BT-Drucksache 18/5694

Stand der Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen im Energie- und Umweltbereich

Vom 30. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5694
18. Wahlperiode 30.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer, Lisa Paus, Peter Meiwald,
Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Christian Kühn (Tübingen),
Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Nicole Maisch, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand der Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen im Energie- und
Umweltbereich

Zu Beginn des Jahres 2015 hat das Bundeskabinett eine Nachhaltigkeitsprüfung
in den subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung verankert. Dem-
nach soll der Subventionsbericht künftig eine Bewertung der einzelnen Maßnah-
men unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit enthalten. Die Nachhaltig-
keitsprüfung wird erstmalig im Rahmen des 25. Subventionsberichts erfolgen,
der für den Sommer des Jahres 2015 angekündigt war, bisher aber noch nicht er-
schienen ist. Die Subventionspolitik soll sich demnach zukünftig an wachstums-,
verteilungs-, wettbewerbs- und umweltpolitischen Wirkungen orientieren.
Besonders im Energie- und Umweltbereich attestieren Experten eine Vielzahl an
umweltschädlichen Subventionen. So geht beispielsweise aus einer Studie des
Umweltbundesamtes (UBA) aus dem Jahr 2014 hervor, dass sich die umwelt-
schädlichen Subventionen im Jahr 2010 auf über 52 Mrd. Euro summierten.
Weiterhin bemängelte das UBA, dass derzeit kein systematischer Abbau dieser
umweltschädlichen Subventionen erkennbar ist. Allein bei der Energiebereit-
stellung und -nutzung fallen 21,6 Mrd. Euro an Subventionen an. Große Poten-
tiale für einen Subventionsabbau gibt es laut UBA bei der allgemeinen Strom-
und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe. Da die Ermäßi-
gungen den Anreiz für die Unternehmen verringern, Energie sparsam zu nutzen,
sollten die Begünstigungen reduziert und auf die energieintensiven Unterneh-
men beschränkt werden, welche dem internationalen Wettbewerb besonders
stark ausgesetzt sind.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wird die Bundesregierung den angekündigten 25. Subventionsbericht

mit der Nachhaltigkeitsprüfung veröffentlichen (www.umweltbundesamt.de/
sites/default/files/medien/publikation/long/4048.pdf)?

2. Wird der Subventionsbericht mit der Nachhaltigkeitsprüfung Handlungs-
empfehlungen für den Abbau von Subventionen im Energie- und Umweltbe-
reich geben, und wenn nein, warum nicht?
Falls ja, wird die Bundesregierung diesen folgen?

3. Wie ist der geplante Zeithorizont für den Abbau umweltschädlicher Subven-
tionen (bitte einzeln auflisten)?

Drucksache 18/5694 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Plant die Bundesregierung eine Ausweitung oder Einengung ihrer Defini-
tion von umweltschädlichen Subventionen (bitte begründen)?

5. Wird sich die Bundesregierung im Zuge der beschlossenen Nachhaltigkeits-
prüfung die vom UBA verwendete Definition von ökologisch schädlichen
Subventionen zu eigen machen, und wenn nein, warum nicht?

6. Anhand welcher Kriterien bzw. Indikatoren wurde bzw. soll die Nachhaltig-
keitsprüfung konkret durchgeführt werden?

7. Anhand welcher Kriterien wird eine Subvention vonseiten der Bundes-
regierung als „umweltschädlich“ eingestuft?

8. Wer überprüft bzw. ermittelt die Nachhaltigkeit von Subventionen im Ein-
zelnen innerhalb der Bundesregierung, wie genau wird diese Prüfung er-
folgen, und welche untergeordneten Bundesbehörden bzw. externen Wis-
senschafter leisten Unterstützung?

9. Wurden wissenschaftliche Gutachten zur Überprüfung der Nachhaltigkeit
von Subventionen erstellt bzw. sind solche in Planung, und falls ja, welche,
und von welchem Auftragnehmer in welchem Zeithorizont?

10. Hat die Bundesregierung in jedem Einzelfall überprüft, ob das Ziel der
jeweiligen Subvention nicht auch durch eine andere Ausgestaltung der
gesetzlichen Rahmensetzung als durch finanzielle Subventionen erreicht
werden kann?

11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass umwelt-
schädliche Subventionen per se nicht nachhaltig sein können, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus für die vom UBA identifizierten umwelt-
schädlichen Subventionen in Höhe von über 52 Mrd. Euro?

12. Welche umweltschädlichen Subventionen plant die Bundesregierung in den
kommenden Jahren konkret abzubauen, und welche Einsparungen im Haus-
halt werden hierdurch erwartet?

13. Ist die neu eingeführte Strompreiskompensation für Unternehmen zum
Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen aus Sicht
der Bundesregierung eine nachhaltige Subvention, oder sieht sie die Gefahr,
dass die ökonomischen Anreize zum Energiesparen und zum Klimaschutz
verringert werden (bitte begründen)?

Berlin, den 30. Juli 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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