BT-Drucksache 18/5733

Polizeieinsatz im Regionalexpress 3666 am 12. April 2015 auf der Strecke von Gößnitz nach Jena-West (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5474)

Vom 5. August 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5733
18. Wahlperiode 05.08.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert,
Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Jörn Wunderlich und der Fraktion
DIE LINKE.

Polizeieinsatz im Regionalexpress 3666 am 12. April 2015 auf der Strecke von
Gößnitz nach Jena-West
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/5474)

Die Vorbemerkung und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Polizeieinsatz im Regionalexpress 3666 am 12. April 2015 auf der Strecke von
Gößnitz nach Jena West“, Bundestagsdrucksache 18/5474, sind aus Sicht der
Fragesteller nicht erschöpfend. Deshalb sind weitere Fragen nötig.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gründe gab es für die nach Information der Fragesteller erfolgten Än-

derung der Rückfahrtroute der Fans mit Umstieg in Gößnitz, statt wie geplant
in Lehndorf?

2. Welche Begründung gibt es für die polizeiliche Begleitung der Fußballfans
während der gesamten Fahrt, obwohl die Möglichkeit auf ein Zusammentref-
fen mit rivalisierenden Fans nicht bestand und sich in dem in Rede stehenden
Reisezugwagen laut Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestags-
drucksache 18/5474, keine unbeteiligten Personen befanden?

3. Hatte die Bundespolizei bei der Begleitung der Fußballfans auch szenekun-
dige Beamtinnen oder Beamte für Problemfans im Sport (SKB) im Einsatz,
und wenn ja, wurden diese in die Lösung der Zwischenfälle einbezogen?

4. Welchen Grund gibt es dafür, dass die Bundespolizei nicht bis zur Ankunft in
einer Bahnstation, mit dem Einsatz von Reizstoffen warten konnte, um unbe-
teiligte Fans nicht zu gefährden, zumal der Reizstoffeinsatz in einem ge-
schlossenen Wagen stattfand?

5. Welche Möglichkeiten hatten unbeteiligte Fans, dem Einsatz von Reizstoffen
im geschlossenen Zugwagen auszuweichen angesichts der Tatsache, dass der
Wagen mit Fußballfans überfüllt war?

6. Wie reagierten die Beamtinnen und Beamten im Zugwagen, in dem Reiz-
stoffe eingesetzt wurden, auf die nach Informationen der Fragesteller erfolgte
Anforderung der Fußballfans zur Einbeziehung der SKB?

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Reduzierung der Zahl von
Beamtinnen oder Beamten von Mobilen Kontroll- und Überwachungseinhei-
ten, welche Fußballfans begleiten, zu einer Reduzierung des Konfliktpoten-
zials zwischen Fans und Polizistinnen und Polizisten beitragen kann?

Drucksache 18/5733 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Konfliktpotenzial zwi-
schen Polizeieinheiten und Fußballfans reduziert werden kann, wenn sich
die Begleitung der Fans auf die Umsteigebahnhöfen reduziert, an denen es
zu potenziellen Begegnungen mit rivalisierenden Fans kommen könnte?

9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine verstärkte Begleitung
durch SKB in zivil das Konfliktpotenzial zwischen Fans und Polizeiein-
heiten wirksamer reduziert, als die Begleitung der Fußballfans durch uni-
formierte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte?

10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einbeziehung der SKB
bei der Lösung kleinerer Delikte, wie Beleidigungen oder Verunreinigun-
gen, zielführender ist, als konfliktauslösende Identifikationsmaßnahmen?

11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei der Organisation von
Fußballevents im Sinne des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fanprojekte regelmäßig einbezogen
werden sollten?

12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in der Ausbildung sowie in
der Fort- und Weiterbildung der Bundespolizei verstärkt über Fankultur, die
Arbeit der Fanprojekte sowie auch über Kommunikation mit Fanprojekten
informiert werden sollte?

13. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung eine stärkere Einbeziehung von
Hinweisen der SKB zur Einschätzung des erwarteten Reiseaufkommens
durch Fußballfans und somit für die Bereitstellung von Zugkapazitäten
durch die Deutsche Bahn AG und deren Partner?

Berlin, den 5. August 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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