BT-Drucksache 18/5487

Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD und aktuelle Herausforderungen im Bereich der Jugendpolitik

Vom 2. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5487
18. Wahlperiode 02.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner,
Katja Dörner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Irene Mihalic, Tabea Rößner,
Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe,
Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD und
aktuelle Herausforderungen im Bereich der Jugendpolitik

Am 27. November 2013 unterzeichneten die Parteivorsitzenden von CDU, CSU
und SPD den Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“. Grundlage
für die Kinder- und Jugendpolitik der Bundesregierung ist die UN-Kinderrechts-
konvention. In der Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom Januar 2015 wird betont, dass
das Bundesministerium auf rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich Kinder-
und Jugendpolitik setzt. Nach gut der Hälfte der Legislatur fragen die Fragestel-
ler nach, welche der im Koalitionsvertrag und in den Vorhabenplanungen des
BMFSFJ angekündigten Maßnahmen umgesetzt wurden. Darüber hinaus fragen
wir die Bundesregierung, wie sie auf aktuelle Herausforderungen im Bereich
Jugendpolitik – wie der Hilfen für junge Volljährige, der Jugendsozialarbeit oder
dem Übergang von der Schule in die Ausbildung – zu reagieren gedenkt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gesetze oder Maßnahmen haben der im Koalitionsvertrag auf

Seite 99 vereinbarten Überprüfung jeder politischen Maßnahme und jedes
Gesetzes auf Vereinbarkeit mit den internationalen Kinderrechten nicht
standgehalten, und welche Konsequenzen hat ein negatives Ergebnis dieser
Überprüfung?

2. Mit welchen gesetzgeberischen Maßnahmen hat die Bundesregierung in den
vergangenen eineinhalb Jahren ihr laut Koalitionsvertrag (S. 99) zentrales
Anliegen „Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und die Wei-
terentwicklung der Wahrnehmung der Rechte von Kindern“ vorangetrieben?

3. Was sind die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stärkung der Kin-
derrechte“, bzw. bis wann liegen die Ergebnisse vor, und bis wann sollen sie
umgesetzt werden?

4. Was sind die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Heimaufsicht“,
bzw. bis wann liegen die Ergebnisse vor, und bis wann sollen sie umgesetzt
werden?

5. Wann wird der Jugendcheck eingeführt, und ist er als verpflichtendes ressort-
übergreifendes Prüfinstrument im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen?

Drucksache 18/5487 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Welche Indikatoren unterliegen dem Jugendcheck, und inwiefern wird er
sich vom Demografiecheck abheben?

7. Plant die Bundesregierung eine Absenkung des Wahlalters für die Wahlen
zum Deutschen Bundestag und bzw. oder zum Europaparlament?
Wenn nein, warum nicht?

8. Welche präventiven Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um un-
abhängig vom Einkommensstatus der Eltern positiv in die Bildungsbiogra-
phien Jugendlicher einzugreifen, nachdem die Ergebnisse des IQB-Länder-
vergleichs 2012 zeigen, „dass in Mathematik auf der Globalskala bundes-
weit 25 Prozent der Gesamtpopulation zielgleich unterrichteter Neuntkläss-
lerinnen und Neuntklässler den Kultusministerkonferenz-Mindeststandard
für den Mittleren Schulabschluss verfehlen“?

9. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Programme „Schulver-
weigerung – Die 2. Chance“ und „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ ge-
messen an den Zielen, „allen jungen Menschen in Deutschland Zugang zu
einer ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechenden Ausbildung“ (vgl.
Koalitionsvertrag, S. 101) zu ermöglichen?

10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung darüber hinaus konkret er-
griffen, um die Zugangsmöglichkeiten zur Berufsausbildung für bisher
benachteiligte Gruppen Jugendlicher und junger Erwachsener zu fördern
bzw. zu gewährleisten?

11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den Ergebnissen der kürzlich veröffentlichten Studie des Deutschen Ju-
gendinstituts im Auftrag der Vodafone-Stiftung „Entkoppelt vom System –
Jugendliche am Übergang ins junge Erwachsenenalter und Herausforderun-
gen für Jugendhilfestrukturen“ und dem Befund, dass mehr als 20 000 junge
Menschen dauerhaft aus den staatlichen Hilfesystemen herausgefallen sind,
und leitet sie daraus Handlungs- bzw. Reformbedarf für die Jugendhilfe ab?

12. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Studie „Ent-
koppelt vom System – Jugendliche am Übergang ins junge Erwachsenen-
alter und Herausforderungen für Jugendhilfestrukturen“ des Deutschen
Jugendinstituts im Auftrag der Vodafone-Stiftung Deutschland, unterstüt-
zende Jugendsozialarbeit beim Übergang in die Ausbildung bzw. der Ver-
selbständigungsphase als Arbeitsfeld im Achten Buch Sozialgesetzbuch
(SBG VIII) aufzunehmen, und plant sie diesbezügliche Änderungen im
SGB VIII?

13. Plant die Bundesregierung, die Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII
durch individuelle Rechtsansprüche zu stärken?
Wenn nein, warum nicht?

14. Plant die Bundesregierung, die Hilfen für junge Volljährige zu stärken und
auszubauen?
Wenn nein, warum nicht?

15. Plant die Bundesregierung den § 41 SGB VIII für junge Volljährige zu er-
weitern, die als unter 18-Jährige noch keine Leistungen der Jugendhilfe in
Anspruch genommen haben?
Wenn nein, warum nicht?

16. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „die weitge-
hende Sanktionierungsregelung und -praxis im SGB II für unter 25-Jährige
auf ihre Wirkung und möglichen Anpassungsbedarf hin [zu] überprüfen“
und Lücken zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen weiter zu
reduzieren?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5487
17. Plant die Bundesregierung, Kinder und Jugendliche in Ergänzung zu den
Personensorgeberechtigten zu eigenständigen Leistungsberechtigten ins-
besondere für Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung (§ 27
SGB VIII) und bei dem Recht auf Beratung ohne Kenntnis der Personensor-
geberechtigten (§ 8 Absatz 3 SBG VIII) im SGB VIII zu machen?
Wenn nein, warum nicht?

18. Plant die Bundesregierung eine Novellierung der §§ 45 ff. SGB VIII (Er-
laubnis für den Betrieb einer Einrichtung)?
Wenn ja, welche Aspekte sollen geändert werden, und wie sieht der diesbe-
zügliche Zeitplan aus?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckhardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.