BT-Drucksache 18/5511

Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und Nexter

Vom 8. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5511
18. Wahlperiode 08.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger,
Andrej Hunko, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.

Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und Nexter

Der deutsche Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG
(KMW) verhandelt gegenwärtig über einen Zusammenschluss mit dem franzö-
sischen Konkurrenzunternehmen Nexter.
Die Gefahr besteht, dass über den Umweg dieses neuen transnationalen Kon-
zerns deutsche Rüstungstechnologie nochmals erleichtert exportiert wird.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den Fusionsverhandlungen

von KMW mit Nexter?
2. Unterliegt aus Sicht der Bundesregierung der Zusammenschluss von KMW

und Nexter einem Genehmigungsvorbehalt des Bundeskartellamts und/oder
der Europäischen Kommission?

3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein Antrag der beiden Unter-
nehmen auf Genehmigung des Zusammenschlusses beim Bundeskartellamt
und/oder der Europäischen Kommission eingegangen, und wenn ja, ist die
Bundesregierung bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert worden, und
ist diese ggf. bereits übermittelt worden?

4. Hat die Bundesregierung in dieser Stellungnahme den Zusammenschluss der
beiden Unternehmen befürwortet, und wenn ja, welche Argumente wurden
hierfür im Einzelnen vorgebracht?

5. Welchen Marktanteil wird der zusammengeschlossene Konzern nach Kennt-
nis der Bundesregierung im Bereich der gepanzerten Fahrzeuge sowie Panzer
innerhalb der Europäischen Union haben, bzw. wie hoch ist der jeweilige
Marktanteil der jeweiligen Unternehmen heute?

6. Führt die Bundesregierung Gespräche mit der französischen Regierung über
eine politische Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss,
und wenn ja, in welchem Stadium befinden sich die Gespräche bzw. befindet
sich die Vereinbarung?

7. Welches Abkommen, das Schmidt-Debré-Abkommen aus dem Jahr 1972,
das Fanborough-Abkommen aus dem Jahr 2000 oder ein drittes Abkommen,
wird von der Bundesregierung bei welchen deutsch-französischen Rüstungs-
kooperationen angewendet?

Drucksache 18/5511 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Hat die Bundesregierung unter dem Schmidt-Debré-Abkommen ein Veto-
Recht bei Zulieferungen für Rüstungsgüter nach Frankreich, wenn das fer-
tige Rüstungsgut im Anschluss an ein Drittland geliefert werden sollen?

9. Hat die Bundesregierung unter dem Farnborough-Abkommen ein Veto-
Recht bei Zulieferungen für Rüstungsgüter in ein Partnerland, wenn das fer-
tige Rüstungsgut im Anschluss an ein Drittland geliefert werden soll?

10. Fallen Zulieferungen für Rüstungsgüter aus Deutschland nach Frankreich,
die bisher ausfuhrrechtlich genehmigt werden mussten und die von KMW
(und Tochterunternehmen) an Nexter (und Tochterunternehmen) getätigt
wurden, nach dem Zusammenschluss unter das Schmidt-Debré-Abkom-
men, das Farnborough-Abkommen oder ein drittes Abkommen?

11. Ist irgendeine Veränderung der gegenwärtigen Genehmigungspraxis bezüg-
lich transnationaler Rüstungskooperationen geplant, in Vorbereitung oder
beschlossen, und wenn ja, wie sieht diese im Detail aus?

12. Werden Neuentwicklungen bzw. Neuproduktionen nach dem Zusammen-
schluss (bzw. dann notwendige Zulieferungen) aus Deutschland nach
Frankreich unter das Schmidt-Debré-Abkommen (bzw. das Farnborough-
Abkommen oder ein drittes Abkommen) fallen?

13. Wie grenzt die Bundesregierung eine Neuentwicklung eines Rüstungsgutes
von der Modernisierung eines bereits existierenden zu einer neuen Version
ab?
Wie viel Prozent eines Rüstungsgutes muss konkret neu entwickelt sein, da-
mit ein bereits existierendes Rüstungsgut als neu gilt?
Sofern die Bundesregierung dies nicht beziffern kann und andere Kriterien
anwendet, welches sind diese Kriterien, und wann gilt nach diesen ein mo-
dernisiertes Rüstungsgut als neu?

14. Welche Überlegungen (Planungen, Sondierungen, Initiativen etc.) gibt es
innerhalb der Bundesregierung gegenwärtig zu einer Reform (Veränderung
u. Ä.) der Genehmigungspraxis bei transnationalen Rüstungszulieferungen
innerhalb der Europäischen Union (siehe auch: Interview mit Thomas
Enders, WirtschaftsWoche 25, 12. Juni 2015, S. 38)?
Wenn nein, welche „Diskussion um eine neue Regelung“ wurde stattdessen
von der Firma Airbus angestoßen?

15. Welche Vorschläge zur „Harmonisierung“ auf dem Gebiet der Export-
kontrolle im Rahmen des Farnborough-Prozesses – also die mit dem
Farnborough-Abkommen vereinbarten Konsultationen – hat die Bundes-
regierung seit Dezember 2013 unterbreitet (bitte detaillierte Darstellung)?

16. Welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurden und werden un-
ter dem Schmidt-Debré-Abkommen produziert (bitte jeweils unter Angabe,
ob das jeweilige System noch in Produktion ist – dies schließt Weiterent-
wicklungen des jeweiligen Systems ein, z. B. Hot 3)?

17. Welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurden und werden un-
ter dem Farnborough-Abkommen produziert (bitte jeweils unter Angabe, ob
das jeweilige System noch in Produktion ist – einschließlich Weiterentwick-
lungen)?

18. Welche bi- und multilateralen Rüstungsvereinbarungen mit welchen
Ländern hat die Bundesregierung neben dem Schmidt-Debré- und dem
Farnborough-Abkommen wann abgeschlossen?

19. Welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter werden unter diesen
Abkommen jeweils produziert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5511
20. Werden nach bzw. unter diesen Abkommen Sammelausfuhrgenehmigungen
erteilt?

21. Wird das Gemeinschaftsunternehmen von KMW und Nexter in derselben
Weise von geplanten öffentlichen Förderungen für Schlüsseltechnologien
profitieren wie KMW vor der Fusion mit Nexter (www.zeit.de vom 28. Juni
2015, „Panzer und U-Boote sollen Schlüsseltechnologien werden“)?

Berlin, den 7. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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