BT-Drucksache 18/6030

Geplanter Bau einer Festen Fehmarnbeltquerung

Vom 15. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6030
18. Wahlperiode 15.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter,

Roland Claus, Dr. Diether Dehm, Sabine Leidig, Birgit Menz, Pia Zimmermann

und der Fraktion DIE LINKE.

Geplanter Bau einer Festen Fehmarnbeltquerung

Die Planungen einer Festen Fehmarnbelt-Querung (FFBQ) sind mittlerweile über
30 Jahre alt, seit im Jahr 1984 der „Roundtable der europäischen Industrie“ diese
Verbindung in sein Forderungskonzept „missing links“ aufgenommen hatte
(www.waterkant.info/old/wt_2000-03.html). Nach jahrzehntelangem Hin und
Her – auch um die Frage „Brücke oder Tunnel“ – scheinen sich seit der Ratifizie-
rung des deutsch-dänischen Staatsvertrags zum Bau der Querung im Frühjahr
2009 die Pläne zu verfestigen. Aktuell geht es um die Planung des längsten Ab-
senktunnels der Welt, der Lolland mit Fehmarn verbinden soll.

Letztlich würde das Projekt die Reisezeit zwischen den Metropolregionen Ham-
burg und Kopenhagen nur um wenige Minuten verkürzen. Dabei gibt es einen
sehr guten Fährverkehr, der im 30-Minutentakt zwischen den Inseln pendelt,
48-mal pro Tag, 365 Tage im Jahr.

In Dänemark wurde am 25. Februar 2015 ein Gesetzentwurf zum Bau der FFBQ
im Folketing eingebracht, wie es das dänische Baurecht vorschreibt. Noch vor der
Sommerpause sollte das Baugesetz vom Folketing verabschiedet werden, d. h.
noch bevor die Baufinanzierung im Herbst 2015 geklärt ist. Das Baubudget soll
mit 7,4 Mrd. Euro gedeckelt werden. Anträge auf EU-Förderung sind fristgemäß
eingereicht worden. Mit der Bearbeitung der Erwiderungen zum Planfeststel-
lungsverfahren (PFV) sei das Unternehmen Femern A/S „auf der Zielgrade“.
Keine konkrete Angabe findet sich jedoch dazu, wann mit der Abgabe der Erwi-
derungen zu rechnen sei.

Auf deutscher Seite verzögern sich die PFV zur Hinterlandanbindung der FFBQ.
Beim letzten Dialogforum am 5. März 2015 räumte der Staatssekretär im Minis-
terium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein,
Dr. Frank Nägele, ein, dass für das PFV zur FFBQ die Erwiderungen der Femern
A/S auf die zahlreichen Stellungnahmen von Einzeleinwendern fehlen, die An-
fang Juli 2014 eingereicht wurden. Das PFV verzögert sich deshalb, bis diese
Erwiderungen vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Aktionsbündnisses gegen
eine feste Fehmarnbeltquerung e.V., wonach der Bau des geplanten
Fehmarnbelttunnels über mehr als sechs Jahre Sedimentfahnen verursachen
würde, welche die Ostsee von der Kieler Bucht bis nach Rügen eintrüben
würden (Planfeststellung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz für die Er-
richtung einer Festen Fehmarnbeltquerung als Tunnelbauwerk zwischen

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Puttgarden und Rødby, deutscher Vorhabenabschnitt – Einwendungen des
Aktionsbündnisses und andere Umweltvereinigungen gegen den Plan, Juni
2014, www.wmecklenburg.de/plugins/files/793638/00-belt-pf-ausl-2014-
einw-27 -bis-29-stand-20140703.pdf; bitte begründen), und ist nach Ansicht
der Bundesregierung ein solcher Eingriff in das Ökosystem Ostsee mit der
Helsinki-Konvention vereinbar (bitte begründen)?

2. Haben die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der Bundesminister für
Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, die zwischen
Fehmarn und Hamburg gegründeten Bürgerinitiativen gegen den Bau der
FFBQ und deren Hinterlandanbindung besucht (bitte begründen), und ist mit
einem künftigen Besuch zu rechnen (bitte begründen und gegebenenfalls
Termine angeben)?

3. Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
die Gesamtkosten des geplanten Fehmarnbelttunnels (bitte aktuellen Stand
angeben), und auf welche Höhe belief sich die Kostenprognose für den
Fehmarnbelttunnel bei Abschluss des Staatsvertrages im Jahr 2008?

4. Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bunderegierung derzeit
die Kosten der Hinterlandanbindung der FFBQ (bitte die prognostizierten
Gesamtkosten sowie deren Bestandteile auf deutscher und dänischer Seite
getrennt nach Verkehrsträgern differenziert angeben), und auf welche Höhe
belief sich die Kostenprognose bei Abschluss des Staatsvertrages (bitte die
im Jahr 2008 prognostizierten Gesamtkosten sowie deren Bestandteile auf
deutscher und dänischer Seite und nach Verkehrsträgern differenziert ange-
ben)?

5. Sind die möglichen Steigerungen bei den Kostenprognosen des Fehmarnbelt-
tunnels und dessen Hinterlandanbindung nach Ansicht der Bundesregierung
„wesentliche Kostensteigerungen“ (Artikel 5 Absatz 4 des Vertrages zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über
eine Feste Fehmarnbeltquerung)?

Wenn ja, inwiefern kam die Bundesregierung der in Artikel 5 Absatz 4 des
Staatsvertrages zur Festen Fehmarnbeltquerung verankerten Bestimmung
nach, in diesem Fall mit der Regierung Dänemarks „die Lage aufs Neue [zu]
erörtern“, und mit welchen Ergebnissen?

Wenn nein, mit welcher Begründung, und ab welcher prozentualen Über-
schreitung der ursprünglichen Kostenprognosen liegen nach Auffassung der
Bundesregierung „wesentliche Kostensteigerungen“ vor, welche gemäß Ar-
tikel 5 Absatz 4 des Staatsvertrages zur Überprüfung des Gesamtprojekts
verpflichten?

6. Ist eine Kürzung von EU-seitigen Finanzierungsanteilen des Gesamtprojekts
nach Auffassung der Bundesregierung eine Änderung „der Voraussetzungen
für das Projekt oder für Teile des Projekts“ (ebd. bitte begründen)?

7. Auf welchem Stand befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Anmeldeprozess des Fehmarnbelttunnels zum Europäischen Fonds für stra-
tegische Investitionen (EFSI), und war diese Anmeldung in den letzten zwölf
Monaten Gegenstand von Konsultationen zwischen den Regierungen
Deutschlands und Dänemarks (bitte begründen)?

8. Inwieweit hält die Bundesregierung die prognostizierten Gesamtkosten
(Querung und Hinterlandanbindung) angesichts des aktuellen Verkehrsauf-
kommens von etwa 5 500 Fahrzeugen täglich über die bestehende Fährlinie
(www.femern.de, „Verkehrsprognose“, November 2014) für kosteneffi-
zient?

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9. Welche Vorsorgemaßnahmen plant die Bundesregierung, um die Gefahr von
Schiffskollisionen und möglichen Öl- und Chemikalienlachen auf der Ostsee
während des Baus der FFBQ zu verringern, und welche Einsatzpläne gibt es
für den Fall von Kollisionen und Ölteppichen?

10. Warum werden die unterschiedlichen Baumaßnahmen, wie der Fehmarnbelt-
tunnel, die Verlängerung der Autobahn nach Puttgarden, die Hinterlandan-
bindung, neue Brücken und die Erweiterung der Querung über den
Fehmarnsund, nach Kenntnis der Bundesregierung nicht in einem einzigen
Genehmigungsverfahren gebündelt?

11. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die endgültigen Kosten
der Genehmigungsverfahren für die verschiedenen mit der FFBQ zusam-
menhängenden Kosten, und auf welcher Grundlage wurden diese Kosten er-
rechnet?

12. Mit welcher Dokumentation hat die Bundesregierung in ihrem bei der Euro-
päischen Kommission gestellten Antrag auf CEF-Fördermittel für die Pro-
jektierung der deutschen Schienenanbindung FFBQ nachgewiesen, dass letz-
tere die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 hinsichtlich
seiner erforderlichen wirtschaftlichen Tragfähigkeit (Artikel 7 Absatz 2,
Buchstabe c) und das Unionsrecht, insbesondere bzgl. des Umweltschutzes
(Artikel 7 Absatz 4), erfüllt?

Berlin, den 15. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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