BT-Drucksache 18/603

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/437 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der malischen Regierung sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP und 2013/87/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012), 2085 (2012) und 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 19. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/603
18. Wahlperiode 19.02.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/437 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens
der malischen Regierung sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP und
2013/87/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013
und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012),
2085 (2012) und 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 5. Februar 2014 die Fortsetzung der Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten militärischen Ausbildungs-
mission EUTM Mali längstens bis zum 28. Februar 2015 mit bis zu 250 Solda-
tinnen und Soldaten beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Zu-
stimmung des Deutschen Bundestages hierzu erbeten.
Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) haben die
Mitgliedstaaten der EU am 18. Februar 2013 die Entsendung der militärischen
Ausbildungsmission EUTM Mali beschlossen. EUTM Mali hat nach wie vor den
Auftrag, den malischen Verteidigungs- und Sicherheitskräften koordinierte, den
innerstaatlichen Erfordernissen entsprechende Hilfe zu leisten. Die Mission wur-
de im Zuge der begleitenden Evaluierung stetig angepasst. Ein im November
2013 auf Ebene der EU vorgelegter Strategischer Überprüfungsbericht dient als
Grundlage für die formale Weiterentwicklung der Ausbildungsmission im Zuge
einer neuen Mandatierung durch die EU ab Mai 2014. In diesem Rahmen ist
neben sowohl qualitativer Ausbildungsverbesserung als auch quantitativer Erwei-
terung des Auftrages und ergänzenden Ausbildungsmaßnahmen auch die Anpas-
sung des Einsatzraumes auf südlichen malischen Militärregionen vorgesehen.
Aufgrund der qualitativen Anpassung und der quantitativen Erweiterung des
Auftrages müssen auch die Aufgaben und der Personalansatz der im Rahmen der
Ausbildungsmaßnahmen eingesetzten deutschen Soldaten den Erfordernissen der
malischen Streitkräfte angepasst werden. Dazu wird die Personalobergrenze für
die Mission auf 250 Soldatinnen und Soldaten angehoben. EUTM Mali hat seit
Beginn der Mission maßgeblich zur Stärkung der malischen Streitkräfte beigetra-
gen. Der Strategische Überprüfungsbericht der Mission hat aufgezeigt, dass über
die derzeitige Zielsetzung der Mission hinaus noch weiterer Ausbildungsbedarf
und eine inhaltliche Anpassung notwendig erscheinen. Die malische Regierung

Drucksache 18/603 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

wünscht über den Rahmen des derzeitigen Mandats hinaus die Ausbildung von
weiteren vier Gefechtsverbänden in einem zweiten Mandatszeitraum von 24 Mo-
naten. Das langfristige Ziel des Aufbaus von insgesamt zwölf einsatzbereiten
Gefechtsverbänden soll in einem letzten Schritt eigenverantwortlich durch die
malischen Streitkräfte sichergestellt werden. Das deutsche Engagement in Mali
bringt in einem ressortübergreifenden Ansatz Mittel deutscher Außen-, Sicher-
heits- und Entwicklungspolitik komplementär zum Einsatz, um das Ziel eines
langfristig stabilen Staates – eingebettet in die Region – zu erreichen.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der SPD.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/603

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/437 anzunehmen.

Berlin, den 19. Februar 2014

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Drucksache 18/603 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Niels Annen, Stefan Liebich und
Dr. Frithjof Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/437 in seiner 14. Sitzung am 13. Februar 2014
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung
dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung sowie dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GOBT überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 5. Februar 2014 die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali längstens bis zum 28. Februar
2015 mit bis zu 250 Soldatinnen und Soldaten beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Zustim-
mung des Deutschen Bundestages hierzu erbeten.
Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) haben die Mitgliedstaaten der EU am
18. Februar 2013 die Entsendung der militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali beschlossen. EUTM
Mali hat nach wie vor den Auftrag, den malischen Verteidigungs- und Sicherheitskräften koordinierte, den
innerstaatlichen Erfordernissen entsprechende Hilfe zu leisten. Die Mission wurde im Zuge der begleiten-
den Evaluierung stetig angepasst. Ein im November 2013 auf Ebene der EU vorgelegter Strategischer
Überprüfungsbericht dient als Grundlage für die formale Weiterentwicklung der Ausbildungsmission im
Zuge einer neuen Mandatierung durch die EU ab Mai 2014. In diesem Rahmen ist neben sowohl qualitati-
ver Ausbildungsverbesserung als auch quantitativer Erweiterung des Auftrages und ergänzenden Ausbil-
dungsmaßnahmen auch die Anpassung des Einsatzraumes auf südlichen malischen Militärregionen vorge-
sehen. Aufgrund der qualitativen Anpassung und der quantitativen Erweiterung des Auftrages müssen auch
die Aufgaben und der Personalansatz der im Rahmen der Ausbildungsmaßnahmen eingesetzten deutschen
Soldaten den Erfordernissen der malischen Streitkräfte angepasst werden. Dazu wird die Personalobergren-
ze für die Mission auf 250 Soldatinnen und Soldaten angehoben. EUTM Mali hat seit Beginn der Mission
maßgeblich zur Stärkung der malischen Streitkräfte beigetragen. Der Strategische Überprüfungsbericht der
Mission hat aufgezeigt, dass über die derzeitige Zielsetzung der Mission hinaus noch weiterer Ausbildungs-
bedarf und eine inhaltliche Anpassung notwendig erscheinen. Die malische Regierung wünscht über den
Rahmen des derzeitigen Mandats hinaus die Ausbildung von weiteren vier Gefechtsverbänden in einem
zweiten Mandatszeitraum von 24 Monaten. Das langfristige Ziel des Aufbaus von insgesamt zwölf einsatz-
bereiten Gefechtsverbänden soll in einem letzten Schritt eigenverantwortlich durch die malischen Streit-
kräfte sichergestellt werden. Das deutsche Engagement in Mali bringt in einem ressortübergreifenden An-
satz Mittel deutscher Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik komplementär zum Einsatz, um das
Ziel eines langfristig stabilen Staates eingebettet in die Region zu erreichen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/437 in seiner
8. Sitzung am 19. Februar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Zustimmung.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/437 in seiner 6. Sitzung am 19. Febru-
ar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/437 in
seiner 5. Sitzung am 19. Februar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/437 in seiner 5. Sitzung am 19. Februar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/603

CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/437 in seiner 6. Sitzung am 19. Febru-
ar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der
SPD die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 19. Februar 2014

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

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