Vom 23. September 2015
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6087
18. Wahlperiode 23.09.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 18/5218 –
Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen
Notariate in Baden-Württemberg
A. Problem
Baden-Württemberg wird sein staatliches Notariat entsprechend den Vorgaben
der Bundesnotarordnung zum 1. Januar 2018 auflösen. Die staatlichen Notariate
bestehen derzeit aus 631 selbstständigen Referaten und Abteilungen. Zum Re-
formstichtag am 1. Januar 2018 werden voraussichtlich 244 Notare im Landes-
dienst als Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung den Staatsdienst verlassen
und in die Selbstständigkeit wechseln. Zum Stichtag der Reform wird eine be-
trächtliche Anzahl von notariellen Geschäften zwar begonnen, jedoch noch nicht
vollständig beendet sein. Erste vorsichtige Hochrechnungen gehen von rund
150000 solcher Geschäfte aus. Es fehlen derzeit Regelungen, wonach diese noch
offenen notariellen Geschäfte von einem bestimmten Amtsträger abzuwickeln
sind. Für die Rechtsuchenden ist die aktuelle Rechtslage daher mit großer Unge-
wissheit verbunden. Ihnen kann kein verantwortlicher Amtsträger genannt wer-
den, der die vor dem Reformstichtag begonnenen notariellen Geschäfte der staat-
lichen Notariate nach deren Auflösung weiter betreut. Soweit notarielle Geschäfte
nicht in angemessener Zeit abgewickelt werden können, etwa durch Vollzug im
Grundbuch, ist auch der Rechtsverkehr deutlich beeinträchtigt. Ziel des Gesetz-
entwurfs ist es, Regelungen zu schaffen, die die Verantwortlichkeit für die zum
Reformstichtag noch offenen notariellen Geschäfte einem bestimmten notariellen
Amtsträger zuweisen.
B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache 18/6087 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5218 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 23. September 2015
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Renate Künast
Vorsitzende
Dr. Stephan Harbarth
Berichterstatter
Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter
Halina Wawzyniak
Berichterstatterin
Katja Keul
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6087
Bericht der Abgeordneten Dr. Stephan Harbarth, Dr. Johannes Fechner, Halina
Wawzyniak und Katja Keul
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/5218 in seiner 121. Sitzung am 10. September 2015
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen.
II. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage in seiner 65. Sitzung am 23. September 2015
beraten und empfiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5218 in unveränderter Fassung anzu-
nehmen.
Berlin, den 23. September 2015
Dr. Stephan Harbarth
Berichterstatter
Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter
Halina Wawzyniak
Berichterstatterin
Katja Keul
Berichterstatterin
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