BT-Drucksache 18/584

Agrar-, umwelt-, und verbraucherpolitische Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens der Europäischen Union mit Kanada

Vom 17. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/584
18. Wahlperiode 17.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Harald Ebner, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff,
Dr. Julia Verlinden, Britta Haßelmann, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl,
Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Agrar-, umwelt- und verbraucherpolitische Auswirkungen des geplanten
Freihandelsabkommens der Europäischen Union mit Kanada

Die am 18. Oktober 2013 vom Präsidenten der Europäischen Kommission José
Manuel Barroso und dem kanadischen Premierminister Stephen Harper verkün-
dete politische Einigung für ein Freihandelsabkommen der Europäischen Union
(EU) mit Kanada (CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement)
war für die breite Öffentlichkeit eine Überraschung. Weitgehend unbeobachtet
von der medialen Berichterstattung fanden Verhandlungen statt, von denen bis-
her nur wenige Eckpunkte bekannt sind.
Große Sorge haben Verbraucher- und Umweltorganisationen gerade im Hinblick
auf die regulatorischen Kooperationen in vielen Bereichen. Durch diese käme es
in einigen Bereichen zur Absenkung der mühsam in Europa errungenen Schutz-
standards, etwa der Aufweichung der Nulltoleranz für nicht zugelassene Gen-
technikkonstrukte. Dies kann weder im Interesse der Verbraucherinnen und Ver-
braucher sowie der Bundesregierung sein.

Wir fragen die Bundesregierung:
Abbau tarifärer Handelshemmnisse und Auswirkungen
1. Wie hoch sind die Zollsätze für Agrar- und Ernährungsgüter zwischen

Kanada und der EU momentan durchschnittlich und in den Spitzen (bitte
nach den Gütern, die Teil der Verhandlungen sind, aufschlüsseln)?

2. Für welche Agrar- und Ernährungsgüter wurde ein Abbau von Zöllen verein-
bart, um wie viel Prozent durchschnittlich, und in welchem Zeitraum?

3. Für welche Agrar- und Ernährungsgüter wurde kein vollständiger Zollabbau
vereinbart, und mit welcher Begründung?

4. Für welche Agrar- und Ernährungsgüter, die weiterhin mit Zöllen belegt sein
werden, wurden darüber hinaus zollfreie Handelskontingente (Tarifquoten)
vereinbart, und in welcher Höhe?

5. Wie sollen diese Tarifquoten konkret umgesetzt und verteilt werden?
6. Welche wirtschaftlichen Effekte inklusive Arbeitsmarkteffekte erwartet die

Bundesregierung durch die getroffenen Regelungen im Bereich des Zollab-
baus/der zollfreien Handelskontingente, insbesondere für die Land- und Er-
nährungswirtschaft in Deutschland (speziell: Milch, Eier, Fleisch, Getreide,
Mais)?

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7. Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Betriebsgrößen von Schweinemast-, Rindermast-, Geflügel-, aber auch
Milchvieh- und Ackerbaubetrieben in Kanada im Vergleich zu durchschnitt-
lichen Betriebsgrößen in der EU beziehungsweise Deutschland, und welche
Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch CETA für die Betriebs-
strukturen in Deutschland (bitte nach Betriebstyp bzw. Produktionszweig
aufschlüsseln)?

8. Welche Branchen in der EU, Kanada und speziell in Deutschland werden
nach Kenntnis der Bundesregierung durch das CETA-Abkommen ihre Um-
sätze steigern können, und welche werden Einbußen hinnehmen müssen?

9. Welche Regionen der EU, Kanada und speziell in Deutschland, werden nach
Kenntnis der Bundesregierung durch das CETA-Abkommen ihre positiven
ökonomischen Effekte erhalten, und welche werden Einbußen hinnehmen
müssen?

10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ökonomische und soziale
Auswirkungen des CETA-Abkommens in Drittstaaten, insbesondere denen
des „Globalen Südens“?

11. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf das Verbraucher-
preisniveau bei Lebensmitteln?

12. Welche Steigerungen erwartet die Bundesregierung beim Transport von Ag-
rar- und Ernährungsgütern in den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten des
Abkommens (in beide Richtungen), und wie hoch schätzt die Bundesregie-
rung den zusätzlichen CO2-Ausstoß aufgrund dieser Steigerungen?

13. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussagen
der Nachhaltigkeitsbewertung zum CETA (Sustainability Impact Assess-
ment) vom Juni 2011?

Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und Auswirkungen
14. Welche aus Sicht der Bundesregierung besonders handelsschädlichen nicht-

tarifären Handelshemmnisse werden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch das Abkommen beseitigt, und in welcher Weise?

15. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der wirtschaftlichen Im-
pulse durch das Abkommen, die auf den Abbau nichttarifärer Handels-
hemmnisse zurückgehen?

Agrar- und Lebensmittelwirtschaft
16. Welche Regelungen werden im Bereich der sanitären und phytosanitären

Maßnahmen getroffen, und mit welchen Konsequenzen?
17. Für welche Bereiche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung das Prin-

zip der gegenseitigen Anerkennung von sanitären und phytosanitären Maß-
nahmen vereinbart, mit welchen Konsequenzen z. B. bei der Behandlung
von Fleisch bzw. Schlachtkörpern, und wie bewertet sie das?

18. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Abkommen Regelun-
gen bezüglich der Tiergesundheit getroffen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

19. Welche Regelungen werden bezüglich der Behandlung von Tieren mit
Wachstumshormonen getroffen, und wie bewertet die Bundesregierung
diese?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/584
20. Welche Schutzmaßnahmen werden getroffen, um sicherzustellen, dass nicht
Fleisch von mit Wachstumshormonen behandelten Tieren in den europä-
ischen Markt gelangt, zumal, wenn diese im Fleisch nicht analytisch nach-
weisbar sind?

21. Wie hoch schätzt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der EU-De-
batte um die Betrugsanfälligkeit der Lebensmittelkette, das Risiko ein, dass
mit Inkrafttreten des CETA über kurz oder lang Fleisch von Tieren auf die
Teller der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher gelangt, die mit
Wachstumshormonen behandelt wurden, und wie bewertet sie das?

22. Welche Regelungen werden bezüglich der Kooperation im Bereich Biotech-
nologie getroffen?
Welche Formen der Zusammenarbeit werden insbesondere in den Bereichen
Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen und Nulltoleranz für
nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln
und Saatgut getroffen?

23. Sind diese aus Sicht der Bundesregierung geeignet, das europäische und
deutsche Schutzniveau der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirt-
schaft dauerhaft beizubehalten und gegebenenfalls in Zukunft weiter auszu-
bauen?

24. Welche Interessen im Bereich der Bio- und Gentechnologie hat die kanadi-
sche Regierung im Rahmen der Verhandlungen zu erkennen gegeben?
Wurde diesen Interessen nach Kenntnis der Bundesregierung vollumfäng-
lich entsprochen, und wenn nein, in welchen Punkten, mit welcher Begrün-
dung und mit welchem Erfolg fand hier ein Widerspruch von EU-Seite statt?

25. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinbarungen zur
Biotechnologie in CETA als „Vorlage“ für die Verhandlungen mit den USA
im Rahmen der TTIP zu verstehen?
Werden sich die USA nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer
vergleichbaren Vereinbarung zufrieden geben?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bereits einen Austausch mit den
USA gibt, um CETA in diesem Bereich mit TTIP und NAFTA (Nordameri-
kanisches Freihandelsabkommen) „kompatibel“ zu machen?

26. Wie würde sich – als ein konkretes Beispiel der Weiterentwicklung von
Standards – die Einführung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD angestrebten, EU-weiten Kennzeichnung von tierischen Produk-
ten, die auf Grundlage von gentechnisch verändertem Futter erzeugt wur-
den, vor dem Hintergrund des derzeitigen Verhandlungsstandes auswirken?

27. In welchen Gremien müsste die EU eine solche Kennzeichnungspflicht ge-
gebenenfalls vorab als Ansinnen oder im Nachgang als Entscheidung der-
zeit bzw. nach Abschluss der Verhandlungen rechtfertigen?

28. Mit welchen Konsequenzen müsste die EU gegebenenfalls im Falle der Ein-
führung einer solchen Kennzeichnungspflicht nach Abschluss des Abkom-
mens rechnen?

29. Welche Gründe sprechen für die Annahme, dass das Abkommen die Einfüh-
rung einer solchen Kennzeichnungspflicht zusätzlich erschweren könnte?

30. Ist in Kanada nach Kenntnis der Bundesregierung das Klonen von Tieren er-
laubt, und wenn ja, welche Regelungen werden hierzu in dem Abkommen
getroffen?

31. Welche Regelungen werden in CETA zum Import von Fleisch aus den
Nachkommen geklonter Tiere getroffen, insbesondere vor dem Hintergrund
der europäischen Debatte über die Kennzeichnungspflicht?

Drucksache 18/584 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Befürwortet die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht für das
Fleisch von Nachkommen von Klontieren angesichts eines möglichen künf-
tigen Imports solchen Fleisches aus Kanada?

32. Wie setzt sich der bestehende Veterinärausschuss zur regulatorischen Ko-
operation zwischen Kanada und der EU zusammen (Joint Management
Committee on the Canada-EU Veterinary Agreement)?
Welche Kompetenzen besitzt das Komitee, und inwieweit sind Vertreter
Deutschlands in die Sitzungen und Entscheidungen eingebunden?

33. Inwiefern wird nach Einschätzung der Bundesregierung das europäische
Vorsorgeprinzip in seiner jetzigen Ausgestaltung durch das Abkommen in
Frage gestellt, weil Beschränkungen oder Verbote zum Schutz von Umwelt
und Gesundheit dann gegebenenfalls von einem naturwissenschaftlichen
Nachweis des Risikos abhängen und möglicherweise nicht mehr vorsorgend
aufgrund der Vermutung oder Möglichkeit eines Risikos ausgesprochen
werden können?

34. Ist nach Abschluss des Abkommens künftig eine der Vorsorge (im euro-
päischen Sinn) verpflichtete Gesetzgebung noch möglich?
Können bei neuen Technologien künftig noch vorsorglich Moratorien erlas-
sen werden, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen, oder müssen Produkte,
deren Gefährlichkeit noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist, zunächst zu-
gelassen werden?

35. In welcher Weise und in welchem Umfang fand nach Kenntnis der Bundes-
regierung der Aspekt der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit unserer
Agrarsysteme Berücksichtigung während der Verhandlungen?

36. Welche Regelungen wurden im Rahmen von CETA im Detail zum Schutz
geografischer Herkunftsangaben getroffen, für welche Produkte gelten
diese, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

37. Inwieweit sind in CETA weitere Vereinbarungen zum Schutz geistigen Ei-
gentums und insbesondere im Bereich der Patentierung biotechnologischer
Erfindungen vorgesehen, und wie hat sich die Bundesregierung zu diesen
Vorschlägen positioniert?

38. Welche Regelungen wurden im Rahmen von CETA für den Bereich der
öffentlichen Beschaffung und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
getroffen?

39. Wie bewertet die Bundesregierung deren Auswirkungen auf die Möglich-
keit, regionale Erzeugnisse im Rahmen der öffentlichen Beschaffung gezielt
zu stärken sowie im Rahmen der Ausschreibung soziale und ökologische
Standards vorzugeben sowohl innerhalb der EU bzw. Deutschlands als auch
in Kanada?

40. Werden in CETA Regelungen zur Trinkwasserversorgung und Abwasser-
entsorgung getroffen, und wenn ja, welche?

41. Gibt es im Rahmen von CETA Überlegungen, die Trinkwasserversorgung
und Abwasserentsorgung explizit als Ausnahme vorzusehen, und setzt sich
die Bundesregierung dafür ein, dass eine solche Bereichsausnahme auch im
TTIP aufgenommen wird?

Umwelt, Klimaschutz und Chemikaliensicherheit
42. Welche Auswirkungen hat CETA auf den Export von Erdgas und Erdöl aus

Schiefergestein bzw. Teersanden in die EU, und wie bewertet die Bundes-
regierung diese mit Blick auf einerseits die internationalen, europäischen
und deutschen Klimaschutzziele und andererseits die Folgen für den Aus-
bau erneuerbarer Energien in Europa und Kanada?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/584
43. Mit welchen zusätzlichen Importmengen von Erdgas und Erdöl rechnet die
Bundesregierung durch Abschluss des Abkommens?

44. Welche Auswirkungen hat CETA auf die unterschiedlichen Regelungen der
EU-Mitgliedstaaten zum Einsatz von Fracking in Schiefergaslagerstätten
und deren künftige Gestaltbarkeit vor dem Hintergrund möglicher Klagen
gegen bereits bestehende oder künftig geplante Einschränkungen des Ein-
satzes dieser Technologie?

45. Inwieweit würde das Abkommen nach Einschätzung der Bundesregierung
die europäischen Nachhaltigkeitsstandards für Biokraftstoffe abschwächen
oder aufheben?

46. Erwartet die Bundesregierung, dass CETA Auswirkungen auf die zukünf-
tige Ausgestaltung von Durchführungsmaßnahmen der Ökodesignrichtlinie
haben könnte?
Wenn ja, welche?

47. Wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung Energieeffizienz-Kenn-
zeichnungen bei Produkten in den Verhandlungen als technische Handels-
hemmnisse eingestuft?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies, und welche Auswirkungen
wird das Abkommen auf die Kennzeichnung haben?

48. Welche Regelungen wurden in dem Abkommen hinsichtlich der Luftrein-
haltung getroffen, und welche konkreten Auswirkungen ergeben sich daraus
auf das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG), die entsprechenden
Verordnungen (BImSchV) und Technischen Anleitungen (TA Luft)?

49. Inwieweit würde das Abkommen nach Einschätzung der Bundesregierung
zu einer Absenkung der Standards hinsichtlich der Luftreinhaltung führen
oder eine künftige Verschärfung von Vorgaben erschweren?

50. Inwieweit wird das Abkommen nach Einschätzung der Bundesregierung
das Importverbot für Chemikalien, die nicht den Registrierungs- und Prü-
fungsanforderungen der REACH-Verordnung (Europäische Chemikalien-
verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe – Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) entsprechen, ab-
schwächen oder aufheben?

51. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um eine Ab-
schwächung von Standards im Bereich der Chemikalienpolitik zu verhin-
dern?

52. Inwieweit ist durch CETA nach Einschätzung der Bundesregierung das
Gesetz zum Schwermetallprotokoll der Wirtschaftskommission der Verein-
ten Nationen für Europa betroffen, und in welcher Weise?

53. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um eine Ab-
schwächung von Standards im Bereich der Schwermetalle zu verhindern?

54. Inwieweit werden nach Einschätzung der Bundesregierung europäische
Produktstandards (CEN) oder deutsche Produktstandards (DIN) als „tech-
nical barriers to trade“ verstanden und mit dem Abkommen abgeschwächt
oder aufgehoben?

55. Inwieweit wird in CETA nach Einschätzung der Bundesregierung eine EU-
Verordnung zur Senkung der F-Gase (Proposal for a Regulation (EU) of the
European Parliament and of the Council on flourinated greenhouse gases
and repealing Regulation (EC) No 842/2006) als ein nichttarifäres Handels-
hemmnis im Sinn des Kapitels Technical Barriers to Trade verstanden?

Drucksache 18/584 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
56. Welche Regelungen werden in dem Abkommen zum Einsatz und zur Kenn-
zeichnungspflicht für Nanopartikel in Produkten getroffen, und welche Vor-
kehrungen enthält das Abkommen, um eine Absenkung europäischer Stan-
dards in diesem Bereich zu verhindern?

57. Befürwortet die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht für Kosme-
tika, die Nanopartikel enthalten?
Inwieweit wird in CETA die neue Kennzeichnungspflicht der EU für Nano-
technologie in Kosmetika als ein nichttarifäres Handelshemmnis im Sinn
des Kapitels Technical Barriers to Trade verstanden?

58. Wäre es nach Abschluss des Abkommens nach Einschätzung der Bundesre-
gierung möglich, nicht gekennzeichnete Kosmetika, die Nanopartikel ent-
halten, in die EU einzuführen?

59. Inwieweit werden in CETA nach Einschätzung der Bundesregierung die
Recyclingquoten in der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altge-
räte (2002/96/EG) als nichttarifäre Handelshemmnisse verstanden, und wel-
che Auswirkungen hätte dies auf die Vorgaben der Richtlinie?

Bauen und Wohnen
60. Inwiefern werden bei den Verhandlungen im Rahmen von CETA Handels-

bedingungen für Bauprodukte, Baustoffe und Bauarten besprochen, und
welche Auswirkungen haben diese auf die Zulassungskriterien in der Bun-
desrepublik Deutschland (bitte aufschlüsseln nach Handelshemmnissen und
Sparten)?

61. Inwiefern sollen die Rahmenbedingungen für Investitionen in Gewerbe-
und Wohnimmobilien im Rahmen von CETA geändert werden, und welche
konkreten Verhandlungsvorschläge wurden dazu vorgelegt?

62. Inwiefern wurden Änderungen von Rahmenbedingungen für Dienstleistun-
gen in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen und Städtebau bei den
Verhandlungen zu CETA thematisiert, und welche sind für die einzelnen
Bereiche konkret vorgesehen?

Berlin, den 17. Februar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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