BT-Drucksache 18/5582

Mögliche Menschrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Uranabbau in Niger und Mali

Vom 8. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5582
18. Wahlperiode 08.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Inge Höger, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu,
Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Mögliche Menschrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Uranabbau
in Niger und Mali

Die Bundesrepublik Deutschland hat nach der Katastrophe von Fukushima
den Atomausstieg beschlossen. Trotzdem wurde in Deutschland laut
Umweltbundesamt im Jahr 2012 18,1 Prozent des Bruttostroms aus Uran
hergestellt (www.umweltbundesamt.de/daten/energie-als-ressource/
primaerenergiegewinnung-importe). Deutschland hat in den Jahren 2000 bis
2009 über 4 700 Tonnen Uran importiert.
Der Abbau von Uran birgt größte Gefahren für Mensch und Umwelt und in vie-
len Uran abbauenden Staaten, wie z. B. Niger, ist die effektive Einhaltung von
Gesetzen und Auflagen zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht garantiert.
Radioaktiver Abraum wird unter freiem Himmel gelagert, Grundwasser und Bo-
den werden über Generationen hinweg kontaminiert und die Menschen leiden an
durch die Radioaktivität verursachten Krebserkrankungen. Neben den Abbau-
ländern ist auch Deutschland als Uranimporteur nach Auffassung der Fragestel-
ler mitverantwortlich für die Gefahren des Uranabbaus.
Damit sich die Bundesregierung dieser Verantwortung stellen kann, ist vollstän-
dige Transparenz über die Herkunft des – über Drittländer – nach Deutschland
importierten Urans unabdingbar. Die Bundesregierung hat im Jahr 2011 erklärt:
„Den rechtlichen Rahmen der Uranimporte in die Europäische Union (EU) bil-
den die bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft
(Euratom) und diversen Drittstaaten (z. B. Australien, Kanada, Südafrika). Die
privaten Lieferverträge sind der Europäischen Versorgungsagentur mit Sitz in
Luxemburg anzuzeigen und unterliegen der Vertraulichkeit“ (Bundestagsdruck-
sache 17/6310). Gleichzeitig besteht aufgrund der Gesundheits- und Umwelt-
schäden, die Uranabbau mit sich bringt, ein großes öffentliches Interesse an
Informationen über die Herkunft des Urans, mit dem deutsche Atomkraftwerke
beliefert werden.
Die Extractive Industries Transparency Initative (EITI) engagiert sich dafür,
dass Zahlungen der Rohstoff fördernden Unternehmen an den Staat und deren
Verwendung transparent und öffentlich gemacht werden. Das betrifft auch Uran
abbauende Unternehmen. Nach Informationen des Bundesverbandes der Deut-
schen Industrie e. V. plant die Bundesregierung, im Rahmen der G7-Präsident-
schaft im Jahr 2015 das offizielle Bewerbungsformular als EITI-Kandidat ein-
reichen zu können (www.bdi.eu/19599.htm).
Mehr als 20 Prozent des weltweit geförderten Uranerzes stammt aus Afrika. Erst
im Jahr 1957 wurde Uran in Niger vom französischen Bureau de Recherches

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Géologiques et Minières (BRGM – Büro für Geologie- und Bergbauforschung)
entdeckt. Heute ist das Land der vierte Uranlieferant mit etwa 9 Prozent der
weltweiten Versorgung. Allein im Jahr 2011 wurden 4 351 Tonnen Uran ab-
gebaut (www.world-nuclear.org/info/Nuclear-Fuel-Cycle/Mining-of-Uranium/
World-Uranium-Mining-Production/). Laut Euratom wurde im Jahr 2013 13 Pro-
zent des Natururans für Europa aus dem Niger importiert (http://ec.europa.eu/
euratom/ar/last.pdf, S. 28). Dennoch tragen die aus der Uranindustrie resul-
tierenden Gewinne nur zu 5 Prozent zum Haushalt des Landes bei (http://
news.aniamey.com/h/44447.html). 40 Prozent des nigrischen Staatshaushaltes
wird durch Mittel internationaler Entwicklungshilfe bestritten. Niger zählt nach
60 Jahren Uranabbau als das ärmste Land der Welt mit einer Armutsquote von
59,5 Prozent für das Jahr 2013; 35 Prozent der Bevölkerung hungern (http://
hdr.undp.org/sites/default/files/hdr14-report-fr.pdf).
Hinzu kommen die schlechten Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen und Ar-
beiter in diesen Minen.
Im nigrischen Ministerrat vom 10. Oktober 2014 wurden zwei Verordnungen
angenommen, die Übereinkommen zwischen der Republik Niger und den Ge-
sellschaften COMINAK und SOMAIR genehmigt (http://news.aniamey.com/h/
22283.html). So werden die juristischen und wirtschaftlichen sowie die Finanz-,
Steuer-, Verwaltungs- und Zollbedingungen den Abbauaktivitäten für die fünf
zukünftigen Jahre festgelegt. Diese Übereinkommen sollen aber im Amtsblatt
veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten. Sechs Monate nach der Sitzung des
Ministerrats ist dies noch nicht der Fall.
In Mali wird bislang kein Uran abgebaut. Allerdings findet an vielen Standorten
im Land Uranexploration statt (z. B. www.jmpmali.com/info-links/mining-
petroleum-2/ sowie www.iaea.org/OurWork/ST/NE/NEFW/documents/
RawMaterials/RTC-Ghana-2010/17.Mali.pdf und www.arte.tv/de/7273746.
html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Umwelt- und Gesundheitsschäden würden aus Sicht der Bundes-

regierung ein solch großes öffentliches Interesse darstellen, dass sie einen
Bruch der Vertraulichkeit der bilateralen Abkommen zwischen der Euro-
päischen Atomgemeinschaft und diversen Drittstaaten rechtfertigen würden?

2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Herkunft
des in Deutschland verwendeten Urans seit dem Jahr 2010 vor (bitte nach
Jahren, Kraftwerken, Minen, Uranförderländern, Weiterverarbeitungslän-
dern, Lieferketten, Liefermengen und Lieferunternehmen aufschlüsseln)?

3. In welcher Höhe hat die Urananreicherungsanlage Gronau Urankonzentrat
bzw. konvertiertes Uran seit dem Jahr 2005 aus Frankreich erhalten?

4. Inwieweit ist die Bundesregierung zuversichtlich, wie geplant im Jahr 2015
den Kandidatenstatus der EITI zu erlangen, auch angesichts des bislang
nicht vorliegenden, aber vom EITI-Vorstand verlangten Arbeitsplanes
(www.d-eiti.de/de/mitmachen-mitgestalten/)?

5. Hat die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2005 Uran unmittelbar
aus Niger importiert?

6. Über welche Drittländer hat die Bundesrepublik Deutschland Uran aus Niger
importiert?

7. Kann die Bundesregierung ausschließen, Uran importiert zu haben, was aus
Niger stammt?

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8. Welche Unternehmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2005 bzw. sind derzeit am Abbau des Urans beteiligt, das Deutschland
aus Niger importiert bzw. importiert hat?

9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der Zahlungen
der Unternehmen, die in Niger Uran abbauen, an die nigrische Regierung
und deren Verwendung?

10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kooperationen deut-
scher Unternehmen mit der französischen Firma AREVA im Bereich
Uranabbau, -transport, -anreicherung in Mali und Niger vor?

11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Menschenrechtslage
in Niger und Mali, und wie bewertet sie diese?

12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Engagement von Kri-
tikerinnen und Kritikern des Uranabbaus bzw. der Uranexploration in Niger,
und inwieweit unterstützt sie dieses?

13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über polizeiliche, juristische
und geheimdienstliche Maßnahmen der Regierungen in Niger und Mali ge-
gen Kritikerinnen und Kritiker des dortigen Uranabbaus bzw. der dortigen
Uranexploration?

14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Position der Partner-
organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit hinsichtlich
des dortigen Uranabbaus?

15. Welche Rüstungsgüter (Waffen, Ausrüstung) und Überwachungstechnik hat
Deutschland seit dem Jahr 2005 an Niger und Mali geliefert, und welche
Kenntnisse hat die Bundesregierung über deren Verwendung (bitte nach Po-
lizei und Armee differenziert auflisten)?

16. Welche Rohstoff-Interessen leiten die Politik der Bundesregierung in Niger
und Mali?

17. In welchem Zusammenhang steht aus Sicht der Bundesregierung der Bun-
deswehreinsatz EUTM in Mali (European Training Mission Mali) mit der
dortigen Uranexploration sowie dem Uranabbau im benachbarten Niger?

18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitlichen Fol-
gen für die am Uranabbau beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter in Niger
sowie für die an der Uranexploration beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter
in Mali?

19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Bedingungen, unter
denen die Anwohnerinnen und Anwohner von Uranabbaugebieten in Niger
und Mali umgesiedelt wurden bzw. werden sollen?

20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Folgen des Uranab-
baus in Niger und Mali für die Umwelt, auch hinsichtlich der Biodiversität?

21. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über die Gründe des
bisherigen Nichtinkrafttretens der Übereinkommen zwischen der Republik
Niger und den Gesellschaften COMINAK und SOMAIR, die der nigrische
Ministerrat am 10. Oktober 2014 abgeschlossen hat (http://news.aniamey.
com/h/22283.html)?

22. Inwieweit hält die Bundesregierung die Aufsicht der Uranabbauarbeiten
durch die nigrische Regierung sowie der Explorationsarbeiten durch die
malische Regierung für ausreichend?

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23. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Pläne des
französischen Energieunternehmens AREVA vor, Uran in der nigrischen
Imouraren-Mine abzubauen, auch angesichts der nicht bestandenen Um-
weltverträglichkeitsprüfungen durch Nichtregierungsorganisationen (http://
aghirinman.blogspot.de/p/communiques-de-presse.html)?

24. Angesichts der Tatsache, dass nach einer Studie des Entwicklungspro-
grammes der UN (UNDP – United Nations Development Programme) im
Jahr 2012 42,8 Prozent der nigrischen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren
gearbeitet haben (http://hdr.undp.org/sites/default/files/hdr14-report-fr.pdf,
S. 223), welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche Kin-
derarbeit in den nigrischen Uranminen vor, insbesondere an den Standorten,
die von SOMAIR und COMINAK betrieben werden?

25. Welche Konsequenzen würde die Bundesregierung ziehen, wenn sich her-
ausstellen würde, dass es in nigrischen Uranminen Kinderarbeit gibt, auch
hinsichtlich deutscher Uranimporte aus Frankreich?

26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitliche Situ-
ation der Bevölkerung in den Minenstädten Arlit, Akokan, Azelik und
Imouraren sowie deren Umgebung seit der Entdeckung von Uranvorkom-
men im Niger im Jahr 1957, insbesondere hinsichtlich schwerer Erkrankun-
gen wie Leukämie, Lungenkrebs und anderer Krebsarten?

27. Angesichts der Tatsache, dass sich 1 bzw. 2 Kilometer vom SOMAIR-
Standort Arlit (Niger) entfernt eine Grundschule „Centre“ und eine weiter-
führende Schule „Tarat“ befinden, welche Kenntnisse hat die Bundesregie-
rung über die Kriterien der Standortvergabe hinsichtlich der Umweltver-
träglichkeit und der eventuellen gesundheitlichen Gefährdung Minderjähri-
ger, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?

28. Mit welchen finanziellen Mitteln trägt die Bundesrepublik Deutschland zur
Entwicklungshilfe bzw. Entwicklungszusammenarbeit in Niger und Mali
bei?

29. Welche deutschen Entwicklungsorganisationen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Niger und Mali tätig?

30. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Uranexplora-
tion am Standort Samit in der Region von Gao (Mali) vor (bitte ausführlich
über die Fläche und das eingeschätzte Uranpotenzial informieren)?

31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unternehmen, die an
der Uranexploration am Standort Samit in der Region von Gao (Mali) be-
teiligt sind?

32. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Uranvorkommen in
der Region von Kidal (Mali) vor (bitte ausführlich über die Fläche und das
eingeschätzte Uranpotenzial informieren)?

33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unternehmen, die in
Mali und insbesondere in der Region Kidal an Uranexploration beteiligt
sind?

34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der
Bewerbung des kanadischen Unternehmens Denison-Mines für eine Verlän-
gerung der Lizenz auf das Falea-Projekt in Mali (http://denisonmines.com/
i/pdf/financials/2015Q1_Fin.pdf)?

35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorhaben der mali-
schen Regierung, dem kanadischen Unternehmen Denison-Mines eine Ex-
plorationslizenz zu gewähren sowie über die eventuelle Dauer dieser Li-
zenz?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5582
36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtliche Grund-
lage des Forschungsprojektes „airborne geophysical survey“ durch das
kanadische Unternehmen Denison-Mines (http://denisonmines.com/s/
Quarterly_Update.asp)?

37. Wo sind bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse
des Forschungsprojektes „airborne geophysical survey“ veröffentlicht?

38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Umweltverträglichkeits-
prüfungen angesichts der von Uranabbau bzw. Uranexploration verursach-
ten Grundwasserverschmutzung und deren korrekten Durchführung in Niger
und Mali?

39. Welche deutschen Bergbauunternehmen planen nach Kenntnis der Bundes-
regierung, in Gao und Kidal Explorationsrechte bei der malischen Regie-
rung zu beantragen?

40. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Ergebnisse der
Sitzung des EITI-Monitoring-Ausschusses aus dem Jahr 2014 vor, bei der
die malische Regierung den Vorsitz hatte (www.mines.gouv.ml/index.php/
actualites/170-initiative-pour-la-transparence-des-industries-extractives-le-
premier-ministre-preside-la-session-2014-du-comite-de-supervision)?

41. Was verhindert nach Kenntnis der Bundesregierung die Implementierung
der in früheren EITI-Berichten formulierten Empfehlungen, bei denen in
Mali tätige Unternehmen sowie malische Behörden dazu angehalten
werden, mehr Transparenz zu schaffen, z. B. im Hinblick auf Zölle
oder die Buchhaltung von Bergbauunternehmen (www.eiti.org/files/
Rapport%20Final%20de%20Conciliation%20ITIE%20Mali%202012.pdf,
S. 54 bis 57)?

42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über weitere Vorhaben der ma-
lischen und nigrischen Regierung sowie der beteiligten Unternehmen, mehr
Transparenz beim Abbau von Rohstoffen zu schaffen?

43. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Uranexploration in
Gao und Kidal (Mali) vom lokalen Wirken von „Ansar Dine“ und anderer
Terrormilizen beeinträchtigt?

44. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Wahrung der
Rechte der in Gao und Kidal (Mali) lebenden indigenen Völker vor?

45. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung den in Gao und Kidal
(Mali) lebenden indigenen Völkern, u. a. den Tuareg, Entschädigungen von
der malischen Regierung oder von den Bergbauunternehmen bezahlt?

46. Wie setzt sich die Bundesregierung bilateral sowie auf EU- und UN-Ebene
für die Wahrung der Rechte der indigenen Völker in Gao und Kidal (Mali)
ein?

47. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Er-
klärung der zivilgesellschaftlichen Weltkonferenz in Québec vom 16. April
2015 (www.uranium2015.com/en/news/quebec-declaration-uranium)?

Berlin, den 7. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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