BT-Drucksache 18/6378

zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Uwe Kekeritz, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/5385 - Die Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia stärken und unserer historischen Verantwortung gerecht werden

Vom 14. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6378
18. Wahlperiode 14.10.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Uwe Kekeritz, Kordula
Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5385 –

Die Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia stärken
und unserer historischen Verantwortung gerecht werden

A. Problem
Den Antragstellern geht es um die Anerkennung der Schuld, die deutsche Kolo-
nialtruppen in Namibia durch ihre Verbrechen an den Herero, Nama, Damara und
San in den Jahren von 1904 bis 1908 auf sich geladen hätten. Der Bundestag solle
anerkennen, dass der damalige Vernichtungskrieg gegen diese Bevölkerungs-
gruppen ein Kriegsverbrechen und Völkermord war, und die Nachfahren der Op-
fer um Entschuldigung bitten.
Der Bundestag möge weitere Initiativen zur Aufarbeitung der kolonialen Vergan-
genheit Deutschlands unterstützen und sich dafür einsetzen, dass in den 2014 ein-
geleiteten Dialogprozess zwischen der namibischen und der deutschen Regierung
die betroffenen Bevölkerungsgruppen sowie weitere zivilgesellschaftliche Grup-
pen einbezogen würden.
Der Bundestag solle darüber hinaus der namibischen Nationalversammlung an-
bieten, eine deutsch-namibische Parlamentariergruppe einzurichten, um damit der
besonderen Beziehung beider Länder gerecht zu werden, die sich aus der histori-
schen und moralischen Verantwortung Deutschlands ergäbe.
Der Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, die historische und mora-
lische Verantwortung für den Völkermord zu übernehmen. Hierzu solle der Dia-
log intensiviert und bisherige Erfolge und Versäumnisse der 2004 gestarteten Ver-
söhnungsinitiative sollten analysiert und gemeinsam mit der namibischen Seite
solle über neue Ziele und Maßnahmen beraten werden. Hierzu zählten auch eine
nachhaltige Entwicklungs- und wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Die Bundesregierung solle dafür Sorge tragen, dass alle in Deutschland befindli-
chen Gebeine, die aus dem ehemaligen Deutsch-Südwestafrika nach Deutschland
gebracht wurden, unter würdigen Umständen nach Namibia zurückgeführt wür-
den. Seinerzeit geraubte Kulturgüter sollten identifiziert und Angebote zur Rück-
gabe unterbreitet werden.

Drucksache 18/6378 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6378
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/5385 abzulehnen.

Berlin, den 14. Oktober 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Dr. Egon Jüttner
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Drucksache 18/6378 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Egon Jüttner, Niels Annen, Stefan Liebich und
Dr. Frithjof Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/5385 in seiner 124. Sitzung am 24. September 2015
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Den Antragstellern geht es um die Anerkennung der Schuld, die deutsche Kolonialtruppen in Namibia durch ihre
Verbrechen an den Herero, Nama, Damara und San in den Jahren von 1904 bis 1908 auf sich geladen hätten. Der
Bundestag solle anerkennen, dass der damalige Vernichtungskrieg gegen diese Bevölkerungsgruppen ein Kriegs-
verbrechen und Völkermord war und die Nachfahren der Opfer um Entschuldigung bitten.
Der Bundestag möge weitere Initiativen zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit Deutschlands unterstüt-
zen und sich dafür einsetzen, dass in den 2014 eingeleiteten Dialogprozess zwischen der namibischen und der
deutschen Regierung die betroffenen Bevölkerungsgruppen sowie weitere zivilgesellschaftliche Gruppen einbe-
zogen würden.
Der Bundestag solle darüber hinaus der namibischen Nationalversammlung anbieten, eine deutsch-namibische
Parlamentariergruppe einzurichten, um damit der besonderen Beziehung beider Länder gerecht zu werden, die
sich aus der historischen und moralischen Verantwortung Deutschlands ergäbe.
Der Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, die historische und moralische Verantwortung für den Völ-
kermord zu übernehmen. Hierzu solle der Dialog intensiviert und bisherige Erfolge und Versäumnisse der 2004
gestarteten Versöhnungsinitiative analysiert sowie gemeinsam mit der namibischen Seite über neue Ziele und
Maßnahmen beraten werden. Hierzu zählten auch eine nachhaltige Entwicklungs- und wirtschaftliche Zusam-
menarbeit.
Die Bundesregierung solle dafür Sorge tragen, dass alle in Deutschland befindlichen Gebeine, die aus dem ehe-
maligen Deutsch-Südwestafrika nach Deutschland gebracht wurden, unter würdigen Umständen nach Namibia
zurückgeführt würden. Seinerzeit geraubte Kulturgüter sollten identifiziert und Angebote zur Rückgabe unter-
breitet werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/5385 in seiner
43. Sitzung am 14. Oktober 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Ablehnung.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/5385
in seiner 42. Sitzung am 14. Oktober 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6378

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/5385 in seiner 50. Sitzung am 14. Oktober 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Berlin, den 14. Oktober 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Egon Jüttner
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

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