BT-Drucksache 18/5885

Kosten, Auswirkungen und Alternativen des Ausbaus der Bahnstrecke 1522 im Oldenburger Stadtgebiet

Vom 25. August 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5885
18. Wahlperiode 25.08.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Karin Binder, Dr. Diether Dehm,
Birgit Menz und der Fraktion DIE LINKE.

Kosten, Auswirkungen und Alternativen des Ausbaus der Bahnstrecke 1522
im Oldenburger Stadtgebiet

Im Jahr 2012 wurde der JadeWeserPort (JWP) in Wilhelmshaven eröffnet. Das
prognostizierte Umschlagsziel von 2,7 Mio. TEUR/Jahr wurde bisher mit einer
Menge von 67 000 TEUR im Jahr 2014 bisher weit verfehlt. In diesem Jahr sind
die Umschlagszahlen deutlich gestiegen. Mit dem Ausbau der Elektrifizierung
und dem Ausbau der Bahnstrecke 1522 (Oldenburg–Wilhelmshaven) soll eine
leistungsfähige Schienenhinterlandanbindung für die erwartete Steigerung der
Gütermenge geschaffen werden (http://bauprojekte.deutschebahn.com/p/
oldenburg-wilhelmshaven).
Die Elektrifizierung dieser Trasse ist als neues Vorhaben für den Bundesver-
kehrswegeplan (BVWP) 2015 angemeldet. Neben dem Anbringen einer Ober-
leitung ist laut der Deutschen Bahn AG (DB AG) unter anderem die Anpassung
der Achslast (so genannte Radsatzlasten) von 22,5 auf 23,5 Tonnen vorgesehen
(ebd.). Zudem soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch innerhalb des
Stadtgebietes von 100 km/h auf 120 km/h erhöht werden (ebd.). Die DB AG
rechnet mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen bis zum Jahr 2022.
Bis zum Jahr 2025 wird von der Vorhabenträgerin eine Steigerung des Schienen-
güterverkehrs (SGV) auf insgesamt 77 Züge pro Tag (bisher acht) erwartet. Min-
destens 31 davon werden in der Nacht (22 bis 6 Uhr) fahren (zz. bis zu fünf).
Hinzu kommt die konstant bleibende Zahl von 44 Zügen im Schienenpersonen-
nahverkehr (SPNV). Insgesamt wird im Jahr 2025 mit einer täglichen Belegung
der Strecke von 121 Zügen/24 Stunden gerechnet (www.oldenburg.de/fileadmin/
oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/Einwendung_StOl/Einwendung_Stadt_
Oldenburg.pdf).
Gegen das derzeit laufende Planfeststellungsverfahren (PFA 1) zum Ausbau des
Abschnittes Oldenburg–Rastede haben im April 2014 die Stadt Oldenburg,
8 600 Bürgerinnen und Bürger sowie 35 Träger öffentlicher Belange Einwen-
dung erhoben. Sie befürchten laut Zusammenfassung der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:
– Eine räumliche Zerteilung der Stadt Oldenburg durch die Errichtung von

Lärmschutzwänden und nachteilige Auswirkungen auf das Stadtbild;
– gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohnerinnen und Anwohner

durch die Erhöhung der Lärm- und Feinstaubbelastung;
– Gebäudeschäden durch zunehmende Erschütterungen;
– Wertminderung von Grundstücken und die Verminderung von Mieteinnah-

men;

Drucksache 18/5885 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs durch lange Wartezeiten vor
Schranken;

– Erhöhung der Anzahl und des Anteils von Gefahrguttransporten durch
Oldenburg;

– Beeinträchtigungen des Schiffsverkehrs auf der Hunte und des Hafenbetriebs
durch verkürzte Öffnungszeiten der Hunteklappbrücke;

– Beeinträchtigungen während der Bauphase durch Lärm, Erschütterungen,
Verkehrsbehinderungen und verringertem Parkraum (www.strassenbau.
niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=21073&article_id=121747
&_psmand=135).

Die Stadt Oldenburg, Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Be-
lange fordern die Prüfung einer Stadtumgehungsstrecke für Güterzüge als Alter-
native. Eine solche Umfahrung ist als zu untersuchendes Vorhaben für den
BVWP 2015 angemeldet (lfd. Nr. 314 „NBS Güterumgehungsbahn Oldenburg“,
siehe www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/bvwp-
uebersicht-vorhaben-strasse.pdf?_blob=publicationFile).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von welcher Realisierungsdauer für den Ausbau des PFA 1 geht die Bundes-

regierung aus (inkl. Aufhebung Bahnübergang – BÜ – Alexanderstraße)?
2. Bis wann lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der geplante Ausbau

der gesamten Bahnstrecke 1522 umsetzen?
3. In welchem Zeitraum ließe sich nach Auffassung der Bundesregierung

die Umgehungsstraße (www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/
Bilder/41/411/Bahn/Alternativstrecke_Oldenburg_PFA_1.jpg) entlang der
Autobahn realisieren (wenn keine Angabe vorliegt, bitte schätzen)?

4. Hält die Bundesregierung es für vertretbar, dass nach Ausbau des PFA 1 in der
Gesamtbetrachtung Tag- und Nachtzeitraum nur 60 bis 65 Prozent der auf-
tretenden Schutzfälle (Überschreitung der Grenzwerte 70 Dezibel (dB) am
Tag/60 dB in der Nacht) gelöst werden (www.strassenbau.niedersachsen.de/
download/84279/Erlaeuterungsbericht.pdf, S. 97)?

5. Welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die zusätzlich
erforderlichen passiven Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster),
die bei Ausbau der Stadtstrecke trotz Lärmschutzwänden erforderlich wer-
den, anfallen, und sind diese Kosten in das Nutzen-Kosten-Verhältnis einbe-
zogen (bitte begründen)?

6. Von wie vielen Schutzfällen geht die Bundesregierung beim Bau der Umge-
hungsstraße aus und von wie vielen beim Ausbau der Stadtstrecke?

7. Wie viele der Schutzfälle an der Umgehungsstraße ließen sich mit Hilfe ak-
tiver und passiver Lärmschutzmaßnahmen zu welchen Kosten lösen (wenn
keine Zahlen vorliegen, bitte schätzen)?

8. Von welchen Kosten für die Güterumfahrung geht die Bundesregierung aus,
wenn die Trasse anstatt über eine kostenintensive Aufständerung im Polder
Donnerschwee II weiter entlang der A 29 geführt und modular an die Bahn-
trasse 1500 „Bremen–Oldenburg“ angeschlossen wird?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5885
9. Von welchen Kosten geht die Bundesregierung derzeit für den Ausbau der
Stadtstrecke aus?
Bitte ebenfalls wie die Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH
(www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/
Einwendung_StOl/Anlage_19_Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf, S. 84 f.)
aufschlüsseln nach:
a) Oberbau,
b) Erdbauwerke und Entwässerung,
c) Bahnübergänge,
d) Ingenieurbauwerke,
e) leit- und sicherungstechnische Anlagen,
f) Bahnstrom,
g) Anpassungsmaßnahmen,
h) Sicherung und Verlegung von kreuzenden Ver- und Entsorgungsleitun-

gen (Strom, Straßenbeleuchtung, Fernmelde, Gas, Wasser, Abwasser
usw.),

i) Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen,
j) Verkehrssicherung Schiene bzw. Straße
sowie gesondert
k) Kleinleistungen,
l) Baustelleneinrichtung,
m)Grunderwerb.

10. Sind beim Bau der Umgehungsstraße zusätzliche passive Lärmschutzmaß-
nahmen an Gebäuden erforderlich?
Wenn ja, in welchem Umfang und zu welchen Kosten?

11. Von wie vielen durch den Stadtstreckenbau lärmbedingt wertverminderten
Grundstücken geht die Bundesregierung bei Ausbau der Stadtstrecke und
beim Bau der Umgehungsstraße aus?

12. Wurde ermittelt, wie viele Grundstücke und Immobilien nach dem Ausbau
der Stadtstrecke im Wert verfallen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie viele sind dies, und auf welchen Betrag summiert sich der
Wertverlust insgesamt?

13. Wird der Wertverlust des privaten Wohneigentums und der privaten Grund-
stücke in die Berechnung der Gesamtkosten und Nutzen-Kosten-Analyse
für den Ausbau der Stadtstrecke einbezogen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

14. Werden die von Wertverlust betroffenen Eigentümer in Geld entschädigt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie wird dies bei den Gesamtkosten und der Nutzen-Kosten-Ana-
lyse berücksichtigt?

Drucksache 18/5885 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
15. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berechnungen
der Stadt Oldenburg, wonach der Ausbau der Stadtstrecke bei einem
zwangsläufigen Neubau einer Huntebrücke durchschnittlich genauso teuer
wäre wie die Umfahrung der Stadt Oldenburg (www.oldenburg.de/
fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/Kostenabschätzung_
Stand 18.09.12.pdf, S. 21)?

16. Geht die Bundesregierung bei Ausbau der Stadtstrecke durch Oldenburg
von einer steigenden Feinstaubbelastung (z. B. Bremsabrieb) entlang der
Strecke aus?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, geht von der steigenden Belastung eine Gesundheitsgefährdung
für die Anwohnerinnen und Anwohner aus (bitte begründen)?

17. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um das Grundwasser vor baubeding-
ten Schadstoffeinträgen (insbesondere in den empfindlichen Bereichen öst-
lich des Hauptbahnhofs, zwischen Friedhofstraße und Gutspark Diedrichs-
felde sowie im Wasserschutzgebiet „Alexandersfeld“) zu bewahren?
Finden regelmäßige Untersuchungen des Grundwassers während der Bau-
phase statt?

18. Welche konkreten Auswirkungen sind auf die Südbäke (Bahn-km 2,8),
Nordbäke (Bahn-km 4,9) und Ofenerdieker Bäke (Bahn-km 5,6) zu erwar-
ten, wenn die DB AG von einem „mittleren“ Risiko für diese Oberflächen-
gewässer durch den Ausbau der Stadtstrecke ausgeht (www.strassenbau.
niedersachsen.de/download/84279/Erlaeuterungsbericht.pdf, S. 89)?

19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass durch die erforder-
liche Rodung der Grünzüge entlang der Ausbaustrecke ein hohes ökologi-
sches Risiko für das Geländeklima in der Stadt Oldenburg besteht (www.
strassenbau.niedersachsen.de/download/84279/Erlaeuterungsbericht.pdf,
S. 89), und welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls?

20. Wird für die in der Ausbauzeit verloren gehenden 4,84 Hektar Gehölze,
142 Einzelbäume und nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes i. V. m.
§ 22 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutz-
gesetz geschützten Wallhecken ein Ausgleich geschaffen?
Wenn ja, wo und in welchem Umfang?

21. Werden vor der Verrohrung des neben der Trasse liegenden Entwässerungs-
grabens in Ofenerdiek Untersuchungen zum Vorkommen besonders ge-
schützter Amphibienarten (Bergmolch und Teichmolch) durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?

22. Welche Auswirkungen haben nach Auffassung der Bundesregierung die
kurzfristigen Streckensperrungen während der mehrjährigen Ausbauzeit
der Stadtstrecke auf die Wettbewerbsfähigkeit des JadeWeserPorts?

23. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Güter- und Perso-
nenverkehr im Vergleich zum Ausbau der Stadtstrecke während des Baus
der Umgehungsstraße nicht zeitweise eingestellt werden muss (www.
strassenbau.niedersachsen.de/download/84279/Erlaeuterungsbericht.pdf,
S. 84), und welchen Stellenwert hat diese Tatsache bei der Bewertung der
Trassenalternativen im Rahmen der Aufstellung des BVWP?

24. Wie viele Grundstücke privater Eigentümer müssen während der Ausbau-
zeit der Stadtstrecke in Anspruch genommen werden?
Wie groß ist die genutzte Fläche privater Grundstücke insgesamt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5885
25. Erfolgt für die Nutzung privater Grundstücke während der Bauzeit eine Ent-
schädigung in Geld?
Wenn nein, warum nicht?

26. Wie viele Grundstücke müssen für den Ausbau der Stadtstrecke dauerhaft
erworben werden, und wie hoch sind die dafür veranschlagten Kosten?

27. Wie viele bahnnahe Wohngebäude werden während der Zeit des Ausbaus
von erheblichen Baulärmimmissionen von mehr als 80 dB(A) betroffen
sein?
Wird während der Nachtzeit auf besonders lärmintensive Bautätigkeiten
verzichtet?
Wenn nein, warum nicht?

28. Von welcher Dauer werden die „kurzen Komplettsperrungen“ der Alexan-
derstraße für den Straßenverkehr sein, die im Erläuterungsbericht zum Aus-
bau der Strecke Oldenburg–Wilhelmshaven erwähnt werden (www.
strassenbau.niedersachsen.de/download/84279/Erlaeu-terungsbericht.pdf,
S. 84)?
Wie häufig werden solche Sperrungen während der Bauzeit vorkommen?

29. Von welcher Dauer werden die „kurzen Vollsperrungen“ für den Eisenbahn-
verkehr sein, die im Erläuterungsbericht zum Ausbau der Strecke Olden-
burg–Wilhelmshaven erwähnt werden (www.strassenbau.niedersachsen.de/
download/84279/Erlaeuterungsbericht.pdf, S. 84)?
Wie häufig werden solche Sperrungen während der Bauzeit vorkommen?

30. Für wie viele Wochen muss zur Absenkung der Alexanderstraße die Stra-
ßenverkehrsführung am Bahnübergang Alexanderstraße auf einen Fahr-
streifen begrenzt werden?

31. Werden während des Umbaus des BÜ Alexanderstraße die Feldstraße und
die Siebenbürger Straße über die Alexanderstraße zu erreichen sein?
Wird während der Bauzeit die Alexanderstraße über die beiden genannten
Straßen zu erreichen sein?

32. Welche zeitlichen Auswirkungen der Steigerung der Zugmenge ergeben
sich durch den Ausbau auf die Öffnungszeiten der Huntebrücke für den
Schiffsverkehr (derzeit 15 Minuten pro Stunde) (www.oldenburg.de/
fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/Einwendung_StOl/
Anlage_1_Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf, S. 8)?

33. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einwand der Stadt Oldenburg, dass
es durch verringerte Öffnungszeiten der Huntebrücke für den Schiffsver-
kehr zu einer nicht akzeptablen wirtschaftlichen Beeinträchtigung für den
Oldenburger Hafen und für den Schiffsverkehr insgesamt kommen würde
(www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/
Einwendung_StOl/Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf, S. 21)?

34. Wie groß ist die unbebaute Gesamtfläche im PFA 1, die sich bei Ausbau der
Stadtstrecke aufgrund von Verlärmung nicht mehr für die weitere Stadtent-
wicklung eignet?

35. Von welchem täglichen Verkehrsaufkommen geht die Bundesregierung
nach Ausbau auf der Bahnstrecke 1522 im Jahr 2030 aus (bitte nach Schie-
nenpersonenverkehr – SPV – und Schienengüterverkehr – SGV – und für
Tag- und Nachtperiode – 6 Uhr bis 22 Uhr – aufschlüsseln)?

Drucksache 18/5885 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
36. Welches tägliche Verkehrsaufkommen ließe sich dagegen unter Berück-
sichtigung von Blockverdichtung pro Gleis auf der Umgehungsstraße bis
2030 umsetzen (bitte nach SPV und SGV aufschlüsseln; wenn keine Zahlen
vorliegen, bitte schätzen)?

37. Wie viele Züge könnten insgesamt bei voller Auslastung unter der Berück-
sichtigung von Blockverdichtung auf der Ausbaubaustrecke fahren (bitte
nach SPV und SGV aufschlüsseln; wenn keine Zahlen vorliegen, bitte
schätzen)?

38. Geht die Bundesregierung davon aus, dass es ab dem Hauptbahnhof in
Richtung Bremen aufgrund von Lärmschutzrichtlinien zu einem Langsam-
fahrgebot beziehungsweise einem Nachtfahrverbot kommen wird, wenn die
Stadtstrecke ausgebaut wird?
Wenn nein, warum nicht?

39. Von welcher möglichen Durchschnittsgeschwindigkeit geht die Bundes-
regierung auf der Ausbaustrecke durch Oldenburg aus (bitte für Tag- und
Nachtperiode angeben)?

40. Von welcher möglichen Durchschnittsgeschwindigkeit geht die Bundes-
regierung auf der Umgehungsstraße aus (bitte für Tag- und Nachtperiode
angeben)?

41. Welche Auswirkungen hat ein Langsamfahrgebot auf die maximale Anzahl
der Züge pro 24 Stunden auf der Ausbaustrecke (bitte nach SPV und SGV
aufschlüsseln)?

42. Welche Auswirkungen hätte ein Nachtfahrverbot auf die maximale Anzahl
an Zügen pro 24 Stunden auf der Ausbaustrecke (bitte nach SPV und SGV
aufschlüsseln)?

43. Wie hoch ist der bisherige Anteil an Gefahrguttransporten am Güterverkehr
auf der Bahnstrecke 1522 durch Oldenburg, und wie würde sich dieser An-
teil bei Ausbau der Stadtstrecke bis zum Jahr 2030 verändern (wenn keine
Zahlen vorliegen, bitte schätzen)?

44. Liegt der Bundesregierung ein Katastrophenschutzkonzept für die ausge-
baute Stadtstrecke vor?

45. Ergibt sich bei Ausbau der Stadtstrecke und der gegebenenfalls daraus fol-
genden Zunahme von Gefahrguttransporten durch die Stadt Oldenburg nach
Auffassung der Bundesregierung ein Nachrüstbedarf bei der Feuerwehr Ol-
denburg in Sachen Katastrophenschutz?
Wenn ja, wird sich der Bund an den Kosten beteiligen?

46. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass durch die zuneh-
mende Zahl und Dauer der Schrankenschließungen bei Ausbau der Stadt-
strecke die Einsätze von Rettungsdiensten und Feuerwehr im Stadtgebiet
behindert würden (www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/
41/411/Bahn/Einwendung_StOl/Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf,
S. 10)?

47. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Umgehungsstraße par-
allel zur A 29 in Bezug auf Zugänglichkeit, Anzahl von Betroffenen und
Rettungseinrichtungen im Katastrophenfall eindeutig vorzugswürdig ist
(www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/
Einwendung_StOl/Anlage_12_Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf, S. 65)
(bitte begründen), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?

48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die höhere Anzahl
von Weichen (17 Stück) auf der Bestandstraße durch die Stadt Oldenburg
ein höheres Unfallrisiko besteht als auf der möglichen Umgehungsstraße

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5885
entlang der A 29 (ca. fünf Stück erforderlich) (www.oldenburg.de/
fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/Einwendung_StOl/
Anlage_12_Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf, S. 62) (bitte begründen),
und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?

49. Wie viele Entgleisungen gab es seit dem Jahr 1980 auf den Bahnstrecken
1522 und 1500 im Stadtgebiet von Oldenburg (bitte nach Jahr, SPV und
SGV aufschlüsseln)?

50. Wurden ergänzend zur Sichtprüfung durch die BORAPA Ingenieurgesell-
schaft mbH im Jahr 2011 weitere Untersuchungen der Tragfähigkeit der
Pferdemarktbrücke durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wurden Betonfestigkeit und Karbonatisierungstiefe überprüft?

51. Wird die Tragfähigkeit der Pferdemarktbrücke gutachterlich untersucht?
Wenn ja, welche Verkehrsszenarien (durchschnittliche tägliche Verkehrs-
stärken und Fahrzeugarten nach Gewichtsklassen) werden dabei betrachtet?
Wenn nein, warum nicht?

52. Ist es zutreffend, dass auf der Pferdemarktbrücke ein Bremsverbot für Gü-
terzüge mit hoher Achslast herrscht?
Wenn ja, warum?

53. Ist beim Ausbau der Stadtstrecke eine Abdichtung der undichten Bauwerks-
fugen vorgesehen, wie sie von der BORAPA empfohlen wurde?
Wenn ja, wann soll diese vorgenommen werden?
Wenn nein, warum nicht?

54. Warum wurde die Pferdemarktbrücke im ursprünglichen PFA1 nicht be-
rücksichtigt?

55. Welches Verkehrsaufkommen wird bis zum Jahr 2030 auf der Strecke 1520
(Oldenburg–Leer) prognostiziert (wenn keine Zahlen vorliegen, bitte schät-
zen)?
Bis wann ist die Kapazität der Pferdemarktbrücke, vor der sich die Strecken
1522 und 1520 (aus Richtung Wilhelmshaven bzw. Leer kommend) über-
schneiden, noch ausreichend (wenn keine Zahlen vorliegen, bitte schätzen)?

56. Wird nach Auffassung der Bundesregierung eine Bahnumfahrung von
Oldenburg nach der Realisierung der zweiten Ausbaustufe des JadeWeserPorts
notwendig (bitte begründen)?

57. Warum wurden keine Untersuchungen der DB AG zu einer Bahnumfahrung
von Oldenburg durchgeführt?
Warum wurde für Sande ein Umfahrungskonzept beschlossen, aber nicht
für Oldenburg?

58. Mit welchen Kosten sind die Teilanhebung der Bahngradiente und die Teil-
absenkung der Straßengradiente ohne Straßentrog beim Bahnübergang
Alexanderstraße in km 3,326 verbunden?
Sind diese Kosten bereits in der Gesamtkostenaufstellung für den Ausbau
der Stadtstrecke enthalten?

59. Welchen Einfluss werden die Bauarbeiten zur Aufhebung des BÜ Alexan-
derstraße auf die dort täglich anfallende Verkehrsmenge (derzeit 21 000
Kfz/24 h und 3 300 Fahrräder/24 h in beide Richtungen) haben?

Drucksache 18/5885 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
60. Welche Kosten würden für den Rückbau und die Entschädigung des Eigen-
tümers des Wohngebäudes „Am Stadtrand 1“ entstehen?
Welche Kosten fallen für den bauzeitlichen Teilabriss und den anschließen-
den Wiederaufbau des Wohngebäudes an der „Ziegelhofstr.“ an?

61. Welche Kosten entstehen durch die bauzeitliche Versetzung von zahlrei-
chen Gartenhäusern und Garagen (teilweise aus Mauerwerk)?

62. Wie verändern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Schrankenschließungen und die Schließdauer an den folgenden BÜ bei
Ausbau der Stadtstrecke (bitte jeweils die Veränderung der Anzahl der täg-
lichen Schließungen und tägliche Gesamtschließzeit angeben):
a) BÜ Bürgerbuschweg (derzeit 62 Schließungen mit insgesamt 145 Minu-

ten);
b) BÜ Am Stadtrand (derzeit 60 Schließungen mit insgesamt 140 Minuten);
c) BÜ Karuschenweg (derzeit 60 Schließungen, insgesamt 156 Minuten);
d) BÜ Am Strehl (derzeit 59 Schließungen, insgesamt 140 Minuten);
e) BÜ Schulstraße;
f) BÜ Bremer Heerstraße, West;
g) BÜ Bremer Heerstraße, Ost;
h) BÜ Sprungweg;
i) BÜ Sandweg;
j) BÜ Hemmelsbäker Kanalweg;
k) BÜ Hasenweg;
l) BÜ Tweelbäker Weg?

63. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Stadt Oldenburg, dass an dem
BÜ Stedinger Straße zukünftig mit Schließzeiten von bis zu 446 Minuten
pro Tag und Öffnungszeiten von rund 30 Sekunden zu rechnen ist?
Wenn ja, warum wird der BÜ Stedinger Straße nicht ebenso wie der BÜ
Alexanderstraße aufgehoben?
Wenn nein, auf welcher Grundlage?

64. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Stadt Oldenburg, dass die Zu-
nahme des Schienenverkehrs zu einer Aufhebung der BÜ Stedinger Straße
und Hemmelsbäker Kanalweg zu jeweils 20 Mio. Euro führen könnte und
damit die Gesamtkosten für den Ausbau der Stadtstrecke immens steigen
würden (www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/
Bahn/Einwendung_StOl/Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf, S. 139) (bitte
begründen), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus bezüglich
der Bewertung der in Rede stehenden Trassenalternativen im Rahmen der
Aufstellung des BVWP?

65. Hält die Bundesregierung höhengleiche Bahnübergänge mitten im Kernbe-
reich einer Großstadt noch für zeitgemäß?
Wenn nicht, mit welchen Kosten ist für die Aufhebung aller 19 höhenglei-
chen Bahnübergänge im Bereich von Oldenburg zu rechnen?

66. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Fahrplan des öffent-
lichen Personennahverkehrs und der ausgeprägte Fahrradverkehr durch die
zunehmende Zahl und Dauer der Schrankenschließungen bei Ausbau im
Stadtgebiet gravierend beeinträchtigt werden (www.oldenburg.de/fileadmin/
oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/Einwendung_StOl/Einwendung_

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5885
Stadt_Oldenburg.pdf, S. 55 f.) (bitte begründen), und wenn ja, welche Kon-
sequenzen zieht sie daraus bezüglich der Bewertung der in Rede stehenden
Trassenalternativen im Rahmen der Aufstellung des BVWP?

67. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die zunehmende
Zahl und Dauer der Schrankenschließungen Schulwege und die Wege zu
Ausbildungsstätten beeinträchtigt werden (www.oldenburg.de/fileadmin/
oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/Einwendung_StOl/Einwendung_
Stadt_Oldenburg.pdf, S. 9) (bitte begründen), und wenn ja, welche Konse-
quenzen zieht sie daraus bezüglich der Bewertung der in Rede stehenden
Trassenalternativen im Rahmen der Aufstellung des BVWP?

68. Aus welchen Gründen wird bei der Eisenbahnüberführung Melkbrink eine
besondere Genehmigung für die weitere Verwendung der bisherigen S-54-
Schiene statt der neuen UiC-60-Schiene erforderlich?
Wie wird der Entgleisungsschutz sichergestellt?

Berlin, den 25. August 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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