BT-Drucksache 18/6259

Versorgungszahlungen an Nazi-Kollaborateure der "Blauen Division"

Vom 2. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6259
18. Wahlperiode 02.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,

Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Inge Höger,

Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich

und der Fraktion DIE LINKE.

Versorgungszahlungen an Nazi-Kollaborateure der „Blauen Division“

In den Jahren 1941 bis 1943, zwei Jahre nach dem Sieg der Franquisten über die
Republikaner im Spanischen Krieg, kämpften auch Freiwillige aus Spanien auf
Seiten der Wehrmacht gegen die Sowjetunion. An der so genannten Blauen Divi-
sion (División Azul), die als 250. Infanterie-Division der Wehrmacht unterstand,
beteiligten sich mehrere Tausend Freiwillige (Plenarprotokoll vom 2. Dezember
1964), darunter viele junge Faschisten der spanischen Falange, die ihr Engage-
ment als Beitrag zum Kampf gegen den Kommunismus betrachteten.

Am 29. Mai 1962 unterzeichneten die deutsche Bundesregierung und die spani-
sche Regierung unter Diktator Francisco Franco einen Vertrag über die Kriegs-
opferversorgung, der schließlich im Februar 1965 ratifiziert wurde (vgl. Bundes-
tagsdrucksachen IV/718 und IV/3061). Darin wurde in Artikel 1 Absatz 1 festge-
legt: „Die Bundesrepublik Deutschland gewährt spanischen Staatsangehörigen,
die als Angehörige oder im Rahmen der deutschen Wehrmacht durch schädigende
Einwirkungen im Sinne des § 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des
Krieges (Bundesversorgungsgesetz) eine gesundheitliche Schädigung erlitten ha-
ben, wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung in
dem Umfang Versorgung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes,
den dieser Vertrag festlegt.“ Auch Hinterbliebene werden eingeschlossen (Arti-
kel 1 Absatz 2).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele ehemalige Mitglieder der „Blauen Division“ bzw. deren Hinter-
bliebene erhalten aktuell Versorgungsleistungen der Bundesrepublik
Deutschland auf Grundlage des Vertrags vom 29. Mai 1962 oder anderer Ab-
kommen (bitte nach ehemaligen Dienstgraden aufschlüsseln sowie ob es sich
um Betroffene oder Hinterbliebene handelt)?

2. Welche Höhe haben diese Versorgungsleistungen aktuell?

3. Wie hat sich die Zahl der ehemaligen Mitglieder der „Blauen Division“ bzw.
deren Hinterbliebener, die Versorgungsleistungen der Bundesrepublik
Deutschland erhalten, seit Unterzeichnung des Vertrags vom 29. Mai 1962
entwickelt (bitte nach Jahren und ehemaligen Dienstgraden aufschlüsseln so-
wie, ob es sich um Betroffene oder Hinterbliebene handelt)?

Drucksache 18/6259 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

4. Wie hat sich die jährliche Summe der Versorgungsleistungen an ehemalige
Mitglieder der „Blauen Division“ bzw. deren Hinterbliebene seit Unterzeich-
nung des Vertrags vom 29. Mai 1962 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüs-
seln)?

5. Wie viele spanische Staatsbürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung
in der „Blauen Division“ gekämpft?

a) Wie viele von ihnen verloren im Krieg ihr Leben?

b) Wie viele von ihnen wurden verwundet?

6. Welche Kriegsverbrechen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Mitglieder der „Blauen Division“ begangen?

7. Wie viele Mitglieder der „Blauen Division“ kämpften nach deren Auflösung
nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Einheiten weiter, und in wel-
chen?

8. Inwieweit wurde und wird vor der Bewilligung von Versorgungsleistungen
geprüft, ob die betroffenen Personen an Kriegsverbrechen im Zusammen-
hang mit ihrer Aktivität in der „Blauen Division“ beteiligt waren?

9. Hält die Bundesregierung die Zahlung von Versorgungsleistungen an ehe-
malige Nazi-Kollaborateure der „Blauen Division“ weiterhin für richtig
(bitte begründen)?

Wenn nein, welche Pläne hat sie, die rechtliche Grundlage für diese Zahlun-
gen zu verändern?

Berlin, den 1. Oktober 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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