BT-Drucksache 18/6189

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/6013 - Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Operation EUNAVFOR MED als ein Teil der Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer

Vom 29. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6189
18. Wahlperiode 29.09.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/6013 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Operation
EUNAVFOR MED als ein Teil der Gesamtinitiative der EU zur
Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und
Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer

A. Problem

Die Bundesregierung hat am 16. September 2015 die Beteiligung an der EU-Ope-
ration EUNAVFOR MED mit bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten längstens bis
zum 21. Oktober 2015 beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Deut-
sche Bundestag um Zustimmung hierzu gebeten.

Im Rahmen des von der EU verfolgten umfassenden Ansatzes zur Bewältigung
der humanitären Katastrophe im Mittelmeer, der bereits tausende von Flüchtlin-
gen zum Opfer gefallen sind, hat der Rat für auswärtige Beziehungen der EU am
18. Mai 2015 mit Beschluss (GASP) 2015/778 die Einrichtung der Operation
EUNAVFOR MED zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschen-
schmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittel-
meer beschlossen. Der Beschluss teilt die Operation in mehrere Phasen ein. Wäh-
rend in der ersten Phase lediglich Informationen über Migrationsnetzwerke im
Operationsgebiet gesammelt werden, sieht Phase 2 darüber hinaus die Beschlag-
nahme und das Umleiten von Schiffen vor, die im Verdacht stehen, für Menschen-
schmuggel bzw. Menschenhandel benutzt zu werden. Beschlagnahme oder Um-
leitung auf Hoher See (Phase 2 i) können aufgrund einschlägiger Resolutionen
des Sicherheitsrates der VN bzw. mit Zustimmung des betroffenen Küstenstaates
aber auch in nationalen Hoheitsgewässern erfolgen (Phase 2 ii). In Phase 3 können
gegen derartige Schiffe weitergehende Maßnahmen bis hin zu Zerstörung oder
Unbrauchbarmachung ergriffen werden. Ausweislich seines Beschlusses vom 18.
Mai 2015 obliegt dem Rat die Bewertung, ob die Bedingungen für den Übergang
in die jeweils nächste Phase gegeben sind, während das Politische und Sicher-
heitspoltische Komitee (PSK) der EU befugt ist, auf der Grundlage dieser Bewer-
tung den Zeitpunkt des Übergangs zu bestimmen.

Drucksache 18/6189 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Mit Beschluss (GASP) 2015/972 vom 22. Juni 2015 hat der Rat Phase 1 von
EUNAVFOR MED eingeleitet, an der sich Deutschland zurzeit mit zwei mariti-
men Einheiten der Bundesmarine beteiligt, die am 30. Juni 2015 dem Komman-
deur der Operation unterstellt wurden. Am 14. September 2015 hat der Rat fest-
gestellt, dass die Voraussetzungen für den Übergang in Phase 2 i gegeben sind.
Die Bundesregierung hat am 16. September 2015 beschlossen, sich auch an dieser
Phase der Operation zu beteiligen und dafür bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten
einzusetzen, wobei diese Personalgrenze bei Kontingentwechseln und in Notsitu-
ationen vorübergehend überschritten werden kann.

Die deutsche Beteiligung erfolgt im Rahmen und nach den Regeln eines Systems
kollektiver Sicherheit gemäß Artikel 24 Absatz 2 GG. Die völkerrechtliche
Grundlage bilden das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982
und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende
organisierte Kriminalität vom 15. November 2000 einschließlich seines Zusatz-
protokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg
in Verbindung mit den Beschlüssen des Rates der Europäischen Union vom 18.
Mai 2015 und vom 22. Juni 2015.

Die deutschen Kräfte sollen eingesetzt werden können, solange ein entsprechen-
der Beschluss des Rates der Europäischen Union und die erforderliche konstitu-
tive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, jedoch nicht länger als
bis zum 31. Oktober 2016.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6189
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/6013 anzunehmen.

Berlin, den 29. September 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/6189 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Stefan Liebich und
Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/6013 in seiner 124. Sitzung am 24. September 2015
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Innenausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung sowie gemäß § 96 GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 16. September 2015 die Beteiligung an der EU-Operation EUNAVFOR MED mit
bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 21. Oktober 2015 beschlossen. Mit dem vorliegenden
Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu gebeten.

Im Rahmen des von der EU verfolgten umfassenden Ansatzes zur Bewältigung der humanitären Katastrophe im
Mittelmeer, der bereits tausende von Flüchtlingen zum Opfer gefallen sind, hat der Rat für auswärtige Beziehun-
gen der EU am 18. Mai 2015 mit Beschluss (GASP) 2015/778 die Einrichtung der Operation EUNAVFOR MED
zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen
und zentralen Mittelmeer beschlossen. Der Beschluss teilt die Operation in mehrere Phasen ein. Während in der
ersten Phase lediglich Informationen über Migrationsnetzwerke im Operationsgebiert gesammelt werden, sieht
Phase 2 darüber hinaus die Beschlagnahme und das Umleiten von Schiffen vor, die im Verdacht stehen, für Men-
schenschmuggel bzw. Menschenhandel benutzt zu werden. Beschlagnahme oder Umleitung auf Hoher See (Phase
2 i) können aufgrund einschlägiger Resolutionen des Sicherheitsrates der VN bzw. mit Zustimmung des betroffe-
nen Küstenstaates aber auch in nationalen Hoheitsgewässern erfolgen (Phase 2 ii). In Phase 3 können gegen der-
artige Schiffe weitergehende Maßnahmen bis hin zu Zerstörung oder Unbrauchbarmachung ergriffen werden.
Ausweislich seines Beschlusses vom 18. Mai 2015 obliegt dem Rat die Bewertung, ob die Bedingungen für den
Übergang in die jeweils nächste Phase gegeben sind, während das Politische und Sicherheitspoltische Komitee
(PSK) der EU befugt ist, auf der Grundlage dieser Bewertung den Zeitpunkt des Übergangs zu bestimmen.

Mit Beschluss (GASP) 2015/972 vom 22. Juni 2015 hat der Rat Phase 1 von EUNAVFOR MED eingeleitet, an
der sich Deutschland zurzeit mit zwei maritimen Einheiten der Bundesmarine beteiligt, die am 30. Juni 2015 dem
Kommandeur der Operation unterstellt wurden. Am 14. September 2015 hat der Rat festgestellt, dass die Voraus-
setzungen für den Übergang in Phase 2 i gegeben sind. Die Bundesregierung hat am 16. September 2015 be-
schlossen, sich auch an dieser Phase der Operation zu beteiligen und dafür bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten
einzusetzen, wobei diese Personalgrenze bei Kontingentwechseln und in Notsituationen vorübergehend über-
schritten werden kann.

Die deutsche Beteiligung erfolgt im Rahmen und nach den Regeln eines Systems kollektiver Sicherheit gemäß
Artikel 24 Absatz 2 GG. Die völkerrechtliche Grundlage bilden das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Na-
tionen von 1982 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte
Kriminalität vom 15. November 2000 einschließlich seines Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten
auf dem Land-, See- und Luftweg in Verbindung mit den Beschlüssen des Rates der Europäischen Union vom
18. Mai 2015 und vom 22. Juni 2015.

Die deutschen Kräfte sollen eingesetzt werden können, solange ein entsprechender Beschluss des Rates der Eu-
ropäischen Union und die erforderliche konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, jedoch
nicht länger als bis zum 31. Oktober 2016.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6189

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat über den Antrag auf Drucksache 18/6013 im Umlaufverfahren abgestimmt und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/6013 in seiner 67. Sitzung
am 28. September 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/6013 in seiner 46. Sitzung am 29. September
2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/6013 in seiner
41. Sitzung am 29. September 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/6013
in seiner 41. Sitzung am 29. September 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/6013 in seiner 48. Sitzung am 29. September 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 29. September 2015

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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