BT-Drucksache 18/5910

Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Vom 2. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5910
18. Wahlperiode 02.09.2015

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Dr. Rosemarie Hein,

Sigrid Hupach, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit

Spätestens seit dem Jahr 2009 hat sich die Bundesregierung mit der Ratifizierung
der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) zu einer
behinderteninklusiven Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet. Zur erstmali-
gen Staatenprüfung Deutschlands unter der Behindertenrechtskonvention im
Frühjahr 2015 vor dem UN-BRK-Fachausschuss in Genf reiste die Delegation
der Bundesregierung allerdings ohne einen Vertreter aus dem Bundesministe-
rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an. Im Ver-
lauf der UN-BRK-Staatenprüfung konnte die deutsche Delegation aus vermeint-
lichem Zeitmangel nicht auf die Fragen der Fachausschussmitglieder zu interna-
tionaler Zusammenarbeit sowie Nothilfe reagieren (Artikel 32 und 11 UN-BRK).
Die Möglichkeit, die Antworten schriftlich nachzureichen, hat die Bundesregie-
rung ebenfalls nicht wahrgenommen. Entwicklungspolitische Fragen des
UN-Fachausschusses blieben unbeantwortet. Das Prüfungsgremium fällt in der
„Abschließenden Bemerkung“ ein kritisches Urteil über die deutsche Entwick-
lungszusammenarbeit: „Der Ausschuss ist besorgt über die mangelnde Beach-
tung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und Pro-
grammen des Vertragsstaates auf dem Gebiet der internationalen Zusammenar-
beit und Entwicklung.“ Das UN-Gremium mahnt Deutschland unter anderem
dazu, klare und überprüfbare Kriterien sowie gesonderte Haushaltstitel für inklu-
sive Entwicklungszusammenarbeit zu etablieren. Auch wird die Bundesrepublik
Deutschland dazu aufgefordert, sich für eine inklusive Post-2015-Entwicklungs-
agenda einzusetzen, was bislang – zumindest in nachprüfbarer Weise – nicht ge-
schieht.

An Bekenntnissen zu einer verbesserten Inklusion von Menschen mit Behinde-
rungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mangelt es grundsätzlich
nicht. An deren Realisierung dagegen umso mehr. Gleich im ersten Kapitel der
im Herbst 2014 vom BMZ veröffentlichten „Zukunftscharta EINEWELT – Un-
sere Verantwortung“ wird die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als
zentrale Herausforderung und Aufgabe deutscher Entwicklungszusammenarbeit
beschrieben: „Betrachtet man die Hauptgründe für ein Ausbleiben von Entwick-
lungserfolgen, so wird häufig ein Versagen der Politik und staatlicher Institutio-
nen deutlich, die sich sowohl national als auch international nicht ausreichend für
benachteiligte Bevölkerungsgruppen einsetzen können oder wollen. Diskriminie-
rung, Marginalisierung und Ausgrenzung erklären somit häufig, warum es bei
der Bekämpfung von Armut nicht schneller vorangeht. Oft sind autoritäre Macht-
und Herrschaftsstrukturen dafür verantwortlich, dass Anliegen, Interessen und
Bedürfnisse armer und benachteiligter Bevölkerungsgruppen sowie insbesondere
die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen nicht

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berücksichtigt oder missachtet werden. Der Anteil der Menschen mit Behinde-
rungen macht etwa ein Siebtel aller Menschen weltweit aus. Davon lebt ein Groß-
teil in Entwicklungsländern und ist oft zudem besonders stark von Armut betrof-
fen“ (Zukunftscharta EINEWELT, S. 11).

In der Zukunftscharta werden daraus die folgenden Schlussfolgerungen abgelei-
tet: „Daher muss die Einhaltung der Menschenrechte das übergeordnete Ziel
deutscher Politik sein, unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter Grup-
pen. Dabei steht im Mittelpunkt, dass Entwicklungspolitik das menschenrecht-
lich Beste für benachteiligte Gruppen erreicht und diesen keinen Schaden zufügt.
Entwicklungspolitische Programme müssen Menschen mit Behinderungen of-
fenstehen. Deutschland wird sich dafür einsetzen, dass die Verbesserung der Si-
tuation von Menschen mit Behinderungen bei den globalen Entwicklungszielen
explizit berücksichtigt wird“ (Zukunftscharta EINEWELT, S. 33).

Im BMZ-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK (Seiten 12 ff.) formuliert die
Bundesregierung das Ziel, dass „Menschen mit Behinderung aktiv in den Ar-
beitsfeldern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ mitwirken sollen, und
beabsichtigt eine inklusive Beschäftigungspolitik innerhalb des Bundesministe-
riums sowie den Einbezug von Menschen mit Behinderung als Expertinnen und
Experten der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in den Partnerländern.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern hat die Bundesregierung im Zuge der erstmaligen UN-BRK-Staa-
tenprüfung Deutschlands im Frühjahr 2015 mündlich oder schriftlich zu Fra-
gen der internationalen Kooperation und Entwicklungszusammenarbeit Stel-
lung bezogen?

2. Warum nahm die Bundesregierung das an sie herangetragene Angebot nicht
wahr, ihre Antworten im direkten Nachgang schriftlich an das Prüfungsgre-
mium nachzureichen?

3. Beabsichtigt die Bundesregierung zu den unbeantworteten Fragen des
UN-BRK-Fachausschusses zu den Themenbereichen internationale Zusam-
menarbeit sowie Nothilfe (Artikel 32 und 11) noch öffentlich Stellung zu
nehmen, um zumindest nachträglich das deutsche Parlament und die Fachöf-
fentlichkeit über ihre Positionen zu informieren (Antwort bitte begründen)?

4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von dem
UN-BRK-Fachausschuss geäußerten Sorge über die mangelnde Beachtung
der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und Pro-
grammen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der internationa-
len Zusammenarbeit und Entwicklung?

5. Teilt die Bundesregierung die in der in Frage 4 näher erläuterte Sorge, und
welche Konsequenzen zieht sie daraus? Falls nicht, warum nicht?

6. Nachdem der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung, Dr. Gerd Müller, bei der Eröffnung des Runden Tisches zu Inklu-
sion am 11. November 2014 in seinem Berliner Dienstsitz laut einer BMZ-
Pressemitteilung sagte, „wir sehen Inklusion als eine gemeinsame Aufgabe
und echte Partizipation als Chance für uns alle – sie sind Qualitätsmerkmale
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. 'Leave no one behind' ist uns
eine Verpflichtung, die wir national und auch international mit Leben fül-
len“, zu welchen konkreten Anlässen hat sich der Bundesminister seitdem so
oder ähnlich explizit zur Inklusionsthematik geäußert oder diese Position in
bi- bzw. multilaterale Konsultationen und Verhandlungen eingebracht (bitte
Beispiele oder Zitate anführen)?

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7. Was hat das BMZ seit Veröffentlichung der Zukunftscharta EINEWELT im
November 2014 unternommen, um die Inklusion von Menschen mit Behin-
derungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der oben
zitierten Vorgaben aus der Zukunftscharta fortzuentwickeln? Welche neuen
Maßnahmen wurden seitdem ergriffen?

8. Mit welchen konkreten Initiativen und Vorschlägen hat sich Deutschland im
ersten Halbjahr 2015 dafür eingesetzt, dass die Belange von Menschen mit
Behinderungen in den künftigen globalen Entwicklungszielen explizit, um-
fassend und durchgängig berücksichtigt werden?

9. Inwiefern hat die Bundesregierung im Verlauf der jüngsten Verhandlungen
zur Post-2015-Entwicklungsagenda einen behindertenrechtlichen Ansatz
verfolgt, wie es in den „Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staa-
tenberichts Deutschlands“ zu Artikel 32 empfohlen wird?

10. Inwiefern plant die Bundesregierung der Empfehlung des UN-BRK-Fach-
ausschusses an Deutschland nachzukommen, geeignete behinderungsspezi-
fische Haushaltstitel einzuführen, um bei der Umsetzung der Post-2015-Ent-
wicklungsagenda gezielt Menschen mit Behinderungen einzubeziehen, und
welche Rolle spielen solche Überlegungen gegebenenfalls in den laufenden
Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2016?

11. Nachdem die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. (Bundesdrucksache 18/3219) vom November 2014
angekündigt hatte, die inklusive Gestaltung von Entwicklungsmaßnahmen
deutlich auszubauen und während der Laufzeit des BMZ-Aktionsplans zur
Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammen-
arbeit (2013-2015) mehr als 37 Mio. Euro für Maßnahmen mit Bezug zum
Thema Inklusion bereitzustellen, auf welchen genau datierten Zeitraum be-
zieht sich diese Ankündigung? Wofür werden bis zum Ende dieses Jahres
genau mehr als 37 Mio. Euro ausgegeben (bitte nach Projekten aufschlüs-
seln)?

12. In welcher Höhe hat das BMZ seit dem Jahr der deutschen Ratifizierung der
UN-Behindertenrechtskonvention 2009 jährlich Finanzmittel aus Einzelplan
23 des Bundesetats für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit
Bezug zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen verwendet
(bitte nach Haushaltsjahren tabellarisch inkl. der Planzahlen für 2015 und
2016 aufschlüsseln)?

13. Nachdem der Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung, Dr. Friedrich Kitschelt, im Vorwort zu dem
Zwischenbericht des BMZ-Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit
Behinderungen im Februar 2015 angekündigt hat, die drei laufenden BMZ-
Sonderinitiativen würden inklusiv angelegt, welche Umsetzungsschritte sind
dazu bereits erfolgt bzw. noch geplant?

14. Wie stellt die Bundesregierung im Ausarbeitungsprozesses der bis
März 2016 zu finalisierenden globalen Indikatoren zur Fortschrittsmessung
der Post-2015-Agenda sicher, dass alle Zielsetzungen des SDG-Katalogs
umfassend abgebildet und dass die Ziele verbindlich sowie faktisch gemäß
dem Nicht-Diskriminierungs-Gebot diskriminierungsfrei umgesetzt werden?

15. Inwieweit wird sich Deutschland innerhalb der UN Statistical Commission
dafür einsetzen, dass bei der Konzeption und Weiterentwicklung der globa-
len Indikatoren zur Fortschrittsmessung der Umsetzung der Post-2015-
Agenda Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretungsorganisa-
tionen ausreichend Gelegenheit gegeben wird, sich aktiv einzubringen?

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16. Inwieweit werden am Prozess der Entwicklung und Weiterentwicklung nati-
onaler Indikatoren zur Fortschrittsmessung der Agenda-Umsetzung Men-
schen mit Behinderungen und deren Interessensverbände aktiv beteiligt und
einbezogen?

17. Wie sind die konkreten Planungen der Bundesregierung, um nationale Indi-
katoren zur Fortschrittsmessung zu entwickeln, welche eine systematische
Beurteilung der Rechtsverwirklichung von Menschen mit Behinderungen in
der Entwicklungszusammenarbeit ermöglichen (vgl. „Abschließende Be-
merkungen über den ersten Staatenberichts Deutschlands“ zu Artikel 32)?

18. Wie will die Bundesregierung bei der Fortschreibung ihrer nationalen Nach-
haltigkeitsstrategie sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen in allen
Umsetzungsmaßnahmen faktisch gleichberechtigt mit einbezogen werden,
oder wie es die Post-2015-Entwicklungsagenda als Ziele und Unterziele for-
muliert, dass diese weltweit alle wirtschaftlichen und sozialen Gesellschafts-
gruppen erreichen sollen, d. h. bei der Umsetzung niemand zurückgelassen
werden soll?

19. Nachdem die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/3219) von November 2014
betonte, die Entwicklung von praxisnahen und messbaren Kriterien für die
inklusive Gestaltung von Vorhaben stelle derzeit Akteure der internationalen
Zusammenarbeit vor große Herausforderungen und ankündigt hat, dazu ei-
nen Dialog mit relevanten Akteuren führen zu wollen,

a) wie will das BMZ die Erarbeitung entsprechender Kriterien vorantrei-
ben,

b) welche konkreten Schritte sind dazu geplant,

c) welche Akteure hält das BMZ in diesem Kontext für relevant und will
mit ihnen einen entsprechenden Dialog führen?

20. Mit welchem Zeithorizont und mit welchen konkreten Maßnahmen wird die
Bundesregierung die Forderung des UN-BRK-Fachausschusses umsetzen,
um eine umfassende und integrierte Datenbank zum Mainstreaming von
Menschen mit Behinderungen in alle Programme und Projekte der Entwick-
lungszusammenarbeit einzurichten?

21. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung bei der Gestaltung behinderteninklu-
siver Entwicklungszusammenarbeit zur Verbesserung der Datenerhebung
eine nach Behinderung aufgeschlüsselte Datenerhebung in entwicklungsre-
levanten Bereichen – national sowie global – als Mitglied der UN Statistical
Commission, wie es der UN-BRK Deutschland nahegelegt hat?

22. Inwiefern ist die Aufstellung von Aktionsplänen auch bei den Durchfüh-
rungsorganisationen des BMZ (GIZ, KfW, Engagement Global) vorgesehen,
um Inklusion dort als Querschnittsaufgabe zu installieren, vor dem Hinter-
grund dass derzeit der nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK
in Deutschland neu gefasst wird und einige Bundesministerien, unter ihnen
das BMZ, die Fortschreibung ihrer jeweiligen hausinternen Aktionspläne
planen?

23. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Ende Mai dieses Jahres veröf-
fentlichten australischen Sechsjahresplan zur Stärkung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit „Deve-
lopment for All 2015-2020“, und wie bewertet sie die darin vorgenommene
Fokussierung (1. Enhanced empowerment, leadership and decision-making;
2. Reduced poverty for people with disabilities; 3. Improved equality in all
areas of public life)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5910

24. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den britischen „Disability Frame-
work – Leaving No One Behind“ von Dezember 2014, und wie bewertet sie
das darin umrissene Maßnahmenpaket?

25. Inwiefern steht die Bundesregierung mit der australischen, der britischen
oder anderen Regierungen in Austausch über die Inklusion von Menschen
mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit?

26. Inwiefern und in welchem zeitlichen Rahmen plant die Bundesregierung eine
gesonderte menschenrechtsbasierte Strategie zur Inklusion von Menschen
mit Behinderungen in der nationalen sowie internationalen Katastrophenvor-
sorge und humanitären Hilfe aufzusetzen, so wie vom UN-BRK-Fachaus-
schuss in seinen „Abschließenden Bemerkungen“ gefordert?

27. Am 18. März 2015 hat Deutschland das für die kommenden 15 Jahre maß-
gebliche internationale Abkommen für Katastrophenvorsorge mitverab-
schiedet (Sendai Framework for Disaster Risk Reduction 2015-2030), in dem
die Vereinten Nationen festlegen, dass Menschen mit Behinderungen für
sämtlichen Maßnahmen der Katastrophenvorsorge zu berücksichtigen sind.

a) Wie wird die Bundesregierung dieses Abkommen in ihre internationale
Zusammenarbeit einfließen lassen?

b) Welche konkreten Umsetzungsschritte sind hierfür geplant?

28. Wie plant die Bundesregierung der in dem General Comment zu Artikel 6
der UN-BRK vom Fachausschuss der Behindertenrechtskonvention spezifi-
zierten Verpflichtung nachzukommen, in internationaler Zusammenarbeit
gleichsam Gender- und Behinderungsmainstreaming umzusetzen?

29. Wann wird das BMZ den entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan zur
Umsetzung des übersektoralen Konzepts „Gleichberechtigung der Ge-
schlechter in der deutschen Entwicklungspolitik“ vorlegen, der darin 2014
angekündigt wurde?

30. Wie plant das BMZ die besondere Situation von Frauen, die intersektorale
und Mehrfachdiskriminierung erfahren – insbesondere auch Frauen und
Mädchen mit Behinderungen – entsprechend der Verpflichtungen Deutsch-
lands unter Artikel 6 der UN-BRK in der Ausgestaltung des Gender-Akti-
onsplans zu berücksichtigen?

31. Wie stellt die Bundesregierung gesetzlich sicher, dass Menschen mit Behin-
derung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie Menschen ohne Behinde-
rung/Beeinträchtigung für staatliche oder nicht-staatliche Organisationen der
Entwicklungszusammenarbeit (als berufliche Experten, Entwicklungshelfer
oder freiwillig Engagierte) im Ausland tätig werden können?

32. Was unternimmt die Bundesregierung auf Ebene der einzelnen Programme,
damit Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie
Menschen ohne Behinderung/Beeinträchtigung für staatliche oder nicht-
staatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit als berufliche
Experten der Entwicklungszusammenarbeit (z.B. als Experten in einem Aus-
landsbüro der GIZ) im Ausland tätig werden können?

33. Was unternimmt die Bundesregierung auf Ebene der einzelnen Programme,
damit Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie
Menschen ohne Behinderung/Beeinträchtigung für staatliche oder nicht-
staatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit als Entwick-
lungshelfer (z. B. im Rahmen eines Entwicklungshelferdienstes) im Ausland
tätig werden können?

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34. Was unternimmt die Bundesregierung auf Ebene der einzelnen Programme,
damit Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie
Menschen ohne Behinderung/Beeinträchtigung für staatliche oder nicht-
staatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit als freiwillig
entwicklungspolitisch Engagierte (z. B. im Rahmen eines zentralen Friedens-
dienstes oder ASA-Freiwilligendienstes) im Ausland tätig werden können?

Berlin, den 2. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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