BT-Drucksache 18/6039

Haltung und Konsequenzen der Bundesregierung zu Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen

Vom 21. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6039
18. Wahlperiode 21.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein,

Ralph Lenkert, Norbert Müller (Potsdam), Katrin Werner, Jörn Wunderlich

und der Fraktion DIE LINKE.

Haltung und Konsequenzen der Bundesregierung zu
Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen

Jedes Semester erhalten Tausende Studienberechtigte keinen Studienplatz.
Gleichzeitig bleiben jedes Semester circa 15 000 bis 20 000 Studienplätze unbe-
setzt. Das Numerus Clausus Urteil vom 18. Juli 1972 erlaubte als „vorüberge-
hende Notmaßnahme“ das grundgesetzlich gewährleistete Recht auf freie Berufs-
wahl durch die Erhebung eines Numerus Clausus (NC) einzuschränken. Diese
„Notmaßnahme“ hält bis heute an. Die dadurch notwendigen Mehrfachbewer-
bungen haben unbesetzte Studienplätze zur Folge und tragen zum zusätzlichen
Mangel an Studienplätzen bei. Das Dialogorientierte Serviceverfahren ist
aufgrund der geringen Beteiligung der Hochschulen derzeit nicht in der Lage,
dieses Problem zu lösen (www.spiegel.de vom 12. April 2011 „Vergabechaos:
17 000 Studienplätze bleiben unbesetzt“ und vom 31. Januar 2015 „Studienplatz-
vergabe-Chaos: Alle Unis warten, bis alle mitmachen“, www.taz.de vom
20. Juli 2011 „Bangen um Studienplätze“).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus, dass es einer-
seits Mehrfachbewerbungen, andererseits trotz eines Studienplatzmangels
zwischen 15 000 und 20 000 unbesetzte Studienplätze jedes Semester gibt,
und was gedenkt sie diesbezüglich zu tun?

2. Gedenkt die Bundesregierung über ein Bundeshochschulzulassungsgesetz
die Einschränkung des grundgesetzlich gewährleisteten Rechts auf freie Be-
rufswahl rückgängig zu machen?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

3. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die
Kosten für das Dialogorientierte Serviceverfahren zukünftig nicht von den
Studierenden getragen werden müssen, nachdem das 349. Plenum der Kul-
tusministerkonferenz am 12. und 13. März 2015 den Entwurf eines Staats-
vertrages beschlossen hat, der vorsieht, dass die Kosten für das Dialogorien-
tierte Serviceverfahren ab dem Wintersemester 2018/2019 von den Hoch-
schulen beglichen werden sollen trotz der im Jahr 2009 gegebenen Zusage
der Länder, dass sie die Kosten für dieses Verfahren übernehmen?

Drucksache 18/6039 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

4. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass zu-
künftig alle Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft am Dialogorientierten
Serviceverfahren teilnehmen, wenn sie zukünftig auch noch die Kosten für
das Dialogorientierte Serviceverfahren tragen sollen?

Berlin, den 21. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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