BT-Drucksache 18/6088

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Richard Pitterle, Susanna Karawanskij, Dr. Axel Troost, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/3735 - Sonderermittler zur Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte einsetzen

Vom 23. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6088
18. Wahlperiode 23.09.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae,
Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie der Abgeordneten Richard Pitterle, Susanna Karawanskij, Dr. Axel Troost,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3735 –

Sonderermittler zur Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte einsetzen

A. Problem

Durch so genannte Cum-Ex-Geschäfte im Zeitraum von 2002 bis 2012 sind dem
Fiskus Schätzungen zufolge etwa zwölf Milliarden Euro verloren gegangen. Von
diesen Geschäften haben hauptsächlich sehr reiche Einzelpersonen und große
Banken profitiert. Insbesondere eine politische Aufarbeitung dieses Sachverhalts
ist bislang nicht erfolgt.

B. Lösung

Der Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. sieht
vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen unab-
hängigen Sonderermittler zur umfassenden Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte
einzusetzen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Der Antrag nennt keine Alternativen.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/6088 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/3735 abzulehnen.

Berlin, den 23. September 2015

Der Finanzausschuss

Ingrid Arndt-Brauer
Vorsitzende

Olav Gutting
Berichterstatter

Dr. Gerhard Schick
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6088
Bericht der Abgeordneten Olav Gutting und Dr. Gerhard Schick

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/3735 in seiner 79. Sitzung am 15. Januar 2015 dem
Finanzausschuss zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. sieht vor, dass der Deutsche Bundes-
tag beschließen soll,

I. die Notwendigkeit einer politischen Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte gemäß der im Antrag dargestellten
Analyse festzustellen.

II. die Bundesregierung aufzufordern, einen unabhängigen Sonderermittler einzusetzen, der aufklären soll,

– wie es dazu kommen konnte, dass die Cum-Ex-Geschäfte zehn Jahre lang nicht unterbunden wurden,
– welche Stellen und welche Personen auf der staatlichen Seite für den entstandenen Schaden zum einen formal

und zum anderen tatsächlich (mit)verantwortlich sind,

– ob die getroffenen und/oder geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des bei den Steuerzahlerinnen und Steu-
erzahlern angefallenen Schadens adäquat sind, auch in Anbetracht der unterschiedlichen möglichen Aus-
gänge der anhängigen Gerichtsverfahren,

– ob ausreichend Vorkehrungen getroffen und/oder geplant worden sind, um ähnliche Probleme künftig we-
sentlich frühzeitiger zu erkennen und zu unterbinden.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3735 in seiner 52. Sitzung am 23. September 2015 erst-
malig und abschließend beraten.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/3735.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD lehnten die mit dem Antrag gestellte Aufforderung an die
Bundesregierung, einen unabhängigen Sonderermittler zur umfassenden Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte
einzusetzen, ab. Sie sahen weder eine Rechtsgrundlage noch einen Bedarf für die Einsetzung eines Sonderermitt-
lers als gegeben an. Wenn es sich um strafrechtlich relevante Handlungsweisen handeln würde, dann seien dafür
die Staatsanwaltschaften zuständig, die aber bereits Ermittlungen eingeleitet hätten. Es gebe keinen Anlass, zu
vermuten, die Bundesregierung würde Informationen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften verheimlichen.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, dass sie die Einsetzung eines solchen Sonderermittlers weiterhin für erfor-
derlich halte, weil immer noch nicht aufgearbeitet sei, wie es dazu gekommen sei, dass eine solche Gesetzeslücke
zahn Jahre lang habe genutzt werden können, unter anderem von Landesbanken wie der HSH Nord, die sich
dadurch 100 Millionen Euro erschlichen habe. Interessanterweise gebe es ja auch Schreiben von Schweizer Ban-
ken an Investoren, in denen sie ausführen, dass es sich um ein Geschäftsmodell handele, das von der Bundesre-
gierung abgesegnet sei. Vor diesem Hintergrund könne man sich angesichts der engen Kontakte der Bundesre-
gierung zu den Lobbyverbänden nicht vorstellen, dass in den Ministerien nicht angekommen sei, wie sehr diese
Regelung, die erst im Jahre 2012 anders gefasst worden sei, zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
genutzt worden sei.

Drucksache 18/6088 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

In diesem Zusammenhang müsse dann auch geklärt werden, ob es zutreffend sei, dass der Bankenverband bereits
im Jahr 2002 einerseits in einem Schreiben an das BMF einen entsprechenden Hinweis gegeben habe und ande-
rerseits aber massiv gegen entsprechende Gesetzesänderungen interveniert, habe, weil ansonsten Geschäftsvolu-
men aus Frankfurt abwandern würde. Für zukünftige Gesetzgebungsprozesse wäre es wichtig, zu wissen, ob Maß-
nahmen, die erforderlich gewesen wären, nicht getroffen worden seien, weil man der Wirtschaft nicht habe scha-
den wollen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verdeutlichte, dass auch sie die Einsetzung eins solchen Sonderer-
mittlers für notwendig halte. Der Hinweis, dass Staatsanwaltschaften sich mit dieser Frage beschäftigen, sei nicht
ausreichend, die Einsetzung eines solchen Sonderermittlers abzulehnen, da diese das strafrechtliche Verhalten der
Mitarbeiter von Banken, Investoren etc. untersuchten, aber nicht das, was auf Seiten der öffentlichen Hand poli-
tisch, strukturell und organisatorisch schief gelaufen sei. Dies erfolge deshalb nicht, weil es bisher in diesem
Bereich keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten gebe. Es sei aber dringend erforderlich,
aufzuarbeiten, was auf Seiten des öffentlichen Sektors – Bankenaufsicht, Bundeszentralamt für Steuern, Landes-
banken, Landesfinanzministerien und Bundesfinanzministerium – schief gelaufen sei, so dass über viele Jahre
mehrere Milliarden Euro Steuergelder an Betrüger verloren worden seien.

Es müsse gegenüber Bürgerinnen und Bürgern deutlich gemacht werden, dass man angesichts eines solchen Skan-
dals nicht zur Tagesordnung übergehe, sondern eine Aufarbeitung anstoße.

Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch, dass ausreichend Vorkehrungen dafür getroffen würden, dass zu-
künftig solche Problemstellungen frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden, gegebenenfalls indem man entspre-
chende Strukturen anpasse. Dies alles anzustoßen, sei Aufgabe des Finanzausschusses.

Berlin, den 23. September 2015

Olav Gutting
Berichterstatter

Dr. Gerhard Schick
Berichterstatter

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