BT-Drucksache 18/6087

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 18/5218 - Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg

Vom 23. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6087
18. Wahlperiode 23.09.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 18/5218 –

Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen
Notariate in Baden-Württemberg

A. Problem

Baden-Württemberg wird sein staatliches Notariat entsprechend den Vorgaben
der Bundesnotarordnung zum 1. Januar 2018 auflösen. Die staatlichen Notariate

bestehen derzeit aus 631 selbstständigen Referaten und Abteilungen. Zum Re-

formstichtag am 1. Januar 2018 werden voraussichtlich 244 Notare im Landes-
dienst als Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung den Staatsdienst verlassen

und in die Selbstständigkeit wechseln. Zum Stichtag der Reform wird eine be-
trächtliche Anzahl von notariellen Geschäften zwar begonnen, jedoch noch nicht

vollständig beendet sein. Erste vorsichtige Hochrechnungen gehen von rund

150000 solcher Geschäfte aus. Es fehlen derzeit Regelungen, wonach diese noch
offenen notariellen Geschäfte von einem bestimmten Amtsträger abzuwickeln

sind. Für die Rechtsuchenden ist die aktuelle Rechtslage daher mit großer Unge-

wissheit verbunden. Ihnen kann kein verantwortlicher Amtsträger genannt wer-
den, der die vor dem Reformstichtag begonnenen notariellen Geschäfte der staat-

lichen Notariate nach deren Auflösung weiter betreut. Soweit notarielle Geschäfte
nicht in angemessener Zeit abgewickelt werden können, etwa durch Vollzug im

Grundbuch, ist auch der Rechtsverkehr deutlich beeinträchtigt. Ziel des Gesetz-

entwurfs ist es, Regelungen zu schaffen, die die Verantwortlichkeit für die zum
Reformstichtag noch offenen notariellen Geschäfte einem bestimmten notariellen

Amtsträger zuweisen.

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/6087 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5218 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 23. September 2015

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende

Dr. Stephan Harbarth

Berichterstatter
Dr. Johannes Fechner

Berichterstatter
Halina Wawzyniak

Berichterstatterin

Katja Keul
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6087
Bericht der Abgeordneten Dr. Stephan Harbarth, Dr. Johannes Fechner, Halina
Wawzyniak und Katja Keul

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/5218 in seiner 121. Sitzung am 10. September 2015
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen.

II. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage in seiner 65. Sitzung am 23. September 2015
beraten und empfiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5218 in unveränderter Fassung anzu-

nehmen.

Berlin, den 23. September 2015

Dr. Stephan Harbarth
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Katja Keul
Berichterstatterin

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