BT-Drucksache 18/5496

Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zu einer Gemeinschaftsaufgabe für die ländliche Entwicklung

Vom 2. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5496
18. Wahlperiode 02.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Harald Ebner, Nicole Maisch, Bärbel Höhn,
Britta Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zu einer Gemeinschaftsaufgabe
für die ländliche Entwicklung

Der demografische Wandel und Veränderungen in der Wirtschafts- und Agrar-
struktur sind nur zwei Megatrends, die die ländlichen Räume vor große Heraus-
forderungen stellen. Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrar-
struktur und des Küstenschutzes (GAK) in ihrer heutigen Form ist inhaltliches
und finanzielles Instrument zur Verbesserung der Struktur der ländlichen Räume
in Deutschland. Mit ihr können Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft
und Küstenschutz finanziert werden. Maßnahmen aus dem Bereich der länd-
lichen Entwicklung, beispielsweise im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge,
können derzeit nur dann gefördert werden, wenn sie der Verbesserung der
Agrarstruktur oder des Küstenschutzes dienen. Die GAK ist auch ein wichtiges
Instrument zur Kofinanzierung der Förderung durch den europäischen Fonds für
ländliche Entwicklung (ELER).
Die Weiterentwicklung und Neustrukturierung der GAK zu einer Gemein-
schaftsaufgabe für die ländliche Entwicklung bietet die Chance, die Herausfor-
derungen ländlicher Räume durch zielgerichtete Maßnahmen anzugehen, der-
zeit über die GAK nicht förderfähige Maßnahmen des ELER-Fonds abzubilden
und neue Förderschwerpunkte, wie die Entwicklung regionaler Verarbeitungs-,
Vermarktungs- und Belieferungsstrukturen beispielsweise für die Gemein-
schaftsverpflegung, aufzunehmen. Im Koalitionsvertrag kündigten CDU, CSU
und SPD im Jahr 2013 an, die GAK zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche
Entwicklung“ weiterzuentwickeln. Gleichzeitig soll sie sich in die regionale
Strukturpolitik einpassen und besser mit der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbes-
serung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) koordiniert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
Stand der Weiterentwicklung
1. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Weiterentwicklung der

GAK zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ vor?
2. Mit wem und wie wird die Bundesregierung den Prozess der Weiterentwick-

lung der Gemeinschaftsaufgabe abstimmen (bitte sämtliche Akteure nennen),
und wie werden die Länder an diesem Prozess beteiligt?

Drucksache 18/5496 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Weiterentwicklung eine Ver-
fassungsänderung (Artikel 91a des Grundgesetzes) notwendig, und welcher
Zeitraum ist hierfür und bzw. oder für die Änderung des GAK-Gesetzes vor-
gesehen?

4. Welche neuen Ziele wird die neue Gemeinschaftsaufgabe verfolgen, und
wie werden sich diese von den Zielen der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe
unterscheiden?

5. Wann und wie plant die Bundesregierung die Öffentlichkeit und den Deut-
schen Bundestag über das Konzept für die neue Gemeinschaftsaufgabe zu
informieren?

Fördermaßnahmen, -arten und -voraussetzungen
6. Welche Maßnahmen sind in der Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 über

ELER förderfähig, die sich nicht in der GAK wiederfinden, und welche die-
ser Maßnahmen sollen über die neue Gemeinschaftsaufgabe förderfähig
werden?

7. Welche Maßnahmen sollen nach Ansicht der Bundesregierung über die
neue „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ jenseits der aus dem
ELER übernommenen Maßnahmen in welcher Höhe förderfähig sein?

8. Welche Förderarten sollen nach Ansicht der Bundesregierung in der neuen
Gemeinschaftsaufgabe in welchen Bereichen zum Einsatz kommen?

9. Soll die neue Gemeinschaftsaufgabe thematische Konzentrationen der För-
derung beinhalten, ähnlich denen der europäischen Strukturfonds?

10. Soll die Förderung über die neue Gemeinschaftsaufgabe an bestimmte Kon-
ditionalitäten gekoppelt werden, ähnlich denen der europäischen Struktur-
fonds?

11. Soll ein fester Anteil der Mittel der neuen Gemeinschaftsaufgabe obliga-
torisch für einen integrierten Bottom-up-Ansatz vorgesehen sein, ähnlich
dem LEADER- beziehungsweise CLLD-Ansatz der europäischen Struktur-
fonds?

12. Inwiefern finden die Evaluationen der Modell- und Wettbewerbsförderun-
gen
a) LandZukunft,
b) Land(auf)Schwung,
c) Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“,
d) Unser Dorf hat Zukunft,
e) Kerniges Dorf,
f) Ländliche Infrastruktur,
g) Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge Eingang in die neue Ge-

meinschaftsaufgabe?
13. Welche Förderbereiche aus der GAK sollen nach Ansicht der Bundesregie-

rung über die neue Gemeinschaftsaufgabe nicht mehr förderfähig sein?
14. In welcher Hinsicht wird die Koordinierung mit der GRW sich auf die för-

derfähigen Maßnahmen auswirken, beispielsweise durch einen Förder-
schwerpunkt Regionalvermarktung?

15. Inwieweit wird der Bereich Hochwasserschutz im Binnenland in der Ge-
meinschaftsaufgabe Berücksichtigung finden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5496
16. Inwiefern plant die Bundesregierung in der neuen Gemeinschaftsaufgabe
Mittel für den Ankauf von Flächen zum Hochwasserschutz im Binnenland
bereitzustellen (bitte Höhe der Mittel angeben)?

17. Inwiefern plant die Bundesregierung, einen Förderschwerpunkt „Moder-
nisierung und Aufbau von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungs-
strukturen“ im Rahmen der neuen Gemeinschaftsaufgabe mit dem Ziel,
regionale Wirtschaftskreisläufe durch gezielte Investitionen und Beratungs-
und Schulungsmaßnahmen für Unternehmen zu fördern (bitte Höhe der
Mittel angeben)?

18. Hat die Bundesregierung Überlegungen und Prüfungen angestellt, wie
durch die neue Gemeinschaftsaufgabe auch eine Entwicklung regionaler
Verarbeitungs-, Vermarktungs- und Belieferungsstrukturen für die Gemein-
schaftsverpflegung vorangebracht werden könnte (bitte mit Begründung)?

Räumliche Fördervoraussetzungen
19. Welche räumlichen Gebiete sollen nach Ansicht der Bundesregierung über

die „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ förderfähig sein?
a) In welcher Hinsicht werden sich die förderwürdigen ländlichen Gebiete

nach der Fördergebietskarte der GRW richten?
b) Inwiefern kann vor diesem Hintergrund eine spezifische Förderung des

ländlichen Raums sichergestellt werden, beispielsweise durch die Defi-
nition spezifisch ländlicher Fördermaßnahmen?

20. Plant die Bundesregierung, neue Indikatoren der räumlichen Förderfähig-
keit mit einzubeziehen, beispielsweise die demografische Entwicklung?

21. Wie passt sich die neue Gemeinschaftsaufgabe in das von der Bundesregie-
rung angestrebte gesamtdeutsche Fördersystem nach dem Jahr 2020 ein?

Finanzielle Ausstattung
22. Welche Zweckbindung wird es bei welchen Teilen der neuen Gemein-

schaftsaufgabe geben (bitte Zweckbindung und deren Höhe)?
23. Wie wird die neue Gemeinschaftsaufgabe nach Willen der Bundesregierung

finanziell ausgestattet sein?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.