BT-Drucksache 18/602

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/436 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 2120 (2013) vom 10. Oktober 2013 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 19. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/602
18. Wahlperiode 19.02.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/436 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem
Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan
(International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO
auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen,
zuletzt Resolution 2120 (2013) vom 10. Oktober 2013 des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 5. Februar 2014 die Fortsetzung der Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Internationalen
Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance
Force, ISAF) bis zum 31. Dezember 2014 mit bis zu 3 300 Soldatinnen und Sol-
daten beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Zustimmung des Deut-
schen Bundestages hierzu erbeten.
Das ISAF-Mandat läuft am 31. Dezember 2014 zeitgleich mit der Resolution
2120 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem vom Nordat-
lantik-Rat beschlossenen Operationsplan aus. Die Beendigung der ISAF-Mission
erfolgt in dem gemeinsamen Verständnis von Afghanistan und der internationa-
len Gemeinschaft, dass auf den bis Ende 2014 abzuschließenden
Transitionsprozess eine Transformationsdekade folgt. Die „Übergabe in Verant-
wortung“ hat die erfolgreiche Überleitung der Sicherheitsverantwortung an die
afghanischen Sicherheitskräfte als einen Schlüssel für den Erfolg erkannt. Diese
Übergabephase hat 2011 begonnen und wird planmäßig bis Ende 2014 abge-
schlossen werden. Mit der Befähigung der ANSF (Afghan National Security
Forces), Operationen zu planen und ohne direkte Unterstützung oder Unterstüt-
zung mit Fähigkeiten der ISAF durchzuführen, ist der Grundstein für die planmä-
ßige Beendigung des NATO-geführten ISAF-Einsatzes zum 31. Dezember 2014
gelegt. Die Transformationsdekade soll militärisch mit einer von der NATO ge-
führten Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission, der Resolute Sup-
port Mission (RSM), unterstützt werden. Diese neue Mission ist nicht als Kampf-
einsatz geplant und damit deutlich von ISAF zu unterscheiden. Das Zustande-
kommen von RSM hängt insbesondere vom erfolgreichen Abschluss eines bilate-
ralen Sicherheitsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und
Afghanistan ab. Deutschland ist grundsätzlich bereit, als so genannte Rahmenna-

Drucksache 18/602 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

tion im Norden und als einer der größten Truppensteller besondere Verantwor-
tung zu übernehmen. In Erwartung dieser Folgemission ist das Mandat des
Sicherheitsrates für ISAF bis zum 31. Dezember 2014, also unmittelbar bis zum
Beginn von RSM, gültig. Deutschland knüpft seine grundsätzliche Bereitschaft
zu einer Beteiligung an der Resolute Support Mission dabei an konkrete Voraus-
setzungen wie eine förmliche Einladung durch die Regierung von Afghanistan,
ein NATO-Afghanistan-Truppenstatut, eine Sicherheitslage, die das fortgesetzte
Engagement zulässt, und insbesondere die hinreichende Beteiligung multinatio-
naler Partner mit substantiellen Fähigkeiten. Der Einsatz soll – wie bereits in
Resolution 2120 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen angelegt –
auf einer neuen VN-Sicherheitsratsresolution beruhen. Die Beteiligung deutscher
Soldaten stünde unter dem Vorbehalt der konstitutiven Zustimmung durch den
Deutschen Bundestag. Im Kontext dieser verringerten militärischen Präsenz
kommt der Entwicklungszusammenarbeit und dem zivilen Aufbau eine besonde-
re Rolle bei der weiteren sozialen, wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung
Afghanistans zu. Auch das zivile Engagement der Bundesregierung muss sich auf
ggfs. veränderte Rahmenbedingungen in Afghanistan vorbereiten. Trotz der bis-
herigen positiven Erfahrungen wird die Bundesregierung die Personalsicherheit
der Mitarbeiter der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auch weiterhin durch
ein eigenes Risikomanagement und eine enge Abstimmung im Rahmen des ver-
netzten Ansatzes der Bundesressorts bestmöglich sicherstellen. Die Bundesregie-
rung ist weiterhin der Überzeugung, dass nur ein afghanisch geführter Friedens-
und Versöhnungsprozess Stabilität für Afghanistan und die Region bringen kann.
Am Ende dieses Prozesses müssen alle Seiten, neben dem Verzicht auf Gewalt
und dem vollständigen Bruch mit dem internationalen Terrorismus, vor allem die
afghanische Verfassung anerkennen.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. und eine Stimme aus der Fraktion der SPD.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/602

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/436 anzunehmen.

Berlin, den 19. Februar 2014

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Philipp Mißfelder Niels Annen
Berichterstatter Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke Omid Nouripour
Berichterstatter Berichterstatter

Drucksache 18/602 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Niels Annen, Wolfgang Gehrcke
und Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/436 in seiner 14. Sitzung am 13. Februar 2014
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung
dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung sowie gemäß § 96 GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 5. Februar 2014 die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an der NATO-geführten Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (Internatio-
nal Security Assistance Force, ISAF) bis zum 31. Dezember 2014 mit bis zu 3 300 Soldatinnen und Solda-
ten beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages hierzu
erbeten.
Das letzte ISAF-Mandat läuft am 31. Dezember 2014 zeitgleich mit der Resolution 2120 (2013) des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen und dem vom Nordatlantik-Rat beschlossenen Operationsplan aus. Die
Beendigung der ISAF-Mission erfolgt in dem gemeinsamen Verständnis von Afghanistan und der internati-
onalen Gemeinschaft, dass auf den bis Ende 2014 abzuschließenden Transitionsprozess eine Transformati-
onsdekade folgt. Die „Übergabe in Verantwortung“ hat die erfolgreiche Überleitung der Sicherheitsverant-
wortung an die afghanischen Sicherheitskräfte als einen Schlüssel für den Erfolg erkannt. Diese Übergabe-
phase hat 2011 begonnen und wird planmäßig bis Ende 2014 abgeschlossen werden. Mit der Befähigung
der ANSF, Operationen zu planen und ohne direkte Unterstützung oder Unterstützung mit Fähigkeiten der
ISAF durchzuführen, ist der Grundstein für die planmäßige Beendigung des NATO-geführten ISAF-
Einsatzes zum 31. Dezember 2014 gelegt. Die Transformationsdekade soll militärisch mit einer von der
NATO geführten Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission, der Resolute Support Mission
(RSM), unterstützt werden. Diese neue Mission ist nicht als Kampfeinsatz geplant und damit deutlich von
ISAF zu unterscheiden. Das Zustandekommen von RSM hängt insbesondere vom erfolgreichen Abschluss
eines bilateralen Sicherheitsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Afghanistan
ab. Deutschland ist grundsätzlich bereit, als so genannte Rahmennation im Nor-den und als einer der größ-
ten Truppensteller besondere Verantwortung zu über-nehmen. In Erwartung dieser Folgemission ist das
Mandat des Sicherheitsrates für ISAF bis zum 31. Dezember 2014, also unmittelbar bis zum Beginn von
RSM, gültig. Deutschland knüpft seine grundsätzliche Bereitschaft zu einer Beteiligung an der Resolute
Support Mission dabei an konkrete Voraussetzungen wie eine förmliche Einladung durch die Regierung
von Afghanistan, ein NATO-Afghanistan-Truppenstatut, eine Sicherheitslage, die das fortgesetzte Engage-
ment zulässt und insbesondere die hinreichende Beteiligung multinationaler Partner mit substantiellen Fä-
higkeiten. Der Einsatz soll – wie bereits in Resolution 2120 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nati-
onen angelegt – auf einer neuen VN-Sicherheitsratsresolution beruhen. Die Beteiligung deutscher Soldaten
stünde unter dem Vorbehalt der konstitutiven Zustimmung durch den Deutschen Bundestag. Im Kontext
dieser verringerten militärischen Präsenz kommt der Entwicklungszusammenarbeit und dem zivilen Aufbau
eine besondere Rolle bei der weiteren sozialen, wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung Afghanistans
zu. Auch das zivile Engagement der Bundesregierung muss sich auf ggfs. veränderte Rahmenbedingungen
in Afghanistan vorbereiten. Trotz der bisherigen positiven Erfahrungen wird die Bundesregierung die Per-
sonalsicherheit der Mitarbeiter der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auch weiterhin durch ein eige-
nes Risikomanagement und eine enge Abstimmung im Rahmen des vernetzten Ansatzes der Bundesressorts
bestmöglich sicherstellen. Die Bundesregierung ist weiterhin der Überzeugung, dass nur ein afghanisch
geführter Friedens- und Versöhnungsprozess Stabilität für Afghanistan und die Region bringen kann. Am
Ende dieses Prozesses müssen alle Seiten, neben dem Verzicht auf Gewalt und dem vollständigen Bruch
mit dem internationalen Terrorismus, vor allem die afghanische Verfassung anerkennen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/602

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat zu dem Antrag auf Drucksache 18/436 kein Votum abgegeben.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/436 in seiner
8. Sitzung am 19. Februar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Zustimmung.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/436 in seiner 6. Sitzung am 19. Febru-
ar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie einer Stim-
me aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei einer
Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/436 in
seiner 5. Sitzung am 19. Februar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/436 in seiner 5. Sitzung am 19. Februar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD sowie einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/436 in seiner 6. Sitzung am 19. Febru-
ar 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und eine Stimme aus der Fraktion der SPD die
Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im Haushaltsauschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 19. Februar 2014

Philipp Mißfelder Niels Annen Wolfgang Gehrcke Omid Nouripour
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

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