufführen
was geschehen ist, unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände
bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen)?

8. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei ver-
letzten Personen (bitte jeweils zumindest nach Flüchtlingen und anderen und
pro Einzelfall untergliedern) sowie zur Art der Verletzung machen?

9. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten
mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zum Stand mög-
licher Strafverfahren gegen diese machen (bitte mit Angabe des Tatdatums,
Tatorts, Delikts, Anzahl der Ermittlungsverfahren, Stand der Ermittlungsver-
fahren, politischen Hintergrund der Täterinnen und Täter aufschlüsseln)?

10. Zu welchen konkreten in Frage 5 abgefragten Taten seit Jahresbeginn 2015
konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und welche
Kenntnisse zum politischen Hintergrund dieser mutmaßlichen Täterinnen
und Täter liegen der Bundesregierung vor?

11. Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das Ge-
meinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) im dritten
Quartal 2015 befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe von Tatdatum, Tat-
ort und Delikt benennen)?

12. Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das Refe-
rat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA) befasst, und zu
welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?

13. Zu wie vielen Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber
den Bewohnern und Bewohnerinnen ist es vonseiten des Sicherheitsperso-
nals in Flüchtlingsunterkünften im dritten Quartal 2015 nach Kenntnis der
Bundesregierung gekommen (bitte nach Orten, Datum, konkreten Verstößen
und Delikten sowie Stand der Ermittlungsverfahren auflisten)?

14. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 abgefragten Sachverhalten Nachmel-
dungen für das zweite Quartal 2015 gegeben, und welche Nachmeldungen
hat es im Einzelnen gegeben (bitte nach konkreten Einzelfällen aufführen)?

Berlin, den 16. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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