BT-Drucksache 18/5421

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/4097, 18/4199, 18/5420 - Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

Vom 1. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5421
18. Wahlperiode 01.07.2015
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Drucksachen 18 4 9 18 4199 18 542

Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des
Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

Bericht der Abgeordneten Dr. einhard Brandl artin Gerster Dr. Dietmar
Bartsch und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, das Bleiberecht sowie das Ausweisungs-
und Abschiebungsrecht zu reformieren.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Für den Bund kann die Regelung des § 25b des Aufenthaltsgesetzes in der Grundsi-
cherung für Arbeitsuchende sowie bei der Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung zu Mehrausgaben in geringem, nicht genau bezifferbarem Umfang
führen. Die Mehrausgaben werden im Einzelplan 11 innerhalb der geltenden Haus-
halts- und Finanzplanansätze aufgefangen. Entsprechendes gilt für das Wohngeld in
Bezug auf den Einzelplan 16. Im Umfang der Mehrausgaben des Bundes werden die
Kommunen entlastet.
Im Zusammenhang mit dem Besuch von Integrationskursen wird von Haushaltsaus-
gaben in Höhe von rund 6 Mio. Euro ausgegangen.
Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln beim Bundesministerium des Innern
und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll finanziell und stellenmäßig
innerhalb des Einzelplans 06 ausgeglichen werden.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürger entsteht Erfüllungsaufwand in Höhe von 3.137.100 Minuten bzw.
52.285 Stunden.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/5421 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht Erfüllungsaufwand, da derjenige, der geschäftsmäßig Te-
lekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, der zuständigen Behörde
Auskunft über die Zugangsdaten zu Mobiltelefonen oder Smartphones erteilen muss,
wenn der betreffende Ausländer die Zugangsdaten nicht zur Verfügung stellt, vgl. §
48a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Aufgrund der Anforderungen, die an die Aus-
wertung von Datenträgern durch die Behörden zu stellen sind, ist aber nicht davon
auszugehen, dass künftig in erheblicher Zahl Zugangsdaten zu den aufgeführten
Endgeräten erfragt werden. Der Aufwand ist daher nicht genau bezifferbar. Eine
Entschädigung der Telekommunikationsdienstleister ist gesetzlich vorgesehen.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Für die Wirtschaft, d. h. für geschäftsmäßige Telekommunikationsanbieter, wird
eine Pflicht zur Auskunftserteilung über Zugangsdaten gemäß § 48a des Aufenthalts-
gesetzes eingeführt.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für die Verwaltung entsteht in den nächsten Jahren ein Erfüllungsaufwand in Höhe
2.710.157 Euro.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 1. Juli 2015

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Dr. Reinhard Brandl Martin Gerster
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatter

Dr. Dietmar Bartsch Anja Hajduk
Berichterstatter Berichterstatterin

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