BT-Drucksache 18/5489

Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020

Vom 1. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5489
18. Wahlperiode 01.07.2015
Große Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Annalena Baerbock,
Dr. Julia Verlinden, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald, Harald Ebner, Matthias Gastel, Britta Haßelmann, Stephan Kühn
(Dresden), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020

Am 3. Dezember 2014 hat das Bundeskabinett das Aktionsprogramm Klima-
schutz 2020 verabschiedet. Dieses soll sicherstellen, dass Deutschland sein na-
tionales Klimaschutzziel einer Minderung der Treibhausgasemissionen um
40 Prozent bis zum Jahr 2020 erreicht und die bestehende „Klimaschutzlücke“
geschlossen wird. Die Vorschläge des Programms reichen von bereits bekannten
Vorschlägen, wie der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanie-
rung, bis zu neuen Vorschlägen, wie etwa der Vergabe von Gutscheinen für
Sprit-Spar-Trainings beim Kauf eines Neuwagens oder LED-Initiativen. Da-
rüber hinaus enthält das Programm neben zum Teil schon bekannten Maßnah-
men auch 38 Prüfaufträge. Im Hinblick auf die UN-Klimakonferenz, die Ende
des Jahres 2015 in Paris stattfindet, wäre eine fehlende oder nur schwache Um-
setzung ein fatales Zeichen.
Die Bundeskanzlerin hat im Rahmen des G7-Gipfels von Elmau auf die Bedeu-
tung des Klimaschutzes hingewiesen, und die Staats- und Regierungschefs der
G7 haben sich neben der Bekräftigung des 2-Grad-Limits für eine „Dekarboni-
sierung“ ihrer Wirtschaft in diesem Jahrhundert ausgesprochen. Wenn Deutsch-
land international entschlossenen Klimaschutz einfordert, ohne aber jetzt natio-
nal selber entsprechend zu handeln, würde dies Deutschland in erheblichem
Maße unglaubwürdig machen und einen erfolgreichen Abschluss in Paris ge-
fährden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen des Klimaaktionsplans sind inzwischen umgesetzt, und

welche weiteren Vorschläge sollen bis spätestens wann umgesetzt werden?
2. Welche der im Klimaaktionsplan aufgeführten Prüfaufträge sind inzwischen

abgearbeitet, und zu welchem Ergebnis hat die Prüfung geführt (bitte tabella-
risch auflisten)?

3. Welche der von der Bundesregierung im Klimaaktionsplan genannten Emis-
sionssektoren befinden sich derzeit nicht auf dem Zielpfad für das Jahr 2020,
und bis spätestens wann wird die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen
vorlegen, damit auch diese Sektoren ihren notwendigen Beitrag zur Zielerrei-
chung leisten?

Drucksache 18/5489 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Wie plant die Bundesregierung die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020
angekündigten CO2-Einsparungen von 22 Millionen Tonnen im Energie-
sektor zusätzlich zu den „Sowieso-Maßnahmen“ zu erbringen, und durch
welche Methodik gewährleistet sie eine Zusätzlichkeit der Reduktionen?

5. Welchen konkreten Zeitplan verfolgt sie bei der Implementierung dieser
Maßnahme bzw. dieser verschiedenen Maßnahmen (bitte einzeln auflisten)?

6. Wie ist seitens der Bundesregierung sichergestellt, dass die dem Aktions-
plan zugrunde liegenden „Sowieso-Maßnahmen“ in der Energiewirtschaft
tatsächlich erreicht werden, und wie plant sie auf etwaige Abweichungen zu
reagieren?

7. Welche Kraftwerksblöcke gehen nach Kenntnis der Bundesregierung bis
zum Jahr 2020 vom Netz, und wie viel CO2 wird damit eingespart?

8. Was konkret plant die Bundesregierung für den Fall, dass weitere Reduk-
tionen in einzelnen Sektoren zur Zielerreichung nötig werden, und in wel-
chem Zeitrahmen wird sie diese Instrumente (bitte einzeln benennen) imple-
mentieren?

Effizienz
9. Mit welchen konkreten Mitteln und Maßnahmen wird die Bundesregierung

die angekündigten 10 Millionen Tonnen CO2-Reduktion aus der Ergänzung
der LED-Leitmarktinitiative sicherstellen, und welcher Anstieg in der Nut-
zung von LEDs ist seit Beginn der Leitmarktinitiative nach Kenntnis der
Bundesregierung verzeichnet worden?

10. Wie genau plant die Bundesregierung das angekündigte „wettbewerbliche
Ausschreibungsmodell für Energieeffizienz“ auszugestalten, und wann soll
dies beschlossen werden?

11. Wie genau plant die Bundesregierung, das angekündigte „Contracting“ im
Bereich Energieeffizienz zu fördern, und bis wann ist mit dem Beschluss zu
rechnen?

12. Wie und bis wann wird die Bundesregierung – wie im Aktionsprogramm
Klimaschutz 2020 angekündigt – die KfW-Programme weiterentwickeln,
und für welches Programm ist wann ein Beschluss vorgesehen?

13. Wie genau plant die Bundesregierung, die im Aktionsprogramm Klima-
schutz 2020 angekündigte „Nationale Top-Runner-Initiative“ auszugestal-
ten, wann soll diese umgesetzt werden, und mit welcher CO2-Einsparung
rechnet die Bundesregierung dadurch bis zum Jahr 2020?

14. Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung die Energieaudit-
pflicht für große Unternehmen sicher, und wie bemisst sie die daraus zusätz-
lich entstandenen Emissionen?

15. Bis wann plant die Bundesregierung die Einführung des angekündigten
Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen, und wie soll eine Marktdurchdrin-
gung sichergestellt werden?

16. Wie wurde die Energieberatung für den Mittelstand von der Bundesregie-
rung seit Verabschiedung des Aktionsprogrammes Klimaschutz 2020 geför-
dert, und welche weiteren Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?

17. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die steuerliche Förderung der
energetischen Gebäudesanierung das wirtschaftlich effizienteste Instrument
wäre, um im Gebäudebereich zusätzliche CO2-Einsparungen zu erbringen,
und wann ist ggf. mit einer neuen Initiative der Bundesregierung zu rech-
nen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5489
18. Wie hoch ist die CO2-Einsparung, die die Bundesregierung im Rahmen des
Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen erzielen will, und mit wel-
chen Maßnahmen sollen diese Einsparungen bis wann genau erreicht wer-
den?

19. Wie begründet die Bundesregierung, dass die im Aktionsprogramm er-
wähnte Klimakomponente im Wohngeld erst noch ergebnisoffen geprüft
werden soll, obwohl bereits im Januar 2014 ein Referentenentwurf zur
Novelle des Wohngeldes vorlag und die Prüfung nach Auffassung der Fra-
gesteller längst hätte erfolgen können?

20. Wie will die Bundesregierung die im Aktionsprogramm aufgeführte Treib-
hausgasminderung in Höhe von 0,6 bis 1,2 Millionen Tonnen CO2 durch die
Aufstockung des KfW-Programms Stadtsanierung noch erreichen, nachdem
eine Aufstockung des Programms bisher nicht erfolgt ist?

21. Wie erklärt die Bundesregierung die Spanne der geplanten CO2-Einsparun-
gen im Rahmen des kommunalen Klimaschutzes von 0,3 bis 2 Millionen
Tonnen CO2, und welche Maßnahmen ergreift sie konkret, um den oberen
Zielwert von 2 Millionen Tonnen CO2 zu erreichen?

Verkehr
22. Bis wann plant die Bundesregierung die im Aktionsprogramm Klimaschutz

2020 angekündigte Ökologisierung der Lkw-Maut?
23. Welche Effekte hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherige Aus-

gestaltung der Lkw-Maut auf die im Klima-Aktionsplan beabsichtigte Ver-
lagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, und wie passt dies mit der ab
dem Jahr 2015 erfolgten Absenkung der Lkw-Mautsätze zusammen?

24. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die
Marktanteile des Schienengüterverkehrs – anders als im Aktionsprogramm
geplant – im Jahr 2014 zurückgegangen sind (www.allianz-pro-schiene.de,
Pressemitteilung vom 13. Februar 2015)?

25. Wie will die Bundesregierung in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie die
Ziele zur Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf Schiene und Wasser-
wege nach dem Jahr 2015 fortschreiben, nachdem schon die Ziele für das
Jahr 2015 nicht erreicht werden, um die nötigen CO2-Einsparungen zu
erreichen (www.allianz-pro-schiene.de, Pressemitteilung vom 13. Februar
2015)?

26. Inwieweit sieht die Bundesregierung die geplante Verlagerung des Güter-
verkehrs auf die Schiene angesichts der Tatsache gefährdet, dass der Schie-
nengüterverkehr im Gegensatz zum Lkw-Verkehr z. B. durch Lärmschutz-
vorgaben oder ansteigende Trassenpreise zusätzliche Kosten zu tragen hat?

27. Vertritt die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über die No-
vellierung der EU-Wegekosten-Richtlinie konsequent eine Position, welche
die Mautspreizung nach Energieeffizienz bzw. auf Basis der CO2-Emissio-
nen ermöglicht, und wenn nein, wie möchte sie dann die im Aktionspro-
gramm vorgesehenen Reduktionen erbringen?

28. Welche konkrete Ausgestaltung wird das angekündigte Förderprogramm
für energieeffiziente Nutzfahrzeuge, z. B. durch Hybridtechnologie, haben,
und ab wann wird es wirksam werden?

29. Wie hoch wird die von der Bundesregierung angekündigte Erhöhung der
Haushaltsmittel für den Schienenverkehr (im Güter- und Personenverkehr)
in den kommenden Jahren sein, und sieht die Bundesregierung damit ihren
Handlungsspielraum im Bereich Schienenverkehr als bereits ausgeschöpft
an?

Drucksache 18/5489 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
30. Mit welchen Zielvorgaben prüft die Bundesregierung haushaltsrechtlich
vertretbare Erleichterungen der Inanspruchnahme von Fördermitteln für den
kombinierten Verkehr, und liegt bereits ein Ergebnis vor?
Wenn nein, bis wann soll die Prüfung abgeschlossen sein?

31. Hat die Bundesregierung ihre im Aktionsprogramm angekündigten Vorstu-
dien zur Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe mittlerweile eingeholt,
und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wenn nein, bis wann sind die Vorstudien abgeschlossen?

32. Was plant die Bundesregierung konkret, damit, wie im Aktionsprogramm
Klimaschutz 2020 vorgesehen, Lastenräder verstärkt zum Einsatz kommen,
und welche rechtlichen und infrastrukturpolitischen Maßnahmen sind dafür
derzeit in Planung?

33. Welche Förderprogramme für den Rad- und Fußverkehr wird die Bundesre-
gierung wann vorlegen?

34. Welche neuen Finanzierungsinstrumente entwickelt die Bundesregierung
im Hinblick auf eine wirksame Steigerung des Radverkehrs, und auf welche
Weise und in welchem gesetzlichen Rahmen beabsichtigt sie Bundesmittel
für den Bau von Radwegen zur Verfügung zu stellen?

35. Wie und bis wann wird die Bundesregierung ihr Ziel umsetzen, den Straßen-
raum zugunsten des Umweltverbundes aufzuteilen und die Intermodalität
jeweils für den Personen- und Güterverkehr zu fördern?

36. Ab wann und an wen plant die Bundesregierung die Abgabe von Sprit-Spar-
Training-Gutscheinen, und in welcher Höhe?

37. Wann wird die Bundesregierung den Entwurf zu einem Carsharing-Gesetz
vorlegen, bis wann will sie bundesweite Bevorrechtigungstatbestände für
Carsharing im Straßenverkehrsrecht ergänzen, und sieht sie dabei unter-
schiedliche Bedürfnisse bei stationsbasierten und stationsunabhängigen
Carsharing-Anbietern?
Wenn ja, wird sie diesen unterschiedlichen Bedürfnissen im Rahmen eines
Gesetzes Rechnung tragen?

38. Plant die Bundesregierung weiterhin, Carsharing-Fahrzeuge von Parkge-
bühren zu befreien, und bis wann ist mit der entsprechenden Initiative zu
rechnen?

39. Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ihr im
Aktionsprogramm formuliertes Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen
im Jahr 2020 erreichen?

40. Inwieweit gefährdet nach Auffassung der Bundesregierung der anhaltende
Absatztrend zu sogenannten Sport Utility Vehicle (SUV) die Klimaziele im
Verkehrsbereich, und sind von der Bundesregierung Gegenmaßnahmen ge-
plant?

41. Welche Anreize für die verstärkte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmit-
teln und Fahrrädern in der Bundesverwaltung hat die Bundesregierung ein
Jahr nach Beschluss des Aktionsprogrammes Klimaschutz 2020 konkret ge-
setzt, und welche Anreize haben nach Auffassung der Bundesregierung da-
bei die beabsichtigte Wirkung entfaltet?

42. Hält die Bundesregierung weiterhin an der Verlängerung der Steuerbegüns-
tigung von Erd- und Flüssiggas bis nach dem Jahr 2018 fest, und wenn ja,
wann wird diese umgesetzt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5489
Sonstiges
43. Wann wird die Bundesregierung das angekündigte Wertstoffgesetz vorle-

gen, und um wie viel Tonnen CO2 verringert sich die prognostizierte Reduk-
tionsmenge bis zum Jahr 2020 durch die aktuellen Verzögerungen?

44. Welche Maßnahmen zur Reduktion von F-Gas-Emissionen (F-Gas: fluo-
rierte Treibhausgase) hat die Bundesregierung seit Beschluss des Aktions-
programmes eingeleitet, und welche plant sie bis Ende des Jahres?

45. Welche Maßnahmen zur Reduktion von Methanemissionen aus Deponien
hat die Bundesregierung seit Beschluss des Aktionsprogrammes eingeleitet,
und welche plant sie bis Ende diesen Jahres?

46. Wann wird die Bundesregierung die angekündigte Novelle der Düngever-
ordnung vorlegen, und um wie viel Tonnen CO2 verringert sich die pro-
gnostizierte Reduktionsmenge bis zum Jahr 2020 durch die aktuellen Ver-
zögerungen im Gesetzgebungsprozess?

47. Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils des ökologischen Landbaus
hat die Bundesregierung seit Beschluss des Aktionsprogrammes eingeleitet,
und welche plant sie bis Ende des Jahres 2015?

48. Plant die Bundesregierung die Strategie steigender Fleischexporte aufrecht-
zuerhalten, und wenn ja, wie will sie die dadurch steigenden CO2-Emissio-
nen kompensieren?

49. Welche Maßnahmen zur Erhaltung von Dauergrünland hat die Bundesregie-
rung seit Beschluss des Aktionsprogrammes eingeleitet, und welche plant
sie bis Ende des Jahres 2015?

50. Welche Maßnahmen zum Schutz von Moorböden und zur Reduktion von
Emissionen von drainierten Moorflächen hat die Bundesregierung seit Be-
schluss des Aktionsprogrammes zusätzlich eingeleitet, und welche plant sie
bis Ende des Jahres 2015?

51. Wann ist die nächste Novellierung des Programmes „Nachhaltige Bundes-
regierung“ geplant, und wird die komplette Umstellung des Fuhrparks auf
Hybrid- oder Vollelektrofahrzeuge dabei als Maßnahme in Erwägung gezo-
gen?
Wenn nein, warum nicht?

52. Bis wann wird die Bundesregierung den „Energetischen Sanierungsfahrplan
Bundesliegenschaften“ vorlegen, und bis zu welchem Jahr soll der Bestand
komplett durchsaniert sein?

53. Welche im Aktionsprogramm noch nicht explizit genannten Maßnahmen
und Instrumente plant die Bundesregierung zur Absicherung des 40-Prozent-
Klimaschutzzieles, und schließt sie weitere Maßnahmen bis zum Jahr 2017
aus?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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