BT-Drucksache 18/617

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 18/201, 18/606 - Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz - 14. SGB V-ÄndG)

Vom 19. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/617
18. Wahlperiode 19.02.2014

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Drucksachen 18/ 1 18/6 6

Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(14. SGB V-Änderungsgesetz – 14. SGB V-ÄndG)

Bericht der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Ekin Deligöz, Helmut Heiderich und
Petra Hinz (Essen)

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die gesetzliche Möglichkeit zur Nutzenbewertung von Arznei-
mitteln im Bestandsmarkt aufzuheben.
Dadurch entfällt der administrative Aufwand für die betroffenen pharmazeutischen Unternehmer ebenso
wie für die beteiligten Institutionen der Selbstverwaltung. Zur Kompensation der damit ebenfalls entfallen-
den Verpflichtung zur Vereinbarung angemessener Erstattungsbeträge für die gesetzliche Krankenversiche-
rung und sonstige Kostenträger soll das Preismoratorium befristet bis zum 31. Dezember 2017 verlängert
und der allgemeine Herstellerabschlag als Mengenrabatt von bisher 6 auf 7 Prozent erhöht werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom federführenden Aus-
schuss für Gesundheit beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine zusätzlichen Haushaltsausgaben.
Für den Bund ergeben sich durch die Regelungen dieses Gesetzes geschätzte Minderausgaben im Rahmen
der Beihilfeausgaben für Arzneimittel in einem niedrigen einstelligen, für Länder und Kommunen in einem
niedrigen zweistelligen Millionenbetrag.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Die Nachweis- und Dossierpflichten der pharmazeutischen Unternehmer zur Nutzenbewertung von Arz-
neimitteln im Bestandsmarkt entfallen. Der gesetzliche Herstellerabschlag und das Preismoratorium werden
von den pharmazeutischen Unternehmern in den bestehenden unveränderten Abrechnungsverfahren der
Drucksache 18/617 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Apothekenrechenzentren gewährt. Dabei notwendig werdende technische Umstellungen führen zu nicht
genau quantifizierbaren, aber insgesamt vernachlässigbaren Kosten.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine neuen Informationspflichten.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten
Das Gesetz führt zu finanzwirksamen Entlastungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der sonsti-
gen Kostenträger und begrenzt den Ausgabenanstieg in der Arzneimittelversorgung. Die Regelungen des
Gesetzes wirken dämpfend auf das Erstattungspreisniveau für Arzneimittel. Für das Verbraucherpreisni-
veau ergeben sich keine relevanten Auswirkungen.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Gesundheit vorgelegten Beschlussempfeh-
lung.

Berlin, den 19. Februar 2014

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch
Vorsitzende und
Berichterstatterin

Ekin Deligöz Helmut Heiderich Petra Hinz (Essen)
Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin

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