BT-Drucksache 18/6322

Mögliche Teilnahme eines Verbindungsoffiziers der Bundeswehr bei Auswahlprozessen für sogenannte gezielte Tötungen

Vom 5. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6322
18. Wahlperiode 05.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke,

Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko,

Katrin Kunert, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Mögliche Teilnahme eines Verbindungsoffiziers der Bundeswehr bei
Auswahlprozessen für sogenannte gezielte Tötungen

Laut einem Bericht der „New York Times“ haben ein oder mehrere Angehörige
der Bundeswehr im Laufe des Jahres 2015 unter der sogenannten Ausbildungs-
mission Resolute Support – der Nachfolgemission des NATO-Kampfeinsatzes
ISAF – an der Zielauswahl für Drohnenangriffe von US-Kräften gegen Aufstän-
dische in Afghanistan teilgenommen (www.nytimes.com/2015/09/05/world/asia/
afghanistan-kill-decisions-us-sweden-germany.html?_r=0).

Unter Berufung auf Schilderungen zweier in die Operationen eingebundener
„hochrangiger westlicher Offizieller“ meldete die „New York Times“, zumindest
noch bis vor einigen Wochen seien deutsche und schwedische Offiziere im soge-
nannten CJOC (Combined Joint Operations Center), der Operationszentrale im
NATO-Hauptquartier in Kabul, anwesend gewesen, während dort Zielpersonen
für Drohnenangriffe ausgewählt wurden. In diesem CJOC findet nach Angaben
der „New York Times“ der Targeting-Prozess für Luftschläge und Drohnenan-
griffe statt. Auf Videobildschirmen werden Personen, die nach den von den USA
angelegten Grundsätzen für Angriffe als Zielpersonen in Betracht kommen, beo-
bachtet.

Das Völkerrecht verlangt, dass sichergestellt wird, dass bei Angriffen keine Zivi-
listinnen oder Zivilisten mitgetroffen, getötet oder verletzt werden. US-Kräfte
forderten laut der „New York Times“ die gemeinsam mit ihnen vor den Monito-
ren sitzenden Einsatzkräfte, darunter auch im Hauptquartier eingesetzte Offiziere
der Bundeswehr und des schwedischen Militärs, auf, die Hand zu heben, wenn
sie Frauen oder Kinder sähen: „They were sitting around there giving thumbs up
or down, like gladiators in a stadium“ (www.nytimes.com/2015/09/05/world/
asia/afghanistan-kill-decisions-us-sweden-germany.html?_r=0). Ob der Versuch
unternommen wurde, sicherzustellen, dass keine männlichen Zivilisten unter den
Opfern waren, wird nicht geschildert.

Umfassende Belege über das bzw. die als „gezielte Tötungen“ bekannt geworde-
nen außergerichtlichen Exekutionsprogramm(e) der US-Regierung in diversen
Regionen der Welt liegen weiterhin nicht vor. Soweit dazu Details als enthüllt
gelten können, werden Angriffe überwiegend von Spezialkräften und Geheim-
dienstangehörigen durchgeführt. In sogenannten personality strikes werden Men-
schen angegriffen, die in unüberprüfbarer Weise auf Ziellisten, sogenannten Tar-
geting Lists oder Joint Priority Effects Lists, gesetzt wurden. In sogenannten sig-
nature strikes werden Menschen angegriffen und getötet, gegen die zuvor noch
kein Verdacht vorlag, die aber in der konkreten Beobachtungssituation ein Ver-

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halten an den Tag legen, das die US-Kräfte für verdächtig halten. Als „verdäch-
tig“ kann dabei schon gelten, wenn mehrere Personen an einem Ort zusammen-
treffen oder wenn Bauern mit Düngemitteln hantieren. Bei beiden Arten von An-
griffen kommen häufig Begleitpersonen oder Umstehende mit zu Tode. Beide
Varianten von Angriffen verletzen nach Erkenntnis der Fragesteller in der von
den USA praktizierten Weise in nennenswertem Ausmaß das Völkerrecht. Immer
wieder wird berichtet, dass US-Kräfte nach einem Luftschlag keine Einsatzana-
lyse (mitunter als Battle Damage Assessment bezeichnet) durchführen, in der zum
einen festgestellt werden müsste, welche Folgen ein Angriff hatte, wie viele Men-
schen dabei zu Tode kamen, wie viele Zivilistinnen und Zivilisten unter den Op-
fern waren, und die zum anderen auch dazu dienen soll, mögliche Überlebende
so schnell wie möglich zu versorgen.

Die Resolute Support Mission ist mandatiert als Ausbildungsmission für die af-
ghanischen Ortskräfte, mit der der ISAF-Kampfeinsatz abgelöst werden sollte.
Das Mandat des Deutschen Bundestages für die deutsche Beteiligung an der Re-
solute Support Mission beschränkt die Soldaten der Bundeswehr auf Unterstüt-
zung der afghanischen Kräfte. Militärische Gewalt dürfen sie danach nur zum
Selbstschutz oder zur Nothilfe anwenden.

Neben Resolute Support als Ausbildungsmission führen die USA jedoch auch
ihre „Antiterror-Operationen“ fort. Zudem setzen sie Spezialkräfte ein, die Reso-
lute Support nicht unterfallen. Nach Angaben des britischen Rechercheteams The
Bureau of Investigative Journalism kamen von Januar bis September 2015 durch
78 bis 110 Drohnenangriffe der USA in Afghanistan zwischen 496 und 922 Men-
schen zu Tode, darunter bis zu 20 Kindern (www.thebureauinvestigates.com/
2015/02/12/us-drone-war-afghanistan-list-american-air-strikes-2015/#AFG079).

Auf Anfrage der „New York Times“ erklärte das Auswärtige Amt zunächst, seit
Beginn der Resolute Support Mission gebe es kein deutsches Personal im Haupt-
quartier in Kabul, zog diese Aussage allerdings kurz darauf zurück mit der Be-
gründung, von „anderen Ministerien“, mutmaßlich dem deutschen Bundesminis-
terium der Verteidigung (BMVg), unzutreffend informiert worden zu sein. Später
teilte das Auswärtige Amt mit, Bundeswehrangehörige seien als Verbindungsof-
fiziere am Hauptquartier eingesetzt, allerdings nicht mit der Zielauswahl befasst.
Die Präsenz eines im Kontext der Trainingsmission Resolute Support entsandten
deutschen Verbindungsoffiziers im Operationscenter, der allerdings „nicht in die
Planung von Antiterroroperationen eingebunden“ gewesen sei, wurde vom
NATO-Sprecher in Kabul bestätigt. Das BMVg verlautbarte, seit Januar 2015
setze die Bundeswehr kein militärisches Personal im CJOC im Hauptquartier Re-
solute Support in Kabul ein. Deutschland stelle allerdings dort einen Verbin-
dungsoffizier des Train Assist Advice Center North (TAAC-N) aus Mazar-e Sha-
rif, der aber keine Aufgaben durchführe, die das Targeting-Verfahren beträfen;
seine Aufgabe bestehe vielmehr darin, ein gemeinsames Lagebild zwischen dem
Hauptquartier Resolute Support in Kabul und dem TAAC-N in Mazar-e Sharif
sicherzustellen (www.heise.de/tp/artikel/45/45920/1.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern kann die Bundesregierung die wiedergegebenen Recherchen der
„New York Times“ zur Anwesenheit deutscher Kräfte bei Zielauswahlpro-
zessen für Luftangriffe bestätigen?

2. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Kräfte an Targe-
ting-Entscheidungen beteiligt waren und an Zusammenkünften teilgenom-
men haben, in denen Targeting-Entscheidungen getroffen wurden?

Falls ja, warum kann dies ausgeschlossen werden?

Falls nein, inwiefern?

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3. Wie viele Angehörige der Bundeswehr oder anderer deutscher Stellen, ein-
schließlich der Nachrichtendienste, sind aktuell in das Hauptquartier Reso-
lute Support in Kabul entsandt bzw. dort eingesetzt?

4. Wie viele Angehörige der Bundeswehr oder anderer deutscher Stellen, ein-
schließlich der Nachrichtendienste, waren seit Beginn der Mission in das
Hauptquartier Resolute Support in Kabul entsandt bzw. dort eingesetzt oder
befanden sich aus (welchen) anderen Gründen vor Ort (bitte nach Monaten,
Dienstgrad und struktureller Zuordnung aufschlüsseln und gegebenenfalls
zeitgleiche Anwesenheiten kenntlich machen)?

5. Welcher konkrete Auftrag war damit jeweils verbunden, und inwiefern er-
folgt bzw. erfolgte der Einsatz entsprechend des Mandatstextes (Ziffer 5)
„zur Verwendung in den mit der Führung von der Resolute Support Mission
beauftragten Stäben und Hauptquartieren einschließlich der Kräfte zur Un-
terstützung der Führungsfähigkeit“?

6. Nehmen derzeit Angehörige der Bundeswehr oder anderer deutscher Stellen,
einschließlich der Nachrichtendienste, an Zusammenkünften im CJOC im
Hauptquartier Resolute Support in Kabul teil (bitte nach Dienstgrad, struktu-
reller Zuordnung und Art der Zusammenkunft aufschlüsseln)?

7. Welche und wie viele Angehörige der Bundeswehr oder anderer deutscher
Stellen, einschließlich der Nachrichtendienste, nahmen seit Beginn der Mis-
sion wann an Zusammenkünften im CJOC im Hauptquartier Resolute Sup-
port teil (bitte nach Monat, Dienstgrad, struktureller Zuordnung, Art der Zu-
sammenkunft aufschlüsseln und gegebenenfalls zeitgleiche Anwesenheiten
kenntlich machen)?

8. Hat der im CJOC anwesende deutsche Offizier ein Vetorecht gegenüber den
amerikanischen Verbündeten, wenn es um die Entscheidung hinsichtlich der
Durchführung eines Drohnenangriffs gegen eine Zielperson geht?

9. Wie verhält sich der im CJOC anwesende deutsche Offizier, wenn über einen
Einsatz entschieden wird, der durch das Mandat gedeckt ist, unter dem die
US-Truppen agieren, nicht jedoch durch das Mandat im Rahmen der Mission
Resolute Support?

10. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Zusammenkünfte
oder Sitzungen im Hauptquartier Resolute Support bzw. NATO-Hauptquar-
tier in Kabul,

a) bei denen u. a. die Zielbestimmung für Luftangriffe – auch (aber nicht
nur) mit Drohnen – thematisiert wurde,

b) bei denen u. a. Zielpersonen für Angriffe ausgewählt oder Personen als
Zielpersonen ausgeschlossen wurden?

11. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Anzahl und den
Zeitpunkt dieser Zusammenkünfte oder Sitzungen?

12. An wie vielen und welchen dieser Sitzungen nahmen Angehörige der Bun-
deswehr oder anderer deutscher Stellen einschließlich der Nachrichten-
dienste teil oder befanden sich im Raum?

13. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über im Jahr 2015 von US-
Kräften oder anderen NATO-Staaten in Afghanistan außerhalb der Resolute
Support Mission oder im Rahmen der Resolute Support Mission gegen Per-
sonen,

a) geplante oder

b) durchgeführte Drohnenangriffe

(bitte nach Missionen aufschlüsseln)?

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14. Wie viele derartige Einsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ge-
flogen?

15. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei insge-
samt getötet und verletzt?

16. Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung

a) „Aufständische“,

b) (kriegsvölkerrechtlich) „legitime militärische Ziele“?

Wie begründete sich dieser Status jeweils, und auf welcher Tatsachenbasis
erfolgte die Einstufung (bitte sowohl die vor einem Angriff vorliegenden als
auch die hinterher gesammelten Erkenntnisse mitteilen)?

17. Wie viele Frauen befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter
den im Kontext des Einsatzes Getöteten und Verletzten?

18. Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren befanden sich nach Kennt-
nis der Bundesregierung unter den im Kontext des Einsatzes Getöteten und
Verletzten (bitte unter Angabe des Alters zu jeder einzelnen Person)?

19. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Zielauswahl um
sogenannte personality strikes oder signature strikes?

20. In wie vielen Fällen erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung im An-
schluss an den Einsatz ein sogenanntes Battle Damage Assessment oder eine
sonstige Analyse bzw. Überprüfung, welche Folgen ein Angriff gezeitigt
hatte, und um wen es sich bei den Opfern handelte?

21. Wie erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Battle Damage As-
sessment bzw. die sonstige Analyse bzw. Überprüfung jeweils?

22. Welche Erkenntnisse traten dabei zutage, und welche vor dem Angriff ge-
troffenen Einschätzungen wurden durch eine nachträgliche Analyse bzw.
Überprüfung widerlegt?

23. Inwieweit gab oder gibt es Meinungsunterschiede zwischen US-Kräften und
NATO-Partnern, darunter Deutschland, bezüglich der US-Targeting-Praxis
in Afghanistan?

24. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auch von deutschen
Stellen zur Verfügung gestellte Informationen für Targeting-Prozesse im
Jahr 2015 genutzt, und um welche Informationen handelte es sich dabei?

25. Inwiefern gehört nach Einschätzung der Bundesregierung das Vorgehen ge-
gen Personen mit Luftangriffen zum Mandat der unter Resolute Support Mis-
sion eingesetzten Kräfte der Bundeswehr?

26. Zu welchen Zeitpunkten im Jahr 2015 befanden sich Angehörige der Bun-
deswehr oder anderer deutscher Stellen, einschließlich der Nachrichten-
dienste, jenseits des Resolute Support Mandats im Hauptquartier Resolute
Support in Kabul?

27. In welcher Form wird die Anwesenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
an Sitzungen oder Zusammenkünften in den Räumlichkeiten des CJOC do-
kumentiert?

28. Gilt dies in gleicher Weise für die Anwesenheit von Verbindungsoffizieren,
oder welche abweichenden Regelungen gibt es hierfür gegebenenfalls?

29. Anhand welcher Kriterien wird von wem entschieden, zu welchem Zweck
und ob Verbindungsoffiziere zu Sitzungen oder Zusammenkünften in das
CJOC eingeladen werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6322

 

30. In welcher Form werden der Anlass und Zweck von Sitzungen oder
Zusammenkünften in den Räumlichkeiten des CJOC dokumentiert?

31. Welche personenbezogenen Daten, z. B. Telefonnummern, übermittelten
deutsche Stellen seit dem Jahr 2001 an NATO-Stellen oder Stellen von
NATO-Mitgliedstaaten zur oder unter Inkaufnahme einer möglichen Nut-
zung im Kontext der Erstellung und „Abarbeitung“ von Ziellisten (Targeting
Listen, Joint Priority Effects Lists)?

32. Um wie viele Fälle handelte es sich?

33. Um welche Zielpersonen handelte es sich?

34. Welcher Art (konkret) waren die übermittelten Daten?

35. Was war jeweils die übermittelnde und empfangende Stelle?

36. Zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Datenübermittlung?

37. Welche Kriterien legten deutsche Stellen an zur Bestimmung von Personen,
zu denen personenbezogene Daten übermittelt wurden, oder zur Bestimmung
von Zielpersonen?

38. Welche Erkenntnisse besaßen bzw. besitzen deutsche Stellen über die Funk-
tion der Zielpersonen (zu denen sie Daten übermittelten) in einer jeweiligen
Gruppe bzw. Organisation, aufgrund derer sie zu Zielpersonen wurden?

39. Wie stellte bzw. stellt die Bundesregierung sicher, dass von deutschen Stel-
len übermittelte Daten nicht zur Ausführung rechtswidriger „gezielter Tötun-
gen“ genutzt werden konnten bzw. können (bitte unter Angabe der konkreten
Mechanismen)?

40. In welcher Form stellte bzw. stellt die Bundesregierung sicher, dass von deut-
schen Stellen auf Ziellisten gemeldete Personen nicht zu Zielpersonen „ge-
zielter Tötungen“ werden können bzw. konnten, obwohl die Ziellisten (z. B.
Joint Priority Effects List, JPEL) bezüglich dieser Person nicht erkennen las-
sen, dass seitens der nominierenden deutschen Stelle eine Einschränkung
dergestalt vorgenommen wurde, dass eine Person nur festgenommen, aber
nicht getötet werden dürfe (www.spiegel.de vom 29. Dezember 2014 „Krieg
in Afghanistan: Obamas geheime Todeslisten“ mit anonymisierten JPEL
Liste)?

41. Inwieweit werden auch im Kontext der ISAF-Nachfolgemission Resolute
Support Ziellisten, wie die JPEL, erstellt und „abgearbeitet“?

42. Welche Vorgaben enthalten diese Ziellisten bezüglich eines Umgangs mit
den gelisteten Personen (z. B. betreffend Festnahme, Liquidierung etc.)?

43. Inwiefern leisten (welche) deutsche Stellen seit Beginn des Jahres 2015 Bei-
träge zur Erstellung oder „Abarbeitung“ derartiger Ziellisten?

44. Welche Funktionen kommen Verbindungsoffizieren bei der Erstellung und
„Abarbeitung“ von Ziellisten zu?

Berlin, den 2. Oktober 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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