BT-Drucksache 18/5569

Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von PKWs

Vom 14. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5569
18. Wahlperiode 14.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
Eva Bulling-Schröter, Birgit Menz, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von Pkws

Das hochentzündliche Kältemittel R1234yf der Firmen Honeywell und DuPont
wird von der deutschen Automobilindustrie favorisiert in Klimaanlagen einge-
setzt. Für das Kältemittel R1234yf fehlt seit Jahren eine abschließende Risiko-
bewertung im Rahmen der REACH-Stoffbewertung.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahr-

zeuge enthalten zum Stichtag 1. Juli 2015 das Kältemittel R1234yf (bitte
nach Bundesland, Anzahl der Fahrzeuge und Typ aufschlüsseln)?

2. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Risikobewertung
des Kältemittels R1234yf und seiner Brandgase und Reaktionsprodukte?

3. Sind der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden Studien bzw.
Untersuchungen bekannt, die eine direkte quantitative Übertragung auf ein
reales Unfallgeschehen eines Pkws mit dem Kältemittel R1234yf zulassen?
Wenn ja, welche?

4. Welche Ergebnisse brachten die in Frage 3 genannten Studien bzw. Untersu-
chungen im Hinblick auf die Gesundheit von Insassen und Rettungskräften
hinsichtlich der Bildung der Brandgase und Reaktionsprodukte
a) Flusssäure,
b) Carbonyldifluorid
c) sowie weiterer Reaktionsprodukte?

5. Sind der Bundesregierung Brandtests an Pkws, die das Kältemittel R1234yf
enthalten, bekannt, die nach Auffassung der Bundesregierung geeignet sind,
einen Beitrag zur Risikobewertung des Kältemittels hinsichtlich eines realen
Unfall- oder Brandgeschehens zu leisten, und wenn ja, welche?

6. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung wann die in Frage 5 erwähnten
Tests durchgeführt?

7. Welche Ergebnisse brachten die in Frage 5 erwähnten Tests nach Kenntnis
der Bundesregierung?

Drucksache 18/5569 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Plant die Bundesregierung oder planen die ihr nachgeordneten Behörden
eigene Tests bzw. Vergleichtests zu den in Frage 5 erwähnten Tests, die die
Komplettverbrennung von Pkws mit jeweils dem Kältemittel R-134a und
dem Kältemittel R1234yf beinhalten?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?

9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein Monitoring über die Freiset-
zung von Trifluoressigsäure in die Umwelt, wie sie es in der Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12566 für notwendig erach-
tete, und wenn ja, welche Ergebnisse brachte dieses Monitoring bisher?
Wenn nein, warum nicht?

10. Wieviel Trifluoressigsäure wird derzeit pro Jahr nach Kenntnis der Bundes-
regierung im Bundesgebiet freigesetzt, und durch welche Prozesse bzw. aus
welchen Quellen?

11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Wasser- und Gewässerge-
fährdung durch Trifluoressigsäure?

12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Stand der Bewer-
tung von R1234yf im Rahmen der REACH-Stoffbewertung?

13. Hat die Bundesregierung neue Kenntnisse über den Zeitplan des Komitolo-
gieverfahrens der Europäischen Kommission zum Entscheidungsentwurf
der deutschen Chemikalienbehörden, die über den in den Antworten auf die
Kleinen Anfragen „Kenntnisse über die Risiken des Kältemittels R1234yf
in Klimaanlagen“ auf Bundestagsdrucksache 18/3793 und „Risiken durch
den Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen“ auf Bundestags-
drucksache 18/2934 formulierten Kenntnisstand hinausgehen?

Berlin, den 14. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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