BT-Drucksache 18/5498

Aktueller Stand des Mittelabflusses aus dem Fluthilfefonds 2013

Vom 2. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5498
18. Wahlperiode 02.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Peter Meiwald,
Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn
(Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktueller Stand des Mittelabflusses aus dem Fluthilfefonds 2013

Im Juli 2014, gut ein Jahr nach dem verheerenden Hochwasser an Donau, Elbe
und anderen Flüssen in Deutschland, war der Mittelabfluss aus dem bereit-
gestellten Fluthilfefonds erst zu einem geringen Teil erfolgt. Von den ursprüng-
lich bereitgestellten 8 Mrd. Euro waren laut Auskunft der Bundesregierung da-
mals Zusagen über 3,2 Mrd. Euro erteilt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2124).
1 Mrd. Euro nicht benötigter Gelder war per Kabinettsbeschluss vom 28. Mai
2014 in den Haushalt 2014 zurückgeflossen. Da sowohl die Schadensbilanzie-
rung als auch die Antragstellung noch nicht abgeschlossen waren, konnte die
Bundesregierung zu einigen Fragen im Juli 2014 nur vorläufige Auskünfte ertei-
len.
Während Meldungen im April 2014 zunächst lauteten, der Staat spare Milliar-
den, da die Schäden geringer ausfielen als zunächst angenommen (vgl. z. B.
www.faz.net „Der deutsche Staat spart Milliarden“ vom 23. April 2014), for-
derte beispielsweise der Umweltminister von Sachsen, Thomas Schmidt (CDU),
im April 2015 rund 480 Mio. Euro zusätzlich aus dem Fonds. Für sein Land, so
Thomas Schmidt, falle die Schadensbilanz deutlich höher aus als antizipiert
(vgl. neues deutschland vom 22. April 2015: „Sachsen will mehr Geld aus Hoch-
wasserfonds“). Vor diesem Hintergrund wird erneut nach den aktuellen Scha-
densbilanzen, der Antragslage und dem Stand des Mittelabflusses aus dem
Fonds gefragt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe sind bis heute Mittel aus dem Fluthilfefonds abgeflossen,

und für welche Maßnahmen wurden diese verwendet (bitte nach Bundeslän-
dern, Mittelhöhe und Schadensfall aufschlüsseln)?

2. In welche zehn Projekte sind bislang die höchsten Summen aus dem Fonds
geflossen (bitte einzeln mit Fördersumme auflisten)?

3. Wie stellt sich die Schadensrechnung des Bundes heute im Vergleich zu Juni
bzw. Juli 2013 und Juli 2014 dar?

4. Liegen zwischenzeitlich neue Schadensrechnungen der Länder gegenüber
den ursprünglichen Schadensrechnungen vor, und wenn ja, inwiefern wei-
chen sie von den ersten Berechnungen ab, und sind diese neuen Rechnungen
nach Auffassung der Bundesregierung sachgerecht?

Drucksache 18/5498 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wenn nein, haben die Bundesländer neue Schadensberechnungen angekün-
digt (bitte Unterschiede in der Berechnung und Vorbehalte der Bundesregie-
rung aufgeschlüsselt darstellen)?

5. Lief die Frist zum Stellen von Anträgen auf Hilfen aus dem Fonds gemäß
der Verwaltungsvereinbarung wie geplant zum 31. Juni 2015 aus, oder
wurde diese verlängert?
Wenn ja, bis wann ist eine Verlängerung vorgesehen, und mit welcher Be-
gründung?

6. Wie viele der bis heute gestellten Anträge auf Zahlungen aus dem Fluthilfe-
fonds wurden abgelehnt, und aus hauptsächlich welchen Gründen (bitte An-
gaben in absoluten Anträgen und in Prozent)?
a) Wie viele Beschwerden aufgrund abgelehnter Anträge sind der Bundes-

regierung bekannt, und in wie vielen Fällen wurden rechtliche Auseinan-
dersetzungen um die Zulässigkeit von Anträgen geführt?

b) Welche Kosten sind dem Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung
den Ländern dabei entstanden?

7. Welches Finanzvolumen umfassen die bis heute gestellten Anträge auf Flut-
hilfe, und welche Restmittel würden bei Bewilligung aller bislang gestellten
Anträge in dem Fonds verbleiben?

8. Welche Verwendung plant die Bundesregierung für nicht abgerufene Mit-
tel?
Plant die Bundesregierung, nicht abgerufene Mittel für Hochwasserschutz-
maßnahmen zur Verfügung zu stellen, und wenn nein, warum nicht?

9. Welche Mittel hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 zusätzlich für
den präventiven Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt, und hält die
Bundesregierung dies für ausreichend (bitte begründen)?

10. Welche Mittel haben der Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung die
Länder seit dem Jahr 2013 für Hochwasserschutzmaßnahmen verausgabt,
und in welchen Bereichen (bitte nach Jahr, Bundesland sowie Art der Maß-
nahme aufschlüsseln)?

11. Welche Bereitstellung von Mitteln im Rahmen des nationalen Hochwasser-
schutzprogramms ist für die kommenden Jahre vereinbart (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?

12. Wie ist die Aufteilung der Finanzierung des nationalen Hochwasserschutz-
programms zwischen Bund und Ländern vereinbart?
Welchen Anteil der Kosten plant der Bund zu tragen?
Welche Anteile tragen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Län-
der (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Falls noch keine Einigung über die Finanzierung zwischen Bund und Län-
dern erfolgt ist, bis wann soll diese herbeigeführt werden?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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