BT-Drucksache 18/5736

Ausbau der Bundesautobahn A 10/A 24 im Rahmen der dritten Staffel von Projekten in Öffentlich-Privater Partnerschaft im Fernstraßenbau

Vom 6. August 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5736
18. Wahlperiode 06.08.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Caren Lay, Heidrun Bluhm,
Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Kerstin Kassner, Thomas Lutze,
Norbert Müller (Potsdam), Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion
DIE LINKE.

Ausbau der Bundesautobahn A 10/A 24 im Rahmen der dritten Staffel von
Projekten in Öffentlich-Privater Partnerschaft im Fernstraßenbau

Nachdem die Bundesregierung im Jahr 2014 insgesamt elf Projekte in Öffent-
lich-Privater Partnerschaft (ÖPP) im Bundesfernstraßenbau für den „Fonds für
Strategische Investitionen in Europa“ (EFSI) anmeldete, wurde am 30. April
2015 per Pressemitteilung der Start einer dritten ÖPP-Staffel (Eignungsprüfun-
gen) angekündigt (siehe www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/
2015/033-neue-generationoepp.html). Der Finanzierungsvariante ÖPP fällt also
eine immer prominentere Rolle in der Realisierung öffentlicher Projekte zu.
Mit den vorgestellten Projekten werde „die Finanzierung der Verkehrsinfra-
struktur neu gestaltet, die Vergütungsmechanismen optimiert und der Anwen-
dungsbereich von öffentlich-privaten Partnerschaften erweitert. Die Neue Gene-
ration ÖPP umfasst rund 600 Kilometer Autobahn und hat ein Investitionsvolu-
men für den Neubau von rund 7 Milliarden Euro. Hinzu kommen Erhaltungs-
und Betriebsmaßnahmen für die Laufzeit von 30 Jahren in Höhe von weiteren
rund 7 Milliarden Euro“.
Im Vergleich zur zweiten ÖPP-Staffel im Bundesfernstraßenbau, in der auch be-
reits auf Verfügbarkeitsmodelle gesetzt wurde, sind neben Ausbauprojekten auf
Autobahnen auch Neubaumaßnahmen und reine Erhaltungsprojekte enthalten.
Erstmals sollen ÖPP auch auf Bundesstraßen zum Einsatz kommen. Neben der
Ausweitung des Anwendungsbereiches soll das Finanzierungsmodell grundle-
gend verändert werden, indem institutionelle Anleger entweder selbst die Feder-
führung bei Projekten übernehmen oder über die Ausgabe von Anleihen seitens
der privaten Konzessionäre in die Finanzierung eingebunden werden.
Nach dem Pilotprojekt, dem Ausbau der Bundesautobahn (A) 7 bei Hamburg,
hat die Bundesregierung den Ausbau und den Betrieb eines Streckenabschnitts
der A 10/A 24 zwischen der Anschlussstelle Neuruppin und dem Dreieck Pan-
kow als Verfügbarkeitsmodell ausgeschrieben (http://ted.europa.eu/udl?uri=
TED:NOTICE:190010-2015:TEXT:DE:HTML&src=0).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie lang ist die konzessionierte Strecke, für die der potenzielle Konzessions-

nehmer den Erhalt und Betriebsdienst über 30 Jahre übernehmen soll (bitte
auch die betreffenden Autobahnkilometer der A 10/A 24 angeben, zwischen
denen der Erhalt der Strecke vom Konzessionsnehmer erbracht wird)?

Drucksache 18/5736 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Auf wie vielen Kilometern soll die Vertragsstrecke insgesamt ausgebaut
werden (bitte auch jeweils die betreffenden Autobahnkilometer angeben,
zwischen denen die Erweiterung durchgeführt werden soll)?

3. Auf wie vielen Kilometern soll die Strecke grundhaft erneuert werden (bitte
auch jeweils die betreffenden Autobahnkilometer angeben, zwischen denen
erneuert werden soll)?

4. Auf wie vielen Kilometern der Konzessionsstrecke sind keine Erweiterun-
gen und keine grundhafte Erneuerung geplant (bitte auch jeweils die betref-
fenden Autobahnkilometer bzw. Anschlussstellen angeben)?

5. Welche Brücken und sonstigen Ingenieurbauwerke sind vom Konzessions-
nehmer zu ersetzen oder neu zu bauen?

6. Soll im Rahmen dieses ÖPP-Projekts auch der Umbau des Dreiecks Ora-
nienburg abgeschlossen werden (bitte begründen)?

7. Wie hoch sind die im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2016 veran-
schlagten Kosten absolut und pro Kilometer Ausbau und Betrieb über die
gesamte Laufzeit?

8. Auf welche Höhe belaufen sich die Baukosten voraussichtlich insgesamt
(bitte den Kostenansatz der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
– vWU – dieser ÖPP-Maßnahme heranziehen)?

9. Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf dem
ausgeschriebenen Abschnitt in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach
Jahren getrennt und nach Anzahl der Lkw und Pkw aufschlüsseln)?

10. Welche Entwicklung der DTV wird bis zum Jahr 2050 angenommen, und
wer hat diese Verkehrsprognose(n) erstellt?

11. Welche Baumaßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren auf der gesam-
ten Vertragsstrecke vorgenommen (bitte nach Ausbau, Sanierung, grund-
hafter Erneuerung und unter Angabe der betreffenden Streckenabschnitte
differenzieren sowie Ingenieurbauwerke einbeziehen)?
Welche Kosten sind dabei insgesamt und pro Einzelmaßnahme entstanden?

12. Wer übernimmt die Planungskosten bei diesem Projekt?
Wurden bereits durch die öffentliche Hand bzw. die Deutsche Einheit Fern-
straßenplanungs- und -bau GmbH Planungsaufträge ausgeschrieben?
Wenn ja, welche, und welche Planungsleistungen sollen darüber hinaus aus-
geschrieben werden?

13. Welche externen Beratungsleistungen hat die Bundesregierung im Rahmen
dieses geplanten ÖPP-Projekts bisher in Anspruch genommen (bitte unter
Nennung der entsprechenden Dienstleister angeben), und welche Kosten
entstanden dabei insgesamt?

14. Sind Ausbau- oder Sanierungsarbeiten an direkt an die Konzessionsstrecke
angrenzenden Autobahnabschnittabschnitten geplant?
Wenn ja, welche Ausbaumaßnahmen an direkt angrenzenden Streckenab-
schnitten wurden für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet, und warum
wurde gerade dieser Bauabschnitt zur Realisierung in einer ÖPP ausge-
wählt?
Wurden auch angrenzende Streckenabschnitte einer ÖPP-Eignungsprüfung
unterzogen?

15. Wann wurde die ÖPP-Eignungsprüfung für den ausgeschriebenen Strecken-
abschnitt abgeschlossen, und mit welcher Empfehlung (bitte genauen Wort-
laut angeben)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5736
Wer hat diese Eignungsprüfung erstellt?
16. Welche Kosten haben dieses Prüfverfahren, die vWU, die Berechnung und

die Ausschreibung insgesamt und jeweils verursacht?
Von wem wurden diese Kosten getragen?

17. Wird der Private Sector Comparator (PSC) derzeit berechnet?
Wenn ja, von wem, und zu welchen Kosten?

18. Plant die Bundesregierung, dieses ÖPP-Projekt unter Einbezug privaten
Kapitals (Anleihemodell) realisieren zu lassen?
Wenn ja, welchen Einfluss kann die Bundesregierung wie auf den potenziel-
len Konzessionär ausüben, damit dieser private Anleger einbezieht?

19. Wie ist der Verfahrensstand hinsichtlich einer Anmeldung dieses ÖPP-Pro-
jekts zum EFSI oder zur EU-Projektbondinitiative?

20. Welche Autobahnmeistereien sind im Zuge der Ausschreibung des Ausbaus
der A 10/A 24 als ÖPP-Projekt nach Kenntnis der Bundesregierung von
Einsparungen bzw. Schließung betroffen?

21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Beschäf-
tigten von Automeistereien, deren Tätigkeitsfeld ab Konzessionsbeginn
durch Private abgedeckt wird (bitte Stellen in der Verwaltung mit einbezie-
hen und nach Autobahnmeisterei und Art der Tätigkeit aufschlüsseln), und
würden diese Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Kon-
zessionsbeginn innerhalb der Straßenbauverwaltung des Landes versetzt
(bitte begründen)?

22. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die daraus entstehenden
Remanenzkosten über die gesamte Vertragslaufzeit (bitte nach Autobahn-
meistereien aufschlüsseln)?

23. Sind der ausgeschriebene Streckenabschnitt bzw. Teile davon für den Bun-
desverkehrswegeplan (BVWP) gemeldet (bei Teilstücken bitte genaue Ab-
schnitte und angemeldeten Ausbaubedarf angeben)?

24. Welchen Einfluss hat die Ausschreibung des Streckenabschnitts als ÖPP auf
die Bewertung der betreffenden Streckenabschnitte im Rahmen der Aufstel-
lung des BVWP?

25. Welchen Einfluss hat die Bewertung der betreffenden Streckenabschnitte im
Rahmen des BVWP und deren Eingruppierung in Bedarfsklassen nach An-
sicht der Bundesregierung auf das Vergabeverfahren?

26. Rechnet die Bundesregierung noch in diesem Jahr mit dem Abschluss eines
Konzessionsvertrages?
Wenn nein, wird der ausgeschriebene Streckenabschnitt (bzw. entspre-
chende Teile) einer Prüfung im Rahmen der Aufstellung des BVWP unter-
zogen, oder wird er im Bezugsfall des BVWP enthalten sein?
Wenn ja, wie lang war die durchschnittliche Vergabezeit bei ÖPP im Fern-
straßenbau (von Ausschreibung bis Vertragsschluss) bisher im Durch-
schnitt?

Berlin, den 5. August 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.