BT-Drucksache 18/6374

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/5577 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits

Vom 14. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6374
18. Wahlperiode 14.10.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/5577 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Mai 2012
zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Republik Irak andererseits

A. Problem

In der Absicht, ihr bis dahin in erster Linie humanitäres Engagement im Irak in
eine umfassende Partnerschaft zu überführen, haben die Europäische Union und
ihre Mitgliedstaaten 2006 mit dem Irak Verhandlungen über den Abschluss eines
Partnerschafts- und Kooperationsabkommens aufgenommen, die am 11. Mai
2012 mit der Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung erfolgreich ab-
geschlossen werden konnten.

Das Abkommen stellt die vielfältigen historischen, kulturellen, politischen, wirt-
schaftlichen und sozialen Beziehungen, die schon zuvor zwischen den Vertrags-
parteien bestanden, auf eine vertragliche Grundlage. Die Stärkung der irakischen
Wirtschaft durch die Liberalisierung von Handel und Investitionen, die Unterstüt-
zung einer nachhaltigen sozialen und ökologischen Entwicklung des Landes im
Wege des Ausbaus der Zusammenarbeit in entsprechenden Bereichen und die
Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bilden die
wesentlichen Ziele der Vereinbarung.

Die Ratifikation des Abkommens erfordert die Zustimmung des Bundestages
nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

Drucksache 18/6374 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5577 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 14. Oktober 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Dr. Johann Wadephul
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6374
Bericht der Abgeordneten Dr. Johann Wadephul, Niels Annen, Jan van Aken und
Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5577 in seiner 124. Sitzung am 24. Septem-
ber 2015 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung
dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwie-
sen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage/n

In der Absicht, ihr bis dahin in erster Linie humanitäres Engagement im Irak in eine umfassende Partnerschaft zu
überführen, haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten 2006 mit dem Irak Verhandlungen über den
Abschluss eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens aufgenommen, die am 11. Mai 2012 mit der Un-
terzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Das Abkommen stellt die vielfältigen historischen, kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bezie-
hungen, die schon zuvor zwischen den Vertragsparteien bestanden, auf eine vertragliche Grundlage. Die Stärkung
der irakischen Wirtschaft durch die Liberalisierung von Handel und Investitionen, die Unterstützung einer nach-
haltigen sozialen und ökologischen Entwicklung des Landes im Wege des Ausbaus der Zusammenarbeit in ent-
sprechenden Bereichen und die Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bilden die
wesentlichen Ziele der Vereinbarung.

Die Ratifikation des Abkommens erfordert die Zustimmung des Bundestages nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5577 in seiner 71.
Sitzung am 14. Oktober 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5577 in seiner 48. Sitzung am 14. Okto-
ber 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5577 in
seiner 43. Sitzung am 14. Oktober 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
18/5577 in seiner 42. Sitzung am 14. Oktober 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5577 in seiner 50. Sitzung am 14. Oktober
2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Drucksache 18/6374 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Berlin, den 14. Oktober 2015

Dr. Johann Wadephul
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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